Beiträge von Epaminaidos

    In Schleswig-Holstein müssen in den Schulen nach meiner Kenntnis bald keine Masken mehr getragen werden

    In Berlin wurde die Maskenpflicht im Unterricht bereits Anfang Oktober aufgehoben. Bei einer Inzidenz von über 200 bei den 10-14-jährigen.

    Nachdem die Kinder 18 Monate lang Masken getragen haben, hebt man nun also die Pflicht dazu wenige Wochen vor der möglichen Impfung auf.

    Wozu diese Eile?

    Und in wenigen Wochen, wird es kälter und die Inzidenz steigt nocht weiter.

    Aber die Impfempfehlung wird lange auf sich warten lassen, wenn sie überhaupt kommt.

    Darauf kommt es mMn nicht an. Wichtig ist, dass möglichst viele Menschen die Chance auf eine Immunisierung haben, bevor die Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.

    Ich fände es sehr ärgerlich, wenn die Kinder, denen so viele Opfer abverlangt wurden, jetzt kurz vor dem Bereitstehen der Impfung quasi zur Infektion freigegeben werden.

    Wenn's wir jetzt nicht aufheben, wann sonst?

    Wenn auch Kinder die Möglichkeit zur vollständigen Immunisierung hatten. Den Antrag auf Zulassung von 5-11 Jahren hat Biontech vor ein paar Tagen eingereicht. Also noch 3 Monate Geduld bitte!

    Was andere "Gehweg" nennen, ist in Wismar anscheinend gleich eine Fußgängerzone.

    In Wismar gibt es auch andere komische Sachen.

    Ich fahre beispielsweise mit dem Auto auf der linken von zwei Spuren. Auf meine Spur sind Pfeile gemalt: geradeaus+links. Ich will geradeaus und wundere mich, dass ich gemütlich am Stau vorbei fahre.

    Nach zwei Pfeilen dann die Auflösung: Das "geradeaus" entfällt plötzlich und es geht nur noch nach links.

    Dr.-Leber-Straße · 23966 Wismar
    23966 Wismar
    maps.app.goo.gl

    Das und ähnliches scheint dort zum Konzept zu gehören: die typische Kreuzung beginnt einspurig. Dann kommt die Spur für Linksabbieger und noch ein Stück weiter die für Rechtsabbieger.

    Welche Pfeile malt man wohl auf die mittlere Spur?

    Ist doch logisch: Als erstes kommt ein "geradeaus+links". Wenn die Linksabbieger "weg" sind, kommt ein "geradeaus+rechts". Und erst dann kommen die richtigen: "geradeaus"

    Keine Ahnung, was denen dabei durch den Kopf ging. Hilfreich ist es jedenfalls nicht.

    Ich habe leider kein vollständiges Beispiel auf Maps gefunden, obwohl ich mehrere dieser Kreuzungen gefahren bin. Scheint recht frisch zu sein.

    Ein halbes Beispiel:

    53°53'12.3"N 11°27'44.0"E · Schweriner Str. 11, 23970 Wismar
    Schweriner Str. 11, 23970 Wismar
    maps.app.goo.gl

    Und wenn ich jetzt sage: "Aha, die Benutzungspflicht ist auf Mofas beschränkt"?

    Rein formal betrachtet wird wohl eine Benutzungspflicht für Fahrräder angeordnet, es müssen sich aber nur Mofas daran halten.

    Das Schild markiert also nur einen Radweg, ohne für irgendjemanden eine Benutzungspflicht anzuordnen.

    Aber mit Radverkehr! weil: weg von der Straße!

    Zu der Radverkehrsführung auf Poel (da sind wir eigentlich) will ich gar nicht viel schreiben. Ist der mMn übliche Mist auf dem Land: ständiger Wechsel zwischen Fahrbahn, links- und rechtsseitigen b-pflichtigen Radwegen aller möglichen Formen. Inklusive "Gehwegabsenkung" an jeder Grundstückseinfahrt.

    Bei der letzten Reform (die aus formalen Gründen ungültig wurde), war der Punkt enthalten. Ich habe nichts von einer Änderung diesbezüglich gelesen, es aber jetzt auch nicht nochmal geprüft.

    Knapp 100 € (70€ zzgl. 28,50€ Gebühren) und ein Punkt sind mMn ganz schön happig und sollten das Problem recht flott lösen.

    Zunindest wenn Kommunen das wirklich verhängen und Privatanzeigen zulassen.

    Und leider akzeptieren viele Polizisten eine Behinderung des Anzeigenden nicht. Sie verlangen eine konkrete Behinderung eines Dritten. Zumindest habe ich das bei Diskussionen vor Ort oft genug zu hören bekommen.

    unabhängig von allen anderen

    Wahrscheinlich werden die Vertreter recht schnell feststellen, dass es sinnvoll ist, sich zu Gruppen zusammen zu schließen. Und dann nach einer internen Probeabstimmung geschlossen zu stimmen. Vielleicht nennen sie dieses Konstrukt dann sogar "Fraktion".

