Was ist, wenn einem anderen dort etwas zustößt? Könnte der sich auf meine Klage berufen? Oder muss jeder selbst Rechtsmittel eingelegt haben?
Gute Frage. An der Stelle, wo ich vor zehn Jahren gegen eine Benutzungsgpflicht geklagt hatte, sind einige Zeit später ein Radfahrer und ein Motorradfahrer zusammengestoßen. Das war am Ende des Radwegs, wo es - natürlich - keine sichere Querungsmöglichkeit gibt, bis heute nicht. Das hatte ich damals bemängelt (die zuständinge StVB kannte die Stelle, zumal es einen Augenschein mit der Kammer gab), allerdings hatte ich die Klage in der mündlichen Verhandlung auf Anraten des Gerichts zurückgezogen - da war ich halt noch etwas unerfahren.