Beiträge von udoline

    Ja, das sage ich ja, Neuland.

    Fuß e.V. Kucken wir doch mal nach. Sprachzerstörer, wie kann es anders sein.

    Radfahrer sollen hinter Bussen warten, oder sonstwie behindern. Sinds viele Radfahrer: Ausbremsen. Bestandsaufnahme zum 240er korrekt, Schlußfolgerung Banane. Radfahrer == Rüpelradler == Höhere Bußgelder und Ausbremsen. Wären Fußgänger nicht, hielten sie Drängelgitter auf 240ern für angemessen. Zum Beweis des gefährlichen Fahrrades nimmt man des Fall des 7jährige, welches einen Fußgänger zu Tode brachte. Wo mans gerade braucht, ists Fahrrad == Pkw.

    Nicht vor kommt, das Fahrrad fahren auf der unbeschränkten Fahrbahn möglich ist und der Regelfall sein soll und dort auch gefälligst hingehört, ebensowenig wie die Folgen von Radwegen (u.a. ja Rüpelradelei).

    Immerhin haben sie einige Sätze übrig für den Umstand, das Gehen erfreulich sicher ist, Sätze, die man in jeden ADFC-Chef reinprügeln müßte.

    Ein echtes Highlight haben sie ebenfalls: „Abschaffen des Verbots im Wiener
    Übereinkommen über den Straßenverkehr, Fahrzeuge von außen zu beeinflussen“, das muß man sich mal reinziehen. Und ein zweites: Alles aufzeichnen.

    Schlechter, als ich bisher schon dachte.
    Ich glaube nicht, das Radwegverbietenwoller von denen Zuspruch erwarten können, obwohl das ihnen selbst zugute käme. Wenn sie die Justiz bisher nicht bemühten, werden sie das auch zukünftig nicht tun.

    Ich kann mich an keines erinnern. Doch hat mich KI auf dieses hinwiesen. Sauber.  Ich hatte damals mit dem Mann des Opfers gesprochen, gleich mal die Webseite ergänzen. Oh, KI wittert in meiner Webseite eine kritische Besprechung. Dann kann ja nichts mehr schief gehen.

    Darüberhinaus kennt KI nix, weder Zivil- noch Verwaltungsrechtlich. Das verwundert auch nicht, denn erstens läßt sich die Schuld leicht dem Radfahrer zuschieben, wie der erwähnte Fall zeigt, zweitens sind die Streitwerte niedrig, da klagt sich niemand durch. Aber selbstverständlich ist man als Fußgänger durch Freigabe beschwert, bereits dadurch, das man sich (formal) anders verhalten muß.

    Ich habe wenig Lust, immer wieder Disclaimer anzufügen, „Mir ist bewußt, das nichts passieren wird.“

    Natürlich ist das so. Das bliebe auch so, wenn man mal einem Verantwortlichen die Pistole an den Kopf hielte. Genau deshalb halte ich es für sinnvoll, mal Staatsanwälte in Bewegung zu setzen, weil dieser stille Krieg gegen Radfahrer nur dann aufhört. Was auf welche Weise möglich und sinnvoll ist, darüber können wir uns unterhalten, wenn Einigkeit beim Ob besteht. Sicher müßte man das medial begleiten, auch über Opfer, aber solche Fragen kommen nach dem Ja dran.

    Ich werde jedenfalls bei einem geeigneten Fall mal zu einem Anwalt gehen, Verkehrsrecht vielleicht, Strafrecht bestimmt. Die dürften ja mindestens Erfahrung mit lustlosen Staatsanwälten haben.

    Da man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen.

    Die Behörden sind verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer zu schützen, erst recht dürfen sie keine Fallen stellen, wie es hier geschehen ist (und bestimmt an 666 anderen Stellen). Der Verbotsirrtum wirkt auch andersherum, wenn die Behörden die Folgen kennen, sind sie genauso verantwortlich, als hätten sie verbindlich beschildert. Das ist hier offensichtlich der Fall: Sie wollen die Radfahrer von der Fahrbahn weg haben, meinen aber, sich von Rechtsfolgen freikaufen zu können. Darf ich wetten, das Seitens der Behörde nie ein öffentliches Wort zur tatsächlichen Rechtslage gefallen ist?

