Beiträge von udoline

    den Link muss ich mir abspeichern für die Fälle

    Und die Krokodilstränen dazu, „ADFC Hamburg ruft zu Mahnwache auf“. Oder ist ausgerechnet der gegen Malereien? Neee, „Der ADFC Hamburg befürwortet Radfahrstreifen“. Ach, halt, doch, „wenn sie so gebaut sind, dass sie für alle Radfahrer*innen sicher sind“. Hoppala, „und diese sich dort auch sicher fühlen“, dafür sorgen wir natürlich gerne.

    Mehr Verlogenheit ist in einem Satz nicht möglich. Eine weitere Kerbe.

    Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt

    Endlich jemand mit Verstand nach meinem Geschmack!

    könnte sich daher auch auf die Fahrbahn beziehen

    Endlich jemand mit Verstand nach meinem Geschmack!

    Ich: Dieses Schildchen stellt klar, das dieses Aussehen im ganzen Kaff kein Radweg ist. Unbedingt stehen lassen.

    In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    ERA: Farbe macht keinen Radweg.

    wie bekommt man diese faktisch richtige Aussage in die Köpfe der Radfahrer, bei denen dort steht

    Wir gewinnen Soros als Spender für unsere Sache, plazieren reihenweise ganzseitige Anzeigen, usw usf etc pp, das volle Programm in ständiger Wiederholung.

    Also nie, ist nicht möglich. Aber die Frage war natürlich eine rhetorische.

    Warum sollte die Fahrbahn-typische Sicherheit ausgerechnet auf Kinder nicht zutreffen?

    Ich stelle mir gerade vor, das ich mit dem Kleinen, ohne Helm und ohne Leuchtzeug, auf der Landstraße der buckligen Verwandtschaft entgegeneile und jederman erstmal das Schnittlauch ruft und dann das Monopolblatt eine moralische Anklage formuliert. Aber vielleicht gäbs eine Eskorte — natürlich mit Blaulicht. Alles ganz sicher. Ach ja, wegen Thema: Der ADFC rastet aus, „Gefääääährlich!“, verlangt 50 km/h oder gleich ne Sperre.

    Ja, das sage ich ja, Neuland.

    Fuß e.V. Kucken wir doch mal nach. Sprachzerstörer, wie kann es anders sein.

    Radfahrer sollen hinter Bussen warten, oder sonstwie behindern. Sinds viele Radfahrer: Ausbremsen. Bestandsaufnahme zum 240er korrekt, Schlußfolgerung Banane. Radfahrer == Rüpelradler == Höhere Bußgelder und Ausbremsen. Wären Fußgänger nicht, hielten sie Drängelgitter auf 240ern für angemessen. Zum Beweis des gefährlichen Fahrrades nimmt man des Fall des 7jährige, welches einen Fußgänger zu Tode brachte. Wo mans gerade braucht, ists Fahrrad == Pkw.

    Nicht vor kommt, das Fahrrad fahren auf der unbeschränkten Fahrbahn möglich ist und der Regelfall sein soll und dort auch gefälligst hingehört, ebensowenig wie die Folgen von Radwegen (u.a. ja Rüpelradelei).

    Immerhin haben sie einige Sätze übrig für den Umstand, das Gehen erfreulich sicher ist, Sätze, die man in jeden ADFC-Chef reinprügeln müßte.

    Ein echtes Highlight haben sie ebenfalls: „Abschaffen des Verbots im Wiener
    Übereinkommen über den Straßenverkehr, Fahrzeuge von außen zu beeinflussen“, das muß man sich mal reinziehen. Und ein zweites: Alles aufzeichnen.

    Schlechter, als ich bisher schon dachte.
    Ich glaube nicht, das Radwegverbietenwoller von denen Zuspruch erwarten können, obwohl das ihnen selbst zugute käme. Wenn sie die Justiz bisher nicht bemühten, werden sie das auch zukünftig nicht tun.

