Beiträge von Epaminaidos
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Na da hat sich ein Verkehrsplaner aber etwas ausgedacht!
Hier ist die Anfahrt zu der Kreuzung. Der Weg ist unbeschildert. Darf man als Radfahrer dort fahren?
Die Stadt scheint es zu erwarten und führt die Radfahrer einfach drauf. Kurz vor der Kreuzung geht es dann wieder runter vom Hochbord. Und aus dieser Perspektive sollen die Radfahrer dann die Bettel-(!)Fußgänger-Fahhrad-Ampel beachten?
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Oder, wo sie den Begriff nicht verwendet.
Eine Sprache hat nunmal meist mehrere Möglichkeiten, um den gleichen Sachverhalt auszudrücken.
Das belegt gar nichts.
Auch Deine persönliche Verwendung des Begriffes spielt keine große Rolle. Es geht darum, herauszubekommen, was der Gesetzgeber bei dem Begriff meint bzw. damals gemeint hat.
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oder einer schlüssigen Begründung.
Schau Dir an, wie die StVO den Begriff "Warten" verwendet.
Mit der Definition "auch langsam fahrende Fahrzeuge warten" ergeben die Formulierungen wenig bis gar keinen Sinn.
Zitat von § 5 Abs. 6 Satz 2 (Überholen)Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
Zitat von § 9 Abs. 3 Satz 3 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren)Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Zitat von § 20 Abs. 2 (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse)Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Zitat von § 26 Abs. 2 (Fußgängerüberwege)Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
Zitat von Zeichen 341 in Anlage 3Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.
Auch die VwV ist eindeutig:
Zitat von VwV-StVOAn Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren;
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Daraus kann man nicht schließen, dass warten nur verkehrsbedingt stehen bedeuten kann.
Dieser Umkehrschluss ist falsch. Das stimmt.
Trotzdem ist das Ergebnis richtig: ein wartendes Auto ist immer auch ein stehendes.
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für mich ist das kein warten mehr.
Meines Wissens nach gelten nur stehende Fahrzeuge als wartend, keine fahrenden oder langsam rollenden.
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Da bin ich dabei. In der Blase sind sehr extreme Ansichten tonangebend.
Aber bei diesem Video konnte ich es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand Partei für den Radfahrer ergreift.
Bis ich gesucht habe.
Externer Inhalt twitter.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Mehrere von den Beteiligten dort tauchen regelmäßig in meiner Timeline auf. Ich wusste ja, dass die recht scharfe Meinungen haben. Aber das überrascht mich dann doch.
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Hätten die vom Postillon nicht ein Video nehmen können, bei dem es wenigstens etwas zu diskutieren gibt?
Oder möchte hier jemand Partei für den Radfahrer ergreifen?
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Ich finde es spannnend, wie sich die Geschichten gleichen:
Präsident wird abgewählt, akzeptiert die Niederlage nicht und stachelt zum Sturm auf die Regierungsgebäude an.
Es hieß ja schon vorher, dass Bolsonaro Trump sehr ähnlich ist. Aber gleich so weit?
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Das OVG Bremen hat wohl schneller entschieden als erwartet.
OVG-Urteil zum aufgesetzten Parken: Bremen muss handelnDas Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt: Bremen darf das aufgesetzte Parken nicht länger dulden. Wie es nun weitergeht.www.weser-kurier.deAufgrund der Paywall habe ich nur die ersten Sätze lesen können.
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Und jedermann darf seine Fantasieschilder in den öffentlichen Verkehrsraum aufstellen
Das Piktogramm auf dem Schild ist schon sehr speziell gestaltet. Mit Vollvisierhelm, Stoßdämpfer (?) und dicken Stollen an den Reifen.
Kann es sein, dass dort die Ausläufer einer Downhill-Strecke sind?
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wie soll ich denn dort am Kaffeetisch überhaupt irgendeine Gegenrede praktizieren?
Ich kenne das.
Da ballert irgendeiner eine verrückte Verschwörungstheorie in die Runde. Und selbst wenn ich zufällig eine gute Antwort parat habe, will die meist schon keiner mehr hören.
Und selbst wenn, dann ist der Dschungel aus Halbwahrheiten meist so dicht, dass ich ihn nicht mit vernünftigem Aufwand lichten kann.
