Beiträge von mgka

    Man müsste insbesondere die Straßenverkehrsbehörde mal auffordern, doch bitteschön mal regelmäßig Ortstermine zu machen und sich den ganzen M*st mal anzuschauen, den sie so (offenbar nur vom Schreibtisch aus) verzapfen. Gilt freilich für so ziemlich alle StVBen deutschlandweit. Ich habe bei der Inaugenscheinnahme im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsprozesses oft den Eindruck, dass die Behördenvertreter das allererste Mal ihre Anordnung in freier Wildbahn sehen. Vorher hatte keiner Bock, sich da mal hinzubequemen.

    Wenn die StVB Interesse daran hätte, dass sich Radfahrende regelkonform verhalten, dann könnte sie das ja mal klarstellen. In München gibt es diverse Stellen, wo ein Schild mit der Aufschrift "Signal gilt nicht für Radfahrer" hängt. Oder manchmal das Gegenteil ("Signal gilt auch für Radfahrer"). Das macht natürlich nur Sinn, wenn der Radweg auch benutzungspflichtig ist, woran ich zumindest an einer Stelle zweifle :S.

    Ja, das würde ich so sehen, die Frist läuft neu, wobei man ja sicherheitshalber erst mal nach den Akten fragt. Denn eigentlich(TM) sind die Schilder ja nur die Bekanntgabe des zugrundeliegenden Verwaltungsakts. Es soll schon vorgekommen sein, dass selbiger überhaupt nicht vorhanden war (oder irgendwann angeblich abhanden gekommen ist).

    Die Landeshauptstadt München hat auf meine im September erhobene Anfechtungsklage nun reagiert und kurz vor Weihnachten die entsprechenden Verkehrszeichen am Odeonsplatz geändert bzw. entfernt.

    Fazit: für diese an sich geringfügige Änderung musste zweimal das Verwaltungsgericht angerufen werden, einmal von mir und im letzten Jahr von simon - bei solch einer Ineffizienz ist es wenig verwunderlich, dass knapp 25 Jahre nach Abschaffung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht immer noch vieles unerledigt ist. Aber diese Klagen binden auf Seiten der Behörde angeblich so „viele Ressourcen“. Neben Simon und mir gibt es wohl noch einige weitere Kläger, die langsam die Schn*utze voll haben. Immerhin sieht man, dass die Einschaltung des Verwaltungsgerichts durchaus zum Erfolg führt.

    Auch in zwei weiteren Münchner Straßen sind die Blauschilder jetzt endlich weg, nachdem mir das im Dezember 2020(!) nach einem entsprechenden Antrag auf Neuverbescheidung in Aussicht gestellt worden war (für Ortskundige: Hofmannstraße in Sendling und der südliche Teil der Balanstraße in Obergiesing, wobei hier die Stadt nochmal nacharbeiten muss).

    Schlimmer sind doch die gemischten Streuscheiben mit Radfahrer/Fußgänger - da gibt es gar kein Gelblicht. Und zumindest die bayerische Polizei behauptet, dass man als Radfahrer an solche Ampeln zur Not nur in Schrittgeschwindigkeit heranfahren darf, um auf alle Fälle beim Umspringen auf Rot vor der Kreuzung stehenbleiben zu können. Es wird also offenbar eine ggf. unendlich große negative Beschleunigung vom Radfahrer erwartet.

    Dass das Fahren in den ersten Sekunden bei Rot ja gar kein Problem darstellt, weil die Übergangs- und Räumzeiten bei solchen Ampeln natürlich grundsätzlich für Fußgänger berechnet wurden, auf diese Idee kommt man freilich nicht. Aber da müsste man ja gegebenenfalls gerichtlich verwertbare Messungen vornehmen - und darauf hat man insbesondere bei Radfahrern selbstverständlich schon gar keine Lust.

    Ich vermute mal, für die Umsetzung einer solchen "Impfpflicht" wären am Ende die Länder oder gar die Kommunen zuständig?
    Da gilt für München: das wird nix, denn das Referat für Gesundheit arbeitet ungefähr genauso effizient wie die Straßenverkehrsbehörde (Mobilitätsreferat). Mit einer Umsetzung der Maßnahme würde ich dann nicht vor dem Jahr 2050 rechnen...

    Ja, an den Karlsruher Baubürgermeister musste ich auch schon denken, wobei ich gerade feststelle, dass Michael Obert ja schon vor drei Jahren in den Ruhestand gegangen ist. Seit meinem Wegzug aus Karlsruhe vor 25 Jahren hat sich dort aber - gerade im Vergleich zu München - im Bezug auf den Radverkehr sehr viel getan, und so ganz unverdient hat meine Heimatstadt den 1. Platz im Fahrradklimatest nicht gewonnen.

    Vielleicht muss man nach Ramsauer, Dobrindt und Scheuer selbst um einen Bundesverkehrsminister der FDP froh sein? :rolleyes:

    Hier gibt es wohl schon eine Kopie: https://dynamic.faz.net/download/2021/…ag2021-2025.pdf

    Das erste Überfliegen ist ja eher ernüchternd. Der Fußverkehr ist eher eine Fußnote des Radverkehrs und der Radverkehr geht beinahe unter im ganzen Kraftverkehr.

    Etwa fünf dürre Zeilen zum Radverkehr, wobei die Fußgänger darin gleich mit abgehandelt werden (Zeile 1699ff). Aber vermutlich muss man froh sein, dass es der Radverkehr überhaupt in den Vertrag mit reingeschafft hat...

    Ich bin mittlerweile so weit, in solchen Fällen grundsätzlich die vom Gesetz vorgesehene verwaltungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Alles andere ist in meinen Augen vergebliche Liebesmüh'. Nachdem in Bayern das Widerspruchsverfahren schon vor über zehn Jahren abgeschafft wurde, lautet das dann in aller Regel: Anfechtungsklage, sofern die vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nichts fruchtet.

    Letztes Jahr hat man mir in einem ähnlichen Fall wie hier nach der Kontaktaufnahme noch weitere VZ 240 vor den Latz geknallt. Derzeit warte ich dieser Sache auf den Termin für die mündliche Verhandlung vor'm VG München.

    Meine Zweitimpfung war am 30.07.21, insofern mache ich mir da nicht so den Stress (Kombi aus 1. Astra + 2. Biontech, was wohl einen relativ "lang" anhaltenden Schutz bietet). Mein Arbeitgeber hat angekündigt, ab Anfang Dezember Boosterimpfungen anzubieten, da gehe ich mal davon aus, dass das auch klappt, da die Firma eigentlich immer alles sehr gut organisiert, was man ja von staatlichen Stellen nicht behaupten kann, aber lassen wir das...

    Michael Haberland vom Verein "Mobil in Deutschland" hat das weiland genauso gemacht, als er gegen die Popup-Bikelanes in München geklagt hat: erst ganz großes Kino vor der Verhandlung und wichtigtuerisch in die Kamera lächeln, zur Verkündung des (ablehnenden) Urteils dann aber schon fahnenflüchtig geworden.

    Es ging ihm nur darum, seiner Klientel zu zeigen "schaut - ich tu was für euch gegen diesen 'Mist'". Und hinterher sagt er dann, er will in "Revision" gehen (erstmal käme die Berufung, aber gut, wer will sich in dieser Position schon mit rechtlichen Details aufhalten).