Beiträge von Epaminaidos

    Und wenn es erst mal so weit ist, dass sich die Menschen in automatisierten Fahrgastzellen fortbewegen, dann wird es ihnen bald langweilig und sie wollen viel lieber Omnibus oder Straßenbahn fahren oder eben Fahrrad!

    Es gibt einige Vorhersagen, die eher eine verstärkte Nutzung des Autos vorhersagen. Denn heute ist die Fahrzeit praktisch verschenkte Zeit. In einem autonomen Auto kann man alle möglichen Dinge erledigen. Außerdem entfällt die Parkplatzsuche. Dadurch gewinnt das Auto für viele Menschen an Attraktivität und wird entsprechend häufiger genutzt.

    Dazu kommen noch die Fahrstrecken, die diese Autos ganz alleine zurücklegen. Beispielsweise, um einen preiswerten Parkplatz zu erreichen. Oder um ein anderes Familienmitglied abzuholen.

    Oder Variante 3: Die Dinger fahren einfach bewusst etwas schneller als erlaubt wie menschliche Fahrer auch.

    Bei Google-Autos habe ich mal von der Funktion gelesen, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpassen und dabei die zHG auch etwas überschreiten.

    Gerüchteweise gab es wohl relativ viel Auffahrunfälle, wenn sie die zHG eingehalten haben.

    Es gibt noch die Aussage von jemandem, der das Video des Autos gesehen hat. Demnach hat die Frau das Fahrrad geschoben und der Unfall sei "in jedem Modus" nur schwer zu verhindern gewesen.

    Ich bin sehr gespannt, was bei der Untersuchung herauskommt. Die Stelle scheint sehr übersichtlich zu sein und ein ein Fahrrad schiebender Fußgänger hüpft ja auch nicht plötzlich auf die Fahrbahn. Da drängt sich der Verdacht auf, dass ein menschlicher Fahrer die beginnende Bewegung eventuell früher gesehen hätte als das Auto.

    Aber ohne das Video selbst ist das ja kaum zu beurteilen.

    Und was bekommt man als Dank? Ein Angebot "was auf die Fresse zu bekommen wenn das scheiss Ding nicht sofort aus dem Weg geräumt wird".

    Irgendwie flogen heute anscheinend die Idioten mal wieder tief. Bei mir erst der Fahrer des polnischen Fahrzeugs, das "eine handbreit Luft" beim Überholen für ausreichend erachtet. Ist ja auch wirklich ungeheuerlich so ein Radfahrer links neben dem Radfahrstreifen. Ach ja: auf dem Radfahrstreifen in voller Breite parkte ein Auto.

    Und dann der Fahrer des Lieferwagens, der an einer Engstelle hätte warten müssen (LKW in zweiter Reihe auf seiner Seite), statt dessen aber draufhielt und noch brüllt: "Ihr scheiß Radfahrer könnt doch auch mal warten! Und jetzt verpiss Dich!". Mein "Vergehen": rechtzeitig anhalten, so dass er nichtmal bremsen muss. Nur den Kopf habe ich geschüttelt.

    Also manche Fahrten morgens sind zum Vergessen.

    Gleichzeitig nahm ich zur Kenntnis, dass heute ab hier, hier und hier Fahrzeuge im Rückstau der Ampeln zur Frankfurter Allee (B1/B5) warteten. Und nur beim ersten Link ist die Ampel ganz hinten im Bild zu erahnen. Wahrscheinlich kommt daher die ganze schlechte Laune.

    Zum "Raser-Urteil" des BGH erklärt Ulf Buermeyer, selbst Richter am Landgericht Berlin, im LdN-Podcast Folge 89 die vom BGH aufgezeigten Mängel des Urteils vom Landgericht, soweit plausibel.

    Schöne Zusammenfassung. Sie wird etwas dadurch entwertet, dass anscheinend keiner von beiden das erste Urteil gelesen hat.

    Zwei der drei Mängel kann man ja recht problemlos beheben:

    Vorsatz bzgl. der Beifahrerin (einfach Fahrlässigkeit annehmen, fertig) und Mittäterschaft (entweder anständig begründen oder halt keine Mittäterschaft).

    Besonders interessant finde ich aber den Zeitpunkt, ab dem bedingter Vorsatz angenommen wird. Das LG Berlin sah ihn ab dem Zeitpunkt des Einfahrens in die Kreuzung als gegeben an. Das hat den Vorteil, dass die beiden ein konkretes Opfer hatten.

    Denn nimmt man den Vorsatz früher an (wie es der BGH verlangt), dann bestand der Vorsatz ja schon weit vor der Kreuzung. Also zu einem Zeitpunkt, als die beiden noch gar kein konkretes Opfer hatten. Man müsste den beiden also sowas wie "Tötungsvorsatz gegenüber der Allgemeinheit" unterstellen. Damit ähnelt der Sachverhalt schon sehr stark einem Terroranschlag, bei dem halt auch zufällig anwesende Menschen vorsätzlich getötet werden.

