Das Sommerloch ist in Bayern heuer mal wieder besonders groß:
Von dem T30 als maximale Geschwindigkeit sind's jetzt wohl zumindest teilweise abgerückt, jetzt fehlt halt noch die Sache mit der Vorfahrt aus § 8 StVO.
Das Sommerloch ist in Bayern heuer mal wieder besonders groß:
Von dem T30 als maximale Geschwindigkeit sind's jetzt wohl zumindest teilweise abgerückt, jetzt fehlt halt noch die Sache mit der Vorfahrt aus § 8 StVO.
Wo genau meinst? Mapillary hat da Fotos.
Damit dürfte an Waldweg -> Waldweg wegen nicht vorhandener Sonderregelungen rechts vor links gelten
Richtig, aber da es in dem Artikel um Rennradfahrer geht, ist nur die Konstellation "asphaltierter Weg/Waldweg" interessant. Und da haben die Radfahrenden auf ersterem halt Vorfahrt.
In dem von mir zitierten Auszug von einer Fahrschule steht nichts von "Widmung". Macht ja auch keinen Sinn, wenn man vorher sich womöglich auf einem Amt nach der Widmung erkundigen muss.
Wie heißt es so schön: Ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer muss mit einem beiläufigen Blick die Situation erfassen und beurteilen können, wer da jetzt Vorfahrt hat (ständige Rechtsprechung).
Im Sommerloch hat die Presse (nicht nur dieses Bladl hier) Münchens prominenteste Rad-"Rennstrecke" entdeckt:
Rennradfahrer rasen durch den Perlacher Forst
Zweifellos geht's da mittlerweile zu wie auf dem Münchner Stachus, aber was zB fehlende Reflektoren mit (zu) schnellem Fahren zu tun haben, erschließt sich mir nicht.
Eine verkehrsrechtliche Frage: "Die asphaltierte Strecke wirkt wie eine Vorfahrtstraße. Doch an den Einmündungen gilt grundsätzlich Rechts vor Links." - Dort gibt es zwei alsphaltierte Hauptwege (Oberbiberger Straßl und Perlach Geräumt), die sich in der Mitte in etwas spitzem Winkel treffen. Hier würde ich dieser Aussage zustimmen. Die anderen Wege, die auf diese "Hauptwege" treffen, sind entweder Trampelpfade oder geschotterte Wirtschaftswege. Beschildert ist in der Tat nichts, aber gilt da wirklich ausschließlich "rechts vor links"?
Hier finde ich diese Aussage: "Wer von einem Feld- oder Waldweg auf eine befestigte Straße fährt, hat keine Vorfahrt. Auch wenn kein Schild steht. Die Befestigung (Asphalt, Pflaster) der einmündenden Straße entscheidet: Die unbefestigte Seite wartet immer." - so kenne ich das auch.
Nachdem der Forst ein Naturschutzgebiet ist, müss(t)en die Hunde dort natürlich an die Leine, dann würden sie einem auch nicht vor's Radl springen.
Und natürlich darf die Forderung nach den "Nummernschildern" nicht fehlen, dieses Mal aus dem Mund einer Amtsperson, aber vielleicht hat er dieses Aussage ja als Privatmann getätigt, das weiß man heutzutage ja nie so genau.
Also wenn man dir Überschrift so liest: sicher dass das nicht aus dem Postillon ist? ![]()
Dazu was aus der Klamottenkiste:
Northeimer Fußgänger-Blitzer: Landkreis bestätigt schnellsten Läufer | Northeim jetzt
Das ist überhaupt der einzige mir bekannte Fall, wo mal in einem vbB die Geschwindigkeit kontrolliert wurde. Daher ist es eigentlich auch egal, ob die örtliche Behörde der Meinung ist, dass mit Schrittgeschwindigkeit 18 km/h oder 15 km/h oder 6 km/h gemeint sind, wenn es ohnehin nie kontrolliert wird.
"Dort gilt übrigens Schrittgeschwindigkeit, also maximal 15 km/h. Ein Kennzeichen hatte aber keiner der Läufer um den Hals."
Wozu auch? Das Tempolimit richtet sich doch ohnehin nur auch an Fahrzeugführende? Oder meint man da wirklich, dass auch der Fußverkehr davon erfasst wird?
Linksseitiger Radweg mit zH 10 km/h wegen Unfallgefahr
Haha "keine Einschränkung der persönlichen Freiheit?" - in Art. 2 GG steht was anderes...
Und könnte hinsichtlich der Anordnung der Benutzungspflicht womöglich ein Ermessenfehler vorliegen? Aber vermutlich wurde standardmäßig überhaupt keines ausgeübt.
Das ist dort "Gehweg - Radfahrer frei" neben einer meist überbreiten Fahrbahn. Wie kommt man da als Rennradler auf die Idee, auf dem Gehweg rumzueiern?
Das wird freilich auch in D so kommen.
Landshut ist ja auch gerade beschilderungstechnisch für den Radverkehr eine Vollkatastrophe. Die StVO-"Novelle" von 1998 ist dort bis heute größtenteils an der Straßenverkehrsbehörde spurlos vorbeigegangen.
Ich kann da kein Video aufrufen. Passt der Link so?
Wie gesagt, ich meine, dass da auch eine Klage gegen die Benutzungspflicht lief und die Behörde dann nach Klageerhebung aufgehoben hat.
Ist das Bild überhaupt aktuell? "Witzig", dass man das Schild mit dem Hinweis auf die Baustelle natürlich dann auch noch auf den Gehweg stellen musste...
Ich halte es für eine Mischung aus Ignoranz, Inkompetenz und vollständiger Beratungsresistenz.
Und das wird so bleiben, solange es keine persönlichen Konsequenzen zumindest für die Amtsleiter hat. Da müssten wir eben hinkommen. Die Gründerväter dieser Republik waren halt leider fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sich Behörden(mitarbeiter) stets verfassungskonform verhalten und nicht - zum Teil vorsätzlich - dagegen verstoßen. Der Hauptgrund, warum es bis heute quasi keine effizienten Sanktionen gegen dieses Fehlverhalten gibt.
Das Urteil ist von Ende Juni, da wird es den Volltext vermutlich noch nicht geben.
Offensichtlich ist das ein baulich getrennter Rad-/Fussweg, der mal mit VZ241 beschildert war. Und jetzt soll es halt ein gemeinsamer Weg ohne Benutzungszwang sein. Und da sagt das VG jetzt aber: das geht nicht, weil zu unbestimmt, was ist Gehweg, was ist Radweg?
Da wurde halt wohl vom ohnehin nicht breiten Gehweg mal noch ein Radweg angeknapst mit der Folge, dass für beide Verkehrsarten zu wenig Platz vorhanden ist. Hauptsache die Radfahrer sind (oder vielmehr: waren) weg von der Fahrbahn. Ich meine, dass genau hier auch eine Klage gegen den Benutzungszwang lief und die Behörde aber dem Urteil zuvorgekommen ist.
War das auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg mit Benutzungszwang? Letzterer ist in Wangen natürlich rechtswidrig, weil es an der tatbestandlichen Voraussetzung fehlt.
Dem ist nichts hinzuzufügen...
Diese These findet keine Deckung in der StVO.
Stimmt, wohl aber in der Rechtsprechung.
Weil da Fußgänger kreuzen können, die ihrerseits grün haben.
Aber ist da nicht eine kleine Aufstellfläche zwischen Fahrbahn und Radweg?