Beiträge von Epaminaidos

    Für einen baulich nicht abgegrenzten Sonderweg braucht es VZ 237, weil dieses in Anlage 2 ein Verbot enthält.

    Welche Formierung genau meinst Du hier?

    Ein baulich angelegter Radweg kann auf verschiedenste Arten kenntlich gemacht werden. Es kann das klassische Rot ein. Manchmal ist es aber auch nur Asphalt statt Gehwegplatten. Oder sogar nur eine Linie auf dem Hochbord bei sonst identischem Belag.

    Es gilt, dass man den Radweg anhand der Gestaltung erkennen soll. Kurz: "sieht man doch".

    Aus welcher Textstelle genau folgerst Du, dass bei Radfahrstreifen "sieht man doch" eben nicht gilt?

    VZ 295 alleine sieht kein Verbot vor

    Wie bereits oben zitiert:

    Zitat von StVO Anlage 2 Zeichen 295 Ziffer 2a

    Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

    Und woher ergibt sich dann aus der StVO für einen solchen nicht beschilderten Streifen das Benutzungs- bzw. Parkverbot für Kfz?

    Woher ergibt sich aus der StVO, was ein unbeschilderter Gehweg ist? Was ein Radweg?

    Gar nicht.

    Das muss der Leser selber herausfinden.

    Dito beim Radfahrstreifen. Der Begriff wird einfach verwendet. Ohne jegliche Erklärung.

    Warum genügt Dir "Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm" nicht?

    Das "Problem" liegt doch maßgeblich darin, dass es ohne Schild einfach nur ein Seitenstreifen mit Piktogramm ist.

    Die StVO definiert überhaupt nicht, wie ein Radfahrstreifen aussieht. Das steht nur in der VwV, die für normale Verkehrsteilnehmer egal ist.

    Deshalb kann man durchaus davon ausgehen, dass ein Seitenstreifen mit Fahrradpiktogramm ein Radfahrstreifen ist und das Blauschild die B-Pflicht hinzufügt.

    Warum sollte ein Piktogramm dafür unzureichend sein? Normale Radwege werden oft sogar nur durch rote Oberfläche markiert. Da sollte ein Piktogramm auf Asphalt dicke ausreichen.

    Bei ausreichender Restfahrbahnbreite darf man links der durchgezogenen Linie parken.

    Sowohl Schutz- als auch Radfahrstreifen bedeuten absolutes Halteverbot für Kfz. Egal ob auf oder neben dem Streifen.

    Ist beides in Anlage 2 bzw. 3 StVO geregelt.

    Zitat von StVO

    Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

    Zitat von StVO

    Auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr darf nicht gehalten werden. Satz 1 gilt nicht für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV.

    Weiter links ist auch nicht erlaubt, da die StVO zum Halten den rechten Fahrbahnrand vorschreibt. Und der Schutzstreifen gehört zur Fahrbahn.

    Schon etwas älter, aber erstmalig bei mir vorbeigekommen:

    Risiko toter Winkel | ADAC
    Radfahrer oder Fußgänger werden oft verletzt, weil sie im toten Winkel übersehen wurden. ADAC Verkehrsexperten geben Tipps für Rad-, Auto- und Lkw-Fahrer.
    www.adac.de

    Ist das wirklich deren Ernst? Möchte denen vielleicht sonst noch jemand Feedback zu diesem Artikel geben?

    Der "Tote Winkel" wird durch den Rampenspiegel perfekt abgedeckt.

    Das soll ein Nachweis sein, dass auch beim Schulterblick nach links ein toter Winkel verbleibt. Dabei wird doch sogar deutlich gezeigt, dass der Fahrer alles sehen kann.

    Hier ist mir völlig rätselhaft, wie man auf diese Darstellung kommen kann. Selbstverständlich sind beide Fahrzeuge deutlich in den Außenspiegeln sichtbar.

    Die Existenz eines Weitwinkelspiegels wird einfach verleugnet.

    Es gibt da noch andere Feeds, mußt Du mal schauen: Vermissen Sie Ihr Fahrrad oder ein anderes Fahrzeug? - Berlin.de

    Diesen Link empfiehlt die Polizei direkt in der Online-Anzeige. Dazu einen Besuch im Fundbüro nach ein paar Wochen und der Beobachtung von Kleinanzeigen.

    Mit dem Hinweis auf Drogenumschlagplätze kann ich aber nicht allzu viel anfangen. Wie hast Du das gemacht?

    Und wo würde ich da bei einem direkt am Alexanderplatz geklauten Rad hingehen?

    Zu deiner Frage möchte ich ketzerisch anmerken, dass es auch für Mobiltelefone, Fernseher, Schmuck und weitetere Diebesbeute meines Wissens keine öffentlichen Auflistungen gibt.

    Stimmt. Das macht die Sache nicht besser.

    Wenn ich darüber nachdenke, wie viel Schaden so von vornherein verhindert würde, wird mir ganz anders.

    Den Aufwand für die paar Techniker, die das bauen, hätte die Polizei wohl in wenigen Monaten wieder drin.

