Schönes Urteil
. Und prima, dass die Verfristung des Widerspruchs so einfach geheilt wurde.
Beiträge von mgka
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Abhandlung zum am Freitag beschlossenen Gesetz im Verfassungsblog.
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Nichts Neues, der übliche Akten-S*ustall... Ohne verkehrsrechtliche Anordnung sind die Zeichen formal "unbeachtlich". Ich wundere mich jedes Mal, dass das offenbar gerade für Leute in den Straßenverkehrsbehörden so schwer zu kapieren ist.
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Ich vermute mal, für die Umsetzung einer solchen "Impfpflicht" wären am Ende die Länder oder gar die Kommunen zuständig?
Da gilt für München: das wird nix, denn das Referat für Gesundheit arbeitet ungefähr genauso effizient wie die Straßenverkehrsbehörde (Mobilitätsreferat). Mit einer Umsetzung der Maßnahme würde ich dann nicht vor dem Jahr 2050 rechnen... -
Die Kfz-Steuer für einen Golf VI 1.6 Diesel (das ist der mit dem EA189 Dr*cksmotor) kostet pro Jahr übrigens 150 €. Teuer ist das ja nun sicher nicht.
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Ja, an den Karlsruher Baubürgermeister musste ich auch schon denken, wobei ich gerade feststelle, dass Michael Obert ja schon vor drei Jahren in den Ruhestand gegangen ist. Seit meinem Wegzug aus Karlsruhe vor 25 Jahren hat sich dort aber - gerade im Vergleich zu München - im Bezug auf den Radverkehr sehr viel getan, und so ganz unverdient hat meine Heimatstadt den 1. Platz im Fahrradklimatest nicht gewonnen.
Vielleicht muss man nach Ramsauer, Dobrindt und Scheuer selbst um einen Bundesverkehrsminister der FDP froh sein?

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Uuiuiui, Verkehrswende kommt also frühstens später. Die FDP und Verkehr, das wird was, noch dazu in Verbindung mit Justiz.
Na dann, freie Fahrt für freie Bürger.
Achso, also beste Voraussetzungen für die Komplettabschaffung der Radwegebenutzungspflicht?

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Hier gibt es wohl schon eine Kopie: https://dynamic.faz.net/download/2021/…ag2021-2025.pdf
Das erste Überfliegen ist ja eher ernüchternd. Der Fußverkehr ist eher eine Fußnote des Radverkehrs und der Radverkehr geht beinahe unter im ganzen Kraftverkehr.
Etwa fünf dürre Zeilen zum Radverkehr, wobei die Fußgänger darin gleich mit abgehandelt werden (Zeile 1699ff). Aber vermutlich muss man froh sein, dass es der Radverkehr überhaupt in den Vertrag mit reingeschafft hat...
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Ich bin mittlerweile so weit, in solchen Fällen grundsätzlich die vom Gesetz vorgesehene verwaltungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Alles andere ist in meinen Augen vergebliche Liebesmüh'. Nachdem in Bayern das Widerspruchsverfahren schon vor über zehn Jahren abgeschafft wurde, lautet das dann in aller Regel: Anfechtungsklage, sofern die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nichts fruchtet.
Letztes Jahr hat man mir in einem ähnlichen Fall wie hier nach der Kontaktaufnahme noch weitere VZ 240 vor den Latz geknallt. Derzeit warte ich dieser Sache auf den Termin für die mündliche Verhandlung vor'm VG München.
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Interessante Grafik, Quelle?
Ich meine, tagesschau.de? Jedenfalls sah sie seriös aus. Interessant wäre natürlich die Größe der Stichprobe für den jeweiligen Fall.
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Meine Zweitimpfung war am 30.07.21, insofern mache ich mir da nicht so den Stress (Kombi aus 1. Astra + 2. Biontech, was wohl einen relativ "lang" anhaltenden Schutz bietet). Mein Arbeitgeber hat angekündigt, ab Anfang Dezember Boosterimpfungen anzubieten, da gehe ich mal davon aus, dass das auch klappt, da die Firma eigentlich immer alles sehr gut organisiert, was man ja von staatlichen Stellen nicht behaupten kann, aber lassen wir das...
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Michael Haberland vom Verein "Mobil in Deutschland" hat das weiland genauso gemacht, als er gegen die Popup-Bikelanes in München geklagt hat: erst ganz großes Kino vor der Verhandlung und wichtigtuerisch in die Kamera lächeln, zur Verkündung des (ablehnenden) Urteils dann aber schon fahnenflüchtig geworden.
Es ging ihm nur darum, seiner Klientel zu zeigen "schaut - ich tu was für euch gegen diesen 'Mist'". Und hinterher sagt er dann, er will in "Revision" gehen (erstmal käme die Berufung, aber gut, wer will sich in dieser Position schon mit rechtlichen Details aufhalten).
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Tja, da war das Abflexen dann wohl unnötig…
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Sichtbeziehung schlecht (Auflage der Gemeinde Bäume und Hecken zu pflanzen, vor den Zäunen, damit man die hässlichen Gebäude nicht sieht)
Tja, dann hätte die Gemeinde mal besser in das hier einschlägige BayStrWG geschaut, insbesondere in den Art. 29 (2). Und nein, diese Vorschrift ist kein nett gemeinter Vorschlag, sondern verbindlich umzusetzen.
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Gibt es schon Neuigkeiten? Offenbar passiert gerade in München dasselbe:
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Nur als Ergänzung zwecks "deutschlandweit": die von Tom Schlüter geführte Statistik zu tödlichen Radunfällen ist bekannt? Für 2021 sind dort derzeit 309 Fälle aufgeführt. Die Daten reichen zurück bis 2013.
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Nunja, das mit der Umsetzung. Formal dürften die Verkehrszeichen mit Rechtskraft des Urteils schlicht „unbeachtlicht“ werden, denn das Gericht hat ja den zugrundeliegenden Verwaltungsakt kassiert. Rechtskraft tritt vier Wochen nach Zustellung des Urteils ein, wenn nicht mindestens eine der Prozessparteien Rechtsmittel einlegt.
Insofern täte es eigentlich schon etwas „pressieren“ mit der Umsetzung, aber da es nicht um den Kfz-Verkehr geht, wird‘s schlicht niemanden interessieren.
Ansonsten: Glückwunsch - offenbar prima gelaufen, auf den genauen Urteilstext bin ich gespannt.
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Ich glaube, in Bayern verzichtet man von vorneherein auf solche Erhebungen... würde eh nix bei rum kommen.

