Beiträge von Chrik

    Das grosze ẞ ist halt noch ganz neu, wir müssen uns erstmal daran gewöhnen. Ich wette in paar Jahren finden das alle ganz normal ;)

    Das ist sehr individuell und hängt davon ab, wie oft man dem ausgesetzt ist und wie leicht man sowas übernimmt.


    Manche Autofahrende wissen auch nach 20 Jahren noch nicht, dass Radfahrer*innen nur dann einen Radweg benutzen müssen, wenn dieser benutzungspflichtig ist.

    Über die Tarpenbekstraße darf man zwar nicht direkt rüber, aber das funktioniert wunderbar, wenn man wartet, bis die Fußgängerampel schaltet.
    In die Erikastraße links darf man prinzipiell, da ist einfach die Beschilderung defekt. Sollte mich dort jemals jemand mit einem Verwarngeld belegen wollen, ich würde dagegen vorgehen, weil die Beschilderung offenkundig unsinnig ist.

    Das ist nicht so mein Ding (meistens). Ich möchte auch nicht, dass andere sich über Schilder hinwegsetzen, die ihnen grad nicht passen oder unsinnig erscheinen. Wenn ich die Strecke regelmäßig fahren würde, würde ich wohl eher versuchen zu erreichen, dass die Beschilderung geändert wird. Und wenn das nicht (schnell genug) klappt, würde ich wohl so fahren, wie du schreibst ;)

    Danach solltest du rechts (auf der Fahrbahn!) abbiegen und gleich auf den Linksabbieger in die Eppendorfer Landstraße. Direkt geradeaus darf (und braucht) man nicht.

    Das war auch nur, weil der Track es so angezeigt hat ;) . Später habe ich auch gesehen, dass der Schlenker da unnötig war, weil ich eh zur Eppendorfer Landstraße musste.

    Oder weil es bergab geht? Ich bin die Alte Landstraße paar mal nachts stadteinwärts gefahren, da kommt man ziemlich gut voran.

    Ja, das wohl auch. Also beides.

    ... wobei die Strecke nach jedem Mal weniger unbekannt ist. Im Unterschied zum ÖPNV geht es also nach jedem Mal etwas einfacher und vllt. sogar schneller. (Das gilt natürlich ähnlich auch für den ÖPNV, aber Wissen über die tatsächliche Geographie find ich meist nützlicher als über die ÖPNV-Umstiege und -Anschlüsse.)

    Joa, aber ich fahre halt so wenig abseits meines Arbeitsweges, dass es sich (fast) immer wie das erste Mal anfühlt. Ich hatte mir sogar mal ein neues Handy gekauft, damit ich von der Critical Mass wieder nach Hause finde :D (und hin, aber das kann man sich auch vorher auf der Karte angucken). Ich hatte auch gehofft, dass ich bei der Critical Mass mehr Routen kennen lerne. Allerdings bin ich dann doch nicht so oft mitgefahren (Jetzt bitte keine Ratschläge, da mitzufahren. Es geht grad nicht.). Den Hamburger ÖPNV kenne ich halt deutlich besser aus der Zeit, als ich noch nicht in Hamburg gewohnt habe und dann zeigt mir mein Handy eben die paar Stationen an, wo ich umsteigen muss.

    So würde ich fahren:

    Ach - und geht es um "mal kennenlernen und flott vorankommen" oder "da langfahren, wo es am schönsten ist"? Im zweiten Fall würde ich nämlich sagen: doppelte Zeit einplanen und im Alstertal fahren. Traumhaft! ;)


