Der Urteilstext zur Aufhebung des „Raser-Urteils“ des LG Berlin durch den BGH liegt jetzt vor
Autsch! Das ist ja mal ein richtig dicker fetter "Watschn" für das LG Berlin.
Normalerweise steht in solchen Revisionen sowas wie "Die Vorinstanz hat korrekt festgestellt, aber". Oder ähnliche freundliche Formulierungen. Hier ist nichts dergleichen.
Statt dessen: "Das Urteil weist in mehrfacher Hinsicht durchgreifende sachlich-rechtliche Mängel auf."
Und dann wird eingeleitet mit: Eigentlich prüfen wir die Feststellung des Sachverhalts ja gar nicht. In diesem Fall ist das aber so ein Murks, da müssen wir ran!
Und dann folgt eine längere Auflistung der Fehler.
Und ganz zum Schluss noch ganz süffisant:
Das Urteil ist eh Murks, aber nur falls der nächste Tatrichter wieder Vorsatz annehmen sollte, hätten wir hier noch ein paar weitere Fehler, die dann zu beachten sind.
Meine Herren! So eine dicke Ohrfeige bekommen Richter aber selten.