Beiträge von Epaminaidos

    OK, sagen wir von nun an Straße zur Fahrbahn.

    Warum wusste ich vorher, dass Du genau dieses falsche Beispiel bringst?

    Der Begriff Fahrbahn ist absolut eindeutig und wird von jedem verstanden.

    Für Deine Auslegung von "zulässige Höchstgeschwindigkeit" gilt das nicht. Der Begriff von praktisch jedem - inklusive der Fachwelt - verwendet, um die in absoluten Zahlen benannte zulässige Höchstgeschwindigkeit zu bezeichnen.

    Absolut niemand sagt "zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten", wenn er beschreibt, dass jemand in einer bestimmten Situation bei starkem Regen auf der Landstraße nicht über 60 hätte fahren dürfen.

    Formal mag Deine Verwendung des Begriffs korrekt sein. Nur führt es zu absolut gar nichts außer Verwirrung, wenn man einen Begriff anders verwendet als alle anderen. In dem Fall sogar inklusive der Fachwelt.

    Interessanter Punkt. Hier der Beschluss: Link

    Inhalt stark vereinfacht: Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass er die Vorschläge des BMVI begrüßt und fordert die Regierung auf, die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

    Das BMVI holt sich also quasi die moralische Rückendeckung für das Vorhaben. Formal wäre das nicht nötig gewesen.

    Ursprünglich wurde die Novelle doch von Bundesrat + Bundestag verabschiedet.

    Der Bundestag hat mit der StVO nichts zu tun. Im StVG (im Wesentlichen §§ 6 und 26a) hat der Gesetzgeber die Zuständigkeit an das Verkehrsministerium abgegeben. Dieses wiederum braucht für Änderungen die Zustimmung des Bundesrats.

    Darum hat die StVO auch nicht "Gesetz" im Namen.

    Die parlamentarische Entscheidung wurde gefällt und das Verkehrsministerium hat sich gefälligst daran zu halten.

    Laut StVG erlässt das BMVI die StVO mit Zustimmung des Bundesrats.

    Beide Institutionen müssen sich für Änderungen also einig sein. Das BMVI war und ist in keiner Weise verpflichtet, die Beschlüsse des Bundesrats umzusetzen.

    Es hätte die Änderungen des Bundesrats auch einfach ablehnen können.

    Dann wäre die ganze Novelle entweder vom Tisch oder das BMVI hätte einen anderen Vorschlag an den Bundesrat geschickt.

    Zitat

    Etwas nochmal zuzustimmen, dem sie schon zugestimmt haben oder aus Dickköpfig nichts davon?!

    Es gehört zum demokratischen Prozess, dass sich Meinungen auch mal ändern. Wenn eine der anderen Parteien den damaligen Beschluss als Fehler betrachtet, sollte man nicht erwarten, dass sie ihn wiederholt.

    Also müssen neue Kompromisse gefunden werden. Und wenn ich es richtig verstanden habe, haben sich die anderen Parteien in den Verhandlungen ordentlich auch die Grünen zubewegt.

    Die waren aber beleidigt und haben sich kein Stück bewegt.

    Und wenn eine Partei ohne Kompromisslinie in eine Verhandlung geht, dann scheitern die Verhandlungen halt.

    Deine Engführung auf die von dir angegebenen 2 Varianten berücksichtigt nicht, dass es schon viel länger sehr viel effektivere Methoden als Tempoblitzer und Geldstrafen die Raserei beenden könnten

    Warum sollte ich das berücksichtigen? Darum ging es weder beim Beschluss noch bei der Suche nach Kompromissen.

    Verglichen mit dem Stand heute lagen mindestens die folgenden Erhöhungen von Strafen auf dem Tisch:

    • Parken auf Geh- und Radwegen vervielfacht. Vorher ab 20€, jetzt ab 55 €.
    • Bis 20 drüber wurden die Strafen verdoppelt.
    • Die Grenze für "Fahrverbot beim zweiten Verstoß" wurde von 26 auf 21 km/h gesenkt.
    • Ein neues Fahrverbot eingeführt für 21 drüber vor besonders geschützten Einrichtungen.

    Alles auf "irgendwann" verschoben.

    der erste ernstgemeinte Versuch, die Unfallursache Nummer Eins wenigstens ein bisschen zu sanktionieren

    Die Grünen hatten jetzt die Wahl zwischen zwei Alternativen:

    Variante 1:

    • Mehr Sicherheit für Radfahrer jetzt
    • Deutliche Verschärfung der Strafen jetzt
    • Ende der Unsicherheit, was nun gilt jetzt

    Variante 2:

    • Erstmal nichts davon
    • Vielleicht in ein paar Monaten oder gar Jahren ein Kompromiss zwischen
      • "Abseits von besonders schützenswerten Einrichtungen bei 21 drüber Fahrverbot beim zweiten mal" und
      • "Abseits von besonders schützenswerten Einrichtungen bei 21 drüber Fahrverbot beim ersten mal".


    Die Grünen haben sich für Variante 2 entschieden: Sie haben ein ziemlich großes Paket von Verbesserungen abgelehnt, um vielleicht (!) in Zukunft bei einem Detail ein klein wenig mehr rauszuholen. Das ist ganz schön hoch gepokert. Sie setzen darauf, dass ihnen die Unsicherheit zum Zitiergebot in die Karten spielt und sie so ihre kompromisslose Linie doch noch zügig durchsetzen können.

    Wenn das nicht klappt, haben wir längere Zeit praktisch überhaupt nichts. Und nächstes Jahr sind schon wieder Wahlen. Da wird das alles nicht einfacher.

    und faule Kompromisse schließen

    Ich finde den Kompromiss ganz gut:

    - Die Verbesserungen für Radfahrer bleiben alle drin.

    - Fast alle anderen Änderungen bleiben auch.

    - Nur Fahrverbot wird etwas aufgeweicht, indem abseits von Kitas, Schulen u.ä. erst der zweite Verstoß mit 21+ innerorts bzw. 31+ außerorts zum Fahrverbot führt.

    - An Kitas, Schulen u.ä. reicht weiterhin ein Verstoß.

    Dem nicht zuzustimmen halte ich schon für ganz schön zickig.

    Ohne die Vorgeschichte hätten die Grünen dem doch sofort zugestimmt.

    Meiner Frau hat schonmal ein Idiot das Frontlicht abgerissen. Also so, dass danach keiner von beiden ein funktionierendes Licht hatte.

    Und mir wurde schonmal die Handyhalterung geklaut: die hatte ich eigentlich mal mit Schraubenkleber gesichert, damit sie sich nicht lockert. Nach einer Reparatur hatte ich das nicht mehr gemacht. Und wenige Tage später war sie weg.

    Keine Ahnung, ob das Zufall war oder ob wirklich alle paar Tage jemand versucht, sie mit der Hand abzuschrauben.

    Einige der Argumente stützen sich ja auf Landesgesetze (Landesverwal­tungsverfahrensgesetz), wo beispielsweise festgelegt ist, wer und wie weitgehend Ermessen soll und darf ob ein OWI verfahren einzuleiten ist.

    Du spielst auf den letzten Absatz auf Seite 3 an, oder?

    Also §§ 22 LVwVfG und 47 OwiG.

    Das letztere ist ja ein Bundesgesetz und verlangt pflichtgemäßes Ermessen. Damit ist schonmal der Rahmen der Handlungsmöglichkeiten abgesteckt.

    Und das pauschale Ignorieren einzelner Bundesgesetze fällt für mich nicht unter "pflichtgemäßes Ermessen". Da kann eigentlich kein Landesgesetz etwas dran ändern.

    Und da kann es schon passieren, dass einem bayerischen Minister die Geh- und Radwege weniger "wichtig" sind als seinem Amtskollegen aus BaWü.

    Das ist natürlich richtig. Aber hat der Minister in Bayern überhaupt das Recht, über eine pauschale Duldung zu entscheiden?

    Die StVO ist Bundesrecht. Und es widerspricht meinem Rechtsverständnis, wenn einzelne Kommunen Teile davon nach eigenem Gutdünken außer Kraft setzen.

    Das Schreiben aus BaWü drückt genau das aus: Der Bundesgesetzgeber hat entschieden. Und es steht Ländern und Kommunen nicht zu, das in Teilen zu ignorieren.

    Natürlich ist das Schreiben in BaWü nützlicher, weil es quasi vom eigenen Vorgesetzten kommt. Die angeführten Argumente müssten aber überall funktionieren.

    ist übrigens keineswegs klar: https://doi.org/10.1055/a-1174-6591

    Ich habe nach der Analyse der RKI-Studie aufgehört zu lesen.

    Der Autor führt aus, dass in der Studie nur 1/3 der Probanden ohne MNS nach 30 Minuten überhaupt infektiös waren. Alleine daraus schließt er darauf, dass ein MNS nichts bringt.

    Den Schluss halte ich für Quatsch. Gerade Corona wird doch recht stark durch einzelne, stark infektiöse Personen verbreitet. Gerade da wäre der Vergleich interessant.

    Der Rest was mir dann meine Zeit nicht mehr wert.