Beiträge von geisterradler

    Eine mögliche Gegenmaßnahme könnte eine Kameraüberwachung sein.

    Gibt es in weniger invasiv. Es gibt Sensoren, die den Belegungszustand einer Parkfläche feststellen. Das sind kleine Pucks, die am Boden festgeschraubt werden.

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    Für so etwas gibt es auch fertige Lösungen. Wird z.B. für eine Fehlbelegung von Ladesäulen genutzt.

    Moin,

    Cargo M - Flexibles Cargo bike für den Transport schwerer Lasten
    Der robuste Allrounder hat mit 355kg (inkl. Fahrer) eine extreme Ladekapazität. Die Ladefläche von 1,27m x 0,98m ist für den Transport einer Europalette…
    www.vowag.de

    Kettenloser Antrieb, d.h. die Kurbel wird wohl einen Generator antreiben der ein wenig Range-Extender macht. Die Akkus sind mit zwischen 2KWh und 7,5KWh auch eher auf L6e Niveau. Eigentlich ist das kein Fahrrad, sondern was die genutzte Verkehrsfläche anbelangt eher mit so etwas wie dem Goupil G4 den z.B. Picnic einsetzt zu vergleichen. Die Einstufung als Pedelec ermöglicht dann die Nutzung von freigebenen Einbahnstraßen und es wird kein Führerschein benötigt.

    1. Bei Minute 5:15 heißt es:

    "Es handelt sich um ein Pedelec, das heißt der Fahrer wird beim Treten unterstützt, und zwar bis zu einem Tempo von 20 km/h."

    Bedauerlicherweise wird nicht weiter erläutert, warum die Antriebsunterstützung bereits bei 20 km/h endet anstatt wie bei Pedelecs üblich bei 25 km/h. Es wird auch nichts darüber berichtet, ob es möglich ist, das Fahrzeug durch Treten schneller als mit 20 km/h zu fahren.

    Die Fahrradmarke interessiert anscheinend nicht. Wenn der Mercedesfahrer sein Geld nicht in der DotCom-Blase gemacht hat, muss er wohl Beamter gewesen sein.

    Flyer Gotour 3 - der Hinterbau ist sehr charakteristisch :). Der Benz wurde von 2011 - 2017 gebaut. Wenn das nicht 'älterer Mitbürger mit reduzierten Reaktionen und Fahrzeug im Erstbesitz' war, würde ich eher auf Kasperkiste mit Klappenauspuff und entsprechendem Insassen tippen - das ist ja oftmals die bedauerliche Anschlussverwendung für diese Geräte.


    Edit. Steht ja im Artikel - der Benzfahrer ist 83.

    Das dürfte wohl hier gewesen sein. Ich fahre dort regelmäßig auf meinem Arbeitsweg lang. Regelkonform kann der geneigte Autofahrer dort nur ohne Gegenverkehr überholen, ein Zustand der auf dieser Strecke im Berufsverkehr kaum eintreten wird. Insofern bauen sich auf den ca. 2km von Hilden Ortsmitte bis zum Unfallpunkt durchaus Überholnöte auf. Hinzu kommt, dass die Parkbuchten idR nicht so leer sind wie auf den Streetview-Bildern, sondern auch gern mal von Transportern und anderen breiten Fahrzeugen belegt werden. Da hilft nur konsequentes Einhalten eines Abstandes zu parkendem Blech um Dooring zu entgehen. Fürsorglich, wie die Straßenverkehrsbehörde ist, gibt es auch eine Gehwegfreigabe bei denen sich der Radling dann mit Wurzelaufbrüchen etc.. befassen kann. Aber, dafür gibt es dann 100m weiter im Blauschildteil dann auch ein "Schäden an Rad- und -Gehweg" 

    Ich bin verwirrt...

    das 133-20 ist für die Autofahrer, damit die auf die Füßlinge achten, die ab dem VZ259 auf die Fahrbahn treten müssen. Mal unter der Annahme, dass vorher auch schon Gehweg mit Fahrradfreigabe Schrittgeschwindigkeit war - dürfte man im Bereich zwischen 259 und wiederum Gehweg/Freigabe beliebig schnell fahren?

    Schau dir mal diesen Film an:

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    Das sind, wenn ich's richtig verstanden habe; Fahrzeuge der L6E-Klasse (max. 45 km/h). Die haben allerdings dieselbe Größe wie ein kleiner Kleinwagen. Also deutlich günstiger als ein Fiat 500 oder ein Smart-Zweisitzer sollten die nicht sein bei einer Anwohnerparkgebühr-Staffel. Zwar sind die Fahrzeuge auf max. 45 km/h zugelassen und dürfen nicht mehr als 425 kg wiegen, aber der Platzbedarf ist trotzdem immens größer als bei einem Fahrrad.

