Wird wirklich Zeit für die Integralhelmpflicht bei allen Insassen von Kraftfahrzeugen.
Beiträge von mgka
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... und hier hat eben das AG den Fehler gemacht, einfach mehr oder weniger unbegründet zu sagen: "Halter = Fahrer, bitte zahlen". Was bekanntermaßen so nicht geht
Eben, "bekanntermaßen". Man muss halt dann auch fragen, warum dieser Fall dann so hoch in den Instanzen eskaliert ist.
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Nur dass - wie sich nun herausstellt - nicht gerade wenig Entscheidungen gegen den wissenschaftlichen Rat getroffen wurden.
Man muss sich sowieso fragen, warum Privatleute die Herausgabe von solchen Protokollen gerichtlich erzwingen müssen. So als hätte es nie in IFG gegeben.
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Das mag in Bayern so sein. In Schleswig-Holstein ist es genau umgekehrt. Da werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen von Ministerpräsidenten angeordnet, nachdem dieser zuvor an dieser Stelle zur Jagd eingeladen war.
Tatsächlich? Und dann klagt niemand dagegen? In Bayern schon.
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Ja, gilt in beide Richtung und als Sahnehäubchen darf man den halbwegs parallelen, aber rechtlich eigenständigen Weg nach Wunsch der AVG im Bahnübergangsbereich auch gar nicht radelnd nutzen, was aber in die eine, auch in StreetView zu sehende Richtung, nicht wirklich rechtswirksam beschildert ist und in die andere Richtung (irgendwo bei Mapillary) steht das rechtlich verbindlichere Schild dummerweise erst NACHDEM der Weg über die Schienen abzweigt und also nur für den Bahnsteig in der Halle gilt. Dies fiel auch dem bei der Verhandlung anwesenden Polizisten auf, wurde natürlich nie geändert. Muss also niemand wirklich interessieren. Der einzige dort mir bekannt gewordene, zu Tode gekommene Radler, noch gar nicht sooo lange her, ist übrigens ...
... brav abgestiegen als einer der ganz wenigen ...
Irgendwann hatte ich mal den Bekannten, der da geklagt hat, nach Unterlagen gefragt, aber nicht bekommen ...
Und ob das Thema Widmung irgendwann mal Thema in Mails dazu war, da müsste ich gaaanz tief graben, Archäologie steht heute aber nicht auf'm Plan ...
Ich habe auch mal im VP und glaub auch drf dazu diskutiert, evtl. findet man da was dazu ... Alles schon etliche Jahre her ... In Erinnerung ist mir noch dunkel, dass sich die SVBs nicht ganz einig waren, wer da zuständig ist, die Ortsgrenze kreuzt die Ecke auch in glaub etwas eigenartiger Weise ...
Meine Erinnerung daran ist auch dunkel... hatte es damals in de.rec.fahrrad mitverfolgt. Bedauerlich, dass der Kläger damals nicht in die nächste Instanz ging, aber (spätestens) nachdem sein Anwalt dann verstorben war, hat er das Unterfangen wahrscheinlich ad acta gelegt.
Nichtsdestowenigertrotz war ich da noch nicht und könnte das Verfahren wieder aufrollen. Und dieses Mal dann halt zur Not nach Mannheim tragen
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Grundproblem ist auch, dass jede kleine SVB ihre eigene Farb- und Zeichenwelt zusammenbastelt. Hier gibts rot gemalte Streifen als „Querungshilfe“ für Fußgänger, dutzende benutzungspflichtige Zweirichtungsradwege, auf beiden Seiten gleichzeitig angezeigt, bis vor kurzem hatten wir sogar einen benutzungspflichtigen Fahrradschutzstreifen im Gegenverkehr (sic!). Grande catastrophe.
Der geneigte VT, gleich welches Verkehrsmittel, studiert ja nicht die StVO, sondern versucht irgendwie in diesem Durcheinander zurechtzukommen.
