Beiträge von Hane

    Das wird jetzt wohl etwas länglich. Aber wat mutt, dat mutt!

    Fange wir mit den drei verschiedene Abbiegemöglichkeiten für Radfahrer an:

    1. Direktes Abbiegen: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn kein Schienenfahrzeug behindert wird. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist." Das ist eben genau so, wie Kraftfahrer auch abbiegen.
    2. Indirektes Abbiegen: "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten." Für die eingangs vorgestellte Kreuzung wäre es, rechts auf der Fahrbahn bis unmittelbar vor der gesperrten Furt fahren und dann neben der Furt weiter, wenn frei ist. Vielleicht fällt sogar das Queren links der gesperrten Furt vom Radweg aus darunter. Dann wäre wohl keine Ampel zu beachten. Die Sperrung steht somit auf dünnem Eis.
    3. Radverkehrtführung: "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." Immer schön den Radwegen, -furten und sonstigen Sachen folgen. Bei der vorgestellten Kreuzung wäre es wohl die Furt links nehmen, paar Mehr fahren und dann wieder, auf der anderen Seite der Kreuzung, die Furt auf die rechte Seite nutzen.

    Kommen wir zur juristischen Ansicht:

    1. Die StVO wurde so geändert, dass es grundsätzlich erlaubt ist. Das schließt das Verlassen eines benutzungspflichtigen Radwege mit ein. Man sollte sich als Radfahrer aber nicht wundern, wenn Polizei, Justiz und Unfallgegner es anders sehen. Auch muss man sich rechtzeitig einordnen, was immer das bedeutet.
    2. Ob man für das indirekte Abbiegen Radwege verlassen darf, wage ich zu bezweifeln. Auf Radwegen ist man aber eher bei Punkt 3 angelangt. Ein Detail am Rande: Die Pflicht zum Einordnen ist nur für das Linksabbiegen aufgehoben. Bei linksseitigen Radwegen und Rechtsabbiegen steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung und man kann nur hoffen, dass die Straße, in die man möchte, über eine Radverkehrtführung zu erreichen ist, wenn man nicht direkt abbiegen möchte.
    3. Tja, wenn man damit angefangen hat, muss man auf der Kreuzung dabei bleiben. Das kann durchaus ein Ratespiel werden: Da können sich Verkehrtplaner so richtig austoben.

    Und der praktischen:

    1. Sich als Fahrzeugführer wie ein Fahrzeugführer zu verhalten, ist einfach am einfachsten. Es ist in der Regel - fürs Linksabbiegen - die schnellste und sicherste Variante. Es gehört aber an größeren Kreuzungen etwas Rückgrat dazu.
    2. Ich selber praktiziere es nicht und beobachte es sehr selten bei anderen (Das läuft eher unter Variante 3). Deswegen spare ich mir die Worte.
    3. Es ist die komplizierte und gefährliche Variante, vermeintlich defensiv und sicher aber eher unterwürfig und gefährlich. Man sollte sie vermeiden wie Radwege auch.

    So, keine Lust mehr8)

    Eine Fahrradstraße kann durch eine Tempo 30 Zone verlaufen, bzw. ein Teil der Tempo 30 Zone sein. Wenn man die Fahrradstraße an einer Querstraße verlässt, ist man immer noch in der Tempo 30 Zone.

    Dann habe ich ein paar Fragen: Wie schnell darf man jeweils fahren?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 274.1]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244][Zeichen 274.1]=>[Zeichen 244a]=>?
    [Zeichen 310]=>[Zeichen 244][Zeichen 274.1]=>[Zeichen 274.2]=>?

    [Zeichen 310]=>:/=>[Zeichen 274.2]=>?

    Und die Kombination Fahrradstraße und Tempo-30- Zone [Zeichen 244][Zeichen 274.1]kann durchaus seine Berechtigung haben.

    Ich halte die Kombination für widersinnig, vielleicht sogar für nichtig. Beide Zeichen bedeuten eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die nur zufällig gleich sind. Gedankenexperiment: Welche Begrenzung gälte, wenn die Fahrradstraße Tempo-25 forderte?

    Ja. Nein. "Untermensch" geht hier nicht. Tut mir leid.

    Untermensch ist ein Begriff aus dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten und der Eugeniker. In der Ideologie des Nationalsozialismus galten die „Arier“, also besonders die germanischen Völker, den übrigen als überlegen.

    Zitat von Reichsverkehrsministerium

    Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.

    Faust? Auge?

    Da kommt mir noch etwas anderes in den Sinn, das oft - fälschlicherweise - Tucholsky zugeschrieben wird.

    Zitat

    Die Juden sind an allem Schuld', meinte einer. 'Und die Radfahrer' ... sagte ich. 'Wieso denn die Radfahrer?', antwortete er verdutzt. 'Wieso die Juden?', fragte ich zurück.

    Habe ich das "Meiden der Fahrbahn zurechtargumentiert", weil ich geschrieben habe, dass größere Geschwindigkeitsdifferenzen ein höheres Unfallrisiko mit sich bringen?

    Ja, denn .... Was möchtest Du mit dem höheren Unfallrisiko eigentlich aussagen?

    Es fehlt der Bezugspunkt, das "riskanter als was?" So lange das fehlt, wird im Grunde nur Gefahr suggeriert, Angst vor der Fahrbahn als gerechtfertigt hingestellt. Du schürst Angst, mehr nicht. Das übliche Vorgehen der Radwegapologeten.

    Dort dürfen sich die Fahrbahnparanoiker dann mit den anderen nicht-automobilen Untermenschen ihr vermeintlich exklusives Wegelchen teilen...

    Kannst du das bitte noch einmal sachlich formulieren oder geht es bei dir nur mit Polemik?

    Stimmt, das Diminutiv ist überflüssig. Aber sonst ...

    So sehr, wie das Meiden der Fahrbahn zurechtargumentiert wird, ist es mit normalen Verhalten nicht mehr erklärbar. Fahrbahnparanoiker ist kurz, prägnant und treffend.

    Und Studien sagen doch inzwischen aus, dass Radfahrer als weniger menschlich angesehen werden. Diese Entmenschlichung ist ein typischer Mechanismus der Diskriminierung.

    Fazit: Es ist sachlich, nur nicht weichgespült formuliert.

    Doch.

    Doch nicht!

    Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind [...] Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

    Pedelecs werden nicht ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben und sind somit keine Fahrräder (Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr). Wäre es anders, müsste man sie nicht explizit aus von den Regeln für Kraftfahrzeuge ausnehmen und die für Fahrräder anwenden. Sie sind also nur juristisch Fahrräder ... im Geltungsbereich des Straßenverkehrsgesetzes. Das wiederum ...

    Ich muss wohl bei einigen Punkten Klarheiten beseitigen:

    1. Eine Ampelschlage - Warten - wird überholt. Insoweit ist meine vorherige Aussage - Fließender Verkehr wird überholt, an ruhendem Verkehr wird vorbei gefahren. Die Ampelschlange wird überholt. - eigentlich überflüssig.
    2. Es ist nirgends festgelegt, dass nur stehend gewartet werden kann. Mir ist auch kein Urteil in dieser Richtung bekannt. Die mir bekannten behandeln immer die Abgrenzung zum ruhendem Verkehr, was selbst für Juristen fahrend als gegeben gelten sollte.
    3. Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Regeln vor. Bei markiertem Radfirlefanz ist also von einem Fahrstreifen auszugehen. Damit winkt § 7.
    4. Es ist auch nirgends ein eigener Fahrstreifen zum Überholen gefordert im Gegensatz zu Sicherheitsabständen. Man kann sich darüber streiten, ob die beim Durchschlängeln vorhanden sind. Aber grundsätzlich verboten ist Durchschlängeln nicht.
    5. Sind die Voraussetzungen des § 5 (8) erfüllt, dürfen Autofahrer rechts überholen. Er stellt damit im Grunde keine Sonderregeln für Radfahrer oder nur eine minimale dar.
    6. § 5 (8) wurde vor ein paar Jahren von "rechter Fahrbahnrand" in "rechter Fahrstreifen" umgedichtet. Das eröffnet die Möglichkeit, dass er nicht mehr nur rechts der Rechtsabbieger gilt, sondern pro Fahrrichtung.

    Nunja, wenn man dann einknickt und beschließt, die Obrigkeit nicht weiter mit den Problemen der Radler zu behelligen, haben diese ihr Ziel erreicht.

    Die haben ihr Ziel doch erreicht: Radfahrer werden diskriminiert.

    Und wenn man sich dann noch befleißigt fühlt, ungemütliche Situationen in Handgreiflichkeiten eskalieren zu lassen, wird man schnell erfahren, dass besagte Obrigkeit diese in einem ganz anderen Licht sieht.

    Glücklicherweise versucht die Obrigkeit die Illusion von Demokratie aufrechtzuerhalten. Die Zielgruppe für Aktionen ist nicht die Obrigkeit sondern die Öffentlichkeit, die informiert werden muss. Desinformation beziehungsweise Verschweigen der Gewalt gegen Radfahrer gehört zum Repertoire der Unterdrückung.

    Um das Narrativ des aggressiven Radrambos am Laufen zu halten, damit es immer weiter Auge um Auge geht, denn die jeweils anderen haben's ja so verdient. :thumbdown:

    Stammtischparolen werden doch nicht durch Fakten am Leben gehalten oder überhaupt erschaffen. Auch hier geht es um Techniken der Diskriminierung.

    Die beste Möglichkeit, um Missstände zu beenden, ist es, sie an die Öffentlichkeit zu bringen.

    Links vorbeizufahren ist meines Erachtens keine gute Idee. Besonders dann nicht, wenn du nach rechts abbiegen oder geradaus weiterfahren willst, weil du dann ja spätetestens wieder kurz vor der Kreuzung nach rechts durch die Autoschlange durch musst.

    Ich halte es für eine gute Idee. Das habe ich auf einem früheren Arbeitsweg praktisch täglich praktiziert und wollte am Ende rechts abbiegen. Man darf nur nicht die letzten Autos auch noch überholen, wenn man die Ampelphasen nicht gut kennt. Bevor der - sagen wir - vierte Wagen bei Grün losfährt, hat man sich noch gemütlich vor ihm wieder eingereiht.

    Außerdem ist es in der StVO nicht vorgesehen.

    Zitat von StVO

    Es ist links zu überholen.

    :/

    Aus dem darf aus Absatz 8 kann man auf kein darf nicht anders schliessen. Dafür müsste es muss heißen.

    Für Protokoll: Fließender Verkehr wird überholt, an ruhendem fährt man vorbei. Wer an einer Ampel - oder wo auch immer - wartet erhört zum fließenden Verkehr.

    Und die Rennradler hätten ihre Interessen besser dadurch vertreten, lediglich ein Foto vom Fahrer zu machen und Anzeige zu erstatten.

    Altes Sprichwort: wer zuschlägt, hat sein Recht verschlagen.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt?

    Die Vorgehensweise macht nur Sinn, wenn Deutschland ein Rechtsstaat und die Justiz blind wäre. Für Radfahrer ist sogar beides nicht gegeben.

    Sich als Radfahrer in Selbstjustiz zu üben, läuft bei mir unter zivilem Ungehorsam.

    Und wenn man dann noch erreichen will, dass deutlich mehr Menschen die Umwelt schützen und das Rad benützen, dann ist es mit einer Temporeduktion alleine nicht getan. Dann muss auch in diese Richtung eine Einladung ausgesprochen werden und dabei spielen Radwege auf der Straße bzw. je nachdem welcher Aufwand möglich ist, Schutzstreifen eine wichtige Rolle.

    Immer dieses Dogma von der Notwendigkeit von Radverkehrtanlagen zur Radverkehrsförderung und konnotativ die Behauptung, dass mehr Radfahrer weniger Umweltverschmutzung bedeuten.

    Es fehlt der Nachweis, dass man mit Radverkehrtinfrastruktur den Radverkehr fördern kann. Und das wundert mich nicht.

    Alle vergessen, dass man mit einem Radweg auch eine fahrradfreie Fahrbahn bekommt. Warum sollten Autofahrer jetzt bei verbesserten Rahmenbedingungen das Auto stehen lassen?

    Warum soll Förderung durch verbesserte - beim Radverkehrsanlagen hochgradig diskutabel - Bedingungen bei Radfahrer funktionieren, bei Autofahrern aber nicht?

    Für Traktorstreifen, LKW-Streifen, Kleinkraftradstreifen, S-Pedelecstreifen, ängstliche-Autofahrerschutzstreifen, Gegenverkehrsschutzstreifen, Kurvenschutzstreifen ist in der Regel zu wenig Platz und es wäre zu teuer und aufwendig die anzulegen.

    Aber was unterscheiden jetzt diese Streifen von Radwegen?

    Nicht alle Radwege außerorts sind schlecht. Aber die meisten.

    Naja, soll Dein Beispiel jetzt zu den meisten gehören?;)

    Diese asphaltierten Grünstreifen sind nicht das Gelbe vom Ei. Sie erleichtern zwar den Wechsels vom Radweg auf die Fahrbahn aber auch anders herum. Ich musste ein einziges Mal im Längsverkehr einen Unfall verhindern: Selber Deich, nur von Finkenwerder elbabwärts, der Radweg WIMRE sogar etwas breiter sowie zwischen Fahrbahn und Deich. Und das war gut: Toller Parkplatz, um sich kurz das Airbus-Gelände anzuschauen. Dass ich in dem Moment durch die Leitpfosten verdeckt gewesen bin, halte ich für unwahrscheinlich. Über einen Grünstreifen wird recht langsam eingeparkt. So blieb mir nur das ausweichen auf den Deich, ohne Graben oder Hindernisse.

    Warum sollte ich hier fahren und auf 5km 30x mit 100km/h überholt werden (gerade eine Lücke mit wenig Autos erwischt)...

    Nur so ein paar Stichworte:

    - keine unnötigen Fahrbahnquerungen - Die Du für das Foto ja vermeindest.

    - keine Zweige - Wie lange bleibt Eichenlaub auf dem Radweg liegen?

    - Platz ohne Ende - 1,5 m sind im Begebungsverkehr nicht sehr üppig.

    ... wenn ich auch hier ganz für mich allein fahren kann?

    Du meinst, der Radweg ist kaputt, weil nicht die tausenden von Radfahrern generiert, wie immer behauptet wird?

    5 km Radweg kosten - neben dem Platzverbrauch und der Bodenversiegelung - etwa 500 k€. Für mich ist das Verschwendung. Das bei "Die Null muss stehen" - och ne, Fussball - "Die schwarze Null muss stehen"?

    Nur bitte toleriert, dass 95% der Radfahrer an viel und schnell befahrenen Straßen außerorts lieber abseits der Fahrbahn fahren.

    Es gibt genug Autofahrer, die eben dann doch leider riskante Überholmanöver starten und im Falle der Fehleinschätzung Tote zu beklagen sein können.

    Das nehme ich zu Kenntnis und halte es ein Symptom des Problems, der automobilen Gewalt. Das aber zu tolerieren oder besser zu akzeptieren, halte ich für falsch, weil damit auch das Problem akzeptiert werden würde.

    Dass Autofahrer vernünftig mit langsamen Verkehrsteilnehmer umgehen können, sieht man im Verhalten gegenüber anderen Verkehrsarten, beispielsweise Traktoren. Dass es gegenüber Radfahrern anders läuft, ist Folger einer gradezu genialen PR- und Lobbyarbeit. Auch die meistens Radfahrer haben das Primat des Kraftverkehrs dermaßen verinnerlicht, dass sie quasi nicht mehr auf die Fahrbahn wollen. Das ganze sitzt inzwischen so tief, dass kognitive Divergenzen regelmäßig auftreten.

    Radverkehr leidet unter sozialen Problemen. Die müssen auch sozial gelöst werden. Technische Lösungen wie Radverkehrtinfrastruktur ist nur ein rumdoktern an Symptomen, die beim Radverkehr das Problem sogar noch verschärfen.

    Leider gibt es so etwas fast nicht.

    Für das fast hätte ich gerne Beispiele.

    Außerorts gibt es häufiger gute und/oder sinnvolle Radwege.

    Statt Beispiele für das fast - was ja mit zweien getan und ich sogar mit einem zufrieden wäre - zu bringen, wird erneut eine Behauptung aufgestellt, bei der aus dem fast nicht ein häufig wird. Bist Du in der Lage, Beispiele zu bringen?

    Also in den Niederlanden gibt es durchaus gute eigene Wege, den F325.

    Best of the rest? Es ging um Seitenräume, also um eigene Straßenteile und nicht um eigene Straßen. Aber selbst dann versagt der F325:

    - Die wichtigen Verbindungen sind doch schon durch den Mief okkupiert. Da etwas gleichwertiges für den Radverkehr dazuzubasteln ist eben nicht leicht: Obwohl der Radverkehr bei der Waal-Querung neben den Gleisen einen deutlichen Vorteil hat, ist es für Autofahrer kürzer, von einem Ende zum anderen zu kommen.

    - Der Asphalt sieht dermaßen grobporig aus, dass ich von locker 20-30 % mehr Rollwiderstand ausgehe als auf der Autobahn nebenan.

    - Die Breite reicht auch nicht aus, um bei Gegenverkehr ohne Sorgen überholen zu können wie auf der Autobahn nebenan.

    Fazit: Etwas weniger benachteiligt zu werden, ist für mich nicht gut.

    Da ergibt sich noch die Frage in welchem davon.

    Nicht wirklich! Stelle doch einfach ein paar Kriterien auf. Vorteilhaft für den Radweg sehe ich nur den Bereich Kuscheligkeit.

    Richtig gut wäre ein eigener und sicherer Seitenraum ohne Benachteiligung des Radverkehrs.

    Das käme auf die Definitionen von eigen und sicher an.

    Eigen im Sinne von nur Radfahrern, Scootern, Inlinern, Mofas, ...?

    Sicher im Vergleich mit Minenfeldern oder Mischverkehr?

    Leider gibt es so etwas fast nicht.

    Für das fast hätte ich gerne Beispiele.

    In der nördlichen Stresemannallee funktioniert T30 und Mischverkehr ja ganz gut.

    Jehova, er hat Jehova gesagt! Braucht noch jemand Steine? Und ausserdem ist es doch vollkommen unglaubwürdig!

    Das widerspricht doch dem Glaubensdogma, dass es ohne Radverkehrtinfrastruktur nicht funktionieren kann.