Nein.
Solche pauschale Antworten können in Diskussionen zu Blockaden führen.
Ich hatte weiter oben erwähnt, dass der Gesetzgeber Kindern und sie begleitende Eltern oder andere geeignete Begleiter*innen es ermöglicht, den Gehweg zu benutzen. Dabei geht die StVO davon aus, dass das mit höheren Geschwindigkeiten geschieht als mit Schrittgeschwindigkeit.
Siehe Tabelle mit dem Vergleich:
| §2, Abs. 5 StVO | Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18 |
Die Behauptung, Fahrräder dürften auf Fahrradwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, ist hilfreich, um zu verdeutlichen, dass ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe keine angemessene Infrastruktur darstellt, die den Bedürfnissen des Fahrradverkehrs gerecht wird.
Außerdem dient die Verpflichtung zur Schrittgeschwindigkeit auch den Autofahrenden, die zum Beispiel aus einer Einfahrt kommend einen Unfall mit einem schnell fahrenden Fahrradfahrer herbeiführen. Darauf weist z. B. der ADFC hin:
"Überwiegend kommen diese [Autofahrenden] aus Tiefgaragen, von Tankstellen, Parkplätzen oder anderen Grundstücken und dürfen den Gehweg queren – allerdings nur mit äußerster Vorsicht (§ 10 StVO). Gelingt Autofahrenden der Nachweis, dass sie im Schritttempo oder noch langsamer über den Gehweg gefahren sind, geben Richter überwiegend Radfahrenden die Schuld."
Der ADFC Diepholz hat eine gute Darstellung der Thematik veröffentlicht, bei der die Problematik im Vordergrund steht, dass Kommunen aus Kostengründen und/oder weil sie keine Parkplätze zurückbauen wollen, oder weil sie mit dieser Thematik bei niemandem anecken wollen (insbesondere nicht bei den Autofahrenden) einfach liegen lassen.
In so einer Diskussion macht der Hinweis auf diesen Satz Sinn: "Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." (aus den Erläuterungen zum Fußweg mit Radverkehrsfreigabe Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18) Als pauschale Behauptung den Satz in den Raum zu stellen "Auf Gehwegen mit Radverkehrsfreigabe gilt grundsätzlich immer Schrittgeschwindigkeit", das halte ich aus mehreren Gründen für problematisch.
Passender ist der Schlusssatz aus dem Text vom ADFC-Diepholz:
"MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg! Dazu dieses Symbol:
"