Dass es solches Chaos gibt, ist aber auch die Schuld der Aufsichtsbehörden. Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, also hat die ober(st)e Straßenverkehrsbehörde da denn vollen Durchgriff "nach unten". Passiert nur so gut wie bzw. nur dann, wenn es um die rechtswidrige Anordnung von Tempolimits geht. Die werden schnell mal per Dienstanweisung aufgehoben und die untere Stelle mit der Entfernung des Verkehrszeichens beauftragt. Es geht also - wenn man denn will.
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Gilt das Verbot eigentlich in beide Richtungen? Was ist denn über die Widmung dieses Straßenabschnitts bekannt?
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Es ist interessant, dass offenbar noch kein Fußgänger einmal die Initiative ergriffen und gegen einen gemeinsamen Rad-/Fußweg geklagt hat. In München würden mir da diverse Wege einfallen, wo man keinen Fahrverkehr zulassen dürfte. Wäre ja mal etwas für Fuss e.V.
Immerhin heißt es in den Vwv-StVO zu VZ 240:
Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn
- dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und
- mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und
- die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.
Alle drei Bedingungen müssen kummulativ erfüllt sein.
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Ist das Auto denn tatsächlich in Hannover auch zugelassen? Bekanntlich kann man das Kennzeichen ja seit geraumer Zeit „mitnehmen“, wenn man umzieht.
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Tja, die Aufhebung der meisten Benutzungspflichten mit der StVO von 1997 wurde ja von Amts wegen verordnet, sogar mit einer (aus Verwaltungssicht zu) knappen Übergangsfrist von einem Jahr.
In Bayern behauptet der für Verkehr zuständige Staatsminister bis heute, dass das ja nur eine „Kann“-Regel gewesen sei und „empfiehlt“ den unteren StVBen höchstens, sich da mal drum zu kümmern, wenn… ja, wenn sie denn Lust dazu haben. Und genau deswegen stehen wir halt heute kaum besser da als vor 25 Jahren.
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Natürlich geht es mir auch primär um das Haftungsrecht, man könnte die Aussetzung natürlich schon entsprechend gestalten, aber das müsste man vonseiten der Politik auch wollen… dann dürfen aber die zahlreichen Autofahrerstammtische dieser Nation Amok laufen.
Darauf zu warten, dass die Schilder abgeschraubt werden, ist jedenfalls keine Lösung. Das funktioniert schon seit mehr als einem Vierteljahrhundert faktisch nur dort, wo man das Verwaltungsgericht einschaltet, nur in seltenen Fällen tut sich davor etwas. Und nochmal 25 Jahre warten?
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Das geht wegen des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen nicht. Die blauen Schilder wird es bis in alle Ewigkeiten geben, da völkerrechtlich verankert.
Was genau ist denn in diesem Übereinkommen hinsichtlich VZ237 etc festgelegt? Womöglich nur, dass es sich um einen Sonderweg für den Radverkehr handelt? Oder steht da was zu Benutzungszwang drin?
Davon abgesehen könnte man auch einfach den Vollzug aussetzen
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Dabei bekommt ein (ordentlich arbeitender) Anwalt bei einem Streitwert von 5.000 € nicht einmal sehr viel Geld für seinen Aufwand.
Frech ist halt auch, wenn Behörden externe Anwälte zu Rate ziehen, anstatt die von ihnen ja nun sicher auch ohne fremde juristische Hilfe angeordneten Verkehrszeichen selbst vor dem Verwaltungsgericht zu verteidigen. Ich meine, da geht es oft erst einmal um absolute Basics, die man aus der VwGO und dem VwVfG eigentlich kennen sollte. Aber oft fehlt es ja schon an diesen Kenntnissen. Ich frage mich wirklich, was diese Leute dann eigentlich in ihren Ämtern so treiben.
Darüber hinaus existiert ja mittlerweile eine recht umfassende Rechtsprechung zur Radwegebenutzungspflicht, aber selbst diese scheint an vielen Straßenverkehrsbehörden immer noch spurlos vorbeizugehen. Offenbar hat man aber halt auch schlicht keine Lust, sich mit dem Thema (und den nervigen Radfahrern) zu befassen. Wenn der Fall dann allerdings erst einmal zum Verwaltungsgericht eskaliert ist, dann wird man halt nicht mehr drum herum kommen.