    Mit einer modernen Regressionsanalyse wird aus all den Statements das passendse Ergebnis errechnet und fertig.

    Ich will sehen, wie das bei einem Gesetzgebungsprozess funktioniert.

    Vor einer Schule ist ein Mädchen angefahren worden. Schönes Beispiel für Fehlinformationen durch die Presse.

    Ersten Informationen zufolge war das dreijährige Mädchen gegen 16 Uhr zwischen zwei geparkten Fahrzeugen auf die Fahrbahn der Hausburgstraße getreten und wurde von einem Pkw erfasst

    In der Presse ist die Einschränkung "erste Informationen" dann nicht nicht mehr enthalten.

    Das Mädchen lief in der Hausburgstraße in Friedrichshain zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn. Ein nahender Autofahrer konnte nicht mehr bremsen.

    Was war wohl tatsächlich?

    Ein Elterntaxi parkte im absoluten Halteverbot und überfuhr das Mädchen entweder direkt beim Anfahren oder kurz danach.

    "Holma noch ma ne Flasche Bier, sonst streik ich hier."

    Söder und Laschet haben vermutlich gerade versucht, ähnliche Bilder zu produzieren.

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    Die Wahrheit ist, dass es nicht so weitergehen wird wie bisher.

    Zumindest das CO2 wird mMn nicht der begrenzende Faktor sein. Die nötigen Techniken zu dessen Vermeidung stehen alle zur Verfügung und sind alle bezahlbar. Die letzte mir bekannte Schätzung geht von 0,5% BIP aus. Das klingt erstmal machbar.

    Vielleicht kommen irgendwann andere System an ihre Grenzen. CO2 wird vermutlich eher nicht das Problem.

    Ich finde auf diesen Skizzen immer das Argument "Sichtbeziehung" faszinierend. Oben auch wieder. Wie soll der Autofahrer oben einen Radfahrer sehen, der sich noch am Zebrastreifen befindet?

    Genau dort ist ein echter toter Winkel, den man nur mit üblen Verrenkungen einsehen kann.

    Ich stand vor ein paar Jahren mal in ähnlich schlechtem Winkel mit dem Auto hier an der südlichen Ausfahrt (im Dunkeln). In der Anfahrt habe ich einen Radfahrer überholt. Also habe ich angehalten, um ihn durchzulassen. Er kam aber nicht. Ich habe mehrere Sekunden gebraucht, ihn zu finden: er hatte wenige Meter neben mir an einer roten Ampel angehalten. Und genau in diesem erbärmlich schlecht einsehbaren Bereich will dieses Konzept die Radfahrer führen.

    Für meinen Hintermann war die Situation hingegen offensichtlich. Er hat sich also gewundert, warum ich nicht weiterfahre und hat entsprechend ausdauernd gehupt.

    Danke!

    Der 45 ist aber auch ein übler Moloch.

    Ich bin mir gerade gar nicht sicher, ob Satz 3 überhaupt den Nachweis einer erhöhten Gefährdung der Sicherheit verlangt.

    Aber der Reihe nach. Erstmal die Struktur von dem ganze Ding.

    Absätze 1-8 beschreiben diverse Dinge und Ziele, die die Behörden verfolgen sollen: Verkehrssicherheit, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Gewässerschutz, etc.

    Absatz 9 Satz 1 führt dann das Gebot der Sparsamkeit ein: Regelungen dürfen nur erlassen werden, wenn diese Ziele nicht anders erreichbar sind.

    Satz 3 definiert für Beschränkungen des fließenden Verkehrs nochmal gesonderte Anforderungen. Dazu unten mehr.

    Dann folgen noch diverse Ausnahmen, in denen der verschärfte Satz 3 nicht gelten soll.

    Und was fordert Satz 3 nun?

    Zitat von §45 Abs. 9 Satz 3 StVO

    Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

    Das Wort Gefahrenlage habe ich bisher so verstanden, dass die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigt sein muss.

    Genau um den Nachweis der erhöhten Gefährdung der Sicherheit drehen sich ja auch die Widersprüche gegen Benutzungspflichten.

    Aber ist das wirklich so zu verstehen?

    Eine Gefahrenlage ist doch viel mehr. So wird durch einen Falschparker nach allgemeiner Rechtssprechung die öffentliche Ordnung gefährdet. Das ist also eine Gefährdung ohne Gefährdung der Sicherheit von irgendjemandem.

    Auch der Bezug auf "in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter" spricht dafür, dass eine Gefährdung eins der genannten Rechtsgüter genügt. Das muss nicht die Sicherheit sein.

    Der einzige Unterschied zwischen Satz und Satz 3 wäre dann, dass für Satz 3 eine erhebliche Beeinträchtigung nötig ist, während bei Satz 1 eine einfache genügt.