Beiträge von Ullie

    Weil ich nicht nicht ein Pedelec fahren will, nur um als gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu können?

    Als Fußgänger darf ich auch nicht als "gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen". Fordere ich deshalb die Aufhebung der Gehwegbenutzungspflicht?

    "Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 25 Fußgänger
    (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat."

    Eigentlich bräuchte es keine Festlegungen dazu, wer sich wo im Straßenraum befindet. Die Shared Space Versuche haben gezeigt, dass das auch funktionieren kann.

    Andererseits ist die Radwegbenutzungspflicht nur schwer zu knacken. Warum es nicht auf dem indirekten Weg versuchen. Pedelecs (mit Tretunterstützung bis 25 km/h) von der Radwegbenutzungspflicht entbinden könnte ein solcher indirekter Weg sein.

    Pedelecs sind Fahrräder. Fahrräder fahren auf der Fahrbahn. Ist ein Radweg vorhanden, dürfen sie diesen nutzen.

    Pedelecs müssen aber den Fahrradweg benutzen, wenn der mit [Zeichen 237] , [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] ausgeschildert ist.

    Was spricht gegen den Vorschlag, dass Pedelecs auch dann die Fahrbahn benutzen dürfen, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgeschildert ist?

    Weil ich nicht nicht ein Pedelec fahren will, nur um als gleichberechtigter Mensch am normalen Straßenverkehr teilnehmen zu können?

    Überschneidung: Du schreibst an der Antwort, während ich noch an der Frage geschrieben habe. Gedankenübertragung?

    Dein S-Pedelc und E-Bike-Bashing kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen. Ich bin nur mit MTB unterwegs, entweder harmloses Alltags-Hardtail mit Gepäck, Schutzblech und ausreichend Beleuchtung oder Spass-Fully. Mit beiden bin ich in der Regel schneller unterwegs als ein normales Pedelc oder E-Bike. Nicht immer und überall, aber überwiegend.

    Warum Pedelec-Bashing? Mein Vorschlag sieht so aus:

    Pedelecs sind von der Fahrradbenutzungspflicht ausgenommen. Das heißt: Pedelecs können wahlweise die Fahrbahn benutzen oder den Fahrradweg.

    Bei den S-Pedelecs soll sich nichts ändern, die sollen weiter verpflichtet sein, die Fahrbahn zu benutzen und dürfen nicht den Fahrradweg benutzen.

    Wo siehst du da jetzt ein Pedelec-Bashing oder E-Bike Bashing? Die hohen Pedelec-Verkaufszahlen sprechen doch für sich. Da werde ich nichts dran ändern können und will es auch gar nicht erst versuchen. Aber wenn mich dann wieder einmal ein Pedelec-Fahrer auf einem benutzungspflichtigen Fahrradweg im "Engtanz-Stil" überholt, dann möchte ich ihm gerne an der nächsten roten Ampel den Hinweis geben können, dass er doch ganz legal die Fahrbahn benutzen kann. Ob er's dann auch tut? Wer weiß? Aber zurzeit ist es ja so geregelt, dass er's gar nicht darf.

    Eigentlich sollte es einfach generell keine Radwegpflicht geben, ...

    Die gibt es aber, die Radwegbenutzungspflicht und ist scheinbar unausrottbar.

    Warum also nicht jetzt, in Anbetracht steigender Verkaufszahlen, die Forderung erheben, zumindest für Pedelecs keine Fahrradwegbenutzungspflicht auszusprechen, bzw. die bestehende Fahrradwegbenutzungspflicht zumindest für Pedelecs aufzuheben. Damit wird im Vergleich zum Ist-Zustand niemand gedisst oder gebasht. Und für Pedelec-Nutzer*innen gibt es neue Freiheiten.

    Nein, weil Pedelecs rechtlich gesehen Fahrräder sind.

    Klar, das ist der Ist-Stand.

    Aber wenn es zutrifft, dass eine Entwicklung in die Richtung stattfindet, dass immer mehr Menschen mit einem Fahrrad mit Hilfsmotor zur Tretunterstützung unterwegs sind, dann ist das möglicherweise der Zeitpunkt, an dem gesetzlich nachjustiert werden muss. Und zwar im Sinne von mehr Bewegungs-Freiheit für Pedelecs, sprich Aufheben der Radwegbenutzungspflicht.

