Hmmm,
also da sind ja in der Tat zwei Radfurten aufgemalt. Die linke für die Weiterfahrt auf einen Schmutzstreifen, die rechte dient dem indirekten Linksabbiegen. Gemeint ist wahrscheinlich, dass man für die Fahrt auf der linken Furt die gemische Streuscheibe nicht beachten muss, sondern nur die "große" Ampel, das widerspricht aber zweifellos dem § 37 StVO. Dann aber hat man in beiden Fällen zwei Ampeln zu beachten, denn der (bauliche) Radweg führt ja zuvor durch den Schutzbereich der querenden Fußgänger.
Long story short: nachdem man von der Unterführung kommend auf einem nicht-benutzungspflichtigen Radweg aufgeleitet wird, bleibt man als Radfahrer da besser auf der Fahrbahn, dann gibt's auch keine Unklarheiten hinsichtlich der Gültigkeit des Ampelsignals.