https://www.bverwg.de/060624U3C5.23.0:
'Der Umstand, dass die Beklagte - wie das Berufungsgericht festgestellt hat - das Gehwegparken seit Jahren duldet, ändert nichts an dessen Verbotswidrigkeit; ein "Gewohnheitsrecht" auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.'
Beiträge von mgka
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Die Klage wäre spätestens seit der letzten StVO-Änderung eh ziemlich aussichtslos gewesen.
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Ich fürchte allerdings, dass die meisten Straßenverkehrsbehörden dieses Wort genauso verstehen wollen, wie es (umgangssprachlich) verwendet wird. Insbesondere meinen sie dann sicher, auf die (aus meiner Sicht immer notwendige) Ermessensausübung verzichten zu können.
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„Flächen für den Rad- und Fußverkehr sind grundsätzlich angemessen, wenn sie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen.“
Das würde ich in dieser Absolutheit jedenfalls nicht unterschreiben wollen.
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Mir ist aus Bayern zwar kein solcher Erlass bekannt, aber nachdem die StVO ja nun bundesweit gilt, sollen sich halt die Herren und Damen Landesverkehrsminister und -ministerinnen mal zusammenraufen und am besten den NRW-Erlass so übernehmen.
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ja weil ich weiß wie es ist, wenn der Schreibtisch hackevoll ist und dann noch jemand mit "jetzt! hier! ich!" kommt. Klar, ist in dem Fall deren Problem, nicht meins.
Die Dreimonatsfrist steht halt nun mal in der VwGo, da beißt die Maus kein Faden ab. Klar, gibt es Gründe, warum die Behörde da eine Verlängerung haben will, aber 2 1/2 Jahre? Vielleicht braucht sie doch mal eine Klage und Verwaltungsrichter, die ihr erklären, dass "Unlust" und "keine Lust auf Priorisierung" keine rechtmäßigen Gründe sind.
Übrigens sind zum 1. Januar 2025 die Gerichtskosten erneut gestiegen. Bei einem Streitwert von 5.000 € ist das eine Erhöhung um 28,50 € von ehemals 483 € auf nun 511,50 €.
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Hättest schon nach drei Monaten auf Bescheidung des Widerspruchs klagen können
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achwas? biete 12. bis 26. März in Paguera.
Na, das ist ja die ganz andere Ecke der Insel
. Aber prinzipiell ist mal eine Tour (u.a.) nach Valldemossa geplant. Lass mal sonst gerne per PM was ausmachen.
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btw: weeeer hat im März 2 Wochen auf der Insel zum Radfahren gebucht?
Ich
. Bin vom 21. bis 28. März in Can Picafort
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Mei, wer hätte auch ahnen können, dass da ein GPS-Sender drin versteckt sein könnte
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Unterfallen eigentlich Radfahrstreifen, welche man als "Protected Bike Lanes" ausgestaltet, dann noch der Ausnahmeregelung von § 45 Abs. 9 S. 4 Punkt 3 StVO? Oder ist für deren Anordnung dann plötzlich (zB durch Umwandlung) eine "tatbestandliche Voraussetzung" gemäß § 45 Abs. 9 S. 3 StVO vonseiten der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen?
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Scheint nicht so gut zu funktionieren
Ich hab da manchmal den Eindruck, dass das absichtlich (auch vonseiten von Behörden) passiert. Man drückt sich um die eigentlich (womöglich sowieso rechtswidrige) Anordnung und erweckt halt dann nur den Anschein durch falsche Verkehrszeichen im Hoffen, dass die meisten drauf "reinfallen".
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Beblauung Zwischenahn= Alles 240er, überall, Zone 30, Zone 20, stets auch links.
Telefon, ADFC Ammerland, wegen Inkenntnissetzen Klage Beblauung Zwischenahn, „Das ist doch so ideologischen Kram“.
Hast du vor, da zu klagen? Was man bei Google Streetview so sieht (Stand von vor einem Jahr), gibt es in Bad Zwischenahn noch richtig viel zu tun.
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Welche der Bahnstrecken ist denn das? Die Richtung Senden/Memmingen oder die Richtung Günzburg/Augsburg?
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Nun, für einen Strafbefehl sollte schon in den Akten stehen, wie das passieren konnte, weil so ganz im luftleeren Raum ohne Beweise darf man den sicher auch nicht erlassen. Allerdings nur nicht öffentlich bisher. Keine Ahnung, ob aus dem Umkreis von Natenom irgendjemand rechtlich in die Sache involviert ist und volle Akteneinsicht beantragen könnte?
Wie wäre es denn mal mit der Presse? Die hat nämlich durchaus ein Auskunftsrechts. Aber offenbar begnügt man sich dort ja seit längerem mit dem 1:1 Kopieren von Agenturmeldungen (die Rechtschreib- und Zeichenfehler darin nimmt man dann auch gleich noch mit).
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Ist das so? Mein Eindruck ist eher, dass von Verkehrsverwaltung und Polizei, sowie großen Teilen der Politik gesagt wird:
Stellt im Winter das Fahrrad in den Keller und wartet darauf, dass es wieder warm wird, bevor ihr es wieder rausholt, dann könnt ihr damit schön durchs Grüne fahren. Wird aber Jahr für Jahr schwerer, das durchzuhalten. Im Winter ist es nicht mehr kalt. Und im Sommer alles verdorrt und Wüste.
Es ist völlig egal, was da einzelne Verwaltungen und Polizeidienststellen so alles meinen, interessant ist nur die ständige Rechtsprechung in dieser Sache. Und die sagt: Fahr auf der Fahrbahn, wenn der Radweg unbenutzbar ist, ansonsten sind Unfälle aufgrund der Unbenutzbarkeit dein Problem.
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Man fragt sich ja auch, warum im Winter bei miesen Bedingungen die ach so wichtigen benutzungspflichtigen Radwege nicht geräumt und der Radverkehr dann auf die Fahrbahn verwiesen wird, im Sommer wiederum aber bei besten Verhältnissen man auf einmal wieder auf dem Radweg radeln soll.
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Sagt die Partei, die forderte, 15 Überhangmandate nicht auszugleichen.
Warum es möglich sein soll, ein Direktmandat mit 20% der abgegebenen Stimmen zu gewinnen, erklären die auch nicht.Ich vermute mal, dass die wenigsten Abgeordneten genug Wissen/Background haben, um die Besetzung des Bundestags überhaupt mal ansatzweise erklären zu können. Aber über das Procedere abstimmen woillen
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Da wär noch viel mehr möglich: Fahren geht nur mit eingesteckter Kreditkarte, bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung wird automatisch abgebucht. Ich schätze die Einnahmen konservativ auf 1 Milliarde Euro pro Tag.
Ich wundere mich schon lange, dass man für e-Scooter immer neue Regeln verlangt, dabei wäre für Kraftfahrzeuge insbesondere Geofencing ja sehr leicht zu implementieren. Aber gut, es geht ja auch im Straßenverkehr schon lange nur darum, was die Mehrheit der Bevölkerung will und was sich für die meisten halt "gut anfühlt".
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Man schafft es also nicht, diejenigen Probleme zu beseitigen, die man mit dem Zwang/Angebot, Radfahrer auf "Radwege" zu schicken, überhaupt erst provoziert hat.
Naja gut, das ist ja nun absolut nix Neues. Schon seit vielen Jahrzehnten nicht.