    Fast wäre ich drauf reingefallen. Wenn das da rechts ein Wegelchen ist, endet es an genau dieser Stelle. Über das, was ein Radfahrer darf oder soll, hatte ich nichts gesagt. Aber es geht noch weiter. Behördliche Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum erstrecken sich nur auf diesen. Das Privatgrundstück reicht augenscheinlich bis an die Fahrbahn. Daher gŷldet das 240er nicht.

    1 ÜBR* nach Veröffentlichung von https://radwege.udoline.de/recht/fahren.html#anfang wurde das Ding neu gepflastert, ohne das ich mich beschwert hätte. Und, na sowas, noch ein OLG.

    Aber wir wollen ja nicht von den Ampeln ablenken, die hier so ausführlich behandelt werden. Bitte, fahret fort.


    *ÜBR= Übliche Behördliche Reaktionszeit.

    Ich sehe unbestechliche Logik.

    Allerdings ist deren Voraussetzung nicht gegeben, denn der angebliche Radweg ist unterbrochen, existiert im Bereich der Ampel nicht. Das gilt mindestens für Bild 3, aber meiner Meinung nach auch für die beiden anderen, denn beliebig aussehende Verkehrsflächen können schwerlich Radwege sein.

    also darf kein Fußgänger den Radweg überqueren

    was natürlich keinen einzigen der Millionen interessieren wird, weshalb spätestens an den Ampeln OLG Jena reingrätscht http://radwege.udoline.de/recht/radweg.html . Nicht, das ich dort überhaupt einen Radweg sähe…

    Woher die Lust am Radweg?

    „Seitenabstand, so wichtig!“-Virus

    In der Brutalo-Zeit konnte ich daran die Wahrscheinlichkeit einer Erziehungsmaßnahme bzw. Belehrung ablesen.

    aber in diesem Fall fanden sie den Schutzstreifen wohl gut

    Klar fanden die den gut, nicht nur in diesem Fall, denn er ging mit einer Lüge einher. Zeitgleich wurde nämlich 70 km/h angeordnet. Um mal meine Webseite zu bewerben, etwas runter, „Modellprojekt“.

    Spontaner Vorschlag: Schnellabbieger, voller Elan, voll gerammt, Radfahrerweitwurf, Lenker verreißen statt bremsen.

    Jupp, „Die Wucht, mit welcher der Kastenwagen die Bikerin rammte, muss groß gewesen sein: Die Front des Autos wurde stark beschädigt.“

    Auf Facebook sind sich alle einig, Geradeausfahrer rechts vom rechtsabbieger fällt auch an einer so offensichtlichen Stelle lieber nicht auf.

    Ich wollte nur drauf hinweisen. Amgesichts des sowieso geringen Unfallrisikos interessieren mich eher andere Effekte. Und das aller Radfahrerlaufstallmist verboten gehört, egal, ob man dem im Einzelfall etwas positives abgewinnen kann. Nicht, das ich noch zum Streifenbefürworter werde.

    Ach ja, zum 42. mal erwähnt. Glaube ich, hab nicht mitgezählt, muß man ja nicht, wenns um Wegelchen geht. (:

    Aber auch „Erstens wurden im Mischverkehr generell geringe seitliche Überholabstände (Rad-Kfz) festgestellt.“, ohne mich gefragt zu haben, denn ich kann diese nicht feststellen. Im Gegenteil kann ich sagen, das „geringer Überholabstand“ nicht (allein) auf der Eigenschaft „Mischverkehr“ beruht. Pophankenweg ohne Anbauten, auch in der Brutalozeit wars immer Vorbildlich, auch kein Drängeln.

    Tendenz könnte es auch in Punkt 3 geben.

    und just im unpassendsten Moment begonnen hatte, sich neben ihn zu setzen.

    Sowas habe ich auch schon gesehen, das Bild entspricht einem von denen im Kopf meiner Webseite und war an genau jener Stelle, allerdings hatte ich in der Sekunde die Knipse nicht schnell genug ausgerichtet. Auf 240er vor der Auto-Front auf der Bordsteinkante lang zirkeln wollen, damit in der Linie und direkt vor dem Linienbus, der immerhin grad noch bremsen konnte, ich glaube, der Fahrer hats geahnt.

    Dieses Ausschalten jeder Denktätigkeit auch in unrunden Situationen ist Folge von Wegelchen. Man kann vermuten, das Malereien sowas noch mehr fördern.

    Es müßte Strafanträge regnen, aber das Interesse tendiert gegen Null.