Beiträge von mgka

    Niemand muss als Radfahrer am Fußgängerüberweg absteigen.

    Den Herrschaften in der dortigen Straßenverkehrsbehörden sei da das Zitat aus einem aktuellen Urteil des OLG Hamburg ins Stammbuch geschrieben:

    Zitat

    Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«

    Aber vermutlich hast du recht - auch meine Erfahrung ist leider die, dass es erst ein Verwaltungsgericht braucht, damit es da mal weitergeht (aber selbst nach dem Unterliegen der Behörde vor Gericht stellt sich oft leider keine Einsicht ein).

    Man sieht also: Die weitläufige Ansicht in der Gesellschaft, Radfahrer haben entgegen § 2 StVO NICHTS auf Fahrbahnen zu suchen, ist nach 25 Jahren immer noch ziemlich weit verbreitet. Selbst der allernächsten Arbeitskollege verteidigt eine solche Sichtweise strickt. Ich bezweifle stark, dass sich das in den nächsten 25 Jahren irgendwie ändern wird. Und bei 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland gibt es eine ganze Menge Arbeitskollegen...

    Dein Kollege wäre doch bestens geeignet, sich bei einer deutschen Straßenverkehrsbehörde als Mitarbeiter zu bewerben. Den richtigen "Mind Set" hat er ja schon...

    Ich hab auch einen (deutlich jüngeren) Kollegen, der meint, man könne die Radwege in beliebiger Richtung befahren. Also auch verkehrt herum, selbst wenn es nicht gestattet/angeordnet ist. Angesichts der vielen "Geisterfahrer" auf den Radwegen hier, ist er da sicher auch nicht allein.

    Man sieht: das Thema wird seit 25 Jahren von so ziemlich allen einfach ausgeblendet. Weil die Fahrbahn gehört dem Auto in Schland. Wäre doch echt schlimm, wenn das jemand auch nur für einen Moment in Frage stellen würde!

    Das mag ja auch sein. Wir reden hier aber von Fahrradpiktogrammen auf einer ganz normalen Fahrbahn.

    Warum sollte man das tun? Gibt es dort auch Autopiktogramme?

    Bei dem Erlass in Bayern geht es eher darum, wie man nicht-benutzungspflichtige Geh-/Radwege kennzeichnet. Das geht ja (offenbar zum Leidwesen vieler Behörden) nicht mit einem blauen Lolly. Daher die Anweisung, das mit Piktogrammen auf solchen Wegen zu tun.

    Und diese sollen wohl gemäß § 39 Abs. 5 S. 1 StVO auch grundsätzlich "angeordnet" werden.

    Wenn Jork an der Reihe ist und Du davon etwas mitbekommst, wäre ich über eine Mitteiling dankbar. Ich lebe inzwischen mit einem Bein dort. Lühe wäre für mich auch ein Kandidat. Buxtehude baut ja seinen eigenen Mist. Mir sind bisher sehr viele beidseitige also wohl nichtige Benutzungspflichten aufgefallen, zum Beispiel die Hansestraße, wo der Radfahrer in den Fleet gestürzt ist.

    Nicht "nichtig", sondern nur "rechtswidrig": LINK

    Das Problem in München ist, dass es eigentlich keine solche "Schlafampeln", sondern nur Bettelampeln gibt, die für Fußgänger und Radfahrer normalerweise immer Rot zeigen, insofern muss man strenggenommen den Knopf drücken und warten. Allerdings ist unsere Straßenverkehrsbehörde da ziemlich naiv, weil, oh Wunder: macht halt fast keiner.

    Jo, den Flenspunkt hat man bei der letzten großen Reform der Punkte abgeschafft, weil ja angeblich nicht "sicherheitsrelevant".

    Ich würde da eher Lobbyarbeit im Hintergrund vermuten - denn wenn die verantwortliche Person für die Baustelle jedesmal nen Flenspunkt kassiert, dann wird diese wohl recht fix auf ihr Auto verzichten müssen, nach 8x wäre ja dann (spätestens) Schluss.

    Man könnte auch solche Schilder abbauen und sich anschließend selbst bei der Polizei anzeigen. Mal sehen, was dann passiert.

    Ich wollte die Polizei eigentlich auch schon mal fragen, woran sie eigentlich erkennt, ob das Schild (gerade an Baustellen) auch wirklich so angeordnet wurde. Aber dann heißt es wahrscheinlich: "wenn es so da steht, wird es schon richtig sein." - egal, ob die Beschilderung überhaupt sinnvoll ist.

    Ich warte wie gesagt immer noch auf das erste Knöllchen - das Erste wäre ja dann, Akteneinsicht zu verlangen.

    Klar ist das wichtig, aber auch hier in München ist es sowohl der zuständigen Behörde als auch der Polizei schlicht sch**ßegal.

    Verwaltungsrechtlich ist ja das Problem, dass du gegen ein Verkehrszeichen, das nicht angeordnet wurde, faktisch keine Anfechtungsklage erheben kannst (Widerspruch gibt's hier eh keinen mehr). Man könnte allein die Nichtigkeit feststellen lassen. Ist es tatsächlich angeordnet, so wird es aber gerade bei Baustellen regelmäßig auch zusätzlich den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs brauchen (§ 80 Abs. 5 VwGO), was die Kosten weiter in die Höhe treibt.

    Ich denke mir manchmal auch, dass viele Gemeinden mittlerweile schon froh sind, wenn sie überhaupt Baufirmen finden, die die entsprechenden Arbeiten ausführen wollen. Die lässt man dann lieber ohne viel Vorschriften die Sachen machen, bevor man sie mit "unnötigen" Vorgaben oder hinterher gar mit Buß-/Ordnungsgeldern vergrault.