Beiträge von Epaminaidos

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde es zur Prüfung der 25% an das Gericht drunter zurückverwiesen und noch nix dazu entschieden.

    Du erinnerst Dich richtig. Das habe ich der Kürze wegen hinter "bis zu" versteckt.

    Der BGH stellt eindeutig fest, dass ein "normaler" Radfahrer schuldlos gewesen wäre. Und nur weil der Radfahrer "Klickpedale auf einem holprigen Feldweg" benutzt hat, wird das Türchen für eine Teilschuld aufgemacht.

    Inzwischen habe ich mir das Urteil auch mal im Volltext angeschaut:

    https://openjur.de/u/2201938.html

    Und auch noch eine Zusammenfassung mit Beschreibung der Örtlichkeit: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…-stacheldrahtes

    Falls Du Zugriff auf die Radwelt vom ADFC hast, möchte ich den Artikel "Böse Falle" als lesenswert empfehlen.

    Er zeigt, wie schwer sich Gerichte mit der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Radfahrern tun.

    Es wird über einen Fall berichtet, in dem zwei Jagdpächter auf einem Feldweg eine schlecht erkennbare Sperre aus Stacheldraht errichtet haben. Der Radfahrer fuhr dagegen und ist seit dem querschnittsgelähmt.

    Und was machen die Gerichte daraus?

    LG: "selbst schuld"

    OLG: "zu 75% selbst schuld"

    Erst der BGH erkannte die Verkehrssicherungspflicht an. Trotzdem bekam der Radfahrer bis zu 25% Mitschuld. Weil er Klickpedale nutzte.

    Zu einer möglichen Strafe nach 315b StGB steht im Artikel leider nichts.

    Ich habe nicht behauptet, dass man bei allen Hochbordradwegen bei Rot rechts abbiegen darf. Nur, dass die Fürsprecher für die "geschützte Kreuzung" diese Möglichkeit als wesentlichen Vorteil verkaufen.

    Und ich könnte mir vorstellen, dass das bei entsprechendem Design (Radfahrerampel inklusive Haltelinie hinter dem kreuzenden Radweg) tatsächlich legal möglich ist.

    Nur die formale Vorfahrstregelung ist dann ein Problem.

    Was soll denn ein freier Rechtsabbieger für den Radverkehr sein?

    Das ist doch einer der Vorteile, der von den Vertretern der geschützten Kreuzung propagiert wird: Radfahrer dürfen ohne Beachtung einer Ampel rechts abbiegen.

    Gerade Radfahrer behaupten ja gerne, dass man ohne Autos gar keine Ampeln bräuchte.

    Wie die das juristisch machen wollen, weiß ich auch nicht. Man bekommt es vielleicht noch hin, dass für die abbiegenden Radfahrer keine Ampel gilt. Dazu muss man die Kreuzung "nur" so gestalten, dass die Abbieger den von Ampeln geschützten Bereich nicht passieren.

    Aber wie soll die Vorfahrt zum Querverkehr geregelt werden? An dem Konfliktpunk kann ja nicht RvL gelten (dann hätten die Abbieger Vorfahrt) und auch nicht das an der Ampel angebrachte Vorfahrtszeichen. Keine Ahnung, wie das gehen soll. Müsste man die Befürworter mal fragen.

    Hier eine Stelle in dem Video, die viel verdeutlicht:

    Danke für den Link. Ich habe mich gestern sogar etwas geärgert, das verpasst zu haben.

    Habe mir die verlinkte Stelle mal angeschaut. Bei genauerem Hinsehen bleibt nicht viel übrig.

    Als erstes sagt er, dass er nur über konfliktfreie Ampelschaltungen redet. Meine Hauptkritik an dieser Kreuzung ist ja die erbärmliche Sichtbeziehung zwischen Abbiegern und Radfahrern. Wenn man aber konfliktfreie Schaltungen zur Voraussetzung macht, ist das natürlich kein Problem mehr.

    Dann kann man aber auch jede andere Kreuzung nehmen.

    Das versucht er darüber zu entkräften, dass diese vorgezogene Aufstellfläche doch absolut nötig ist: Zum einen für den freien Rachtsabbieger für Radfahrer. Das finde ich ganz praktisch. Der Fuß e.V. wohl eher nicht.

    Und dann möchte er die Räumzeiten klein halten. Dafür sind aber die Fußgänger der Engpass, nicht die Radfahrer. Fußgänger stehen aber auch heute schon vorne an der Bordsteinkante.

    Und dann kommt der Knüller: als Beleg für die Wichtigkeit kurzer Räumzeiten für Fußgänger, holt er dann eine besondere Berechnung hervor: sie berechnet die nötige Umlaufzeit in Abhängigkeit von der gewünschten Kfz-Kapazität und der Kfz-Räumzeit. Das hat aber absolut gar nichts mit der Räumzeit für Fußgänger zu tun. Und die gewünschte Kapazität ist so gewählt, dass eine kleine Änderung der Räumzeit einen möglichst großen Effekt auf die minimale Umlaufzeit hat. Das klappt nur bei sehr genau gewählten Parametern.

    Warum macht er das?

    Dafür gibt es eigentlich nur zwei Gründe: Er versteht es selber nicht oder er möchte den Zuschauer in die Irre führen.

    Edit2: Wollte die Frage zur Berechnung gerade bei Youtube in die Kommentare schreiben. Aber Kommentare sind leider blockiert. Passt zum Kommentator. Der hat mich auf Twitter auch schon geblockt.