    DAs Problem bei den Dingern ist, dass das zumindest hier ne Gehhilfe für Jugendliche ist, bis die dann ein "richtiges" Auto bekommen. Und leider auch noch oft als Stinkekiste. 6KW und max. 425kg sind weit weg von heutigen Kleinwagen - auch die Abmessungen. Ein Citroen AMI 2,41m lang und 1,39m breit. Schau Dir mal hier bei Carsized einen VW up! im Vergleich zu so einem L6e Fahrzeug an. Der Flächenverbrauch von einem fetten Lastenrad dürfte so irgendwo in der Mitte liegen zwischen Fahrrad und L6e

    Würden S-Pedelecs 50 km/h fahren, bräuchten sie gar nicht überholt werden. :/ Das Selbe gälte für Pedelecs in 30er Zonen, wenn die 5km/h schneller wären.

    Naja - Fahrräder MÜSSEN überholt werden - auch wenn die über 30 in der 30er Zone fahren. Gilt auch für Pedelecs. Und auf Grund der ähnlichen Silhouette werden auch S-Pedelcs von Vielen nicht als "richtiger Verkehr" klassifiziert werden.

    Gibts auf diesem Planeten tatsächlich noch nicht-entwickelte Länder? Wie muss man sich die vorstellen?

    Ich weiß nicht, aber ich schätze es macht einen Unterschied, ob ich in Madasgakar, Somalia, Kongo etc.. oder in der Schweiz, der Bundesrepublik oder Kalifornien das THW oder die Feuerwehr rufe. So richtig nicht-entwickelt wird schwierig, vielleicht so was wie North-Sentinel Island? Wir können ja mal nachsehen, wie dort die Radverkehsinfrastruktur so ist.

    Die folgende Umfrage soll Aufschluss geben, welche Gestaltung der Anwohnerparkgebühren am meisten Zuspruch erhält. Bitte schreibt auch Sachen auf, an die ich vielleicht noch nicht gedacht habe. 7 Kreuze können gemacht wären, sodass alle Staffelung-Kriterien angekreuzt werden können und außerdem noch ein Kreuz übrig ist für den Preis.

    Staffelung Fahrzeugtyp: Fahrrad/E-Bike/Lastenrad kostenlos, L6E, L7E deutlich günstig. Ansonsten eine Staffelung, die den Unterschied zwischen Kei-Cars, e-Up und Co. und Ford F350 deutlich macht.

    Genau, bei Geldstrafen ist das ja eigentlich kein Problem: Einfach dem Halter auferlegen und der kann es beim Fahrer wieder eintreiben. Schwieriger ist es freilich bei Punkten oder Fahrverboten, denn diese sollen ja gerade den Idioten von der Straße entfernen.

    Klar. Die Geldbuße muss halt so hoch sein, dass der Halter ein vitales Interesse daran hat, zu wissen wer gefahren ist. Man könnte ja auch auf die Idee kommen, bei auferlegtem und nicht vorhandenem Fahrtenbuch und Vorfall im Fahrverbotsbereich das Tatmittel einzuziehen.. ach.. Wissing, Buschmann...

    Das ist ja hoch bedauerlich, dass der Unternehmer das nicht zuordnen kann. Ich verstehe nur nicht, warum das in .DE zum Problem der Allgemeinheit gemacht wird. Wenn der Halter leider leider nicht feststellen kann, wer mit das Tatmittel genutzt hat, soll er halt die Strafe zahlen. Klappt ja z.B. in den Niederlanden ganz brauchbar, ohne dass die Rechtsstaatlichkeit deswegen dem Untergang geweiht ist.

    Nach dem Tod eines Radfahrers durch einen Geländewagen kam es in Frankreich zu Protesten. In Toulouse gingen Aktivisten noch einen Schritt weiter: Sie machten die Reifen von mehr als 60 Autos platt.


    Toulouse: Aktivisten lassen Luft aus Reifen von Dutzenden SUV
    Nach dem Tod eines Radfahrers durch einen Geländewagen kam es in Frankreich zu Protesten. In Toulouse gingen Aktivisten noch einen Schritt weiter: Sie machten…
    www.spiegel.de

    ... würdest du es dir dann selbst kaufen, wenn der AG-Zuschuss dann eingefroren wird? Also du selbst dann die Differenz von knapp 10,- zahlen müsstest?

    Schwierig. Der ÖPNV ist hier in der Region Düsseldorf zumindest für mich so wenigen Fällen eine Alternative zu Fahrrad und Auto. Vor ein paar Wochen war ich in Dortmund - auf einem Sonntag. Es kam nicht EIN Zug ansatzweise pünktlich an. Der RRX ist dann nicht über Wuppertal gefahren, sondern hat mal eben alle Haltestellen in Witten, Schwerte, Hagen, Schwelm usw.. weggelassen und ist über Essen->Duisburg-> Düsseldorf gefahren, um zumindest den Rest seiner Strecke nach Aachen noch bedienen zu können. Fazit - mit dem ÖPNV fahren kannste machen, wenn es egal ist, wann Du ankommst. Das Jobticket war für mich so etwas wie ein Test. Ich hätte es vermutlich abbestellt, weil es für mich so wenig Sinn macht. Die 9€ on top sind da vermutlich der Auslöser das tatsächlich zu tun, ganz unabhängig davon was mein AG da tut oder nicht tut.