Also bei einem meiner VG-Verfahren hat die damalige Berichterstatterin der Beklagte das sehr deutlich gemacht, dass sie da einschreiten müsste.
Daraufhin die Beklagte: "Wissen Sie, was das heißt, wenn man auf dem Dorf in Bayern verlangt, dass die Hecke zur Hauptstraße hin gestutzt werden soll??"
Berichterstatterin: "Das Recht und die Verpflichtung dazu im Hinblick auf Art. 29 BayStrWG haben Sie jedenfalls".
In dem Moment wusste ich, dass ich das Verfahren gewinnen werde
Nachtrag: es ging um diese Stelle.