    Hallo zusammen,

    aus gegebenem traurigem Anlass frage ich mich gerade, warum die Polizei keine Liste von als gestohlen gemeldeten Rahmennummern veröffentlicht.

    Weiß das jemand?

    In meinem Fall habe ich die Rahmennummer bei der Polizei gemeldet. Jetzt steht die Rahmennummer in irgendeiner Datenbank, bis mal ein Polizist mein (ex-)Fahrrad hochebt und die Rahmennummer abliest. Das wird wohl nie passieren.

    Gäbe es eine öffentliche Datenbank, könnte das Fahrraddiebstahl deutlich reduzieren. Denn man könnte das geklaute Rad dann weniger einfach innerhalb Deutschlands weiterverkaufen.

    Die CO2-Strafsteuer beginnt erst bei 117g CO2/km, viele PKW-Diesel bleiben locker darunter oder zumindest so nah an dieser Schwelle, dass sie nur mit sehr geringem Zuschlag rechnen müssen.

    Es ist das übliche Problem mit so kleinteiligen Regelungen: Es werden irgendwelche recht beliebigen Anreize gesetzt. Die Ergebnisse sind genauso beliebig.

    Die Lösung ist seit Ewigkeiten bekannt und wird seit den gleichen Ewigkeiten von der Politik nicht angewendet. Die deutsche Politik ist da kein bisschen besser.

    Autofahrer, was willst machen. Klar finden die das richtig, dann müssen sie nicht den Kopf drehen.

    Das Ausmaß an totalem Blödsinn in dem Thread und die breite Zustimmung zu selbigem überrascht mich dann doch noch. Dass in jeder Diskussion solche Idioten sind - geschenkt.

    Dass totaler Blödsinn Massen von Likes kassierst, ist für mich dann doch eher neu.

    750 Likes für diesen Mist!

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    Nach "Greise" suchen hilft – und drauf achten, dass er nicht nur diesen Thread durchsucht (unten rechts…).

    Jetzt habe ich kurz gedacht, dass das Problem bei der Suche zwischen meiner Tastatur und meinem Stuhl war.

    Aber nein: Die Suche im Forum funktioniert für mich immer noch nicht. Auch nicht mit Greisen und verschiedenen Suchoptionen.

    Trotzdem Danke für den Hinweis. Ich werde es einfach aussitzen :)

    Statistik zum Unfallrisiko nach Alter, leider ohne Quelle:

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    Ich hätte es gerne zur Diskussion über die Verkehrstauglichkeit von Senioren geschrieben. Aber die Suche scheint defekt ("Führerschein" liefert keinen einzigen Treffer).

    Da es in jeder Altersgruppe eine unterschiedliche Anzahl gibt, ist das eben nicht umsetzbar auf wer hat mehr Unfälle pro Fahrt oder Mio-km

    Ich gehe bei den Überlegungen davon aus, dass die Zahl "unverschuldete Unfälle pro Mio. gefahrene km" über alle Altersgruppen hinweg zumindest halbwegs konstant ist.

    Wenn diese Annahme zutrifft, lassen die Schuldquoten den oben beschriebenen Rückschluss auf die Zahl der "verschuldeten Unfälle pro Mio. gefahrene km" zu. Und genau das ist ja die spannend Zahl, um die Fahrtauglichkeit einer Altersgruppe zu beurteilen.

    Möglichkeiten, warum die Annahme eventuell nicht (exakt) zutrifft, habe ich auch beschrieben.

    Direkte Zahlen dazu wären mir natürlich auch lieber. Haben wir hier aber bisher nicht.

    Darin findet man auch eine Unfallverteilung nach Alter

    Die zweite Grafik (Hauptschuld) finde ich sehr interessant. Die interessante Zahl ist ja eigentlich "Unfälle pro 1 Mio. gefahrene km".

    Die Statistik legt nun nahe, dass die Gruppe "über 75" dreimal (!) so viele Unfälle pro gefahrene Strecke verursacht wie die Gruppe "45-55".

    Warum dreimal?

    Die Gruppe "über 75" trägt an ca. 75% der Unfälle die Hauptschuld, die Gruppe "45-55" an ca. 50%.

    Die Zahl der "unschuldigen Unfälle pro 1 Mio. gefahrene km" müsste für den einzelnen Fahrer dabei recht konstant sein. Beispielsweise 100. Dann läge die Quote der Hauptschuld bei "0%". Die 45-55-jährigen verursachen dann zusätzlich 100 Unfälle selbst und kommen auf 50% Hauptschuld. Die Gruppe "über 75" müssen hingegen 300 Unfälle verursachen, um auf 75% Hauptschuld zu kommen.

    Ein wenig gemildert wird dieser Effekt eventuell dadurch, dass Senioren andere Strecken fahren. Und eventuell dadurch, dass Senioren weniger "schuldlose Unfälle" doch noch durch eine gute Reaktion abwenden können.

    Trotzdem finde ich die Zahl sehr auffällig.