Nur das gibt die StVO her. Mehr zu fordern, dürfte mangels rechtlicher Regelung spätestens vor Gericht scheitern.
Gut, nehmen wir das, den „äußeren Befund“ (OLG Jena), die „allgemeine Verkehrsanschauung“. Zeige mir einen Weg, der nur oder hauptsächlich nur durch Aussehen wie Farbe oder Muster des Pflasters in zwei Hälften geteilt ist, bei dem sich auch nur ein Teil der Radfahrer, Fußgänger und anderen an diese ihnen zugewiesenen Flächen hält. Was sie tun, nicht was sie sagen. Passiert nicht, weil Radwege und auch Gehwege beliebig aussehen. Erst eine bauliche Maßnahme, also ein Hindernis, ändert das halbwegs.
Darauf baut die ganze Schuldgeberei auf, die Gerichte selber behandeln Radwege wie Gehwege. Das wäre kaum möglich, erforderte mindestens ausführliche Begründungen, führte Aussehen zu unterschiedlichen Flächen und trennte Verkehre. Im Labor könnte man diese Trennung sicherlich erzeugen, Stromschlag kontra Belohnung bei erwünschter/unerwünschter Nutzung (a.k.a. Hund, Futter, Glocke, Sabbern), womöglich sogar dauerhaft, auch draußen wirksam. Stattdessen passiert das Gegenteil, (offizielle) Belohnung beim Durchschlängeln und so, da kann hier wohl jeder ein Lied von singen.
Aussehen macht keinen Radweg. Wie hält Yeti dagegen? Er hat ja behauptet, Pokale reichen da nicht. Wie es sich verhielte, sähe Gleiches inklusive der Beschilderung Stadtweit gleich aus, wissen wir nicht, können wir nicht feststellen, weil es das wahrscheinlich nirgendwo gibt.
Solange gilt, das Radfahrer + Fußgänger bei nebeneinander liegenden Rad+Gehwegen diese beliebig benutzen können und das auch zum erheblichen Teil tun, gibt es keinen Trennung durch Aussehen und damit bei 241ern eben keinen Radweg. Insofern entscheiden die Richter durchaus richtig, wenn sie dem Radfahrer auf dem angeblichen Radweg, dem ein Fußgänger vors Rad lief, sagen „Selbst Schuld, hättste mal gekuckt“.