    Juristisch begründen lässt sich das möglicherweise u. a. damit, dass Pedelecs höhere Qualitätsstandards erfüllen müssen, was z. B. Bereifung und Bremsen angeht, als herkömmliche Fahrräder. Jedenfalls war mir mal beim Stöbern in der Reifenabteilung aufgefallen, dass bestimmte Produkte das Label "Pedelec-geeignet" aufweisen.

    Da wird einem manches klarer:

    https://www.spiegel.de/politik/deutsc…67-65be36806f8a

    Ich wiederum habe in meinem Leben nur einmal Bier probiert - und war nicht begeistert. »Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Schluck davon genommen. Es war furchtbar.«

    Die Drogenindustrie zwischen Erding, Radeberg; Flensburg und Bitburg kann froh sein, dass ich nicht der Vorsitzende der größten deutschen Partei bin.

    :D

    "Friedrich Merz (CDU) hat laut eigener Aussage in seinem Leben nur einmal Cannabis probiert – und war nicht begeistert. »Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Zug dran getan. Es war furchtbar«, sagte der CDU-Chef in der n-tv-Sendung »Frühstart« auf eine entsprechende Frage."

    Link siehe oben im Zitatkasten

    Tja: Sind die Drogen zu stark, dann bist du zu schwach!:evil:

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    In der Praxis läuft es halt darauf hinaus, dass man das Verwaltungsgericht überzeugen muss. :)

    Hat in dem Zusammenhang schon mal ein Verweis auf die zunehmende Zahl der Pedelec-Fahrerinnen geholfen?

    Zum Beispiel Fahrradwege zu eng und löchrig für die Pedelecs.

    Oder: Zu viele Überholvorgänge auf zu schmalen Fahrradwegen, weil zunehmend mehr Pedelecs unterwegs.

    Oder: Speed-Pedelecs fahren doch auch auf der Fahrbahn.

    Weil viele Verkehrsbehörden auf geltendes Recht einfach scheixxen. Und weil es zu viele Fahrrad-Lemminge gibt, die das auch noch gut finden, weil es sich für sie auf dem Gehweg flauschiger anfühlt, bevor sie an der nächsten Kreuzung plattgefahren werden.

    Wenn ich Angst hätte, an der nächsten Kreuzung platt gefahren zu werden, dann würde ich so oder so nicht am Fahrradverkehr teilnehmen. Das gilt, denke ich, genau so auch für viele andere Fahrradfahrer*innen. Und dass so manches Blauschild nicht verschwindet, hat nichts damit zu tun, dass es Fahrradfahrer*innen gibt, die gerne einen Fahrradweg benutzen, wenn der vorhanden ist.

    Allerdings ist die zunehmende Verbreitung der Pedelecs ein guter Anlass, darauf aufmerksam zu machen, dass Fahrradwege nicht unbedingt immer das Beste sind zum Fahrradfahren. Für speed-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) ist ja der Fahrradweg heute schon Verbotszone. Da ist es doch naheliegend, Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h von der Fahrradwegbenutzungspflicht zu entbinden. Quasi als Zwischengröße zwischen speed-Pedelec und "Bio-Bike".

    Und je gewöhnlicher es wird, dass Pedelec-Fahrer*innen auf der Fahrbahn fahren, umso leichter wird es sein, Verkehrsbehörden davon zu überzeugen, Blauschilder abzubauen, wo sie nicht hingehören. Unabhängig davon macht es natürlich auch weiterhin Sinn, den Abbau von Blauschildern einzuklagen. Ich sehe da keinen Widerspruch zu der möglichen Maßnahme, Pedelec-Fahrer*innen von der Radwegbenutzungspflicht zu entbinden.

    ... wurde man im Oktober bis Dezember 2023 in Deutschland mit Demonstrationsverbot sanktioniert und als antisemitisch gegeißelt.

    Siehe auch da:

    "Das barbarische Massaker der Hamas in Israel hat die langjährige Krise im Nahen Osten verschärft. Israel antwortete mit exzessiver Bombardierung des Gaza-Streifens. Allein bis Ende Februar 2024 wurden 28.000 Menschen getötet. Nötig sind ein sofortiger Waffenstillstand und humanitäre Hilfe für Gaza sowie Verhandlungen, um den Weg zur Freilassung der Geiseln und zu einer langfristigen Friedenslösung zu öffnen. (...)

    Wir fordern von der Bundesregierung: (...)

