Beiträge von mgka

    "als den 46-Jährigen die Aufmerksamkeit verließ" …WTF? Solche Wortwahl passt vielleicht bei BLÖD wenn jemand aus Doofheit einen Solo-Unfall verursacht, aber nicht wenn andere verletzt werden.

    Zitat

    § 1 Straßenverkehrs-Ordnung

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Radfahren geht also auch ohne Schilder?! Na, das ist ja ein Ding.

    "Gehen" tut es sicherlich, und ob es rechtmäßig ist, hat beim Radverkehr eigentlich doch so gut wie noch niemand interessiert, als letztes die Bürgermeister (ihreszeichens Chef[!] der örtlichen Straßenverkehrsbehörde).

    Ganz schön großer Tross auf dem neuen Weg da auf dem einen Bild in der Zeitung - man hätte aber auch die Pulkregelung aus § 27 StVO in Anspruch nehmen und auf der Fahrbahn fahren können *duckundweg* :S

    Klar, aber man könnte die Straßenverkehrsbehörde auf diese rechtlich denkbare Möglichkeit hinweisen, verbunden mit der Frage, ob das denn so beabsichtigt ist.
    Habe das in einem ähnlich gelagerten Fall (“Radfahrer absteigen”) schon mal gemacht, worauf der Benutzungszwang am Weg entfernt wurde. Wird allerdings an einer Bundesstraße jetzt nicht so ganz das erwünschte Ziel sein.

    Sperrung L564 Herrenalb - Gernsbach für Radfahrer ab 31.10. ...

    ...
    In den BNN steht wenigstens was zu den Hintergründen (Steht zwar "BNN+" dran, scheint aber (noch?) frei lesbar?)
    Aber auch nix zur genauen Strecke und evtl. Umleitungen. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...

    Mittlerweile mit Paywall. Also gibt es keine zumutbare Umfahrung für Radfahrer? Schlecht für die Behörde. Steht im Artikel, wie lange denn die Sperre dauern soll? Aus meiner Sicht ggf. ein Fall für das VG KA.

    Für alle Schilder braucht's ne Anordnung mit entsprechender Ermessensausübung.

    Hätte man die 1997er Novelle einfach befolgt und den blauen Schilderwald massiv gestutzt, wäre das für die verbliebenen Schilder ja nun überschaubarer Aufwand gewesen. Aber nachdem sich so ziemlich jede Straßenverkehrsbehörde nach wie vor an die Benutzungspflicht klammert wie ein kleines Kind an sein Lieblingsplüschtier... X/

    Da hatte die Polizei Hamburg (VD5) letztes Jahr nämlich ein echtes Problem als jemand einfach mal die Anordnungen zu ALLEN Radwegebenutzungspflichten nach dem HmbTG angefragt hat :saint:. Spoiler: Das hat einen vierstelligen Betrag gekostet und das Ganze läuft noch immer ;)

    Wurden denn die Anordnungen dann auch offengelegt? Was soll denn da eine vierstellige Summe kosten? Die Akten müssen doch nur herausgesucht werden :P?

    Das meinte ich nicht. Wenn das Jammern über Klagen gegen Benutzungspflichten immer lauter wird, könnte ja auch der Verordnungsgeber auf die Idee kommen, das Klagerecht diesbezüglich einzuschränken. Bedenke, wir leben im Auto-Auto-Auto-über-alles-Deutschland, da wird es nicht viel Widerstand geben (am allerwenigstens vom ADFC Bundesverband... :cursing:).

    Für außerorts gelegene Radwege ist das ja schon vor ein paar Jahren passiert.

    Frag mal simon - der kann zumindest zu NRW eine kleine Geschichte zum IFG erzählen.

    Und nein, den zuständigen Ministerien ist das Klagen vor Gericht derzeit eher egal. Ich denke, noch ist da nicht die kritische Masse erreicht. Und in Bayern ist es definitiv anders, da klammert man sich an jedes noch so rechtswidrige blaue Radwegschild wie ein kleines Kind an sein Plüschtier. Ja keinem Zentimeter den Radfahrern nachgeben. Dafür ist man sich auch für die dümmsten “Argumente” in Schriften an die Gerichte keineswegs zu schade.

    Die Frage ist natürlich schon, was passiert, wenn es zu viele Klagen werden…

    Sie müssen halt sagen können: "Wir waren es nicht. Die bösen Gerichte waren es!"

    Ich würde auch gern etwas ändern. Was also soll ich nun mit dem Informationsfreiheitsgesetz Deiner Meinung nach tun?

    Jo, die Gerichte haben dann festgestellt, dass die Behörden falsch gehandelt haben. Dass daraus dann ein „die bösen Gerichte“ waren es, passt natürlich dazu, dass man sich gerade als Radfahrer permanent den letzten Mist an verwaltungsrechtlichem Unsinn anhören muss.

    Wenn in deinem Bundesland quasi keine Benutzungspflicht mangels Anordnung auf soliden Beinen steht, dann heißt das ja, dass die komplett entbehrlich ist und aus der StVO gestrichen werden kann. Das wird den Gerichten viel Arbeit ersparen. Frage doch mal direkt den zuständigen Landesminister, was er davon hält.