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Mit Kettlers Argumentation müsste man halt obergerichtlich durchdringen. Wäre posthum ein echt gute Sache für ihn.
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Eher dazu, dass sich Radfahrer "nicht selbst in Gefahr bringen". Ob nun gerechtfertigt oder als Schutzbehauptung, teilweise macht man das ja auch heute und manchmal sogar gerechtfertigt, etwa hier (obwohl links das 240 zu sehen ist).
Ist das da links ein fahrbahnbegleitender Weg? Wobei ich an deiner Stelle mal checken würde, wie diese Straße denn überhaupt gewidmet ist. Das dauerhafte Anordnen von VZ254 setzt ja eine Teileinziehung voraus.
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Welche zusätzliche Verordnung gibt es denn in Bayern? Sind das nicht die Empfehlungen aus ERA?
Ist keine Verordnung sondern ein verbindlicher ministerieller Erlass. Das kann die oberste Straßenverkehrsbehörde machen, das hat man „weiter unten“ einfach zu schlucken. Stichwort: übertragener Wirkungskreis.
Muss mal schauen, ob ich den Erlass wo finde.Ausgangspunkt ist die R-FGÜ, wo in 2.3 eine Tabelle steht, wann FGÜe möglich sind. Entweder hat der Freistaat diese Richtlinie für verbindlich erklärt oder sogar die Kriterien noch verschärft.
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…und wollen dir das dann auch noch als „fahrradfreundlich“ verkaufen? Na, das fällt ja dem größten D*pp auf.
Im übrigen gelten ja nach überwiegender Meinung Verkehrsverbote für die gesamte Straße. Hm 🤔
Und wie es der BayVGH im von simon erstrittenen Urteil formuliert hat: solche Verbote sind die „ultima ratio“, wenn alle anderen Möglichkeiten ausscheiden. Wobei ja: das wird man den Behörden auch wieder nur über die Verwaltungsgerichte nahebringen können, aber so ist das ja heute schon. Und danach ist dann hoffentlich Ruhe.
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Von mir aus auch gerne die Benutzungspflicht von den 24x weg, dann brauchts eben ein ZZ für Benutzungspflicht, wo sie denn Sinn macht.
Nope, definitiv braucht es das nicht. Die Behörden beweisen seit mehr als 25 Jahren, dass sie damit nicht umgehen können und hauptsächlich Schindluder damit treiben. Also weg mit dieser Ermächtigung, alle Straßenverkehrsbehörden haben sich die ersatzlose Streichung der Radwegebenutzungspflicht sowas von redlich verdient.
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Also in Bayern wird es immer noch zu Streit um FGÜe kommen, weil es da vom zuständigen Ministerium eine Verordnung mit verbindlichen Vorgaben gibt, die alle erfüllt sein müssen, damit neue FGÜe eingerichtet werden können. Nachdem die oberste Verkehrsbehörde da ja bekanntlich ein Weisungsrecht hat, bleibt den lokalen StVBen halt nichts anderes übrig, als dem Folge zu leisten.
You guessed it: die Vorgaben sind so, dass sie eigentlich nie erfüllt werden können (Mindest-/Höchstzahlen für den Kfz-Verkehr, Mindest-/Höchstzahlen für den querenden Fußgängerverkehr etc.). Weil: diese Überwege stören halt den (echten) Verkehrsfluß und wenn's da kracht, dann hat der Kfz-Lenker ja immer das Nachsehen. Und das geht ja gar nicht!
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Ne, wir ändern jetzt einfach den rechtlichen Inhalt von VZ237, VZ240 sowie VZ241 und streichen die Benutzungspflicht komplett. Dann können die Behörden weiterhin ihrer systematischen Verweigerung frönen, allein, es interessiert schlicht niemand mehr.
Und wenn sie doch meinen, dass es mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn problematisch werden könnte, dann haben sie ja die Möglichkeit, dieses Problem beim Schopf zu packen und die Ursachen zu bekämpfen, anstatt mit rechtswidrigen Methoden an den Folgen herumzudoktern.