Beiträge von mgka

    Pforzheim ist eine der nur fünf deutschen Großstädte mit durchgehend Fahrrad-KFZ-Visionzero seit (mindestens) 2013. Quintessenz: „it‘s *not* the infrastructure, stupid.“

    Könnte aber auch daran liegen, dass dort sicherlich sehr wenig Radverkehr ist. Ich meinte mit dem "Vorhof zur Hölle" eher auch die dortige Straßenverkehrsbehörde, eine der unangenehmsten, mit denen ich bisher zu tun hatte.

    Haha, Pforzheim, in der Tat Vorhof zur Hölle...

    War im Herbst dort im Bauhaus (mit dem Auto) auf dem Weg nach Karlsruhe, der Mist ist mir gar nicht aufgefallen, aber mangels persönlicher Betroffenheit tickt die Uhr wegen der Jahresfrist noch gar nicht.

    Bei allen der in der Studie genannten Städten, wo ich mich darum bemüht habe, die wissenschaftliche Basis der städtischen Erfolgsmeldungen nachzuvollziehen, komme ich zu dem Schluss, dass keine davon wirklich den Anspruch erfüllt, die Hypothese „30 auf Magistralen erhöht nachweisbar die Verkehrssicherheit“ zu belegen.

    Naja, gut, bei vielen solchen "Studien" hat man ja mittlerweile den Eindruck, das Ergebnis steht vorher schon fest.

    "Björn-Steiger-Stiftung
    Studie zu Tempo 30: Weniger Unfälle, kaum längere Fahrzeit"

    Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraße in Wiesbaden

    Fällt dieser Weg eigentlich in die Kategorie "baulich angelegt"? Gilt damit bei der Anordnung der Benutzungspflicht § 45 (9) S. 3 StVO? :/

    Das Geländer entspricht nicht den aktuellen Regelungen

    DAS möchte ich gerne mal erleben, dass eine Radverkehrsanlage über Nacht dauerhaft gesperrt wird, weil sie seit Jahrzehnten nicht den aktuellen Regelwerken entspricht. Paaahhh....!!!!!!!

    So eine Brücke haben wir hier auch gerade.

    Nach einer Klageandrohung wurden die (ohnehin überflüssigen) VZ 254 entfernt, aber die VZ 239 blieben stehen, mithin ist das Radfahrer weiterhin nicht erlaubt.

    Mittlerweile wurden die Gehwegschilder umgeworfen, was die zuständige Behörde offenbar nicht stört. Nun denn, dann können ja alle, die wollen, wieder drüberradeln.

    Nach dem Motto: Weil die aktuellen Vorschriften nicht eingehalten werden, brauchen wir eine weitere Vorschrift, in der steht, dass sie einzuhalten ist!

    Ich hätte mittlerweile nichts mehr dagegen, diesen Artikel ersatzlos abzuschaffen. Aber das ging halt nur mit 2/3 Mehrheit... und so selbslos sind die Herrschaften ja im Bundestag/-rat dann sicher nicht.

    Man kann solche Urteile vollstrecken lassen, allerdings in der Regel nur gegen die Körperschaft, die beklagt wurde und unterlegen ist. Dazu gibt es "Zwangsgelder" von bis zu 10.000 €, die derzeit aber noch eher "linke Tasche, rechte Tasche sind". Das soll in Zukunft geändert werden, wenn auch -aus meiner Sicht - nicht konsequent genug.

    Ansonsten sei auf Art. 34 GG verwiesen:
    "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."

    Da sollte halt zumindest sinngemäß stehen, dass bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit grundsätzlich der Rückgriff erfolgt.

    Dafür fehlen die vorgeschriebenen Furten im Zuge von Vorfahrtstraßen weiterhin an über 40 Kreuzungen.

    Ich verstehe es auch nicht, ist ja nun wirklich keine Rocket Science.

    Ich bin mal gespannt, wie Schongau jetzt das mit den VZ 205 lösen wird, nachdem ich da die Klage für mich entschieden habe. Ich könnte mir vorstellen, dass man meint, einfach gar nichts zu machen, weil der Kläger ja weit weg in München wohnt und eh kein Rechtmittel hat, den Urteilsspruch durchzusetzen.

    Hoffnung ist: wenn jeder in die ERA reinschauen könnte, würden vielleicht Forderungen nach Radverkehrsmarkierungen über Kreuzungen, an denen RvL gilt, aufhören. Wie in dem von mir verlinkten Beispiel.

    WIe heißt es so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt :S.

    die Ermessenserwägung kann von der Stadt im laufenden Verfahren hier nicht ergänzt werden, weil ein Ergänzen ein Ausüben voraussetzt; hier aber gar nichts ausgeübt (Ermessensausfall), sondern nur angeordnet wurde?

    Man konnte die Akte mit der Anordnung (war wohl so um das Jahr 2008 herum) nicht auffinden - das hat die Beklagte dem Gericht so mitgeteilt und hat dann nichts mehr weiter unternommen. Es ist also nicht klar, ob es die Anordnung überhaupt gibt und wie sie begründet wurde.