    Stopp aller Waffenlieferungen!"

    Zitat aus dem Aufruf zum Ostermarsch 2024 am Ostersamstag 11:00 Uhr, Auftakt: Ruine der Aegidientorkirche.

    Ostermarsch 2024 in Hannover
    Den Frieden voran bringen – das Töten beenden! Das Töten – auch mit deutschen Waffen – muss ein Ende finden. Täglich sterben unschuldige Menschen in…
    www.friedenskooperative.de

    Die Forderung nach einem "sofortigen Waffenstillstand" ist problematisch, wenn nicht hinreichend geklärt ist, was genau als Bruch dieses Waffenstillstandes interpretiert werden muss und was ein Bruch dieses Waffenstillstandes für Folgen haben soll. Das Problem stand schon ganz zu Anfang im Raum. Der Hamas-Terror aus dem Gaza-Streifen heraus gegen Israel war ein militärischr Gewaltakt, den Israel militärisch beantwortet hat.

    Terroristen arbeiten aber nicht wie eine reguläre Armee, die einer Regierung unterstellt ist, die die Entscheidungen für das militärische Handeln trifft. Die Regierung im Gaza-Streifen muss eine Polizeigruppe mit israelischer Beteiligung gründen, die die Terrorgefahr eindämmt. Keine leichte Aufgabe.

    Der Unfall zeigt vor allem , das Separierung kein Allheilmittel ist.

    Nicht-Separierung aber auch nicht. Wichtiger finde ich solche Aspekte, über die leider zu selten bei solchen Unfällen ausführlicher berichtet wird: Welche Assistenzsysteme hatte das Fahrzeug (z. B.: Spurhalteassistent, Intelligenter Geschwindigkeitsassistent). Warum haben die in dem Fall anscheinend versagt? Warum gilt an der Stelle kein niedriges Tempolimit von z.B. 30 oder 20 km/h?

    Immerhin schreibt 24hamburg: "Aus noch unklaren Gründen verlor der 70-jährige Fahrer eines SUV am Mittwoch, 20. März, auf der St. Petersburger Straße plötzlich die Kontrolle über sein tonnenschweres Gefährt. Das Fahrzeug, besetzt mit zwei Personen, fuhr mit hoher Geschwindigkeit zunächst gegen einen Ampelmast."

    "tonnenschweres Gefährt" und mit "hoher Geschwindigkeit" steht schon drin im Bericht, da könnte man dazufügen: "mit anscheinend abgeschalteten Sicherheits-Assistenz-Systemen".

    Das Schild muss ohne wenn und aber weg. Und nicht wegen/für "böse Pedelecraser(n)". Warum wohl wird in der VwV gefordert das innerorts linkseitige Benutzungspflichten grundsätzlich nicht angeordnet werden sollen ? Weil da die die Ergebnisse der BASt Sstudie "Sicherung von Radfahrern an städtischen Knotenpunkten" berücksichtigt werden. Wo für Radfahrer auf linksseitigen Radwegen zehnfaches Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn ermittelt wurde.

    Die Frage ist allerdings: Wenn das Schild da ohne "wenn und aber weg" muss, warum steht es dann da noch? Oder hier:

    Es geht mir auch nicht darum, irgendwelche "bösen Pedelecraser*innen" zu "dissen". Überhaupt nicht würden die "gedisst" und ich habe sie auch nicht als "böse" bezeichnet. Und was ich für den Pedelec-Fahrradverkehr fordere, ist doch nichts anderes als das, was viele hier im Forum für den Fahrradverkehr fordern, nämlich die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Bislang habe ich selber kein Pedelec, aber ich bin schon Probe gefahren. Und einen Umstieg würde ich nicht pauschal ausschließen.

    Meine Beobachtung ist:

    Dieses Schild und leider auch einige andere Blauschilder stehen an Engstellen, die so beschaffen sind, dass dort solche Schilder nicht stehen dürfen. Siehe auch Bild. Zum Beispiel, weil es zu Konflikten mit dem Fußverkehr führt, oder es sich um viel zu enge Fahrradwege handelt.

    Leider kommen die Verkehrsbehörden nicht ihrer Aufgabe nach, solche Schilder abzubauen. Die vielen Seiten in diesem Forum zu diesem Thema sprechen für sich.

