Beiträge von mgka

    Es gäbe für mich nur einen Grund, ein S-Pedelec zu kaufen: kein Radwegbenutzungszwang mehr und auch VZ254 unbeachtlich. Allerdings blieben mir dann natürlich auch viele Alltagswege für Radfahrer verschlossen (wobei das ja offenbar niemand wirklich interessiert).

    blöde Frage:

    Bei einem zu engen [Zeichen 240] , kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?

    Du kannst gegen alles klagen, was dich in deinen Rechten einschränkt. Meines Wissens gibt es aber bisher keine Klagen von Fußgängern gegen die Zulassung oder gar Pflicht von Radverkehr in "ihrem" Territorium.

    Es muss das ureigenste Interesse jeder Straßenverkehrsbehörde sein, dass nur Verkehrszeichen im Straßenraum stehen, welche von ihr angeordnet wurden. Sonst braucht sich ja auch keiner wundern, wenn die Schilder nicht beachtet werden, denn woher soll man (bzw. der berühmte "durchschnittliche Verkehrsteilnehmer mit beiläufigem Blick") denn wissen, welches angeordnet wurde und welches nicht? An Baustellen sind die allermeisten Zeichen nicht ordnungsgemäß angeordnet, dann kann man den kleinen Rest doch auch getrost missachten?

    Das kommt halt davon, wenn die Behörden dem Schlendrian nicht rechtzeitig und nachhaltig Einhalt gebieten.

    Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???

    Es braucht tagsüber überhaupt kein Licht mehr am Fahrrad.

    Aber: ist eine Beleuchtungseinrichtung montiert, so muss sie auch funktionieren (deutsche Verkehrsrechtslogik 2.0).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die bisher gängige Rechtsprechung zum Führen von "genehmigungsfreien" Fahrzeugen nach Trunkenheitsfahrten in einem aktuellen Urteil abgeändert.

    Man darf gespannt sein, ob der unterlegene Freistaat nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht ziehen wird. Alternativ kann er natürlich auch auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die monierte Regelung neu (und konkreter) gefasst wird.

    Man kann ja schon nicht gegen Schmutzstreifen klagen, weil man nicht negativ betroffen ist, weil man ihn ignorieren kann, theoretisch, wie von 2 OLGs festgestellt, ...

    Hast du grad die Aktenzeichen/Links dazu parat?

    Das wird die Diskussion sein, die ich künftig mit dem Landkreis führen muss: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausweisung als freigegebener gemeinsamer Geh- und "Radweg" in Betracht. Leider hat man da wenig rechtliche Handhabe, da man gegen eine Freigabe nicht klagen kann. Ich kann nur darauf hinwirken, dass nicht auf jedem beliebigen Drecksweg, auf dem man derzeit per [Zeichen 240] zum Gehwegradeln zwangsbeglückt wird, anschließend die Piktogramme hingepinselt werden.

    Es dürfte vermutlich aussichtsreicher sein, als betroffener Fußgänger gegen so eine Freigabe vorzugehen. Wobei es mW dazu vermutlich wenig Rechtsprechung gibt.

    Sind der Leiterin die verkehrs- und haftungsrechtlichen Konsequenzen überhaupt klar? Oder meint sie (in Übereinstimmung mit den anderen "Verantwortlichen"), dass die Radfahrer halt alle schön zurückstecken sollen, weil sie selbst zu blöd sind, rechtskonforme Regelungen zu treffen, die natürlich gegen die gerichtet sein müssen, welche die Malaise hier verursachen?

    Hm, primär hat man doch die Regelung getroffen, damit wenigstens die bl*den Radfahrer beim Crash schuld sind. Stehen denn dort blaue Lollies? Wobei das bei nicht-fahrbahnbegleitenden Wegen ja keine Rolle spielt. Sieht die Polizei sicher anders, Hauptsache die d**fen Radfahrer sind weg von der "Straße".

    Du meinst sicher, es war nie beabsichtigt, die Räumzeiten anzupassen. Das Urteil des VG Berlin aus dem Jahre 2000(!) interessiert in diesem Zusammenhang ja auch nicht.

    Wobei ich mittlerweile in München mehrfach feststellen konnte, dass dieses „Räumzeit- Argument“ in vielen Fällen doch keines war, weil da häufig Schilder verschwanden, ohne dass sich an den LZA-Programmen was geändert hätte. Das war da wohl bis dahin dann doch nur eine billige Ausrede für die Verweigerungshaltung der Stadtverwaltung.

    war bestimmt Absicht. Denn ein Fehlen wäre schließlich bei den regelmäßigen Verkehrsschauen, die die Polizeibeamten während der Einsatzfahrten vornehmen/durchführen, aufgefallen.

    Ja, natürlich. Das kann ich für München auch voll und ganz unterschreiben :S .

    Wobei ich so etwas schon genutzt habe (nachdem ich mittels Google Streetview nachweisen konnte, dass das Schild schon viele Jahre fehlt) - nach Klageandrohung wurde das neu angebrachte Verkehrszeichen wieder zügig entfernt.

    ... nunja - mir fehlt da immer das Gelblicht für den Radverkehr. Insbesondere weil die Münchner Polizei meint, dass man halt an solche Ampeln als Radfahrer nur im Schritttempo heranfahren dürfe, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen. Warum haben dann eigentlich "Autoampeln" ein Gelblicht, wenn man das da doch genauso handhaben könnte?

    Fahrräder sind Fahrzeuge und können selbst bei endlicher Geschwindigkeit nur mit unendlicher (negativer) Beschleunigung in null Sekunden auf null abbremsen. Aber mit Naturwissenschaften braucht man hier ja sowieso nicht argumentieren.