Dazu was aus der Klamottenkiste:
Northeimer Fußgänger-Blitzer: Landkreis bestätigt schnellsten Läufer | Northeim jetzt
Das ist überhaupt der einzige mir bekannte Fall, wo mal in einem vbB die Geschwindigkeit kontrolliert wurde. Daher ist es eigentlich auch egal, ob die örtliche Behörde der Meinung ist, dass mit Schrittgeschwindigkeit 18 km/h oder 15 km/h oder 6 km/h gemeint sind, wenn es ohnehin nie kontrolliert wird.
"Dort gilt übrigens Schrittgeschwindigkeit, also maximal 15 km/h. Ein Kennzeichen hatte aber keiner der Läufer um den Hals."
Wozu auch? Das Tempolimit richtet sich doch ohnehin nur auch an Fahrzeugführende? Oder meint man da wirklich, dass auch der Fußverkehr davon erfasst wird?