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Aber wer jetzt das liest und bei Twitter „rot-grüner Staatsfunk“ oder „wie gewählt so geliefert“ kommentiert
Sowas ist ja noch leicht zu durchschauen. Ich meine die fieseren Verdrehungen.
Es gibt leider immer mehr verdrehte Wahrheiten in diesen Netzwerken. Nimm mal die "Twitter-Files", deren Veröffentlichung Elon Musk angestoßen hat.
Ich habe mal stichprobenartig reingeschaut und vielleicht ein gutes halbes Dutzend der Vorwürfe gelesen. Und an keiner Stelle empfand ich das Handeln von Twitter als unangemessen. Ich fand viel mehr die konstruierten Vorwürfe lächerlich.
Und trotzdem taucht dann irgendwo ein Kommentar auf, dass Twitter vom FBI für das Unterdrücken von Meinungen bezahlt wurde.
Und der verlinkte "Beleg"?
Das FBI stellt natürlich ständig irgendwelche rechtlichen Anfragen an Twitter. Genauso wie die Bundepolizei sicherlich auch. Und Twitter hat die dafür zulässigen Gebühren genommen.
Ende der Geschichte.
Solche Geschichten halte ich für ziemlich gefährlich. Denn sie verbreiten unwahre Vorwürfe. Und nicht alle sind mit einem Klick widerlegt. Und wie an den Likes zu sehen ist, macht sich auch nicht jeder die Mühe.
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Die Blödheit der Leute hat mittlerweile ein wirklich besorgniserregenden Stadium angenommen.
Früher waren die Leute auch nicht schlauer.
Aber irgendwelche kruden Ansichten blieben halt meist da, wo sie hingehören: am Stammtisch.
Heute erreichen sie oft ein Millionenpublikum. Und kein Mensch hat mehr Zeit, diese ganzen Lügen und Halbwahrheiten einem Faktencheck zu unterziehen.
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Die Nummer hat echt was von einem Unfall. Es fällt schwer, wegzuschauen.
Nachdem Musk die Abstimmung verloren hat, möchte er nun einschränken, wer bei sowas abstimmen darf.
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Sie verbietet anderen Verkehrsteilnehmern diesen Weg zu benutzen
Radwege sind für andere Verkehrsteilnehmer auch ohne Schild tabu.
Das Schild ändert also nur etwas für andere Verkehrsteilnehmer, wenn der Radweg ohne Schild nicht als solcher erkennbar ist.
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c) Traffic auf Twitter erzeugen.
d) der Mann ist ein rechtsextremer Republikaner und hält sein Verhalten tatsächlich für ausgewogen.
Ich tendiere zu letzterem.
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Der Artikel ist leider hinter einer Bezahlschranke
Ups, ich konnte den noch lesen.
Jetzt bin noch etwas erfreuter, dass ich noch lebe: 4 von den 10 Unfallkreuzungen sind auf meinen Alltagswegen.
Wobei ich diese 4 Kreuzungen als Radfahrer nicht als ungewöhnlich auffällig erlebe. Da erlebe ich an anderen Kreuzungen Schlimmeres. -
VG ist erste Instanz. Darauf kann man leider nicht allzu viel geben.
Die flächendeckende Anordnung von T30 scheitert daran, dass §45 Begründungen im Einzelfall verlangt. Da kann sich eine Kommune nicht hinstellen und sagen: "Bei uns ist alles gefährlich!".
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Also gibt es nicht "die" qualifizierte Gefahrenlage, sondern die "passende"?
Vorneweg: Ich kenne die genauen Vorschriften nicht, sondern interpretiere nur §45 Abs. 9 StVO.
Im Urteil und bei der Anordnung von B-Pflichten geht es um die Auslegung von §45 Abs. 9 StVO. Insbesondere Satz 3:
ZitatInsbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
"Gefahrenlage" ist hier meines Wissens nach nicht zwingend eine Gefahr für Leib und Leben. Sondern eine mögliche Gefährdung anderer Rechtsgüter, die in den anderen Absätzen von §45 genannt werden. Die dort beschriebenen Rechtsgüter sind jeweils sehr allgemein gehalten und bedürfen der Auslegung.
Und da unterschiedliche Rechtsgüter betroffen sind, gelten auch jeweils unterschiedliche Anforderungen an die "Gefahrenlage". Je nachdem, was angeordnet werden soll.