Beiträge von Ullie

    Nein.

    Solche pauschale Antworten können in Diskussionen zu Blockaden führen.

    Ich hatte weiter oben erwähnt, dass der Gesetzgeber Kindern und sie begleitende Eltern oder andere geeignete Begleiter*innen es ermöglicht, den Gehweg zu benutzen. Dabei geht die StVO davon aus, dass das mit höheren Geschwindigkeiten geschieht als mit Schrittgeschwindigkeit.

    Siehe Tabelle mit dem Vergleich:

    §2, Abs. 5 StVOAnlage 2 zur StVO lfd Nr. 18

    Die Behauptung, Fahrräder dürften auf Fahrradwegen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, ist hilfreich, um zu verdeutlichen, dass ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe keine angemessene Infrastruktur darstellt, die den Bedürfnissen des Fahrradverkehrs gerecht wird.

    Außerdem dient die Verpflichtung zur Schrittgeschwindigkeit auch den Autofahrenden, die zum Beispiel aus einer Einfahrt kommend einen Unfall mit einem schnell fahrenden Fahrradfahrer herbeiführen. Darauf weist z. B. der ADFC hin:

    "Überwiegend kommen diese [Autofahrenden] aus Tiefgaragen, von Tankstellen, Parkplätzen oder anderen Grundstücken und dürfen den Gehweg queren – allerdings nur mit äußerster Vorsicht (§ 10 StVO). Gelingt Autofahrenden der Nachweis, dass sie im Schritttempo oder noch langsamer über den Gehweg gefahren sind, geben Richter überwiegend Radfahrenden die Schuld."

    Ein Irrweg: Radfahren auf Gehwegen
    Radfahrende, die auf dem Gehweg fahren und in einen Unfall verwickelt werden, haben vor Gericht schlechte Karten. Der ADFC warnt: Vollen Schadensersatz…
    www.adfc.de

    Der ADFC Diepholz hat eine gute Darstellung der Thematik veröffentlicht, bei der die Problematik im Vordergrund steht, dass Kommunen aus Kostengründen und/oder weil sie keine Parkplätze zurückbauen wollen, oder weil sie mit dieser Thematik bei niemandem anecken wollen (insbesondere nicht bei den Autofahrenden) einfach liegen lassen.

    "Gehweg + Radfahrer frei" sind keine Radwege!!! - ADFC Kreisverband Diepholz
    MIt dem Zusatzzeichen Radfahrer frei können Gehwege auch zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben werden.
    www.adfc-diepholz.de

    In so einer Diskussion macht der Hinweis auf diesen Satz Sinn: "Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." (aus den Erläuterungen zum Fußweg mit Radverkehrsfreigabe Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18) Als pauschale Behauptung den Satz in den Raum zu stellen "Auf Gehwegen mit Radverkehrsfreigabe gilt grundsätzlich immer Schrittgeschwindigkeit", das halte ich aus mehreren Gründen für problematisch.

    Passender ist der Schlusssatz aus dem Text vom ADFC-Diepholz:

    "MERKE: Wenn nur ein einziger baulich abgesetzter Weg neben der Fahrbahn läuft und er keine Beschilderung hat, dann ist das ein GEHWEG — kein Radweg! Dazu dieses Symbol: [Zeichen 239]"

    Warum sind die denn schon vorher in nur Schrittgeschwindigkeit gefahren???

    Der Unterschied zwischen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] auf der einen Seite und [Zeichen 240] auf der anderen Seite ist nicht primär eine Geschwindigkeitsfrage.

    Kann eine Gefährdung oder Behinderung von Fußverkehr zuverlässig ausgeschlossen werden, dann darf auf beiden Wegen schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

    Zwei wesentliche Unterschiede zwischen [Zeichen 240] einerseits und [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] sehe ich darin:

    1. Wenn die Fußgängerdichte höher ist oder eine höhere Fußgängerdichte üblich ist, dann kommt das [Zeichen 240] nicht mehr infrage, ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] jedoch kommt möglicherweise noch infrage!

    2. Im Falle des Aufeinandertreffens von Fußverkehr und Radverkehr auf einem so ausgeschilderten Weg, dürfen Fahrradfahrer auch mal klingeln, um auf sich aufmerksam zu machen verbunden mit der Erwartung, dass mehrere Fußgänger dann hintereinander statt nebeneinander gehen. (Vergleich: In einer Fahrradstraße muss der Autoverkehr sich unterordnen und z. B. ggf. geduldig darauf verzichten, zwei Fahrradfahrer*innen zu überholen, die nebeneinander fahren. Auf einer "normalen"* Straße müssen Fahrradfahrer ggf. hintereinanderfahren, um Autos das Überholen zu ermöglichen.)

    * "normal" steht in Klammern, weil es eigentlich grundsätzlich immer normal sein sollte, dass Fahrradfahrende nebeneinander fahren können. Auch dann, wenn dadurch das Überholen von anderen Verkehrsteilnehmer*innen erschwert wird. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sollte es überall Fahrradstraßen geben.

    Anlage 2 zur StVO lfd Nr. 18:

    Hab's wiedergefunden, Danke für den Hinweis.

    In den Fällen von Bürgersteignutzung durch den Fahrradverkehr, dass Kinder bis 10 Jahre dort fahren und ggf. auch die Eltern dort fahren, geht die StVO davon aus, dass das mit einem höheren Tempo geschieht als mit Schrittgeschwindigkeit. Ich habe das mal in eine Tabelle gepackt:

    §2, Abs. 5 StVOAnlage 2 zur StVO lfd Nr. 18
    Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, ...Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen.
    Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Die beiden Absätze in der mittleren Zeile der Tabelle beschreiben jeweils, wie es dazu kommen kann, dass auf einem Gehweg Fahrradverkehr stattfindet.

    Die beiden Absätze in der unteren Zeile beschreiben, wie sich Fahrradfahrer*innen dann zu verhalten haben, wenn sie auf Fußverkehr treffen oder mit Fußverkehr rechnen müssen.

    Wenn die Straßenverkehrsordnung auf dem Fußweg ohne ausgeschilderte Radverkehrsfreigabe bei den fahrradfahrenden Kindern (bis 10) mit ihren Eltern eine höhere Geschwindigkeit als Schrittgeschwindigkeit zulässt, dann gilt das um so mehr für Fußwege, mit ausgeschilderter Radverkehrsfreigabe.

    Warum sind die denn schon vorher in nur Schrittgeschwindigkeit gefahren???

    Wo genau steht das eigentlich in der StVO? Als ich neulich danach suchte, fand ich diese Aussage:
    "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden."

    Das steht in §2, Abs. 5 StVO. Da geht es um Erwachsene, die Kinder begleiten, die auf dem Fußweg fahren dürfen. (Bis 8 J. muss, bis 10 J. darf).

    Wenn Erwachsene, die Kinder begleiten dürfen, die ja je nach Alter auf dem Fußweg fahren müssen oder dürfen, dann dürfen, die schneller fahren als Schrittgeschwindigkeit und müssen nur dann das Tempo reduzieren, wenn auch Fußgängerverkehr vorhanden ist.

    Vermutlich werden sich die allermeisten Fahrradfahrer entsprechend verhalten, wenn sie einen Fußweg befahren, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. D. h. sie fahren nur dann langsam wie der Fußverkehr, wenn mit Fußgängern stets zu rechnen ist (z.B. Gartenpforten, Haustüren, etc.) oder tatsächlich Fußverkehr stattfindet.

    Hier kommt die eigentliche damalige Motivation für die Aufhebung der Benutzungspflicht zum Ausdruck. Wie Dietmar Kettler aufgrund persönlicher Einblicke mal schrieb, hatten die Autoren der Novelle um den Ministerialrat und StVO-Kommentatoren Bouska nie die Absicht, die Anordnung der Benutzungspflicht an die strengen Vorgaben des § 45 Abs 9 zu binden. Es sollte lediglich ein Anreiz geschaffen werden, der die Kommunen dazu zwingt, ihre Radwegenetze bei "Strafe" der Verpflichtung zur Entschilderung zu ertüchtigen. Mit der Abwägung, ob die Benutzung ordentlicher Radwege aus Sicherheitsgründen überhaupt notwendig ist, hatte die Initiative nie was am Hut. Das war erst eine nachträglich auf dem Klageweg von Radfahrern durchgeboxte wörtliche Auslegung des redaktionellen Versehens bei der Formulierung der Novelle.