    Mittlerweile bin ich die Strecke gefahren. Hin so wie vorgeschlagen mit der Ausnahme, dass ich dann doch nicht die Martinistraße langgefahren bin, sondern die Süderfeldstraße. Da war dann etwas weniger Verkehr als in der Martinistraße. Allerdings muss man dann an zwei Stellen an der Kreuzung absteigen, weil man nur nach rechts abbiegen darf. An der Kreuzung zur Tarpenbekstraße und an der Kreuzung zur Erikastraße. Bei beiden ist das Schild sicherlich ursprünglich zur Lenkung des Autoverkehrs aufgestellt worden und zumindest bei der Erikastraße müssten Radfahrer vom Rechtsabbiegezwang ausgenommen werden, denn die Erikastraße ist in beide Richtungen für Radfahrer befahrbar. Bei der Kreuzung mit dem Lokstedter Weg war ich mir nicht ganz sicher, ob die Mittellinie durchgezogen ist (es sah so aus, als kämen die Lücken von der Abnutzung). Zumindest für die Durchfahrt von Autos ist aus der Richtung nichts vorgesehen, da die Erikastraße ja eine Einbahnstraße ist. Als die Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben wurde, hat man dann wahrscheinlich noch ein "Vorfahrt gewähren"-Schild aufgehängt (und nicht an den Rechtspfeil gedacht?!). Da habe ich dann lieber über die Fußgängerampel geschoben.

    Zurück bin ich dann an der Alster lang. Interessanterweise war das fast genau so schnell, da weniger Ampeln.

    Insgesamt muss ich leider feststellen, dass es für unbekannte Strecken ab einer gewissen Länge in Hamburg deutlich einfacher ist, mit dem ÖPNV zu fahren. Wenn ich mich spontan von einem Gerät hätte routen lassen, wäre ich zwar auch angekommen, aber es wäre wohl in Bus und Bahn angenehmer gewesen :( .

    So würde ich fahren:


    Herzlichen Dank! Das ist bestimmt 1000x angenehmer als irgendeine Strecke zu fahren.

    Ach - und geht es um "mal kennenlernen und flott vorankommen" oder "da langfahren, wo es am schönsten ist"? Im zweiten Fall würde ich nämlich sagen: doppelte Zeit einplanen und im Alstertal fahren. Traumhaft! ;)


    Für den Hinweg eine Mischung aus flott und nett. Auf dem Rückweg habe ich evtl. genug Zeit fürs Alstertal. Mir fällt grad ein, dass ich da vor ein paar Jahren auch schon mal lang gefahren bin. War nett :)

    Ich möchte demnächst eine Strecke auf für mich eher unbekanntem Gebiet fahren:

    Könnte mir jemand mit mehr Ortskenntnis sagen, was davon ganz allgemein und auch im speziellen (so zwischen 8:45 und 10 Uhr hin, ~17 Uhr zurück, Mo-Fr) besser zu fahren ist oder ob sich die Strecken überhaupt groß unterscheiden (Benutzungspflicht, Fakeradwege, Umgebung, erwartete Fahrzeugmenge)? Das einzige, was ich an den Strecken beurteilen kann: Lieber Martinistraße als Breitenfelder Straße.

    Gehört das jetzt eigentlich in dieses Unterforum? Diese Forenstruktur macht mich fertig ;)

    Da soll in Hamburg eine Wohnanlage mit 115 Wohnungen errichtet werden; nach Streit um das »Ob« (ein Freibad musste weichen, ein Bürgerbegehren wurde beiseitegewischt) gab es jetzt eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs.
    Der Bürger hat das Wort:

    »Ebenfalls bemängelt wurde, dass bei 115 Wohnungen lediglich 98 Garagen-Parkplätze vorgesehen sind.«

    Die Stadt erklärt, das seien 98 mehr als vorgeschrieben:

    »Das, so Vertreter des Bauausschusses, ist für Hamburger Verhältnisse geradezu üppig, da es in der Stadt keine Vorgaben gibt, bei Wohnungsbau überhaupt Parkraum zu schaffen.«

    Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist in der Quelle

    nicht überliefert.

