Hm. Anspruch und Realität in der Verwaltung..
Ich bin vor ein paar Monaten auf der B247 westlich von Bad Langensalza unterwegs gewesen.
Die B247 tangiert den Ortsrand von Schönstedt, es sind aber jeweils Ortseingangstafeln auf der Bundesstraße vorhanden.
Und: 70km/h erlaubt.
zHg70 igO = besondere Begründung nötig, da:
Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt eine Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf höchstens 70 km/h grundsätzlich nur auf Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) in Betracht, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind und der Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen sicher geführt wird. Für Linksabbieger sind Abbiegestreifen erforderlich.
Und genau diese Begründung hat mich interessiert.
Thüringen = Transparenzgesetz
StVB nicht direkt greifbar/klar = Landkreis angeschrieben.
Der Landkreis hat das auch weitergeleitet und nach 1x freundlich Nachfragen kam auch direkt eine Antwort.
Man hat sich Mühe gegeben. Das ist doch was
ZitatAlles anzeigenSehr geehrt[...],
Ihre E-Mail vom 29.09.2021 hinsichtlich der Übermittlung von Informationen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des o.g. Vorgangs möchten wir wie folgt beantworten:
Trotz intensiver Recherche konnten weder Dokumente aus dem Genehmigungsverfahren noch die eigentliche Verkehrsrechtliche Anordnung über die Beschilderung entlang der B 247 mit dem VZ 274-
70, Ortslage Schönstedt, aufgefunden werden.
Dieser Umstand ist vermutlich auf die in den zurückliegenden Jahrzehnten mehrfach geänderten Behördenstrukturen zurückzuführen.
Folgende Informationen konnten jedoch zusammengetragen und der historischen Entwicklung der Gemeinde Schönstedt zugeordnet werden. In den 1980er Jahren befand sich das heutige Teilstück
der B 247 in Schönstedt außerhalb der geschlossenen Ortslage und konnte somit mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h befahren werden. Im Zeitraum von 1990 bis 1994 wurde das
Gebiet der Gemeinde Schönstedt um ein Gewerbegebiet nordöstlich der B 247 erweitert. Bestandteil dieses Gewerbegebietes wurde unter anderem die bereits bestehende Tankstellenanlage. Vermutlich
auf Antrag der Gemeinde Schönstedt erfolgte nach Fertigstellung des Gewerbegebietes im Jahr 1994 die Versetzung der Ortstafel von der L 2103 an die jetzigen Standorte auf die B 247, an den jeweiligen
Beginn des Gewerbegebietes. Zeitgleich wurde im Bereich der nun neuen Ortsdurchfahrt die Geschwindigkeit auf eine Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgesetzt.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an [Mitarbeitenden] wenden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
[...]
Ich gebe zu: hätte ich gewusst, dass die Anordnung einfach mal "nicht da" ist, dann wäre die Anfrage nach Transparenzgesetz nicht rausgegangen.
Aber nun hab ich ja schwarz auf weiß die Info, dass keine gültige Anordnung da ist
Ich habs mal dabei belassen:
- danke zu sagen
- zu erklären, was mich interessiert hat (Begründung der Ausnahme von der Regel)
- festzustellen, dass die Begründung also demnächst erfolgt bzw. die 70kmh-Zeichen wegkommen
naja, den letzten Punkt werd ich mal getrost als "hahahaha, passiert eh nicht" abhaken.