Ja, gilt in beide Richtung und als Sahnehäubchen darf man den halbwegs parallelen, aber rechtlich eigenständigen Weg nach Wunsch der AVG im Bahnübergangsbereich auch gar nicht radelnd nutzen, was aber in die eine, auch in StreetView zu sehende Richtung, nicht wirklich rechtswirksam beschildert ist und in die andere Richtung (irgendwo bei Mapillary) steht das rechtlich verbindlichere Schild dummerweise erst NACHDEM der Weg über die Schienen abzweigt und also nur für den Bahnsteig in der Halle gilt. Dies fiel auch dem bei der Verhandlung anwesenden Polizisten auf, wurde natürlich nie geändert. Muss also niemand wirklich interessieren. Der einzige dort mir bekannt gewordene, zu Tode gekommene Radler, noch gar nicht sooo lange her, ist übrigens ...
... brav abgestiegen als einer der ganz wenigen ...
Irgendwann hatte ich mal den Bekannten, der da geklagt hat, nach Unterlagen gefragt, aber nicht bekommen ...
Und ob das Thema Widmung irgendwann mal Thema in Mails dazu war, da müsste ich gaaanz tief graben, Archäologie steht heute aber nicht auf'm Plan ...
Ich habe auch mal im VP und glaub auch drf dazu diskutiert, evtl. findet man da was dazu ... Alles schon etliche Jahre her ... In Erinnerung ist mir noch dunkel, dass sich die SVBs nicht ganz einig waren, wer da zuständig ist, die Ortsgrenze kreuzt die Ecke auch in glaub etwas eigenartiger Weise ...