Beiträge von Epaminaidos

    Meine Herren! Ich halte mich ja für recht gut informiert. Habe trotzdem nur 30 von 37 Punkten erreicht.

    Meine Fehler:

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    • Ich wusste nicht, dass auch ein Fahrradfahrverbot verhängt werden kann.
    • Ich war mir nicht sicher, ob Alkohol immer gleich eine Straftat ist oder auch eine Owi sein kann.
      • Die Lösung ist etwas fies: Im Auto gibt es einen Owi-Bereich. Radfahrer bleiben hier aber straffrei. Deshalb ist Alkohol auf dem Rad entweder "nix" oder direkt eine Straftat.
    • Die Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit kannte ich nicht.
    • Ich hielt die Nutzung eines am Lenker montierten Smartphones für verboten. Das hätte ich eigentlich wissen müssen.
    • Ich dachte, die Nutzung des Smartphones gibt einen Punkt.
    • Bei der Fahrradstraße habe ich angekreuzt, dass Radfahrer "dürfen". Richtig wäre gewesen "müssen".
    • Das Zeichen "Radschnellweg" kannte ich nicht.

    Beim Beispiel von Silence sehe ich keine Vorfahrt für den Radfahrer.

    Von der Argumentation her ähnlich die das Amtsgericht:

    Vorfahrt bei Freien Rechtsabbiegern – ein Urteil – VeloCityRuhr

    Die Markierung der Furt ist hier etwas blöd:

    So lange die Schlafampel abgeschaltet ist, dürfte dort eigentlich keine Furt markiert sein (vgl. VwV StVO zu §9 Abs. 2).

    Bei aktiver Ampel gehört da aber natürlich eine Ampel hin.

    Sinnvoller und weniger anfällig für Missverständnisse wäre hier wohl Dauer-Rot für Radfahrer. Oder eine klar beschilderte Vorfahrtsregelung zu Gunsten der Radfahrer.

    Autofahrer anhalten und zur Rede stellen ist wohl wirklich keine so gute Idee

    Warum eigentlich nicht?

    Wenn sich jemand im öffentlichen Raum daneben benimmt und man spricht ihn an, wird man normalerweise für Zivilcourage gelobt.

    Wenn man aber einen Autofahrer anspricht, wird erstmal in Richtung Nötigung ermittelt.

    Und als Fußgänger komme ich doch auch nicht auf die Idee, dem Vordermann eine 100 dB(A)-Tröte ans Ohr zu halten, weil ich kurz nicht vorbeikomme.

    Aber wenn ein Autofahrer das gleiche macht, hat die Polizei Verständnis.

    In Stuttgart hat man da keine Hemmungen ...

    Gutes Beispiel. Man beachte, dass die Zebrastreifen nur an den Seiten sind. Also ganz so, als ob eine Fahrbahn in der Mitte wäre. Ich hatte einen Zebrastreifen über die ganze Breite vor meinem geistigen Auge.

    Die Variante aus Stuttgart lässt bestimmt auf die Situation von Malte anwenden. Aber dann haben Fußgänger zwischen den Zebrastreifen auch keinen Vorrang :)

    Also Mofa-Fahrer darf ich dorten dann mit Schrittgeschwindigkeit auf dem abgesetzten Gehweg fahren, oder?

    Ich lese da auch:

    Radfahrer und Mofafahrer sind von der Benutzungspflicht ausgenommen.

    Hier im Forum vermissen doch viele schon lange eine Möglichkeit, Radwege ohne Benutzungspflicht zu markieren, die man rein baulich nicht sofort als solche erkennt. Diese Schilderkombi tut genau das :)

    Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kreuzung nicht so funktioniert

    Ich vermute mal, dass die Kreuzung in der Praxis ganz gut funktioniert. Denn die meisten Menschen kennen die Verkehrsregeln nicht so detailliert. Und man sieht ja, was gemeint ist.

    Formal hast Du aber natürlich recht.

    Mir fallen drei formal mögliche Varianten ein:

    1. FGÜ: Ist vermutlich in Verlängerung einer Straße und quer über eine Kreuzung nicht zulässig.
    2. Bordsteine: Geht vermutlich auch nicht. Denn formal ist es ja eine normale Kreuzung. Es wäre mir neu, dass Bordsteine zur Regelung von Vorrang eingesetzt werden dürfen.
    3. VBB: Man könnte die Kreuzung als VBB deklarieren. Das müsste gehen, oder?

    Und sei es nur dafür

    Nicht nur dafür. Das gehört einfach zu einer sauberen Betrachtung.

    Der Kfz-Verkehr hat eine ganze Reihe negativer externer Effekte. Also Dinge, die die Allgemeinheit ertragen muss und für die der Fahrer nicht bezahlt. Und da er sie nicht bezahlt, berücksichtigt er sie bei der Entscheidung über die Nutzung seines Autos nicht.

    Diese Effekte gehören natürlich zu einer anständigen Gesamtrechnung der Kosten des Autofahrens dazu.

    Auch da ist es doch keine Überraschung, alleine die KFZ-Verkehrsinfrastruktur kostet zig Milliarden.

    Dem gegenüber stehen Milliarden Einnahmen durch Steuern auf Kraftstoffe und Kfz-Steuern. Meines Wissens nach genügen diese Einnahmen für die Erhaltung der Infrastruktur. Die Gesamtrechnung kippt erst, wenn man die negativen externen Effekte mit einberechnet: Lärm, etc.

    Wir kriegen Corona nicht mehr weg, also gehört es eh zum allgemeinen Lebensrisiko, sich damit zu infizieren.

    Das gilt aber erst, wenn jeder die Möglichkeit hatte, eine Immunität durch Impfung aufzubauen.

    Also wohl erst ab kommendem Dezember oder Januar (Zulassung Impfstoffe U12 im Oktober plus zwei Monate).

    Wenn man die Schutzmaßnahmen vorher einstellt, nimmt man ausgerechnet die Kinder von der gesellschaftlichen Solidarität aus.

    Ich gehe fest davon aus, dass das dann heute der Beginn der 4. Welle ist.

    Ich auch. Eigentlich gestern oder vorgestern: erste deutliche Anstiege der täglichen Neuinfektionen im Wochenvergleich.

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    Und Laschet?

    Sagt vor ein paar Tagen noch, dass Delta gar nicht so schlimm sein kann, weil die Zahlen immer noch fallen.

    Ich habe ja immer noch den Eindruck, dass wir mit der Aufhebung vielleicht nicht ganz so überhastet voranpreschen sollten, bis wir denn wirklich wissen, wie wir die Delta-Variante abwehren.

    Mich macht das einfach nur wütend.

    Maas und Co wollen ja die Maßnahmen aufheben, wenn im Juli oder August "alle Menschen" ein Impfangebot hatten.

    Das ist gleich doppelt falsch:

    Erstens sollte man erst lockern, wenn jeder die Chance auf vollständigen Impfschutz hätte, nicht bloß ein Angebot. Das ist ca. 2 Monate später.

    Und zweitens möchte ich denen ins Gesicht brüllen: "KINDER SIND AUCH MENSCHEN". Für U12 gibt es ja noch nichtmal einen Impfstoff.