Es ist interessant, dass offenbar noch kein Fußgänger einmal die Initiative ergriffen und gegen einen gemeinsamen Rad-/Fußweg geklagt hat. In München würden mir da diverse Wege einfallen, wo man keinen Fahrverkehr zulassen dürfte. Wäre ja mal etwas für Fuss e.V.
Immerhin heißt es in den Vwv-StVO zu VZ 240:
Die Anordnung dieses Zeichens kommt nur in Betracht, wenn
- dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und
- mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und
- die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt.
Alle drei Bedingungen müssen kummulativ erfüllt sein.