Ich wette, auf dem Bildbeispiel ist Gelb in Gegenrichtung auch zulässig? Der würde definitiv nicht mehr abbiegen.
Gelb aus Gegenrichtung, der dann dem Radweg in Richtung grün folgen möchte (also links abbiegt) hingegen...
Ich wette, auf dem Bildbeispiel ist Gelb in Gegenrichtung auch zulässig? Der würde definitiv nicht mehr abbiegen.
Gelb aus Gegenrichtung, der dann dem Radweg in Richtung grün folgen möchte (also links abbiegt) hingegen...
Danke, habs mal korrigiert. Bei mir funktionierten sie leider völlig normal.
Danke, dann hab ich es genau falschrum gemacht.
Es passt zwar nicht hundertprozentig hier rein, aber betrifft die Veloroute 3. ( Malte: Vielleicht wäre es sinnvoll das Thema umzubenennen und als eher allgemeinen Thread zur Veloroute 3 ins passende Unterforum zu verschieben?)
Der ADFC hat eine umfangreiche Stellungnahme zur Veloroute 3 im Bereich Hartungstraße und Schlüterstraße verteilt.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat beschlossen (Drucksache - 20-3587), dass alle Punkte bis auf 2.5 (Längsparker statt Schrägparker) berücksichtigt und umgesetzt werden sollen.
Beschlossen wurde dafür der Antrag von SPD und Grüne:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Fachbehörde um die Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters zu ersuchen, um über die Frage der Realisierbar-keit eines Bike-Flash-Systems in Eimsbüttel zu berichten sowie den aktuellen Stand der Bemü-hungen um einen flächendeckenden Einbau von Abbiegeassistenzsystemen darzustellen.
Die CDU-Fraktion Eimsbüttel bemüht sich um eine "Bike-Flash"- Anlage in Hamburg:
Bereits im Dezember wurde beantragt, eine Pilotanlage des Bike-Flash in Eimsbüttel zu installieren. Dieses Ansinnen fand jedoch keine Mehrheit, da die regierende Koalition im Ausschuss, die Lasten nach dem Verursacherprinzip den LKW anlasten wollte und auf Abbiegeassistenten am Fahrzeug setzt.
Die Bike-Flash-Anlage soll jedoch kein Ersatz für die Abbiegeassistenten sein, sondern die gefährlichsten Kreuzungen während der langen Phase der Nachrüstung schützen.
Gerade unter dem Eindruck der tödlichen Fahrradfahrerunfälle in den letzten Wochen sollte keine Möglichkeit ungenutzt gelassen werden, Leben zu schützen.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel hat auch den Antrag, die Entwicklerfirrma einzuladen bei der letzten Sitzung abgelehnt.
Das wird garantiert ein Wahlkampfthema für die Bezirkswahlen Ende Mai.
Füßgängerbrücken sind immer irgendwie dreckig, eng, dunkel, glatt...
Dass die Grenzwerte draußen niedriger als im Büro sind, halte ich für sinnvoll. Die CDU fände es scheinbar normal, dass die Luft im Gebäude durch Lüften schlechter wird.
Darf man als Reiter auf einem Fußweg eigentlich sein Pferd führen, ähnlich wie ein Radfahrer, der ja einen Fußweg benutzen darf, wenn er dabei das Rad schiebt? Oder muss ein Reiter grundsätzlich immer die Fahrbahn benutzen? Und was ist mit einem Radweg außerorts? Auf dem dürfen doch sogar Mofas fahren. Dürfen auch Reiter den benutzen?
Nein. Ja. Nein.
Interessiert nur leider keinen. Die Sch***e bleibt dann ja auch gleich da liegen.
Dann hat man die vielleicht absichtlich weggedreht, weil man meint, die damit ungültig gemacht zu haben.
Das untere Schild ist verdreht oder falsch herum angebracht worden.
Angenommen, ich schubse im Museum jemanden, der stolpert und haut eine teures Ausstellungsstück vom Sockel. Ich haue unerkannt ab. Ist nun der Geschubste Schuld (weil "fahrlässig" gestolpert?) und muss den Schaden ersetzen ..!? Eher nicht.