    Bei 2:33 heißt es in dem 7. Sinn-Beitrag:

    "2:33 Diese Regelung (nur einwandfreie Radwege dürfen ausgeschildert werden) gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind."

    Wenn nun aber die Radverkehrsnovelle tatsächlich ein Anreiz gewesen sein soll, dass die Kommunen ihre Radwege ausbauen, dann ist es doch ein viel zu kurzer Zeitraum, das ist doch fast nirgends innerhalb eines Jahres zu schaffen gewesen. Oder wurde dieses Jahresfrist dann noch mal verlängert und nochmal verlängert ...

    Oder wurde das mit der "Einjahresfrist" einfach so in den Film eingebaut, obwohl es eine solche Frist nie gab?

    Das ist doch schon Deluxe mit Breite, Trennung und sogar seitenrichtig und mit Sicherheitstrennstreifen… Gibt noch genug Benutzungspflichten auf der Breite von dem roten alleine – in beiden Richtungen.

    Entscheidend ist meines Erachtens, dass durch die Umschilderung die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Also ganz im Sinne der Radverkehrsnovelle von 1998. Und das auf dem Land, obwohl in dem 7. Sinn-Film so getan wurde, als sei die ganze Radverkehrsnovelle nur eine "Schnaps-Idee spinnerter Städter".

    Und nach meiner Beobachtung ändert sich dadurch auch etwas im Nutzerverhalten der Fahrradfahrenden. Es gibt zunehmend mehr Fahrradfahrer*innen, die die Fahrbahn benutzen obwohl sie vorher hochbord gefahren sind.

    3er BMW mit 156PS - ab 366EUR pro Monat via Leasing.

    ich finde das jetzt ehrlich gesagt nicht "viel".

    auch mit einem median-Verdienst in deutschland ist das gut stemmbar.

    Meinst du den:

    BMW 318i: Einstiegs-Limo mit 156-PS-Basis-Benziner
    Der neue Basisbenziner im BMW 3er macht mit seinen 156 PS aus einem Zweiliter-Vierzylinder gute Laune, die das straffe M-Fahrwerk zum Teil wieder verdirbt.…
    www.auto-motor-und-sport.de

    Laut ADAC fallen dafür Gesamtkosten von 1002,- Euro pro Monat an.

    https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_a-c.pdf

    Du darfst ja nicht nur auf die monatlichen Leasing-Raten gucken.

    Und dann das zum Durchschnittsverdienst:

    "Deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen im Schnitt 49.260 Euro brutto. Von diesem Gehalt können Verkäuferinnen und Verkäufer nur träumen."

    Quelle: Handelsblatt vom 12.9.23

    Gehalt: So hoch ist das Durchschnittseinkommen in Deutschland
    Im Schnitt erhält jeder Deutsche 49.260 Euro, aber noch lange nicht alle. Ein Blick auf die statistische Methode und den tatsächlichen Gehaltsunterschied.
    www.handelsblatt.com

    Selbst bei dem angegebenen Durchschnittsverdienst würde rund ein Viertel dafür draufgehen, mit einem 3er-BMW mobil zu sein.

    Ich finde das ziemlich viel. Und noch deutlich hochpreisigere Fahrzeuge sind doch für die meisten Menschen finanziell erst recht nicht erreichbar.

    Zum Beispiel dieser 7er-BMW: 740 xdrive Steptronic Sport. Der kostet 2047 Euro monatliche Gesamtkosten (Quelle s. o.)

    Trotzdem finden es anscheinend viele Menschen in Deutschland okay, dass die Inhaber solcher Fahrzeuge anders als in Frankreich in Deutschland nicht besonders zur Kasse gebeten werden.

    Da braucht man sich nur die Modell-Palette und die Preise der KFz ansehen und dann erübrigt sich Ihre Frage eigentlich.

