Das ist dort "Gehweg - Radfahrer frei" neben einer meist überbreiten Fahrbahn. Wie kommt man da als Rennradler auf die Idee, auf dem Gehweg rumzueiern?
Beiträge von mgka
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Das wird freilich auch in D so kommen.
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Landshut ist ja auch gerade beschilderungstechnisch für den Radverkehr eine Vollkatastrophe. Die StVO-"Novelle" von 1998 ist dort bis heute größtenteils an der Straßenverkehrsbehörde spurlos vorbeigegangen.
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Ich kann da kein Video aufrufen. Passt der Link so?
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Wie gesagt, ich meine, dass da auch eine Klage gegen die Benutzungspflicht lief und die Behörde dann nach Klageerhebung aufgehoben hat.
Ist das Bild überhaupt aktuell? "Witzig", dass man das Schild mit dem Hinweis auf die Baustelle natürlich dann auch noch auf den Gehweg stellen musste...
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Ich halte es für eine Mischung aus Ignoranz, Inkompetenz und vollständiger Beratungsresistenz.
Und das wird so bleiben, solange es keine persönlichen Konsequenzen zumindest für die Amtsleiter hat. Da müssten wir eben hinkommen. Die Gründerväter dieser Republik waren halt leider fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sich Behörden(mitarbeiter) stets verfassungskonform verhalten und nicht - zum Teil vorsätzlich - dagegen verstoßen. Der Hauptgrund, warum es bis heute quasi keine effizienten Sanktionen gegen dieses Fehlverhalten gibt.
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Das Urteil ist von Ende Juni, da wird es den Volltext vermutlich noch nicht geben.
Offensichtlich ist das ein baulich getrennter Rad-/Fussweg, der mal mit VZ241 beschildert war. Und jetzt soll es halt ein gemeinsamer Weg ohne Benutzungszwang sein. Und da sagt das VG jetzt aber: das geht nicht, weil zu unbestimmt, was ist Gehweg, was ist Radweg?
Da wurde halt wohl vom ohnehin nicht breiten Gehweg mal noch ein Radweg angeknapst mit der Folge, dass für beide Verkehrsarten zu wenig Platz vorhanden ist. Hauptsache die Radfahrer sind (oder vielmehr: waren) weg von der Fahrbahn. Ich meine, dass genau hier auch eine Klage gegen den Benutzungszwang lief und die Behörde aber dem Urteil zuvorgekommen ist.
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War das auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg mit Benutzungszwang? Letzterer ist in Wangen natürlich rechtswidrig, weil es an der tatbestandlichen Voraussetzung fehlt.
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Dem ist nichts hinzuzufügen...
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Diese These findet keine Deckung in der StVO.
Stimmt, wohl aber in der Rechtsprechung.
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Weil da Fußgänger kreuzen können, die ihrerseits grün haben.
Aber ist da nicht eine kleine Aufstellfläche zwischen Fahrbahn und Radweg?
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Ich hatte zu diesem Beispiel eine Diskussion in einem "Arbeitsgespräch", bei dem die Vertreterin der StVB, der Vertreter des Bauamtes, der Vertreter der Polizei und ein externer "Sachverständiger" alle der festen Überzeugung waren, dass diese Ampel nicht für Radfahrer gilt. Auf meine Nachfrage, wie sie das begründen, kam nur "weil das ja klar ist".
Wird denn der vorgesehene Schutzbereich der Ampel durchfahren? Falls nein, braucht man ja auch nicht anhalten.
Hier gibt's ja ab und zu Schilder wie "Signal gilt nicht für Radfahrer". Blöd nur, dass solche Schilder auch dann hängenbleiben, wenn die Benutzungspflicht aufgehoben wurde

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Also hier in München reicht in der Regel mittlerweile auch der Hinweis auf ein T30 per Einzelanordnung, um den Benutzungszwang zu killen. Bei baulichen Radwegen braucht es im Übrigen eine tatbestandliche Voraussetzung. (§ 45 Abs. 9 S. 3 StVO). Und erfreulicherweise hat der BayVGH da die Hürden sehr hoch gelegt
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Diesem Vorwegweiser (VZ 442) wohnt ja nun aber keinerlei Zwang inne.
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... und ein unnötiges
auf einem Weg, der 500m vorher als
beschildert ist.Nenene: Für Fußgänger geht's nicht weiter und für Radfahrer: ABSTEIGEN VERBOTEN!!!

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Als ich ihr erklärt hatte, dass sie zwischen Moosfeldstraße und Leitenfeldweg auf 1,6 Kilometer linksseitig nur Schrittgeschwindigkeit kriechen darf, kippte die Stimmung. Zuvor hatte sie mir erklärt, dass die Benutzung der gemeinsamen Geh- und Radwege für sie einfach "sicherer" ist als die Fahrbahn. Ich weiß nicht, ob das Fahrrad für sie das richtige Verkehrsmittel ist...
Das mit der "Schrittgeschwindigkeit" triggert auch hier die Radfahrenden regelmäßig. So das übliche Szenario halt: ich fahre mit 25-30 km/h auf der Fahrbahn, daneben ein Gehweg ("Radfahrer frei"). Radfahrer will mit mir "Schritt" halten, an der nächsten roten Ampel die Frage: "warum fährst du auf der Straße?" - ich: "weil ich kein Schritttempo fahren will". Und dann ist Polen offen

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IMMER DIESE RADFAHRER (und dann sind's auch noch Mitglied hier im Forum
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Interessant, dass auf beiden Seiten nur die "Sanktionierbarkeit" aber nicht die "Strafbarkeit" Voraussetzung ist.
Und er wurde tatsächlich am Ende eingebuchtet.
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In Sachsen-Anhalt sinken die Radunfälle gegen den Bundestrend. Ist aber auch wieder nicht recht.
Natürlich nicht, sonst müsste ja das RAAAAAADWEEEEEEG-Geschrei womöglich verstummen?