Niemand muss als Radfahrer am Fußgängerüberweg absteigen.
Den Herrschaften in der dortigen Straßenverkehrsbehörden sei da das Zitat aus einem aktuellen Urteil des OLG Hamburg ins Stammbuch geschrieben:
ZitatRadfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«
Aber vermutlich hast du recht - auch meine Erfahrung ist leider die, dass es erst ein Verwaltungsgericht braucht, damit es da mal weitergeht (aber selbst nach dem Unterliegen der Behörde vor Gericht stellt sich oft leider keine Einsicht ein).