    Und es zeigt sich, dass das ganze Pampern und die vielen staatlichen Geschenke und Gefälligkeiten an die Autoindustrie in Deutschland vor allem solchen Modellen zugute kommen, die sich die meisten Menschen niemals werden leisten können. Trotzdem lassen viele sich für so absurde Kampagnen mobilisieren wie zum Beispiel "Abwrackprämien" oder "das Festhalten am unbegrenzten Rasen auf den Autobahnen".

    Es ist auch so offensichtlich, dass das Zusammenpferchen von Radverkehr und Fußverkehr vielerorts daher kommt, dass für den Autoverkehr Parkplätze am Fahrbahnrand zur Verfügung gestellt werden, wo stattdessen ein eigener Radfahrstreifen die Sicherheit der Fahrradfahrer und der Fußgänger deutlich verbessern könnte:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Noch eine Einmündung weiter gibt es für den Fahrradverkehr die Wahl: Langsam auf schmalem Radweg Hochbord fahren, mit Dooring-Gefahr durch unvorsichtige Beifahrer und unter besonderer Beachtung des Fußverkehrs. Oder auf der Fahrbahn fahren, von rechts die Dooring-Gefahr durch unvorsichtig geöffnete Fahrertüren. Linkerhand die Gleise der Stadtbahn. Ich bevorzuge die Fahrt zwischen den Schienen des rechten Gleises. Entzückt dann allerdings auch nicht jeden Autofahrer. Ist mir aber egal, so überholen die wenigstens nur dann, wenn wirklich kein Gegenverkehr kommt.

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    Neuer Bericht der UDV zu Fuß-/Rad-Unfällen

    128-fuss-rad-unfaelle-data.pdf (udv.de)

    Mir fehlt eine Analyse der Ist-Situation in Bezug auf die Häufigkeit und Nutzungsfrequenz bestimmter Radverkehrsanlagen.

    Zugespitzt formuliert:

    Wenn es in Straße mit einem sehr schmalen Schutzstreifen nur selten zu einem Unfall kommt, aber auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg häufig zu Unfällen kommt, dann kann das auch daran liegen, dass die Straße mit dem schmalen Schutzstreifen nur sehr selten benutzt wird von Fahrradfahrer*innen. Der gemeinsame Fuß-und Radweg aber sehr stark frequentiert ist vom Rad- und Fußverkehr.

    Wenn man den unterschwelligen "böse Radfahrer ermorden unschuldige Fußgänger"-Bias (vor allem die Zwischenüberschriften sind teils mehr als fragwürdig) da raus nimmt, ...

    Geht auch andersrum. Allerdings überlebte der Fahrradfahrer schwer verletzt:

    "Am Freitag, 11.02.2022, ist ein Fußgänger auf dem Radweg der Berckhusenstraße getreten und dabei mit einem dort fahrenden Radfahrer zusammengeprallt. Der Radfahrer stürzte und wurde schwer verletzt.

    Nach bisherigen Erkenntnissen des Polizeikommissariats Hannover-Südstadt befuhr ein 60 Jahre alter Radfahrer den Radweg der Berckhusenstraße in Richtung Karl-Wiechert-Allee. In Höhe des Schaperplatzes wechselte ein 17-Jähriger an einer Bedarfsampel die Straßenseite und trat, ohne dem Radfahrer Vorrang zu gewähren, auf den Radweg. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch der Radfahrer zu Boden stürzte und schwer verletzt wurde."

    POL-H: Kleefeld: Fußgänger stößt mit Radfahrer zusammen und verletzt ihn schwer
    Hannover (ots) - Am Freitag, 11.02.2022, ist ein Fußgänger auf dem Radweg der Berckhusenstraße getreten und dabei mit einem dort fahrenden Radfahrer…
    www.presseportal.de

    Solche Details sind auch "Spinnerei der Städter": Ob man jetzt auf dem Gehweg oder der Fahrbahn radeln soll, entscheiden auf dem Lande keine blauen Schilder, sondern wie viel Verkehr da gerade ist und vor allem ob überhaupt ein Gehweg da ist. Oft ist es abseits der Hauptstraße auch völlig normal, auf der Fahrbahn zu gehen – nein, nicht am Rand, sondern mitten drauf.

