Im Sommerloch hat die Presse (nicht nur dieses Bladl hier) Münchens prominenteste Rad-"Rennstrecke" entdeckt:
Rennradfahrer rasen durch den Perlacher Forst
Zweifellos geht's da mittlerweile zu wie auf dem Münchner Stachus, aber was zB fehlende Reflektoren mit (zu) schnellem Fahren zu tun haben, erschließt sich mir nicht.
Eine verkehrsrechtliche Frage: "Die asphaltierte Strecke wirkt wie eine Vorfahrtstraße. Doch an den Einmündungen gilt grundsätzlich Rechts vor Links." - Dort gibt es zwei alsphaltierte Hauptwege (Oberbiberger Straßl und Perlach Geräumt), die sich in der Mitte in etwas spitzem Winkel treffen. Hier würde ich dieser Aussage zustimmen. Die anderen Wege, die auf diese "Hauptwege" treffen, sind entweder Trampelpfade oder geschotterte Wirtschaftswege. Beschildert ist in der Tat nichts, aber gilt da wirklich ausschließlich "rechts vor links"?
Hier finde ich diese Aussage: "Wer von einem Feld- oder Waldweg auf eine befestigte Straße fährt, hat keine Vorfahrt. Auch wenn kein Schild steht. Die Befestigung (Asphalt, Pflaster) der einmündenden Straße entscheidet: Die unbefestigte Seite wartet immer." - so kenne ich das auch.
Nachdem der Forst ein Naturschutzgebiet ist, müss(t)en die Hunde dort natürlich an die Leine, dann würden sie einem auch nicht vor's Radl springen.
Und natürlich darf die Forderung nach den "Nummernschildern" nicht fehlen, dieses Mal aus dem Mund einer Amtsperson, aber vielleicht hat er dieses Aussage ja als Privatmann getätigt, das weiß man heutzutage ja nie so genau.