Tja, Prioritäten - so wichtig!
Beiträge von mgka
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Gibt's noch den Widerspruch? Wenn mir das eine bayerische Straßenverkehrsbehörde so vorgesetzt hätte, hätte das zuständige Verwaltungsgericht binnen dreier Tage Post.
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Wenn der Verwaltungsakt nichtig war, wie sollte da noch etwas nachkommen?
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klingt auch in den nachfolgenden Absätzen so, als ob sich die StVB da einen schlanken Fuß gemacht hätte.
Würde mich nicht wundern.
Hier fänden sich durchaus Anregungen, wie man es besser machen könnte.
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Interessante Querungshilfe.
Dem Konstrukt fehlt es aber - unter anderem - an der Stetigkeit.
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ich denke, das Ergebnis geht in Ordnung. Wenn die Begründung schlecht ist, ist sie schlecht. Wenn die Begründung gut wäre und das dennoch fällt, muss man eben die Gesetze entsprechend anpassen, um bislang notwendige Verrenkungen bei der Begründung bestimmter Anordnungen, überflüssig zu machen.
Aus meiner Erfahrung muss ich leider sagen, dass man sich aufseiten der Behörden bei vielen verkehrsrechtlichen Anordnungen leider kaum Gedanken macht und selbst wenn, dann diese auch noch selten dokumentiert. Will heißen: wenn der § 45 (9) StVO vor dem Verwaltungsgericht ins Spiel kommt, hat man halt häufig als Kläger leichtes Spiel. Das trifft halt nicht nur auf Radwegebenutzungspflichten zu. Und bedauerlicherweise ist die Lernkurve da sehr flach (also natürlich außer bei Benutzungspflichten
).
Im vorliegenden Fall muss man ja doch sehr sicher mit einer Klage rechnen, offenbar war die Behörde - wieder mal - ziemlich unvorbereitet.
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Jo, an dieser Stelle hat es die Straßenverkehrsbehörde komplett vermurkst. Habe demjenigen, der es bei Facebook gepostet hat, dringend einen Widerspruch nahegelegt (den gibt's in BaWü noch).
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Hier steht leider ein Urteil noch aus. Wobei es ja unstrittig sein dürfte, dass der Weg in Schongau Teil der Straße ist und damit hinsichtlich Vorrang/Vorfahrt genauso behandelt werden muss wie die danebenliegende Fahrbahn. Alles andere gibt ganz schnell ganz großes Durcheinander.
Weiteres Beispiel, das mir gerade in die FB-Timeline gespült wurde: L283 / Bad Saulgau. Wobei hier sogar die VZ205 der einmündenden Straße verkehrt platziert sind, denn die müsste ja weiter vorne direkt an der Landesstraße stehen.
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Bei einem fahrbahnbegleitenden Rad-/Fußweg dürften sämtliche VZ205 rechtswidrig sein. Und dümmer hätte man diese Schilder ja nun auch in diesem Fall auch nicht mehr aufstellen können oder?
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Genauso ist es.
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Vorausgesetzt, die Behörde hat auf dem gesamten Stück eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Weil dann muss man davon ausgehen, dass sie die Sache einheitlich regeln wollte (Nichtteilbarkeit des Verwaltungsaktes).
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Also ich denke nicht, dass München hier in irgendeiner Weise Augsburg nachsteht.
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Rechtsanwalt prüft Strafantrag wegen Schnee gegen Stadt Augsburg
https://www.augsburg-journal.de/stadt-region/w…afantrag/?amp=1
Easy: alle blauen Radwegschilder abhängen, dann gibt's nirgendwo eine Gefahrenlage nach § 45 (9) StVO - und damit muss nirgendwo mehr der Radweg geräumt werden.
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Gibt es dann noch weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, welche man einleiten könnte?
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Ich kann nachfragen, wie es um die finanzielle Situation aussieht, was den Antrag auf Zulassung zur Berufung angeht. "Kenne" den Kläger flüchtig aus einem Chat.
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Hätte man nicht besser sagen können!
Gerade bei neu gebauten und dann sofort benutzungspflichtig gemachten Radwegen muss man sich ja immer fragen: wie wurde denn der (angeblichen) Gefährdung des Radverkehrs vorher begegnet? Da herrscht dann bei der Straßenverkehrsbehörde meist betretenes Schweigen, weil es vorher gar keine Maßnahmen gab (denn die hätte man ja nur - ohje! - gegen den Kfz-Verkehr verhängen können).
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Es wäre bei fehlender Möglichkeit der Benutzungspflicht einfach nur Geldverschwendung, ein riesen Aufwand... und für was?
Und wenn ein Radweg nicht wie ein Radweg aussieht, weil man ihn nicht als solchen erkennen kann, dann hat man Pech gehabt. Radverkehrsanlagen muss man sich halt erbauen und sich nicht erschildern.
Bitte? Das wirklich Allerletzte, was ich als Radfahrer brauchen kann, sind Zwangsbeglückungen von Behörden, wo Leute arbeiten, die von Tuten und Blasen (=Radfahren) keine Ahnung haben. Von diesen Zwangsbeglückungen hatte ich das vergangene Vierteljahrhundert mehr als genug.
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Na, den Benutzungszwang jetzt endlich komplett abzuschaffen. So langsam sollten ja alle gemerkt haben, dass die 1998 eingeführte Regel nicht funktioniert. Einfache Kommunikation: die mit den blauen Schildern ausgewiesenen Verkehrsflächen sind ein Angebot an den Radverkehr.
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Ich fürchte mich zu wiederholen: weg mit dem Benutzungszwang, dann können die Straßenverkehrsbehörden so viele VZ237, VZ240 und VZ241 aufstellen, wie sie wollen...
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Solche pauschale Antworten können in Diskussionen zu Blockaden führen.
Es ist aber so: Schrittgeschwindigkeit - PUNKT. Dass das (wie so vieles in der StVO, was den nicht-motorisierten Verkehr angeht) nicht überall sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Zu dieser Frage gibt es übrigens einen Aufsatz von Olaf Dilling in der NZV.