Beiträge von mgka

    Also bei einem meiner VG-Verfahren hat die damalige Berichterstatterin der Beklagte das sehr deutlich gemacht, dass sie da einschreiten müsste.

    Daraufhin die Beklagte: "Wissen Sie, was das heißt, wenn man auf dem Dorf in Bayern verlangt, dass die Hecke zur Hauptstraße hin gestutzt werden soll??"

    Berichterstatterin: "Das Recht und die Verpflichtung dazu im Hinblick auf Art. 29 BayStrWG haben Sie jedenfalls".

    In dem Moment wusste ich, dass ich das Verfahren gewinnen werde ;)

    Nachtrag: es ging um diese Stelle.

    Das habe ich auch schriftlich von der Stadt Stade bekommen: Wenn man an einer unübersichtlichen Einmündung auf dem "Radweg" umgenietet wird, ist man selbst schuld. :/

    Es ging um solche Stellen:

    An diesen Stellen hat die Straßenverkehrsbehörde die Verpflichtung, gegen den üppigen Bewuchs einzuschreiten, zB indem von den Eigentümern ein Rückschnitt vorgenommen wird. Dies ist entweder durch Zwangsgeld durchzusetzen oder aber durch Ersatzvornahme, wenn diese nicht zu Potte kommen.

    In Bayern steht das in § 29 BayStrWG (in den anderen Bundesländern dürfte es analoge Vorschriften geben):
    "(2) 1Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen und ähnliche mit dem Grundstück nicht festverbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. 2Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer und Besitzer ihre Beseitigung zu dulden. 3Die Straßenbaubehörde kann die Verantwortlichen nach Satz 1 verpflichten, verbotene Anpflanzungen und Gegenstände im Sinne von Satz 1 innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen."

    Ohne Rechtsänderung wird man in Deutschland die temporären (Durch-)Fahrtsverbote wie sooft an § 45 Abs. 9 S. 3 StVO messen müssen - und die erfordern eine tatbestandliche Voraussetzung.

    Ohnehin wird das mit einer konsistenten Beschilderung sowieso nicht funktionieren - das klappt ja heutzutage an so ziemlich keiner Baustelle. Und widersprüchlich aufgestellte Verkehrszeichen gehen zu Lasten der Straßenverkehrsbehörde. Ich denke auch: viel heiße Luft...

    Eilantrag? Bist du (nachhaltig) davon persönlich betroffen? Ohne notwendiges Widerspruchsverfahren kannst sonst auch sofort Anfechtungsklage erheben und zusätzlich die Aussetzung des Vollzugs beantragen. Das kostet aber noch mal extra, ich meine das 1,5fache zu dem 3,0fachen, was die Anfechtungsklage sowieso kostet. Aber Klagen gegen Verkehrszeichen unterliegen halt leider nicht dem Suspensiveffekt, § 80 Abs. 2 S. 2 VwGO.

    Sonst kann vielleicht auch simon das genaue Procedere hier skizzieren.

    Das ist ja auch ganz klar ein massives Aufklärungsdefizit vonseiten der Behörden: erst zwingen sie jahrzehntelang den Radverkehr, auf dem meist völlig ungeeigneten Gehweg herumzueiern und auf einmal darf man da dann gar nicht mehr radfahren, weil sie einfach die Schilder komplett abnehmen.

    Aber dann kannst du ja nun nicht auch noch verlangen, dass die Stadt 40 Jahre Rechtswidrigkeit (oder sagen wir mal knapp 30 Jahre, weil erst da der § 45 Abs. 9 StVO eingeführt wurde) eingesteht. :D

    Ja, er hatte oft mal recht eigenwillige Auslegungen, was die StVO angeht, Hat er (oder tut es immer noch) auch u.a. in Fachzeitschriften wie der NZV kundgetan.

    Ich meine mich zu erinnern, dass ihm das Grundsatzurteil des BVerwG zur Benutzungspflicht auch arg auf den Magen geschlagen ist.

    Oh, gibts Urteile zum eingeschränkten Winterdienst? Ich hätte mich bislang nur auf die fehlende Stetigkeit berufen können. :/

    Kenne keines, aber wie will denn die Behörde schlüssig erklären, dass man im Winter bei miesen Straßenverhältnissen auf die Fahrbahn ausweichen muss, während man im Sommer bei besten Verhältnissen dann aber auf den "Radweg" verwiesen wird.

    Ok, vermutlich haben sie nie den Ansatz einer Erkläerung versucht, dazu müsste man ja nachdenken...

    Irgendwo durch Nordkehdingen irrt noch ein schiebender Radfahrer, der das Schild sucht, wo er wieder aufsteigen darf.

    An wen soll sich denn das VZ 205 richten, wenn es dort dank "Radfahrer absteigen" überhaupt keine "Fahrzeugführenden" geben kann?
    Einmal mit Profis...