    Keine Ahnung, ob das juristisch so einfach möglich ist.

    Man könnte aber überlegen, die Kostentragungspflicht auszuweiten und den Kostenrahmen zu erhöhen. So würde ein Schuh draus.

    Finde ich problematisch, da es den Grundsatz des Verschuldens aufweicht.

    Man könnte aber durchaus schneller ein Fahrtenbuch anordnen. Bei Kleinigkeiten unterbleibt das soweit ich weiß.

    Eventuell könnte man auch vorschreiben, dass ein Autohalter wissen muss, wer mit seinem Auto fährt - inklusive ausreichend hoher Strafe.

    Wenn jemand autofahren kann, es aber nicht darf, gefährdert er nicht automatisch andere.

    "Automatisch" natürlich nicht. Allerdings ist der Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis, dass der Täter nachgewiesen hat, dass er seiner Verantwortung als Autofahrer nicht gerecht wird. Der Entzug der Fahrerlaubnis dient ja dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer. Als Strafe ist er nicht vorgesehen.

    Man stelle sich das nur mal im aktuellen Fall vor: Der Fahrer hat keinen Führerschein, fährt aber gegen Gebühr weiterhin Rennen auf dem Ku'damm.

    Ich bin nunmal der Meinung, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel angewandt werden darf.

    Ist dieser Punkt nicht vielleicht bei der vierten Straftat in so einem kurzen Zeitraum erreicht?

    Der Mann hat keine Ausbildung, lebt von Hartz IV und begeht eine Straftat nach der anderen. Was versprechen sich die Richter von einer Bewährungsstrafe?

    Er braucht die Möglichkeit, sein Leben nachhaltig zu verändern. Während der Haft könnte er beispielsweise seine Ausbildung fertig machen. Da gibt es ja zum Glück nicht viele Ablenkungen.

    Wegen eines versuchten und eines vollendeten Einbruchdiebstahls und paar Owis braucht man niemanden einsperren.

    Ich sehe das anders. Die ernsteren Dinge knapp zusammen gefasst:

    - Unfallflucht -> 50 Tagessätze (Strafrahmen bis 3 Jahre)

    - Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung -> 90 Tagessätze + 1 Monat (Strafrahmen bis 3 Jahre)

    - Versuchter Einbruch -> 90 Tagessätze (Strafrahmen bei Erfolg 6 Monate bis 10 Jahre, Versuch ist strafbar)

    - Wiederholte Verletzungen der StVO -> 2 Monate Führerscheinentzug

    - Vollendeter Einbruch -> 6 Monate Bewährung (Strafrahmen 3 Monate bis 10 Jahre)

    - Nötigung im Straßenverkehr -> Eingestellt, da sechs Monate später das verhängnisvolle Rennen war und noch kein Urteil ergangen war.

    - Dazu: 17 Owis in 14 Monaten

    Ich sehe hier reihenweise Urteile im unteren Bereich. Genau deshalb muss sich die Justiz den Vorwurf "Kuscheljustiz" gefallen lassen.

    Der Mann hat in gerade mal vier Jahren mindestens vier Straftaten begangen. Und trotzdem bekommt er immer wieder Urteile aus dem unteren Bereich. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Allerspätestens beim vollendenden Einbruch gehört er für mindestens zwei Jahre in den Bau.

    Und die zwei Monate Führerscheinentzug zwischendurch sind ja wohl auch ein schlechter Witz.

    Der Vollständigkeit halber: Es wurden heute Urteile zu drei "Raser-Verfahren" gesprochen.

    "Alpi", der auf der Flucht vor der Polizei einen Fußgänger überfuhr (der Fußgänger querte bei rot, wenn ich mich richtig erinnere), behält seine 2 Jahre und 9 Monate.

    Und dann wurde einer, der mit 142 bei erlaubten 70 in den Gegenverkehr geriet (oder absichtlich fuhr) zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil wurde aufgehoben und der Weg zu einer höheren Strafe freigemacht.

    Der Tagesspiegel befasst sich mit einer Studie zur Sicherheit auf der Fahrbahn.

    Zugleich widerlegte die Studie die verbreitete Annahme, dass Radfahrer auf der Fahrbahn per se sicherer unterwegs sind: Obwohl an sehr stark befahrenen Straßen (mit mehr als 10.000 Kraftfahrzeugen pro Tag nur jeder Hundertste auf der Fahrbahn radelte), ereigneten sich dort 18 Prozent der Radverkehrsunfälle. „An solchen Straßen sollte man als Radfahrer also überlegen, ob man doch lieber auf dem Radweg bleibt“, resümiert UdV- Infrastrukturexperte Jörg Ortlepp. An den weniger stark befahrenen untersuchten Strecken war die Tendenz nicht so deutlich: 23 Prozent des Radverkehrs spielten sich auf der Fahrbahn ab – und 30 Prozent der Radverkehrsunfälle.