    Wenn es zu einem Unfall kommt, dann entscheidet die geltende Rechtslage. Mag sein, dass es mildernde Umstände gibt, wenn z. B. eine Fahrradfahrerin einen Fußgänger verletzt und zwar auf einem so ausgezeichneten Fußweg:

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    Das ist in einer kleinen Ortschaft im ländlichen Raum im Landkreis Schaumburg. Der Fußweg, heute mit Radverkehrfreigabe, war früher mal so ausgezeichnet:

    [Zeichen 241-30]

    Bei der heutigen Ausschilderung mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ist die Verpflichtung für den Fahrradverkehr noch einmal stärker ausgeprägt, auf den Fußverkehr besondere Rücksicht zu nehmen.

    Man sieht es noch am Pflaster, dass dort früher mal das Schild da stand: [Zeichen 241-30]

    Aber solche unglücklichen Geschichten passieren halt zum Glück nicht so oft und es wird in der Regel nicht viel darüber berichtet und es dauert länger, bis es sich rumspricht, dass es da Unterschiede gibt, besonders im ländlichen Raum.

    Autogenix Warum geht das in Frankreich und in Deutschland nicht?

    Drei Antworten, eine davon ist, vermutlich nicht zufällig, auf dem auto-motor-und-sport-Foto zu sehen:

    Mercedes, Porsche, BMW ...

    Wobei ich mich schon frage, ob das tatsächlich zutrifft, was oft behauptet wird, dass nämlich französische Autohersteller mehr Geld im Kleinwagen-Segment verdienen die deutschen Autobauer.

    "Es wird nicht gesagt, dass Menschen, die auf dem Land leben, besser kein Fahrrad fahren sollten, sondern nur, dass das Radfahren dort keine Alternative zum motorisierten Verkehr ist. Und genauso ist es auch."

    Genau das ist die Aussage der 7. Sinn Folge zum Thema Radverkehrsnovelle, die zwischen den Zeilen unüberhörbar durchscheint und deine Einschätzung bestätigt das nochmal: Es wird in dem Beitrag so getan, als sei autofreie Mobilität eine Thematik, die Menschen im ländlichen Raum, überhaupt nicht beschäftigen muss, weil dort "ohne Auto" eben angeblich gar nichts geht. Wer auf dem Land entsprechend indoktriniert aufwächst, für den ist es nicht leicht, dieses weit verbreitete "Lebensmotto" auf dem Land infrage zu stellen. Praktisch werden viele Menschen erst dann damit konfrontiert wenn sie aus Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage sind ein Auto zu lenken. Das ist ja auch der Grund dafür warum eine Auto-populistische Partei wie die FDP so massiv mit diesen Ängsten Wahlpropaganda macht, sodass sie verspricht, dass es im Autoland Deutschland niemals nie einen Gesundheitstest für Führerscheininhaber geben wird.

    Tatsache ist aber, dass auch im ländlichen Siedlungsraum die Radverkehrsnovelle ankommt (Mitunter halt mit vielen Jahren Verspätung). Mir ist das unter anderem in Niedernwöhren, Wiedensahl und anderen Ortschaften im Landkreis Schaumburg aufgefallen, wo vor einigen Jahren an den Ortsdurchgangsstraßen die alten [Zeichen 241-30]ersetzt wurden durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]:

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    Auf der streetview-Aufnahme aus Niedernwöhren sieht man sehr deutlich an der alten Pflasterung, dass dort einmal ein getrennter Fuß- und Radweg angelegt worden war. Der war auch entsprechend ausgeschildert mit [Zeichen 241-30], also verpflichtend. Heute ist dort ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Ich habe mit Fahrradfahrer+innen aus Niedernwöhren über die Ausschilderung gesprochen und auch darüber, dass es jetzt ja ganz ordnungsgemäß möglich ist, die Fahrbahn zu benutzen. Es gab einige, die sich mit der Thematik bereits beschäftigt hatten und es gut finden, dass man jetzt ganz "legal" auf der Fahrbahn fahren kann.