    Nicht dort, aber im verlinkten Artikel:

    zudem ist eine Tiefgarage mit 100 Stellplätzen für Autos und 250 Fahrradstellplätzen geplant. Des weiteren sollen 30 Prozent der Wohnungen im Sinne der Zielsetzungen des Wohnungsbauprogramms Hamburg-Nord 2017 öffentlich gefördert werden, die restlichen 70 Prozent sind als Eigentumswohnungen vorgesehen.

    Also 35 geförderte Wohnungen und 80 Eigentumswohnungen. Ich würde schätzen, dass allein die Leute für die Eigentumswohnungen über 100 Autos dort abstellen wollen, egal wie die ÖPNV-Verbindung ist. Ich kennen jemand, der regelmäßig den Arbeitsweg mit dem Auto zurücklegt, obwohl die Strecke parallel zum 5er läuft. Wenn zu wenig Plätze in der Tiefgarage sind, steht das Zweitauto halt draußen. Zumindest beim Einzug schaffen die Leute halt ihre Autos nicht ab. Man kann nur hoffen, dass das mit der Zeit kommt. (Ich kenn das auch: Mein Faltrad habe ich in meiner jetzigen Wohnung fast nicht mehr benutzt, aber man könnte es ja noch gebrauchen ;) )

    Ob die 250 Fahrradabstellplätze reichen, hängt von der Wohnungsgröße ab. Spontan würde ich schätzen, dass hier nur mit einem normal-dimensionierten Fahrrad pro Person gerechnet wurde.

    Was vermutlich stimmen wird, aber wiederum nichts anderes als Rechtsbeugung wäre.

    Du benutzt häufig den Begriff Rechtsbeugung. Mir ist das nicht so richtig klar:

    • Meinst du mit Rechtsbeugung eine Interpretation des Gesetzes, die deiner Interpretation widerspricht?
    • Oder meinst du damit, dass der Tatbestand des §339 StG deiner Meinung nach erfüllt ist? (Also die Richter etc. selbst eine Straftat begehen. Edit: Und das vorsätzlich)
    • Oder etwas anderes?

    (Hervorhebungen von mir)

    Das BverfG hat sich hierzu ebenfalls geäußert:

    Also: Man muss eine Abwägungsentscheidung treffen: Muss die Freiheit des Beschuldigten für eine wirkungsvolle Strafverfolgung eingeschränkt werden?


    Ich ergänze mal aus der gleichen Quelle:

    Dies bedeutet: Die Untersuchungshaft muß in Anordnung und Vollzug von dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht werden; der Eingriff in die Freiheit ist nur hinzunehmen, wenn und soweit einerseits wegen BVerfGE 19, 342 (347)BVerfGE 19, 342 (348)dringenden auf konkrete Anhaltspunkte gestützten Tatverdachts begründete Zweifel an der Unschuld des Verdächtigen bestehen, andererseits der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als dadurch, daß der Verdächtige vorläufig in Haft genommen wird. Die Verfolgung anderer Zwecke durch die Untersuchungshaft ist jedenfalls grundsätzlich ausgeschlossen; namentlich darf sie nicht nach Art einer Strafe einen Rechtsgüterschutz vorwegnehmen, dem das materielle Strafrecht dienen soll.

    1. Richtig und
    2. Ja

    Ich weiß, das ist unpopulär oder vielmehr ungewohnt, wenn ich verlange, einen "Verkehrssünder" einzukassieren. Es geht aber eben um Totschlag oder gar Mord, was offenbar auch hier viele ausblenden, weil die Täter in einem Fahrzeug sitzen und sich eines solchen bedienen.

    Die Haft dient beispielsweise der Sicherstellung der Strafverfolgung, für Drogentests, unbeeinflußte Zeugen etc. Es handelt sich schließlich um Schwerstkriminalität, was offenbar zu vielen noch immer nicht klar ist.


    Ich sehe nicht, dass nur die Untersuchungshaft sicher stellen kann, dass die Tat "vollständig aufgeklärt" und der Täter "rasch bestraft" wird. Die angeführten Beispiele zur Sicherung der Strafverfolgung überzeugen mich auch nicht.

    Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun, dass ich die Tat verharmlosen möchte. Im vorliegenden Fall halte ich die Schwere der Tat für völlig unerheblich, also beispielsweise ob der Tatverdächtige nun mit Vorsatz gehandelt hat oder nicht (solange keine Wiederholungsgefahr besteht, aber darüber diskutieren wir ja hier gar nicht).

    Die Anordnung der Untersuchungshaft ist im Gesetz nun mal als "Darf" und nicht "Muss" formuliert. Das heißt ja nun genau, dass man eben nicht jeden, der eine schweren Straftat verdächtigt wird, in Untersuchungshaft stecken muss. Umgekehrt heißt das, dass aus der Nicht-Anordnung einer Untersuchungshaft nicht abgeleitet werden kann, dass die Straftat nicht schwer war.

    Das Archiv von Street View für die Stelle

    Ich bin an der Stelle auch schon mal fast von rechts von einem Auto abgeräumt worden (, das ich nicht gesehen habe, weil ich mich von dem Auto, das mich vor der Kreuzung bedrängt und nach meiner Vollbremsung auf der Kreuzung überholt hat, habe ablenken lassen.). Wäre natürlich meine Schuld gewesen; wer Vorfahrt hat, ist ja eindeutig (zumindest wenn einer geradeaus fährt und einer von rechts kommt).

    An einer Kreuzung, an der ich oft vorbeifahre, ist die Sichtbeziehung in einer Richtung unerträglich schlecht durch die Kombination aus Litfasssäule, Verteilerkasten und Stehzeugen in einer Richtung und Werbefläche, Baum und Stehzeugen in einer anderen. Zusätzlich ist ein Arm der Kreuzung auch noch so verengt, dass ich eigentlich gern vor dem Abbiegen wüsste, ob sich gleich ein Auto mit mir in die Engstelle quetscht. Darauf würde ich nämlich gern verzichten. (In der Kurve hält dann morgens gern noch ein Schulshuttle und sorgt für extra Behinderung). Allmählich habe ich die Schnauze voll von diesem dämlichen Kreuzungskonstrukt. Was kann man in einem solchen Fall tun? Nach der Sondernutzungsgenehmigung für die Webeträger fragen? Ist dafür das gleiche Amt zuständig wie für die Beantragung (wäre in diesem Fall wohl das Bezirksamt Eimsbüttel)?

    Das Archiv von Street View zeigt für die Stelle, dass die Litfasssäule damals schon stand, aber der eine Kreuzungsarm nicht so eng war. Die Werbefläche und der Verteilerkasten waren damals noch nicht vorhanden. Also eventuell ist die Säule nie für diese Konstellation genehmigt worden.

    Naja, mein Futter, das ich beim Radfahren verheize, muss auch vom Bauernhof zum Großmarkt, zum Supermarkt und dann in meinen Kühlschrank. Bei dem miesen Wirkungsgrad des menschlichen Stoffwechsels und der extrem niedrigen Energiedichte vieler Nahrungsmittel muss die Bilanz für Erdölprodukte gar nicht notwendig so viel schlechter sein.


    Ich habe mal einen ökologischen Fußabdruck für drei Szenarien auf dieser Seite ermittelt:

    • Szenario 1: Das kleinste Ergebnis, das mit dem Rechner möglich ist: 1,4gha
    • Szenario 2: wie 1, aber maximal schlecht beim Essen mit der Ausnahme auch keine Lebensmittel wegzuwerfen: +2,5gha im Vergleich zu 1
    • Szenario 3: wie 1, aber mit 3000km Auto pro Jahr und Besitz von einem Auto: + 0.4 im Vergleich zu 1 (0,2 für die km und 0,2 für den PKW-Konsum)


    Zumindest bei dem Modell hinter dem Rechner ist die Ernährung viel ausschlaggebender für den eigenen Fußabdruck als die PKW-Nutzung.