Meine Herren! Ich halte mich ja für recht gut informiert. Habe trotzdem nur 30 von 37 Punkten erreicht.
Meine Fehler:
Spoiler anzeigen
- Ich wusste nicht, dass auch ein Fahrradfahrverbot verhängt werden kann.
- Ich war mir nicht sicher, ob Alkohol immer gleich eine Straftat ist oder auch eine Owi sein kann.
- Die Lösung ist etwas fies: Im Auto gibt es einen Owi-Bereich. Radfahrer bleiben hier aber straffrei. Deshalb ist Alkohol auf dem Rad entweder "nix" oder direkt eine Straftat.
- Die Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit kannte ich nicht.
- Ich hielt die Nutzung eines am Lenker montierten Smartphones für verboten. Das hätte ich eigentlich wissen müssen.
- Ich dachte, die Nutzung des Smartphones gibt einen Punkt.
- Bei der Fahrradstraße habe ich angekreuzt, dass Radfahrer "dürfen". Richtig wäre gewesen "müssen".
- Das Zeichen "Radschnellweg" kannte ich nicht.