Beiträge von mgka

    Hat es also je einen bei T30 verweigernden Richter gegeben?

    Vermutlich nicht.

    Der erste Schritt wäre ja ohnehin ein Antrag auf Vornahme von verkehrsregelnden Maßnahmen.
    Wenn der binnen drei Monaten nicht ermessensfehlerfrei beschieden wird, kann man ja auch erst einmal Untätigkeitsklage erheben, denn die sollte man ziemlich sicher gewinnen können. Die Dreimonatsfrist ist gesetzlich vorgegeben und an der kann nur in Ausnahmefällen gerüttelt werden. In München passiert es schon mal, dass ganz kurz vor Ablauf dieser Frist dann doch erstmal ein Schreiben von der Straßenverkehrsbehörde kommt von wegen "wir prüfen, sind aber noch nicht ganz durch". Dann wird man sicherlich keine Untätigkeitsklage erheben.

    Der von Simon angesprochene Anspruch auf Neuverbescheidung findet sich übrigens hier - Leitsatz 1 und:
    "Ändern sich nach Aufstellung eines Verkehrszeichens - wie unstreitig hier mit Einführung der sog. unechten Einbahnregelung - die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, kann ein Verkehrsteilnehmer trotz Ablaufs der für eine Anfechtungsklage eigentlich geltenden Klagefrist von grundsätzlich einem Jahr gegen das - aus seiner Sicht nunmehr nachteilige - Verkehrszeichen bei der zuständigen Behörde die Aufhebung der Anordnung oder eine ermessensfehlerfreie Neuentscheidung beantragen und so eine Überprüfung bereits bestandskräftiger verkehrsrechtlicher Anordnungen mittels einer auf § 45 StVO gestützten Verpflichtungsklage als Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung erreichen (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 5.12.2003 - 12 LA 467/03 - juris; OVG NRW, B.v. 22.3.2017 - 8 A 1256/14 - juris; VG Freiburg, U.v. 15.3.2007 - juris Rn. 22 ff.; VG Gelsenkirchen, U.v. 1.12.2009 - 14 K 5458/08 - juris Rn. 56; BeckOK StVR, 7. Ed. 1.4.2020, StVO § 39 Rn. 75)."

    Dieses vermutliche Trassenfragment ließ sich halt für nix anderes als einen Radweg verwenden, musste Verständnis für haben!!1!:evil:

    Das VG Karlsruhe hatte aber so gar kein Verständnis, dass der Enzkreis meinen form- und fristgerechten Widerspruch offenbar einfach in der Rundablage versenkt hatte. Die sind erst hochgeschreckt, als da ein gelber Umschlag mit meiner Klage drin vom Gericht kam.

    Und meine Auslagen hätte ich ein Jahr später fast noch per Vollstreckung einfordern müssen… :huh:

    Das war in der Tat heute auch schon mein Gedanke.

    Nakaner: gibt's in Sachen Ettlingen-Schöllbronn/Spessart eigentlich was Neues?
    Leider sind meine beiden Eltern jetzt ziemlich schnell hintereinander gestorben, so dass Karlsruhe mit dem Nordschwarzwald demnächst für mich Geschichte sein wird und ich da eher nicht mehr (viel) radfahren werde.

    Hmmm,
    also da sind ja in der Tat zwei Radfurten aufgemalt. Die linke für die Weiterfahrt auf einen Schmutzstreifen, die rechte dient dem indirekten Linksabbiegen. Gemeint ist wahrscheinlich, dass man für die Fahrt auf der linken Furt die gemische Streuscheibe nicht beachten muss, sondern nur die "große" Ampel, das widerspricht aber zweifellos dem § 37 StVO. Dann aber hat man in beiden Fällen zwei Ampeln zu beachten, denn der (bauliche) Radweg führt ja zuvor durch den Schutzbereich der querenden Fußgänger.

    Long story short: nachdem man von der Unterführung kommend auf einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg aufgeleitet wird, bleibt man als Radfahrer da besser auf der Fahrbahn, dann gibt's auch keine Unklarheiten hinsichtlich der Gültigkeit des Ampelsignals.

    Nicht ganz ...

    III.

    Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht können durch Aufbringung der Sinnbilder „Fußgänger“ und „Radverkehr“ gekennzeichnet werden.

    Sie können also auch anders gekennzeichnet werden ...

    Wobei, wenn es auch ohne Schild klar ist, dann ist es überflüssig und daher aufgrund § 45 StVO gar nicht erst anzuordnen :S

    Schlechter, als ich bisher schon dachte.
    Ich glaube nicht, das Radwegverbietenwoller von denen Zuspruch erwarten können, obwohl das ihnen selbst zugute käme. Wenn sie die Justiz bisher nicht bemühten, werden sie das auch zukünftig nicht tun.

    Man sollte ihnen halt mal klar machen, was es bringt, wenn sie mehr Platz für Fußgänger haben wollen, und woher der dann kommen kann (im Seitenbereich von Straßen). Ich hätte da schon längst ein sofortiges Verbot von VZ240 gefordert, denn diese beiden Verkehrsarten passen eben überhaupt nicht zusammen.

    Man muss ihnen vielleicht mal auf die Sprünge helfen?

    Ich hab hier manchmal den Eindruck, dass es da bei einigen ein "spannungsgeladenes Verhältnis" zu Straßenverkehrsbehörden gibt. Es hilft aber wenig, deswegen alle dort Mitarbeitenden als nicht so richtig zurechnungsfähig hinzustellen, wie es hier in manchen Beiträgen geschieht.

    Tja, in mehr als zehn Jahren Erfahrung im Umgang mit diesen Behörden muss man leider in vielen - wenn auch nicht allen - Fällen zu diesem Schluss kommen. Ich frage mich bei vielen Schriftstücken, die solche Behörden im Rahmen von VG-Verfahren an die Gerichte schicken, auch regelmäßig, ob die sich wirklich nicht schämen, so einen verwaltungsrechtlichen Mist abzuliefern. Wenn es dort eine vernünftige personelle Führung gäbe, dann hätte diese Behördenleitung da mal eingegriffen. Aber selbst so etwas scheint es nicht zu geben.

    Dazu kommt, dass man ein Verfahren nach dem nächsten verliert, weil man nicht bereit ist, das eigene Unrecht einzusehen und offenbar meint, wenn man sich nur oft genug dumm stellt, wird man damit irgendwann schon durchkommen. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall.