Beiträge von Epaminaidos

    Oder, wo sie den Begriff nicht verwendet.

    Eine Sprache hat nunmal meist mehrere Möglichkeiten, um den gleichen Sachverhalt auszudrücken.

    Das belegt gar nichts.

    Auch Deine persönliche Verwendung des Begriffes spielt keine große Rolle. Es geht darum, herauszubekommen, was der Gesetzgeber bei dem Begriff meint bzw. damals gemeint hat.

    oder einer schlüssigen Begründung.

    Schau Dir an, wie die StVO den Begriff "Warten" verwendet.

    Mit der Definition "auch langsam fahrende Fahrzeuge warten" ergeben die Formulierungen wenig bis gar keinen Sinn.

    Zitat von § 5 Abs. 6 Satz 2 (Überholen)
    Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
    Zitat von § 9 Abs. 3 Satz 3 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren)
    Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
    Zitat von § 20 Abs. 2 (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse)
    Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
    Zitat von § 26 Abs. 2 (Fußgängerüberwege)
    Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
    Zitat von Zeichen 341 in Anlage 3

    Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.

    Auch die VwV ist eindeutig:

    Zitat von VwV-StVO

    An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren;

    Da bin ich dabei. In der Blase sind sehr extreme Ansichten tonangebend.

    Aber bei diesem Video konnte ich es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand Partei für den Radfahrer ergreift.

    Bis ich gesucht habe.

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    Mehrere von den Beteiligten dort tauchen regelmäßig in meiner Timeline auf. Ich wusste ja, dass die recht scharfe Meinungen haben. Aber das überrascht mich dann doch.

    Ich finde es spannnend, wie sich die Geschichten gleichen:

    Präsident wird abgewählt, akzeptiert die Niederlage nicht und stachelt zum Sturm auf die Regierungsgebäude an.

    Es hieß ja schon vorher, dass Bolsonaro Trump sehr ähnlich ist. Aber gleich so weit?

    Und jedermann darf seine Fantasieschilder in den öffentlichen Verkehrsraum aufstellen

    Das Piktogramm auf dem Schild ist schon sehr speziell gestaltet. Mit Vollvisierhelm, Stoßdämpfer (?) und dicken Stollen an den Reifen.

    Kann es sein, dass dort die Ausläufer einer Downhill-Strecke sind?

    wie soll ich denn dort am Kaffeetisch überhaupt irgendeine Gegenrede praktizieren?

    Ich kenne das.

    Da ballert irgendeiner eine verrückte Verschwörungstheorie in die Runde. Und selbst wenn ich zufällig eine gute Antwort parat habe, will die meist schon keiner mehr hören.

    Und selbst wenn, dann ist der Dschungel aus Halbwahrheiten meist so dicht, dass ich ihn nicht mit vernünftigem Aufwand lichten kann.

    Aber wer jetzt das liest und bei Twitter „rot-grüner Staatsfunk“ oder „wie gewählt so geliefert“ kommentiert

    Sowas ist ja noch leicht zu durchschauen. Ich meine die fieseren Verdrehungen.

    Es gibt leider immer mehr verdrehte Wahrheiten in diesen Netzwerken. Nimm mal die "Twitter-Files", deren Veröffentlichung Elon Musk angestoßen hat.

    Ich habe mal stichprobenartig reingeschaut und vielleicht ein gutes halbes Dutzend der Vorwürfe gelesen. Und an keiner Stelle empfand ich das Handeln von Twitter als unangemessen. Ich fand viel mehr die konstruierten Vorwürfe lächerlich.

    Und trotzdem taucht dann irgendwo ein Kommentar auf, dass Twitter vom FBI für das Unterdrücken von Meinungen bezahlt wurde.

    Und der verlinkte "Beleg"?

    Das FBI stellt natürlich ständig irgendwelche rechtlichen Anfragen an Twitter. Genauso wie die Bundepolizei sicherlich auch. Und Twitter hat die dafür zulässigen Gebühren genommen.

    Ende der Geschichte.

    Solche Geschichten halte ich für ziemlich gefährlich. Denn sie verbreiten unwahre Vorwürfe. Und nicht alle sind mit einem Klick widerlegt. Und wie an den Likes zu sehen ist, macht sich auch nicht jeder die Mühe.

    Die Blödheit der Leute hat mittlerweile ein wirklich besorgniserregenden Stadium angenommen.

    Früher waren die Leute auch nicht schlauer.

    Aber irgendwelche kruden Ansichten blieben halt meist da, wo sie hingehören: am Stammtisch.

    Heute erreichen sie oft ein Millionenpublikum. Und kein Mensch hat mehr Zeit, diese ganzen Lügen und Halbwahrheiten einem Faktencheck zu unterziehen.

    Also gibt es nicht "die" qualifizierte Gefahrenlage, sondern die "passende"?

    Vorneweg: Ich kenne die genauen Vorschriften nicht, sondern interpretiere nur §45 Abs. 9 StVO.

    Im Urteil und bei der Anordnung von B-Pflichten geht es um die Auslegung von §45 Abs. 9 StVO. Insbesondere Satz 3:

    Zitat

    Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    "Gefahrenlage" ist hier meines Wissens nach nicht zwingend eine Gefahr für Leib und Leben. Sondern eine mögliche Gefährdung anderer Rechtsgüter, die in den anderen Absätzen von §45 genannt werden. Die dort beschriebenen Rechtsgüter sind jeweils sehr allgemein gehalten und bedürfen der Auslegung.

    Und da unterschiedliche Rechtsgüter betroffen sind, gelten auch jeweils unterschiedliche Anforderungen an die "Gefahrenlage". Je nachdem, was angeordnet werden soll.