Inzwischen ist es einfach nur Unfähigkeit auf allen Ebenen.
Um den Bogen zum Straßenverkehr (zurück)zuschlagen: das ist ja nun beileibe nicht nur im Bildungssektor so. Im Gesundheitssektor genauso (was ist eigentlich daran so schwierig, den täglichen Inzidenzwert regelmäßig hinreichend genau bis 8 Uhr in der Früh zu bestimmen?) - oder eben im Straßenverkehr.
Ich habe gerade mal wieder zwei Anfechtungsklagen gegen Radwegebenutzungspflichten laufen, wo man sich nur noch ans Hirn fassen kann, was da so abgeht. Im einen Fall ist es eine kleine Gemeinde im Speckgürtel von München, die sich als Reaktion darauf nur damit zu helfen wusste, den Fall schnell an eine Münchner Anwaltskanzlei zu schieben (auf eine fundierte Klagereplik warte ich indes immer noch). Im anderen Fall ist die Beklagte formal der Freistaat in Form eines Landratsamts. Da gibt's schon eine Antwort auf meine Klageschrift - aber mal ganz ehrlich: Ich hätte mich nicht getraut, so einen M*rks an ein Verwaltungsgericht zu senden. Sehr peinlich, aber gut, darf sich in diesem Land jeder nach eigenen Kräften blamieren.
Straßenverkehrsrecht ist Recht des übertragenen Wirkungskreises, will heißen: die unteren Straßenverkehrsbehörden werden stellvertretend für das zuständige Länderministerium tätig, im Bayern ist das hier im Wesentlichen das Staatsministerium des Innern. Aber zumindest hinsichtlich des Radverkehrs gibt's von dort offenbar keine Anweisung "nach unten" (StVO-"Novelle" 1997 - war da was?). Jede Gemeinde bzw. jeder Landkreis wurschtelt halt so vor sich hin, das führt zu so recht kuriosen Dingen, dass eine Kreisstraße an der Kreisgrenze auf einmal einen benutzungspflichtigen Radweg hat, der eben noch freiwillig zu benutzen war. Kann aber auch an einer Staatsstraße passieren, weil auch da sich benachbarte Landkreise absprechen müssten. Da fehlt es dann eben an Lenkung "von oben". Allerdings hatte ja unser Innenminister dieser Tage dringendere Dinge zu erledigen: nachdem er mit fast einem Dutzend anderen einer "kleinen" Feier unter Verstoß gegen die Corona-Regeln beigewohnt hatte, wurde die Sache schnell zum "Arbeitsessen" umdeklariert - Quod licet Iovi, non licet bovi.
Den von simon hier vor einiger Zeit geposteten Fall aus Burghausen stellt da nur die Spitze des Eisberges dar.
Wenn ich Zeit habe, stelle ich meine beiden Fälle mal ein, mittlerweile gibt's auch jede Menge Bildmaterial dazu.