Beiträge von mgka

    Nun, für einen Strafbefehl sollte schon in den Akten stehen, wie das passieren konnte, weil so ganz im luftleeren Raum ohne Beweise darf man den sicher auch nicht erlassen. Allerdings nur nicht öffentlich bisher. Keine Ahnung, ob aus dem Umkreis von Natenom irgendjemand rechtlich in die Sache involviert ist und volle Akteneinsicht beantragen könnte?

    Wie wäre es denn mal mit der Presse? Die hat nämlich durchaus ein Auskunftsrechts. Aber offenbar begnügt man sich dort ja seit längerem mit dem 1:1 Kopieren von Agenturmeldungen (die Rechtschreib- und Zeichenfehler darin nimmt man dann auch gleich noch mit).

    Ist das so? Mein Eindruck ist eher, dass von Verkehrsverwaltung und Polizei, sowie großen Teilen der Politik gesagt wird:

    Stellt im Winter das Fahrrad in den Keller und wartet darauf, dass es wieder warm wird, bevor ihr es wieder rausholt, dann könnt ihr damit schön durchs Grüne fahren. Wird aber Jahr für Jahr schwerer, das durchzuhalten. Im Winter ist es nicht mehr kalt. Und im Sommer alles verdorrt und Wüste.

    Es ist völlig egal, was da einzelne Verwaltungen und Polizeidienststellen so alles meinen, interessant ist nur die ständige Rechtsprechung in dieser Sache. Und die sagt: Fahr auf der Fahrbahn, wenn der Radweg unbenutzbar ist, ansonsten sind Unfälle aufgrund der Unbenutzbarkeit dein Problem.

    Sagt die Partei, die forderte, 15 Überhangmandate nicht auszugleichen.
    Warum es möglich sein soll, ein Direktmandat mit 20% der abgegebenen Stimmen zu gewinnen, erklären die auch nicht.

    Ich vermute mal, dass die wenigsten Abgeordneten genug Wissen/Background haben, um die Besetzung des Bundestags überhaupt mal ansatzweise erklären zu können. Aber über das Procedere abstimmen woillen ^^.

    Da wär noch viel mehr möglich: Fahren geht nur mit eingesteckter Kreditkarte, bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung wird automatisch abgebucht. Ich schätze die Einnahmen konservativ auf 1 Milliarde Euro pro Tag.

    Ich wundere mich schon lange, dass man für e-Scooter immer neue Regeln verlangt, dabei wäre für Kraftfahrzeuge insbesondere Geofencing ja sehr leicht zu implementieren. Aber gut, es geht ja auch im Straßenverkehr schon lange nur darum, was die Mehrheit der Bevölkerung will und was sich für die meisten halt "gut anfühlt".

    Zumindest aus Richtung Süden ist es für Radfahrer an der dann dritten Überfahrt nicht ersichtlich, dass sie auf ihren Vorrang verzichten sollen, nachdem an beiden vorangehenden ja extra ein VZ 205 steht: (1) und (2).

    Und wer genau schaut, stellt fest, dass das mittlere VZ 205 erst nach dem Juli 2022 aufgestellt wurde. Warum man dann den nördlichsten Arm nicht gleich auch noch mit "versorgt" hat, ist natürlich umso unverständlicher.

    Ich kenne die Stelle schon länger aus eigener Anschauung, da ich da hin und wieder mit dem Rennrad vorbeikomme, wobei mir dieses "mittlere" VZ205 noch gar nicht wirklich vor Ort aufgefallen ist, allerdings meide ich die Stelle auch eher und komme da 1-2x pro Jahr vorbei.

    Aus einem VZ205 am Radweg kann ein abbiegender Kfz-Lenker aus welcher Regelung doch gleich einen Vorrang für sich herleiten? Ich wüsste keine.

    So oder so, diese Einmündung ist verkehrsrechtlich völlig vermurkst.

    Ich habe gestern dank einer Vorlage von Simon hier Strafanzeige (gegen unbekannt) bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München II gestellt.

    Die FDP hat allerdings den großen Vorteil, dass die privaten Leitmedien unserer Oligarchenkaste, sowie relevante Teile des ÖRR (Lanz, etc.) wieder einen Gratiswahlkampf für die 'Millionärspartei' zr Verfügung stellen werden. Hat ja teilweise bereits begonnen.

    Erinnert sei an die geleakte mail von M.Döpfner (Springer) an seine Chefredaktionen, dass der FDP noch zu ein paar zusätzlichen Prozenten verholfen werden muss.

    Und ich dachte immer, wir hätten einen "staatsfernen" ÖRR? :rolleyes:

    Was ähnliches gibts auch hier. Ich finde ja, weil das Vorfahrtzeichen des Autos größer ist als das Vorfahrtzeichen des Radfahrers, muss der Autofahrer hier mehr Vorfahrt achten als der Radfahrer...

    Was sollte denn hier jetzt uneindeutig sein? Fahrbahn und Radweg haben doch dieselben Vorfahrts-"Rechte" (wobei hier ja eher -"Pflichten").
    Für einen nach rechts abbiegenden Radfahrer kommt ja erschwerend § 10 S. 1 StVO hinzu.

    "Nicht eindeutig" ist sehr geschönt, denn auch der kreuzende Verkehr hat ein [Zeichen 205] M7 - Google Maps

    Zumindest aus Richtung Süden ist es für Radfahrer an der dann dritten Überfahrt nicht ersichtlich, dass sie auf ihren Vorrang verzichten sollen, nachdem an beiden vorangehenden ja extra ein VZ 205 steht: (1) und (2).

    Und wer genau schaut, stellt fest, dass das mittlere VZ 205 erst nach dem Juli 2022 aufgestellt wurde. Warum man dann den nördlichsten Arm nicht gleich auch noch mit "versorgt" hat, ist natürlich umso unverständlicher.

    Ich kenne die Stelle schon länger aus eigener Anschauung, da ich da hin und wieder mit dem Rennrad vorbeikomme, wobei mir dieses "mittlere" VZ205 noch gar nicht wirklich vor Ort aufgefallen ist, allerdings meide ich die Stelle auch eher und komme da 1-2x pro Jahr vorbei.

    Aus einem VZ205 am Radweg kann ein abbiegender Kfz-Lenker aus welcher Regelung doch gleich einen Vorrang für sich herleiten? Ich wüsste keine.

    So oder so, diese Einmündung ist verkehrsrechtlich völlig vermurkst.

    Das sind aber nur gelegentlich kraftwagenstraßennahe Kraftradschnellwege. Da dürfte ein Kraftradfahrer mit 100 lang düsen (also praktisch 140), das wäre mir als Radler angesichts der Schmalheit zu gefährlich, dann doch lieber den viel breiteren Kraftwagenweg nehmen ... Mit 260 kennt man das ja, aber so?

    Oh, eine solche Beschilderung kannte ich noch gar nicht. Ob man da unwissentlich die Motorräder zugelassen hat, weil man dachte, dass dieses Verkehrzeichen 251 alle Kraftfahrzeuge einschließt? Dabei sind es nur Kraftwagen und mehrspurige Fahrzeuge.