https://www.lto.de/recht/hintergr…irkungen-praxis
Überlegungen zu Änderungen bei Verwaltungsverfahren zu Amtsermittlubgsgrundsatz, Gütegespächen, Zwangsgeldern und querulatorischen Klagen
Ich sehe keinen so großen Unterschied zu den bisherigen Regeln. Zumindest in Bayern wird die Gerichtsgebühr sofort mit Erhebung der Klage fällig. Manche Kammern muss man in den Schriftsätzen sowieso erst einmal auf gewisse Sachverhalte hinweisen.
Und die Erhöhung der Zwangsgelder für unwillige Behörden klingt doch gut ![]()