    Wenn aber die Bedeutung des Schildes neu definiert wird, nämlich so, dass dort keine Benutzungspflicht für Pedelecs besteht, dann wäre möglicherweise allen geholfen. Pedelecfahrer, die dort fahren, müssten dann besonders rücksichtsvoll fahren, mindestens so rücksichtsvoll wie Fahrradfahrer ohne Hilfsmotor. Das ist also erst mal keine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Zustand, aber leider auch erst mal noch keine Verbesserung.

    Die Verbesserung ergibt sich daraus, dass sich mit der zunehmenden Verbreitung der Pedelecs ein Ausweg aus der Benutzungspflicht ergibt, so eine Art Ausstiegskorridor. Erstmals wurden mehr Pedelecs in Deutschland gekauft als traditionelle Fahrräder ohne Hilfsmotor. Vielleicht werden bald nur noch Pedelecs gekauft? Wenn für die Pedelecs aber keine Radwege-Benutzungspflicht besteht, dann ist durch diese Hintertür die Benutzungspflicht für den Fahrradverkehr faktisch abgeschafft.

    Wenn das medial so begleitet wird, dass deutlich gemacht wird, dass Pedelec-Fahrer*innen für die oft viel zu engen Fahrradwege zu schnell sind, dann kann es gelingen, dass mehr als nur ein paar Aktivisten (von denen einige hier im Forum vertreten sind) regelmäßig die Fahrbahn benutzen mit ihrem Pedelec-Fahrrad. Und zwar auch dann, wenn ein Fahrradweg vorhanden ist.

    Und das würde dort die anderen Fahrradfahrer*innen auf ihren "langsamen Bio-Bikes" und den oft dicht angrenzenden Fußverkehr entlasten.

    Ist das jetzt eine späte Bestätigung für Greta Thunbergs frühe Kritik an Israel?

    "Außenministerin Melanie Joly gab die Entscheidung am Dienstag in der Zeitung „Toronto Star“ bekannt: Die kanadische Regierung kündigt einen Stopp ihrer Waffenlieferungen an Israel an. Die Situation vor Ort erlaube es nicht mehr, Waffen zu exportieren, hieß es aus Regierungskreisen in Ottawa. Dem vorausgegangen war eine entsprechende Abstimmung im Parlament. Israel reagierte auf die Entscheidung mit scharfer Kritik." Welt vom 20.3.24

    Kanada stoppt Waffenlieferungen an Israel - WELT
    In der Vergangenheit war Israel einer der Hauptempfänger kanadischer Waffenexporte. Nun stoppt die Regierung von Justin Trudeau ihre Lieferungen, begründet…
    www.welt.de

    Zeigt eindrucksvoll die „Sicherheit“ von Hochbordradwegen auf. Diesmal leider mit Opfer ;(. Schon in der Sievekingsallee und anderen Straßen hat es solche Unfälle gegeben, aber dort zum Glück nur Sachschaden jeweils…

    Das halte ich nun aber für ein sehr stark polemisch zugespitztes "Argument". Damit würde ich nicht argumentieren, wenn es darum geht die Sicherheit von Hochbordradwegen anzuzweifeln. Schließlich zeigt das Zeitungsfoto, dass auch ÖPNV-Fahrgäste Unfall-Opfer hätten sein können. Dann würdest du doch auch nicht polemisieren, dass ein solcher Unfall eindrucksvoll die "Sicherheit" von Omnibusbenutzung zeige.

    Tempo 30 zeitweise und linksseitige Radwege. Das tut echt weh.

    Aber die Ecke da hinten ist ja ein Sammelsurium an Facepalms...

    https://www.google.com/maps/@52.39927…i8192?entry=ttu

    Der Radweg ist kein Radweg, sondern ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Und der Fußweg ist nur in dem Bereich der Straßeneinmündung bis zur Fußgängerampel in beide Richtungen freigegeben. Finde ich nicht so schlimm.