    Andere fanden das absurd, weil sie seien ja schon immer auf dem Radweg gefahren und würden das jetzt auch weiterhin so machen, für sie habe sich durch die neuen Schilder nichts geändert.

    Vielleicht ändert sich ja was, wenn so wie im Nachbarort Wiedensahl der Gehweg neu gepflastert wird und dann auf dem Gehweg ein einheitliches Pflaster über die ganz Breite nicht mehr den Eindruck vermittelt, es gäbe da zwei Spuren, die eine für den Fahrradverkehr, die andere für den Fußverkehr. Auf diesem streetview-Foto aus Wiedensahl sieht man auf der rechten Seit den neu gepflasterten Gehweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Auf der linken Seite sieht man noch die alte Pflasterung für den getrennten Rad/Fußweg, der einmal so ausgeschildert war:[Zeichen 241-30]

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    Leider ist es in vielen Ortschaften im Landkreis Schaumburg so, dass ein unterirdisch schlechtes ÖPNV-Angebot es vielen Menschen schwer fallen lässt, sich gegen ein eigenes Auto zu entscheiden. Zwar lassen sich viele Wege auch gut mit dem Fahrrad bewältigen, aber gerade an Tagen mit sehr schlechtem Wetter oder winterbedingt schlechtem Straßenzustand ist es gut, auf ÖPNV-Angebote zurückgreifen zu können.

    Das sieht schon wieder ganz anders aus in den Ortschaften im Landkreis Schaumburg, die einen S-Bahn-Halt haben. (z.B. Haste, Lindhorst oder Bad Nenndorf) Dort ist die Vorstellung, ohne eigenes Auto mobil sein zu können, deutlich weiter verbreitet und in mehr Haushalten gibt es dort nur ein Auto oder gar kein Auto, statt zwei oder drei. Und ganz ohne Auto ist dort längst keine so abwegige Vorstellung wie in Ortschaften mit wenig bis gar kein ÖPNV. So gesehen hast du recht, Schwachzocker, der "motorisierte Verkehr" spielt eine Rolle, aber es muss ja nicht unbedingt der motorisierte Individualverkehr sein.

    Jein. Die meisten damaligen Änderungen sind tatsächlich de facto nur innerorts.

    Fahrradstraßen außerorts sind selten; weit häufiger gibt's [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-12], was dann kein 30 beinhaltet. Geöffnete Einbahnstraßen gehen auch nur bei 30, also außerorts ebenfalls hinfällig.

    "Auf dem Land" bedeutet nicht dasselbe wie außerhalb geschlossener Ortschaften. "Auf dem Land" beinhaltet jede Menge größere und kleinere Ortschaften in denen es auch Fahrradwege gibt, die zum Teil bis heute noch falsch ausgeschildert sind. "Auf dem Land" beinhaltet auch die Wohnvororte von Städten, z. B. Hagen, ein Wohnvorort der Stadt Stade und verwaltungstechnisch ein Teil der Stadt Stade.

    Hier ein streetview-Foto vom Ortseingang:

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    Was die Macher der 25 Jahre alten Folge von der 7. Sinn erkennen lassen, ist deren politische Haltung zur Fahrradverkehrsnovelle, als sei das eine Idee irgendwelcher "verrückter Städter" von der sich absehbar nicht viel durchsetzen lassen wird. Und "auf dem Land" schon gar nicht. Besonders deutlich wird das an der Stelle, wo über die Möglichkeit der Einbahnstraßen-Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung berichtet wird. Da klingt unüberhörbar zwischen den Zeilen durch: "Wenn es erst mal genug Radler in der Einbahnstraße erwischt hat, dann ist der Spuk schnell vorbei."

    Der Siebte Sinn von 1997: Neue Regeln für Radfahrer

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    Einige Stichpunkte: Wortwörtlich wiedergegebene Sätze in kursiv

    0:18 Radfahren ist die Alternative zum motorisierten Verkehr - zumindest in der Stadt.

    Da musste ich doch mal schlucken, denn es bedeutet im Umkehrschluss, wer auf dem Land lebt, der sollte besser kein Fahrrad fahren. Und das sehen ja auch heute noch viele Leute so. Kein Wunder, wenn es damals, vor rund 25 Jahren so in der wohl prominentesten Verkehrssendung so dargestellt wurde.