    Und für eine Trunkenheitsfahrt gibt es eine richtige Strafe. Trotzdem machen es viele.

    Und für Mord gibt es lebenslänglich. Trotzdem machen es manche.

    Na dann vergleiche doch mal die Zahlen:

    Wie viel Prozent der LKW-Fahrer fahren regelmäßig ohne Einweiser rückwärts?

    Wie viel Prozent der Menschen fahren regelmäßig betrunken Auto?

    Wie viel Prozent der Menschen bringen mal einen anderen um?

    Die Ergebnisse dürften ungefähr lauten:

    • Praktisch alle
    • weniger als 5 %
    • 0,05 %

    Da sage nochmal einer, Strafen bringen nichts.

    Warum diskutieren wir überhaupt über ein Kreuzungsdesign, bei dem Radverkehr, der eigentlich geradeaus fahren will, solche Schlenker fahren muss?

    Weil es aktuell einige recht laute Leute gibt, die dieses Modell für das Nonplusultra halten (namentlich "Darmstadt fährt Rad") Und ich höre in den letzten Monaten vermehrt, dass diese Art des Designs tatsächlich häufiger gebaut werden soll.

    Hätte der Fahnenmast nicht dort gestanden, wäre dass Ganze auch nicht passiert.

    Ich bin ja auch sehr für Fehler verzeihende Infrastruktur. Jeder Mensch macht mal Fehler und die Infrastruktur sollte so gebaut sein, dass nach Möglichkeit nichts passiert.

    Dieser Unfall war aber kein einfacher Fehler. Ihm ging eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit voraus. Eine gefährliche noch dazu. Denn immer wieder werden Menschen Opfer von blind rückwärts fahrenden LKW-Fahrern. Auch ohne Fahnenmast.

    Da muss angesetzt werden. Wenn ich es richtig sehe, gibt es aber für einfaches Rückwärtsfahren mit dem LKW ohne Einweiser aktuell nichtmal ein Bußgeld. Kein Wunder, dass sich kaum einer daran hält.

    Warum reden wir jetzt über Poller? Die erschlagen keine Menschen.

    Das Problem hier war ein Fahnenmast. Ich finde die Forderung nach dessen Entfernung falsch. Ursache war nicht der Fahnenmast, sondern der LKW-Fahrer, der in einem Bereich, in dem er ohnehin nichts zu suchen hatte, blind rückwärts gefahren ist.

    Das sind zwei Verstöße, gegen die man problemlos präventiv tätig werden könnte: kontrollieren und Strafen verhängen.

    Ich verstehe nicht, was daran neu sein soll.

    Das "holländische Modell" unterscheidet sich in in mehreren Punkten von dem "deutschen".

    Erstmal ein Bild.

    • Beim deutschen werden die Radfahrer normalerweise an die Fahrbahn heran verschwenkt. Im holländischen werden Sie von der Fahrbahn weggeschwenkt.
    • Dann dürfen sich beim holländischen Modell die Radfahrer gegenseitig im Weg stehen. Die Radfahrer, die im Bild von links nach rechts fahren, dürfen bis zur Haltelinie vorfahren. Wenn sie dort warten, stehen sie querenden Radfahrern im Weg.
    • Fußgänger, die Grün haben, müssen trotzdem auf Radfahrer achten. Denn die dürfen ja bis zur Haltelinie vorfahren.
    • Abbieger sehen Radfahrer mMn sehr schlecht. Der Abbieger im Bild unten links müsste ja den Radweg mindestens bis zum Baum einsehen. Für ihn ist das der Bereich knapp hinter der B-Säule. Ausgerechnet der Bereich, der am schwersten einsehbar ist.

    Ich verstehe nicht, wie man dieses Design für eine gute Idee halten kann. Als einzigen Vorteil sehe ich das ampelfreie Abbiegen nach rechts. Fußgängerverbände werden das wohl anders sehen.

    Aber irgendwie wundert es mich nicht, dass auch mehrere Tage nach dem Vorfall noch nicht öffentlich darüber gesprochen wird, man möge doch bitte beim Rückwärtsfahren einen Einweiser konsultieren.

    Vermutlich ist einfach nicht öffentlich bekannt, dass LKW-Fahrer zum Rückwärtsfahren einen Einweiser oder eine Kamera haben müssen.

    Woher sollen es die Leute auch wissen? Im Alltag fahren ja praktisch alle LKW-Fahrer ständig ohne Einweiser rückwärts. Ich habe ehrlich gesagt noch nie einen mit Einweiser gesehen. Und inzwischen kann man ja von außen auch gar nicht mehr feststellen, ob der Fahrer gerade illegal rückwärts fährt oder doch eine Kamera hat.

    Da müsste man sich schon dahinter stellen und schauen, ob er anhält.

    Ein Radfahrer hier wurde sogar wegen Nötigung verurteilt, weil er sich stehend an der Ampel zu weit nach links gelehnt hat. Der Busfahrer hatte die Tür geöffnet, weil wohl Redebedarf bestand, der Radfahrer lehnt sich nach links in die Lichtschranke und der Bus konnte deswegen die Tür nicht schliessen und nicht weiterfahren. Und ja, verurteilt, nicht nur angezeigt.

    Das finde ich interessant.

    Hast Du ein paar mehr Details, damit man das googlen kann? Oder gleich einen Link?