Natürlich. Gleicher Fall. Ersetze Hausverbot durch das Übertreten der Absperrung, die das versehentliche Umwerfen der Vase hätte verhindern sollen. Das kommt wohl der Benutzungspflichtverletzung nahe.
Das Radweg-Geschwurbel ist die Zurückweisung der Äußerungen des Beklagten. Das kann man nicht weglassen. Das gehört in ein Urteil hinein.
Wenn der Beklagte behauptet hat, dass Radwege nicht vor Unfällen im Längsverkehr und den daraus entstehenden Schäden schützen sollen/können, muss sogar ich als Radweggegner widersprechen. Unfallverhinderung im Längsverkehr ist so ziemlich die einzige positive Wirkung, die Radwege haben. Mit der Begründung werden sie doch überall dauernd gefordert.
Hab ich ein anderes Urteil gelesen? Das Verhalten des mutmasslichen LKW wird doch garnicht im Urteil thematisiert.
Hier geht es um Schadensersatz nach §823 Absatz 1 BGB. Da haftet man auch für Fahrlässigkeit. Und verklagt wird der Radfahrer. Der gegen eine Vorschrift verstoßen hat. Und der unmittelbar kausal einen Schaden verursacht hat. Sich dafür nicht ausreichend rechtfertigen kann. Und ein unmittelbar schädigendes Verhalten eines Dritten nicht beweisen kann. Dann wird man genau nach Klageantrag verurteilt. Da gibts keinen Rabatt.
Das sieht unser BGB nunmal so vor, damit der völlig schuldlose Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt.
Der Standardfall, warum man eine Haftpflichtversicherung haben sollte.
Für mein Rechtsempfinden ist das ganz fair, der unbeteiligte Geschädigte verdient den Schaden erst recht nicht.
Die Schilder sind heilig, die dürfen nicht einfach entfernt oder versetzt werden. Da wurde offenbar sorgfältig drum herum gebaut.
Da könntest du Recht haben. Anscheinend wurde nur die Bushaltestelle erneuert oder entfernt. Wenn die ausgeschriebenen Leistungen nur diesen Bereich umfassen, darf nichts sonst angefasst werden. Das Schild ist immerhin auch eine gültige polizeiliche Anweisung/Verwaltungsakt.
Und wenn da steht "baue eine Aufleitung für einen Hochboardradweg", dann wird genau das gebaut. Und nur das. Selbst, wenn es einen solchen garnicht gibt oder jemals geben wird.
Dieser Umbau wurde wohl aus dem ÖPNV-Budget bezahlt.
gilt garnicht auf Radwegen...
Ist das verbarrikadierte da an der Hauswand eigentlich der Notausgang von dem Laden?
Ich gehe von Sollgeschwindigkeit wegen grüner Welle aus.
Das ist in meiner Vorstellung auch nicht angenehm, sondern Stadtverkehr.
Das Tempoproblem hat nichts mit dem toten Winkel zu tun.
Ich bin innerorts übrigens ein Fan vierspuriger Straßen ohne Radweg. Da behindert man niemanden als Radfahrer, egal wie langsam man fährt.
Die Lösung wäre, vor der Kreuzung das überholen baulich zu unterbinden. In beide Richtungen. Ist das Fahrrad vorne, muss der LKW langsam hinterherfahren. Ist der LKW vorne, muss der Radler langsam hinterherfahren.
Dann entfällt jeglicher Konfliktpunkt zwischen den beiden Verkehren. Das setzt aber voraus, dass man nicht in Radwege separiert und dass man es aushalten muss, dass man bei der Verkehrsteilnahme manchmal andere Leute (LKW) legal behindert bzw. legal behindert wird (Radler). Das wollen aber irgendwie ein Großteil beider Lager niemals. Lieber wird endlos die Diskriminierung der jeweils anderen Seite gefordert.
Wenn man meint, Fahrbahnen wegen Radfahrern verbreitern zu müssen (Schutzstreifen), importiert man sich nur wieder das alte Radwegproblem des "Durchdrängelns".
Man muss sich wirklich fragen, ob die CSU noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.