    0:26 Damit Radfahrten in der Stadt sicherer wird gelten seit dem 1. September 1997 neue Bestimmungen.

    Schon wieder diese Fokusierung auf die Stadt, dabei gelten die neuen Bestimmungen doch auch auf dem Land.

    0:30 Die Fahrradstraße

    0:49 Die Einbahnstraßenregelung: Laut Film sollte die Regelung zunächst nur für ein Jahr gelten, weil viele Kritiker Bedenken wegen der Unfallgefahr äußerten. Die Befürchtungen haben sich offensichtlich nicht bestätigt.

    1:20 Hohes Sicherheitsrisiko für Rad- und Autofahrer in Einbahnstraßen, die für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.

    1:30 zu diese Aussage über die Gefährlichkeit in Einbahnstraßen wird eine Filmszene gezeigt, die der Bodenmarkierung zufolge in einer Fahrradstraße aufgenommen wurde.

    2:05 Viele Radwege sind unzumutbar. Auf solchen Radwegen müssen Radfahrer in Zukunft nicht mehr fahren. Die Gemeinden dürfen nur Radwege ausschildern, die einwandfrei sind und dann auch benutzt werden müssen. Bei alten und unzumutbaren Radwegen, haben Radfahrer dagegen das Wahlrecht ...

    2:33 Diese Regelung gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind. Zu dieser Aussage wird eine Szene gezeigt, in der zwei Radfahrer*innen voller Begeisterung auf einen viel zu schmalen Radweg auffahren. (siehe 2:38)

    :rolleyes:Und das "eine Jahr" ist ein verdammt langes Jahr gerden, dass vielerorts immer noch andauert.:rolleyes:

    Was beim Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu beachten ist, zum Beispiel nicht zu weit rechts fahren, das wird nirgends thematisiert. Auch nicht die Vorteile vom Fahrradfahren auf der Fahrbahn.

    Und immer wenn man denkt, schlimmer geht's nimmer, dann kommt so'n youtube-Video mit einem 7. Sinn daher und beweist das Gegenteil: Siehe Minute ca. 5:10 Der Link führt direkt dorthin.

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    Es sind nicht unvorsichtige geöffnete Autotüren, die zu Dooring-Unfällen führen, sondern Fahrradfahrer*innen mit schlechten Bremsen!

    Oder wenn sich jemand ein 6 x 2m Auto kauft und dann sind alle Parkplätze zu klein, liegts natürlich nicht an der Penis/Vagina-Verlängerung, sondern selbstverständlich an den Parkplätzen.

    Seitdem mir aufgefallen ist, wie viele Wohnmobile und Wohnwagen in vielen städtischen Straßen am Fahrbahnrand stehen, ...

    ... habe ich noch weniger Verständnis für das Falschparker-Dauerrechtfertigen-Argument: Es herrsche ja "Parkdruck" oder "Parkplatz-Notstand" oder "Stellflächenmangel".

    Aber interessant: Manche Leute (vorwiegend keine Autofahrer*innen), mit denen ich darüber gesprochen habe, finden das auch absurd, dass sich der Stadtteil mehr und mehr zu einem Dauerstellplatz für Wohnmobile und sogar Wohnwagen entwickelt.

    Andere (Überwiegend Autofahrer*innen) äußern dagegen größtes Verständnis für die Wohnmobil-Dauerparker.

    Mein Eindruck: Es zeigt sich da ein unheimliches Zusammengehörigkeitsgefühl der Autofahrenden nach dem Schema, "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

    Dabei sind Dauer-Einstellplätze für Wohnmobile gar nicht so teuer: Auf dieser Internetseite beispielsweise werden überdachte oder Hallenplätze für unter 100 Euro Monatsmiete angeboten.

    Aber komisch: Wenn du das manchen Leuten sagst, auch solchen, die selbst gar kein Campingmobil besitzen, dann kommt: "Boah, ist das teuer, da musst du doch verstehen, dass jemand sein Wohnmobil am Fahrbahnrand abstellt. Und es ist ja auch nicht verboten.":rolleyes: