OK, sagen wir von nun an Straße zur Fahrbahn.
Warum wusste ich vorher, dass Du genau dieses falsche Beispiel bringst?
Der Begriff Fahrbahn ist absolut eindeutig und wird von jedem verstanden.
Für Deine Auslegung von "zulässige Höchstgeschwindigkeit" gilt das nicht. Der Begriff von praktisch jedem - inklusive der Fachwelt - verwendet, um die in absoluten Zahlen benannte zulässige Höchstgeschwindigkeit zu bezeichnen.
Absolut niemand sagt "zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten", wenn er beschreibt, dass jemand in einer bestimmten Situation bei starkem Regen auf der Landstraße nicht über 60 hätte fahren dürfen.
Formal mag Deine Verwendung des Begriffs korrekt sein. Nur führt es zu absolut gar nichts außer Verwirrung, wenn man einen Begriff anders verwendet als alle anderen. In dem Fall sogar inklusive der Fachwelt.