Beiträge von Epaminaidos

    Es geht aber alles noch schlimmer.

    Das hier ist auch ein schönes Beispiel:

    Gefällt mir besser als die Variante in Berlin:

    Meine erste Assoziation beim Vorbeifahren mit dem Auto: Radfahren hier verboten. Das durchgestrichene Fahrrad ist einfach zu auffällig.

    Ich habe mehrere Vorbeifahrten mit dem Auto benötigt, um den Sinn komplett zu verstehen.

    In Berlin sind die Behörden inzwischen auch ganz gut dabei. Die haben sogar eine eigene Mailadresse für solche Probleme bei Baustellen. Und wenn man da berechtigt hinschreibt, passiert auch was.

    Aber eine Kennzeichenpflicht wurde schon gefordert

    Zum Glück bisher ohne Likes.

    Bin gespannt, ob die Auswertung fair wird. Es gibt ja genug Beispiele, wo das nicht funktioniert hat.

    Sehr in Erinnerung ist mir noch der "Bello-Dialog" in Berlin. Da wurden die Hundehalter an der Ideenfindung zu einer Reform des Hundegesetzes beteiligt. Die abgestimmte Lösung sah einen Hundeführerschein vor, mit dem zusätzliche Privilegien für diese Halter einhergehen. Verschärfungen sollte es nicht geben.

    Und was hat die Politik gemacht?

    - Die Regeln für alle Hundehalter wurden deutlich verschärft

    - Nur für solche mit Hundeführerschein gelten die bisherigen weiterhin.

    Also: Es wurde für Hundehalter ausschließlich schlechter, für keinen einzigen besser.

    Bei der Verkündung hat die Politik sehr deutlich betont, dass das neue Hundegesetz aus dem Bello-Dialog unter Beteiligung von Hundehaltern entstanden ist.

    Ich also nicht-Hundehalter finde das Ergebnis übrigens gut! Aber ich verstehe, wenn sich die am Prozess beteiligten Hundehalter verarscht vorkommen.

    Worauf ich hinaus wollte: der Kostenbetrag darf mWn nur dann in der Abmahnung stehen, wenn seiner Mandantin diese Kosten bereits entstanden sind.

    Der Abgemahnte ersetzt also dem Abmahnenden die ohnehin entstandenen Kosten. Das ist kein "Honorar im Erfolgsfall".

    Wenn alles richtig gelaufen ist, schuldet die Dame (evtl deren RSV) dem Anwalt jetzt 255 €. Vollkommen unabhängig davon, ob der OP zahlt oder nicht.

    Leider wird das in der Praxis oft anders gehandhabt: der Anwalt mahnt kostenlos ab und hofft auf die Zahlung der Abmahngebühr.

    Das ist unzulässig. Im vorliegenden Fall könnte ich es mir genau das aber gut vorstellen.

    Daher die Frage nach der Möglichkeit, das zu kontrollieren.

    Alle 3 haben Lieferzonen mit Parkbeschränkungen. Diese sind meistens zugeparkt

    Bei uns vor der Kita haben wir auch so eine Ladezone. Und praktisch jeden Morgen steht der LKW in zweiter Reihe. Denn in dem HV mit "Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei" parken die Eltern, die ihre Kinder bringen.

    Aber: Ich habe mich da mal eingelesen. Und im Ergebnis ist das vollkommen legal. In dem Fall macht niemand etwas falsch. Und trotzdem kann der LKW die Ladezone nicht nutzen. Da müssten bessere Mechanismen zur Einrichtung solcher Ladezonen gefunden werden.

    Wie ich zu dem Schluss komme, dass Eltern dort parken dürfen, während sie die Kinder wegbringen?

    Das gilt als "Ein- und Aussteigen". Genauso wie beim "Be- und Entladen" sind Nebentätigkeiten erlaubt. Es gab mal ein Urteil zu einem Taxifahrer, der im HV mit "Ein- und Aussteigen frei" stand. Der durfte:

    • Aussteigen
    • In eine Gaststätte gehen, um seinen Fahrgast abzuholen
    • Warten, bis der Wirt die Rechnung fertig hatte
    • Warten, bis der Fahrgast seinen Mantel gefunden und angezogen hatte

    All das galt als "Ein- und Aussteigen". Die Bring- und Abholsituation in einer Kita ist im Grunde nichts anderes.

    Dieser Nebeneffekt ist vermutlich das einzige, was den Staat von einer massiven Erhöhung der Grundsteuer abhält. Die SPD hat ja vermutlich genau aus diesem Grund schon versucht, die Umlagefähigkeit zu streichen.

    Das Thema Strabs wird ja immer dann hochgekocht, wenn mal wieder wer betroffen ist, der mehrere Jahrzehnte verschont wurde und dem es gelingt sich als armes Opfer von Verwaltungswillkür zu präsentieren.

    Genau so fühlt es sich vermutlich tatsächlich an, wenn die plötzlich die Kommune um die Ecke kommt und einen fünfstelligen Betrag haben möchte. Würde mir nicht anders gehen, wenn meine Finanzplanung so plötzlich über den Haufen geworfen wird.