    Ich kann mich an keines erinnern. Doch hat mich KI auf dieses hinwiesen. Sauber.  Ich hatte damals mit dem Mann des Opfers gesprochen, gleich mal die Webseite ergänzen. Oh, KI wittert in meiner Webseite eine kritische Besprechung. Dann kann ja nichts mehr schief gehen.

    Darüberhinaus kennt KI nix, weder Zivil- noch Verwaltungsrechtlich. Das verwundert auch nicht, denn erstens läßt sich die Schuld leicht dem Radfahrer zuschieben, wie der erwähnte Fall zeigt, zweitens sind die Streitwerte niedrig, da klagt sich niemand durch. Aber selbstverständlich ist man als Fußgänger durch Freigabe beschwert, bereits dadurch, das man sich (formal) anders verhalten muß.

    Ich habe wenig Lust, immer wieder Disclaimer anzufügen, „Mir ist bewußt, das nichts passieren wird.“

    Natürlich ist das so. Das bliebe auch so, wenn man mal einem Verantwortlichen die Pistole an den Kopf hielte. Genau deshalb halte ich es für sinnvoll, mal Staatsanwälte in Bewegung zu setzen, weil dieser stille Krieg gegen Radfahrer nur dann aufhört. Was auf welche Weise möglich und sinnvoll ist, darüber können wir uns unterhalten, wenn Einigkeit beim Ob besteht. Sicher müßte man das medial begleiten, auch über Opfer, aber solche Fragen kommen nach dem Ja dran.

    Ich werde jedenfalls bei einem geeigneten Fall mal zu einem Anwalt gehen, Verkehrsrecht vielleicht, Strafrecht bestimmt. Die dürften ja mindestens Erfahrung mit lustlosen Staatsanwälten haben.

    Da man durch die vermeintliche Freigabe nicht in seinen Rechten eigeschränkt ist, kann man dagegen nicht klagen.

    Die Behörden sind verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer zu schützen, erst recht dürfen sie keine Fallen stellen, wie es hier geschehen ist (und bestimmt an 666 anderen Stellen). Der Verbotsirrtum wirkt auch andersherum, wenn die Behörden die Folgen kennen, sind sie genauso verantwortlich, als hätten sie verbindlich beschildert. Das ist hier offensichtlich der Fall: Sie wollen die Radfahrer von der Fahrbahn weg haben, meinen aber, sich von Rechtsfolgen freikaufen zu können. Darf ich wetten, das Seitens der Behörde nie ein öffentliches Wort zur tatsächlichen Rechtslage gefallen ist?

    Fast wäre ich drauf reingefallen. Wenn das da rechts ein Wegelchen ist, endet es an genau dieser Stelle. Über das, was ein Radfahrer darf oder soll, hatte ich nichts gesagt. Aber es geht noch weiter. Behördliche Anordnungen im öffentlichen Verkehrsraum erstrecken sich nur auf diesen. Das Privatgrundstück reicht augenscheinlich bis an die Fahrbahn. Daher gŷldet das 240er nicht.

    1 ÜBR* nach Veröffentlichung von https://radwege.udoline.de/recht/fahren.html#anfang wurde das Ding neu gepflastert, ohne das ich mich beschwert hätte. Und, na sowas, noch ein OLG.

    Aber wir wollen ja nicht von den Ampeln ablenken, die hier so ausführlich behandelt werden. Bitte, fahret fort.


    *ÜBR= Übliche Behördliche Reaktionszeit.

    Ich sehe unbestechliche Logik.

    Allerdings ist deren Voraussetzung nicht gegeben, denn der angebliche Radweg ist unterbrochen, existiert im Bereich der Ampel nicht. Das gilt mindestens für Bild 3, aber meiner Meinung nach auch für die beiden anderen, denn beliebig aussehende Verkehrsflächen können schwerlich Radwege sein.

    also darf kein Fußgänger den Radweg überqueren

    was natürlich keinen einzigen der Millionen interessieren wird, weshalb spätestens an den Ampeln OLG Jena reingrätscht http://radwege.udoline.de/recht/radweg.html . Nicht, das ich dort überhaupt einen Radweg sähe…

    Woher die Lust am Radweg?