In Sachsen-Anhalt sinken die Radunfälle gegen den Bundestrend. Ist aber auch wieder nicht recht.
Natürlich nicht, sonst müsste ja das RAAAAAADWEEEEEEG-Geschrei womöglich verstummen?
In Sachsen-Anhalt sinken die Radunfälle gegen den Bundestrend. Ist aber auch wieder nicht recht.
Natürlich nicht, sonst müsste ja das RAAAAAADWEEEEEEG-Geschrei womöglich verstummen?
Denen muss ich wohl mal das Schongauer Urteil zukommen lassen. Kann jemand den Artikel komplett lesen?
Die allgemeine menschenverachtende und niederträchtige Denkweise auf den Punkt gebracht.
Wie das funktioniert? Erste Idee: Benutzungszwang komplett abschaffen.
Unfälle an FGÜ. was könnte man tun, woran könnte es lieg... MEHR TECHNIK DRAUFWERFEN!!!!
Nachdem der Artikel hinter der Paywall ist: warum liegen da ein Fahrrad und ein Helm an einem Fußgängerüberweg?
Pforzheim ist eine der nur fünf deutschen Großstädte mit durchgehend Fahrrad-KFZ-Visionzero seit (mindestens) 2013. Quintessenz: „it‘s *not* the infrastructure, stupid.“
Könnte aber auch daran liegen, dass dort sicherlich sehr wenig Radverkehr ist. Ich meinte mit dem "Vorhof zur Hölle" eher auch die dortige Straßenverkehrsbehörde, eine der unangenehmsten, mit denen ich bisher zu tun hatte.
Haha, Pforzheim, in der Tat Vorhof zur Hölle...
War im Herbst dort im Bauhaus (mit dem Auto) auf dem Weg nach Karlsruhe, der Mist ist mir gar nicht aufgefallen, aber mangels persönlicher Betroffenheit tickt die Uhr wegen der Jahresfrist noch gar nicht.
Neuferchauer Bürger wollen die Benutzungspflicht zurück
Neuferchau will Radwegschilder – die Stadt kann nicht helfen
Manche (viele?) wollen halt zwangsbeglückt werden...
Wobei das gezeigte Gehwegschild (VZ 239) doch definitiv mehr als 30 Jahre alt sein muss, dem Design nach zu urteilen.
Bei allen der in der Studie genannten Städten, wo ich mich darum bemüht habe, die wissenschaftliche Basis der städtischen Erfolgsmeldungen nachzuvollziehen, komme ich zu dem Schluss, dass keine davon wirklich den Anspruch erfüllt, die Hypothese „30 auf Magistralen erhöht nachweisbar die Verkehrssicherheit“ zu belegen.
Naja, gut, bei vielen solchen "Studien" hat man ja mittlerweile den Eindruck, das Ergebnis steht vorher schon fest.
Fällt dieser Weg eigentlich in die Kategorie "baulich angelegt"? Gilt damit bei der Anordnung der Benutzungspflicht § 45 (9) S. 3 StVO? ![]()
Wer braucht schon eine Fahrradstraße, wenn man auch einfach mal random 100 Meter Reitweg in die Siedlung setzen kann.
Ich hoffe, alle Reiter(innen) beachten dann die Reitwegbenutzungspflicht!
Auch Oberhausen geht (schon!) mit der Zeit:
Und offenbar dürfen neuerdings Kommunen nach Belieben neue Verkehrsschilder erfinden...
Ah, interessant, ich war bisher von einem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg ausgegangen. Wobei der vielleicht sogar angeordnet aber eben nicht entsprechend beschildert wurde?
Das Geländer entspricht nicht den aktuellen Regelungen
DAS möchte ich gerne mal erleben, dass eine Radverkehrsanlage über Nacht dauerhaft gesperrt wird, weil sie seit Jahrzehnten nicht den aktuellen Regelwerken entspricht. Paaahhh....!!!!!!!
So eine Brücke haben wir hier auch gerade.
Nach einer Klageandrohung wurden die (ohnehin überflüssigen) VZ 254 entfernt, aber die VZ 239 blieben stehen, mithin ist das Radfahrer weiterhin nicht erlaubt.
Mittlerweile wurden die Gehwegschilder umgeworfen, was die zuständige Behörde offenbar nicht stört. Nun denn, dann können ja alle, die wollen, wieder drüberradeln.
Gegen Spekulation sind auch Strom, E-Autos und Wärmepumpen nicht gefeit.
... und es ist ja auch nicht so, dass man die Mehreinnahmen hinsichtlich der Umsatzsteuer verschmähen würde.
Nach dem Motto: Weil die aktuellen Vorschriften nicht eingehalten werden, brauchen wir eine weitere Vorschrift, in der steht, dass sie einzuhalten ist!
Ich hätte mittlerweile nichts mehr dagegen, diesen Artikel ersatzlos abzuschaffen. Aber das ging halt nur mit 2/3 Mehrheit... und so selbslos sind die Herrschaften ja im Bundestag/-rat dann sicher nicht.
Man kann solche Urteile vollstrecken lassen, allerdings in der Regel nur gegen die Körperschaft, die beklagt wurde und unterlegen ist. Dazu gibt es "Zwangsgelder" von bis zu 10.000 €, die derzeit aber noch eher "linke Tasche, rechte Tasche sind". Das soll in Zukunft geändert werden, wenn auch -aus meiner Sicht - nicht konsequent genug.
Ansonsten sei auf Art. 34 GG verwiesen:
"Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."
Da sollte halt zumindest sinngemäß stehen, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit grundsätzlich der Rückgriff erfolgt.
Dafür fehlen die vorgeschriebenen Furten im Zuge von Vorfahrtstraßen weiterhin an über 40 Kreuzungen.
Ich verstehe es auch nicht, ist ja nun wirklich keine Rocket Science.
Ich bin mal gespannt, wie Schongau jetzt das mit den VZ 205 lösen wird, nachdem ich da die Klage für mich entschieden habe. Ich könnte mir vorstellen, dass man meint, einfach gar nichts zu machen, weil der Kläger ja weit weg in München wohnt und eh kein Rechtmittel hat, den Urteilsspruch durchzusetzen.
Aber dann kann man sich am ende auch alle Gespräche sparen, weil nichts etwas ändern wird.
Also was Gespräche mit Straßenverkehrsbehörden angeht, bin ich mittlerweile - leider - wirklich an diesem Punkt angelangt.
Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.
WIe heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt
.
die Ermessenserwägung kann von der Stadt im laufenden Verfahren hier nicht ergänzt werden, weil ein Ergänzen ein Ausüben voraussetzt; hier aber gar nichts ausgeübt (Ermessensausfall), sondern nur angeordnet wurde?
Man konnte die Akte mit der Anordnung (war wohl so um das Jahr 2008 herum) nicht auffinden - das hat die Beklagte dem Gericht so mitgeteilt und hat dann nichts mehr weiter unternommen. Es ist also nicht klar, ob es die Anordnung überhaupt gibt und wie sie begründet wurde.