    Außerdem setzen diese Beiträge einen ziemlichen schlechten Handlungsanreiz: Es ist kostengünstiger, eine Straße regelmäßig in Schuss zu halten als sie alle 30 Jahre einmal komplett neu zu bauen.

    Für ersteres gibt es aber kein Geld von Anwohnern. Die Kommunen haben also einen handfesten Anreiz, die Straßen verkommen zu lassen.

    Ich befürchte ganz einfach, dass die Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden, aber auch keine Kompensation stattfindet.

    Da musst Du Dir vermutlich keine Sorgen machen: Die Grundsteuer wird im Rahmen der Reform ziemlich zuverlässig ordentlich steigen.

    Der mögliche Straßenausbaubeitrag ist für Bauherren ziemlich sicher kein Entscheidungskriterium bei der Planung eines Hauses/Grundstücks. Dazu sind die Kosten viel zu unregelmäßig. Oft passiert da ja 50 Jahre gar nichts. Anders sähe es aus, wenn es regelmäßige Abgaben gäbe. In der aktuellen Form sind die Straßenausbaubeiträge einfach nur ein Damoklesschwert, das über jedem Hausbesitzer schwebt und alle Jubeljahre ziemlich zufällig und schwungvoll auf einige herab fällt. Das entfaltet keinerlei Steuerungswirkung. Außerdem wird das Bestellerprinzip außer Kraft gesetzt: Die Stadt bestellt, die Anwohner zahlen.

    Das ist selten eine gute Idee, da die Maßnahmen dann häufig zu teuer werden.

    Man sollte diese Dinge besser aus dem allgemeinen Haushalt (z.B. Grundsteuer) bestreiten.

    Zumindest grundsätzlich könnten Grundsteuer, Winterdienst und Straßenreinigung so eine Wirkung gegen die Zersiedlung haben. Durch deren (zurecht geringe) Höhe ist der Effekt aber wohl zu vernachlässigen.

    Die Szene bei 1:45 ist auch sehr schön: Im Vordergrund der MPU-Kandidat, der schon sechs Knöllchen beisammen hat. Und im Hintergrund rollert ein Rollstuhlfahrer auf der Fahrbahn. Scheinbar war der Gehweg blockiert.

    Der würde definitiv nicht mehr abbiegen.

    Da wird es interessant...

    Wenn man annimmt, dass er nicht abbiegt, gilt an der Kreuzung entweder rechts vor links oder eine Situation ähnlich einer Ausfahrt. In beiden Varianten muss er warten.

    Allerdings wäre das inkonsistent zu den ihm entgegen kommenden Radfahrern. Es kann ja nicht sein, dass in die gelbe Richtung abbiegt, gegen die gelbe Richtung aber nicht.

    Also gut, anderer Ansatz:

    Es sind ja zwei verschiedene Straßen. Der erste Abschnitt der roten (im Vordergrund) hat keinen Radweg.

    Wenn also ein Radfahrer die gelbe Linie in Gegenrichtung befährt, dann endet sein Radweg vor dem Richtungswechsel. Er muss dann die Fahrbahn überqueren und auf dem neuen Radweg weiterfahren. Allerdings darf er das nicht, da dort kein 237 steht.

    Klappt also auch nicht. Scheitert aber zumindest nur am 237 und einer Furt, bei der nicht so richtig klar ist, zu welchem Radweg sie eigentlich gehört.

    Mehr Ideen zur Auslegung habe ich nicht.

    Blau und Grün im Foto biegen nicht ab, sondern haben sich an der Gabelung rechts gehalten.

    Auch gelb ist rechts gefahren und möchte jetzt zurück auf die Strecke von rot. Er biegt also ab und ist nachrangig.

    Die Hoffnung ist, dass sich Streifengänge dann plötzlich lohnen und deshalb mehr Personal eingestellt wird.

    Bei 250 € pro liegen gelassenem Hundehaufen muss eine Zwei-Mann-Streife pro 8-Stunden-Schicht gerade mal vier Hundehalter erwischen. Das sollte wohl kein Problem sein. Bei 10 € hingegen braucht man über 100 (Verwaltungskosten pro Strafe nicht vergessen). Da müssten die alle fünf Minuten einen erwischen. In der Frequenz kann man nichtmal die Personalien erfassen.

    Allerdings muss die Frage erlaubt sein, ob man bei solchen Strafen nicht schon eher in Tagessätzen rechnen sollte. Bei Autofahrern kann man eine gewisse Liquidität voraussetzen, so dass 250 € für jeden machbar sein sollten. Bei Hundehaltern ist das nicht unbedingt gegeben.

    Da finde ich schon ziemlich eindeutig: Die Asphaltfläche ist offensichtlich für Kraftfahrzeuge gesperrt und als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert. Erkennbar daran, dass es die einzige verbliebene Verkehrsfläche ist und kein [Zusatzzeichen 1000-31]am [Zeichen 240] hängt.

    Ist musste zweimal hinschauen, um auf Deine Interpretation (und vermutlich die der Aufsteller) zu kommen.