    Ansonsten sind die Fußwege auf der Stöckener Straße in Letter jeweils nur in Fahrtrichtung freigegeben. Siehe zum Beispiel hier:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Würde man die Bedeutung des Schildes Radfahrer frei so verändern, dass davon Pedelecs nicht mehr erfasst werden, dann würden viele Fußwege mit Radverkehrsfreigabe nicht mehr von Pedelecs befahren werden dürfen. Allerdings dürften dann Pedelecs auch nicht mehr entgegengesetzt die Einbahnstraße benutzen, wenn die so gekennzeichnet ist:

    [Zeichen 267]+ [Zusatzzeichen 1022-10] bzw. [Zeichen 220-20]+[Zusazzeichen 1000-32]

    In der Tat, das Diagramm ist unübersichtlich. Das liegt ab er nicht an Yeti, sondern daran, dass die Regeln so komplex sind. Vorschlag:

    Das ist so ein Beispiel, bei dem sich auch bei mir die Fußnägel rollen. Eigentlich muss das Schild weg. Aber was, wenn wir unterscheiden zwischen Fahrrad und Pedelec? Dann könnte das ein Schild sein, dass eine Benutzungspflicht für klassische Fahrräder ohne Hilfsmotor anzeigt. Und die Pedelec-Fahrer wären dann nicht betroffen von der Benutzungspflicht. Und wenn sowieso bald alle oder fast alle Pedelec fahren, dann wäre die Benutzungspflicht für so beschilderte Fahrradwege aufgehoben:[Zeichen 237]

    In einem nächsten Schritt ist zu überlegen, in welchen Fällen dann eine Freigabe von Fahrradwegen für Pedelecs gelten soll. An der gezeigten Stelle schon mal ganz bestimmt nicht!

    Link zu streetview zum Ort des Fotos:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Stümmt, und E-Roller MÜSSEN deswegen dort fahren nach der ElektrogedönsextraVO

    Wie jetzt? Elektrotretroller müssen einen Angebotsradweg nutzen, wenn der vorhanden ist und dürfen nicht die Fahrbahn benutzen? Allerdings muss ein solcher Angebotsradweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgezeichnet sein?

    Und wenn an einem Angebotsradweg nicht das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] steht, dann sind Elektrotretrollerfahrer nicht verpflichtet, diesen Angebotsradweg zu benutzen? Ich dachte ja zunächst, meine Neuerungsvorschläge in Anbetracht des Pedelec-Booms seien vielleicht ein bisschen kompliziert ...

    Wenn Du mit dem Fahrrad auf dem Gehweg willst, kannst Du doch einfach absteigen und schieben?

    Vielleicht ist ja das Fahrrad nicht das geeignete Verkehrsmittel für Dich, wenn Du nicht da fahren kannst, wo Du hingehörst, sondern anderen den Verkehrsraum streitig machen musst.

    Leute mit Höhenangst fliegen ja auch nicht Gleitschirm.

    Wer sagt, dass ich "mit dem Fahrrad auf den Gehweg" will?

    Ich finde es okay, wenn aus besonderen Gründen an bestimmten Stellen unter bestimmten Voraussetzungen Gehwege für den Fahrradverkehr freigegeben werden. Und ich halte nichts davon, das aus dogmatischen Gründen grundsätzlich abzulehnen. So eine Haltung kann man vielleicht aus taktischen Gründen propagieren.

    In der Praxis sehe ich das aber so: Wenn ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist, dann bedeutet es nicht, dass ich ihn benutzen muss. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.

    Und wenn der Fußverkehr auf einem solchen Gehweg es nicht zulässt dort zu fahren, weil da z. B. grade ein ungewöhnlich hohes Fußgängeraufkommen herrscht, dann habe ich immer noch die Möglichkeit, die Fahrbahn zu benutzen.

    Aber einfach nur so "aus Prinzip" würde ich mein Fahrrad nicht schieben wollen auf einem Gehweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist. Da muss ich dich enttäuschen.;)

    Allerdings ist es eine Überlegung wert, ob Pedelec-Fahrräder dort lang fahren dürfen können sollen. In der Vergangenheit war das vielleicht noch nicht so relevant. Es gab ja kaum Pedelecs. Aber wenn die Zahl der Pedelecs immer weiter zunimmt. Und wenn man beobachten kann, dass das Fahren auf dem Pedelec dazu führt, dass besonders in sensiblen Bereichen zu schnell gefahren wird, dann muss man schon überlegen, ob Pedelecs genauso wie Elektro-Tretroller anders als "klassische" Fahrräder nicht auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen fahren dürfen, die für den "klassischen" Fahrradverkehr freigegeben sind. Beziehungsweise, dass man das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässt und das dann entsprechend beschildert. Beispiel Halle: Bild: https://dubisthalle.de/wp-content/upl…0914-WA0055.jpg

    Artikel aus Halle: https://dubisthalle.de/riebeckplatz-wird-zur-e-scooter-zone