„wichtiges Verkehrsmittel“ ist ebenso ein Zauberwort wie „Kindeswohl“. Beide Begriffe werden zur Tarnung des jeweiligen Gegenteils benutzt.
Beiträge von udoline
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Ghost Archive, um mal ein anderes zu nehmen.
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… und so wird der öffentliche Raum ganz selbstverständlich immer dichter überwacht — während hier debattiert wird, ob man eine Kamera am Lenker haben darf und Kennzeichen schwärzen muß.
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„Hielt der Radfahrer sein Handy beim Fahren in der Hand?“ Diese Frage wäre nicht gestellt worden, hätte der Ärmste jemanden auch nur behindert. Alleine diese Gleichsetzung mit massiv gefährdendem Verhalten gebietet, immer Fahrbahnen zu benutzen, wie Kfz-Fahrende Handynutzer es auch tun.
Ergänzung. Passenderweise gleich danach https://www.wort.lu/luxemburg/stad…/156160221.html
„124 statt 70 km/h auf der Autobahn – 300 Euro Strafe plus Fahrverbot“. Letzteres auf Bewährung, also nicht maßgebend. In einer Baustelle auf der Autobahn. Soweit zur Unrechtsjustiz durch Gleichsetzung.
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„Ich kann nichts dafür, das war die KI.“
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Und nur eine Begleitung, es wird nachgezählt.
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Das hier eben auch, „Nach Angaben der Polizei wollte die 22-Jährige die Oldenburger Straße überqueren, um zum rechten Radweg zu gelangen.“
Eine glatte Lüge.
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„Barrierefreie Infrastruktur“. Ich wittere barrierefreie Ghettos.
„Fahrrad / Elektrofahrrad“, Gleichsetzung, hats aber Benzin statt Strom, dann ists ein Moped.
Fehlende Radwege werden als Problem benannt.
Mal eben nebenbei wird normales Deutsch zur schweren Sprache erklärt, also nur einem Teil der Bevölkerung zugänglich. Schwer = Zerstört.
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Solche dicken Eumel darf man ruhig als das benennen, was sie sind, Kraftfahrzeuge. Ich kenne sie von UPS, mit Hänger, also zwei kleine Kastenwagen hintereinander. Die Anwesenheit von Kurbeln oder eine geringe Ähnlichkeit mit Dreirädern ändert an dieser einfachen Tatsache nichts.
Immerhin sind sie ein weiterer Grund, Wegelchen zu meiden.
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Mal sehen, was das ist.
Blah blah. Es zeigt wieder sehr schön, das keiner der Protagonisten auch mal nachdenkt. Jeder beschreibt die Radwege als Ursache — und fordert mehr davon. Propaganda läßt eigene Erfahrung, eigenes Wissen leugnen.
Nebenbei sieht man deutlich, das die nur fürs Ghetto notwendigen Markierungen deren Aufgabe ins Negative verkehren. Auch hier nehmen sie zu.
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Frauen sind viel leichter für Verbote zu haben, während Aussagen wie „dass Frauen deutlich seltener an Verkehrsunfällen beteiligt sind“ nicht die Gründe und Umstände der Teilnahme am Straßenverkehr berücksichtigen und daher in ihrer Pauschalität falsch sind.
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Doch, das wird er, weil er dann unbegrenzt Daddeln kann.
Kommt Zeit, kommt Rat. Der Verkehr wird dem Auto-Fahrer angepaßt werden, und damit auch die Städte. Die Geschwindigkeit wird sich also erhöhen, da kann der Autonichtfahrer unbesorgt sein.
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Erstmal erwarte ich Antwort auf „Worin sollen die hier bestehen und wie wurden sie festgestellt?“, die Gefahren, die angeblichen, die sie bekanntlich nicht festgestellt haben können.
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Eine so wachsweiche Position in Sachen Benutzung wird mit ebenso wachsweicher Position in Sachen Zustand und Einhaltung der Rechtslage beantwortet. Welcher Ball solls denn sein, der für den Hund?
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Antwort: Phrasen dreschen, Copy & Paste sollte Karrrierehemmend sein.
Zitatin Tempo-30-Zonen darf eine Radwegebenutzungspflicht grundsätzlich nicht angeordnet werden. Dies ergibt sich aus § 45 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach sollen innerhalb von Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO angeordnet werden.
Hiervon zu unterscheiden sind jedoch streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, beispielsweise auf Hauptverkehrsstraßen. In diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Tempo-30-Zone im Sinne der StVO, so dass eine Radwegebenutzungspflicht rechtlich weiterhin zulässig sein kann.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung sowie des erheblichen Anteils an Schwerlastverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) wird die bestehende Radwegebenutzungspflicht an den Hauptverkehrsstraßen daher beibehalten. Grundlage hierfür ist § 45 Abs. 9 StVO in Verbindung mit § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO, wonach eine Benutzungspflicht angeordnet werden kann, wenn besondere örtliche Gefahrenlagen dies erforderlich machen.
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Mir ist bewußt, daß das Gesamtbild Radfahrer auf falsche Fährten lockt. Allerdings gibt es bessere Stellen zur Demonstration von gefährlichen Kreuzungen, die nur scheinbar nichts mit Einrichtungen „für“ Radfahrer zu tun haben.
Es lief wohl das schief, was immer schief läuft, wenn es ums Ghetto geht: Der Radfahrer wird verpflichtet, der Autofahrer entpflichtet — zum und vom Aufpassen, reduzierung der Fehlertoleranz.
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Anscheinend kein Wegelchen beteiligt.
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Ich sehe gerade, in Heft 1 dieses Jahres hat die c't die Bahn als Titel, „Unbestimmt
verspätet — Wie Sie sich gegen das Bahnchaos wappnen“, 9 Seiten.„Bahnfahren ist ein steter Kampf gegen Chaos, Pech und Pannen. Wir stählen Sie mit Tools und haben ein paar DB-Navigator-Hacks und Tricks fürs Notfallmanagement zusammengetragen, damit Sie beim Bahnfahren auch bei Verspätungen entspannen können.“
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„Die Fahrerin trug ein Herzgerät und soll früher schon am Steuer ohnmächtig geworden sein.“, mit Unfall. Aber klar, „Dass sie vor dem Unfall als fahruntauglich galt, ist nach aktuellem Stand nicht bekannt.“