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Nun ist es allerdings so, dass "personelle Engpässe" kein Grund sind, dass sich Behörden über für sie verbindliche Vorgaben hinwegsetzen. So schreibt u.a. das VG Ansbach:
ZitatDas Fehlen einer ordentlichen, rechtmäßigen Ermessensentscheidung kann auch nicht mit der Arbeitsbelastung der Beklagten und der Vielzahl von ihr erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnungen entschuldigt werden. Schließlich stehen die gesetzlichen Anforderungen des Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG und § 114 VwGO nicht zur Disposition faktischer Zwänge.
Im Falle von Radwegbenutzungspflichten ist diese "Ausrede" ja sowieso völlig Banane, denn die Regeln sind seit fast 25 Jahren unverändert. Aber dann müsste man ja zugeben - wider besseres Wissen - seit bald einem Vierteljahrhundert rechtswidrig gehandelt zu haben.
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Ich habe ja jetzt auch schon einige Klagen hinter mir, aber die Steigung der Lernkurve bei den Behörden ist nach wie vor eher bei null. Man muss ja schon froh sein, wenn sie nicht negativ wird.
Was natürlich auch fehlt, sind klare Ansagen "von oben" in dieser Sache, also von der obersten Landesbehörde (in Bayern ist das für das Straßenverkehrsrecht das Innenministerium). Aber dort hocken halt auch nur Bremser, die vermutlich froh sind, dass die unteren Straßenverkehrsbehörden in dieser Sache einfach nichts tun. Schon gleich nach dem bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Benutzungspflicht - mittlerweile auch ein Jahrzehnt her - "versprach" der bayerische Innenminister Herrmann (der dieses Amt im übrigen bis heute bekleidet), das Urteil den zuständigen Behörden bekannt zu machen. Ich gehe jede Wette ein, dass das bis heute nicht passiert ist - oder wenn, dann nur durch einen völlig unverbindlichen Hinweis, den gleich alle Städte und Landkreise im Freistaat in die Rundablage geworfen haben.
Aber ich will dich nicht entmutigen: wenn du die Energie und das Geld für die Kosten aufbringst, dann reiche die Klagen ein. Ich werde hier in München auf alle Fälle auch weitermachen.