Wenn eine Partei mehr Mandate erringt als Direktmandate, kommt die Landesliste ins Spiel.
Das ist doch bereits heute so.
Wenn es jedoch weniger Mandate als Wahlkreise gibt, werden die besten Kandidaten der Wahlkreise genommen und nicht Mandate minus Direktmandate Abgeordnete von der Landesliste.
Genau das ist doch der Vorschlag der Ampelregierung, oder?
Der aktuelle Vorschlag:
1.) Die Anzahl der Sitze bestimmt sich aus dem Ergebnis der Hauptstimmen (Zweitstimmen)
2.) Die werden zuerst mit gewählten Direktkandidaten befüllt, absteigend sortiert nach Wahlergebnis in %
3.) Gibt es mehr Direktkandidaten als Sitze, gehen die verbliebenen Direktkandidaten leer aus.
4.) Sind noch Plätze übrig, gehen die an die Listenplätze.
Zum Vergleich die heutige Regelung:
1 und 2 identisch
3.) die "übrigen" Direktkandidaten erhalten ein Überhangmandat (die Sortierung in 2 ist damit irrelevant). Diese verzerren das Zweitstimmenverhältnis.
3a) Da Überhangmandate das Ergebnis der Zweitstimmen verzerren, werden dafür bei den restlichen Parteien so viele Ausgleichsmandate geschaffen, dass der Proporz nach Zweitstimmen wieder hergestellt ist.
4.) Wieder identisch.