Mit welcher Sicherheit kann und wird denn festgestellt werden.....
Man hat die Verstorbenen befragt, jeden Einzelnen. tld
Mit welcher Sicherheit kann und wird denn festgestellt werden.....
Man hat die Verstorbenen befragt, jeden Einzelnen. tld
Lasst die Amis doch wählen wen sie wollen, sie müssen es dann auch vier Jahre ertragen.
Die Welt wird schon nicht untergehen, dafür sorgen ganz andere Probleme die nicht gelöst werden.
Verkehrswende halt.......
Naja, dieses blablabla von FRS kann ich nicht ernst nehmen. Ich werde allein aufgrund der Tatsache, dass ich kein Wauto habe, von der normalen Buchung ausgeschlossen. Das empfinde ich als Diskriminierung.
Man kann sich da aber auch leicht in seinen Empfindungen und Vorurteilen verrennen.
da steht aber schon "Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs"
Ich glaube, die Kläger geben sich Illusionen hin. Sie hoffen, durch einige Gewinne werde sich der Gegner besinnen.
Das ist natürlich nicht der Fall, denn er bricht ja Recht und Gesetz vorsätzlich. Solange nicht Gulag droht, wird man unverändert weiter machen. Ein ausschließlich durch Gerichte erzwungener Zustand ist ein instabiler Zustand = endlos klagen.
Für jedes entfernte Blau wachsen 5 nach.
Wenn die gewonnenen Klagen überhand nehmen, nur mal angenommen, wird man die StVO anpassen.
Auch von den höchsten Gerichten ist nur noch Kontra zu erwarten. Was ist, wenn man es tatsächlich dorthin schafft, die Geschichte dann aber wie der gesamte Corona-Schweinkram durchgewunken wird? Dann haben doch alle die Arschkarte, für immer.
Kann man nur bekräftigen, die Verwaltung weis ja wie aufwändig der Rechtsweg ist. Und teuer ist er auch noch, da wird dem Michel schon die Lust vergehen.....
Fußgängerverbände
Gibt es ja kaum in "den Städten". Mir fällt da nur der Fuß e.V. ein - auch da war Dr. Kettler sehr engagiert.
240er schießen hier in Wismar wie Pilze aus dem Boden - sehr gerne auch linksseitig innerorts Zweirichtung......
vom (2) lesen die Beamten nur "Sicherheit" das "Leichtigkeit" wir dann schon gern ignoriert oder mit "kann ja schieben" übersetzt.
Sommerloch oder doch ernst gemeintes Thema?
was ist daran spannend?
Welche Behörde sich da vor den Karren spannen lässt. Wenn das Jemand selber macht, dann macht er sich ja strafbar und das mit Vorsatz...
Naja, spätestens wenn es vor das Verwaltungsgericht geht, brauchen ja viele Behörden auf einmal externen Rat in Form von teuren Anwaltskanzleien.
Meiner Erfahrung nach sind solche Fachanwälte nicht nötig, die Richter halten sich an die Meinung der Verwaltungsfachkräfte. Leider selber erlebt.
Da wäre ich gespannt, von wem sie das Fahrrad entfernen lassen wollen ....
Es reicht völlig, wenn man sich die VwV-StVO durchliest und anwendet.
Offensichtlich lernen sie auch das nicht in ihrer Ausbildung.....
VwV-StVO richtet sich übrigens an die Verwaltung und hat direkt keine Außenwirkung auf die Verkehrsteilnehmer.
Irgendwie weis das in der Verwaltung aber Niemand das es so ist.....
Ich habe gerade den Eindruck, dass die VwV-StVO bei der Ausbildung junger Beamter keine Rolle spielt. Hier in Wismar hat es gerade einen Generationswechsel in der StVB gegeben und der Junge Mann ordnet eine Benutzungspflicht nach der anderen an. Darunter auch ganz viele Linke gemeinsame Geh- und Radwege innerorts. Nach seiner Meinung muss der Radfahrer eben schieben wenn es nicht zu fahren geht.
Ich warte jetzt erst einmal ab. Dass IFG habe ich nicht explizit angeführt. Irgendwas müssen die Beamten ja auch wissen was mir zusteht.
Ich habe meinen Widerspruch formuliert und an die Behörde geschickt. Das VZ 205 wede ich dann schlucken. Das VZ 240 aber nicht so einfach. Ich habe um Einsichtnahme in die Anordnung gebeten um eine ausführliche Begründung zu schreiben.
Heute kam die Eingangsbestätigung per EMail:
Sieht im Moment nicht so aus, als würde man mir die Einsichtnahme gewähren wollen.
Wissen wir da noch etwas nicht was Scheuer sich gerade ausdenkt? Linksverkehr in Deutschland um den Austritt von UK zu kompensieren?
Um das klar zu stellen: Altbestandregeln oder -schutz gibt es nicht. Auf Antrag eines betroffenen muss die Behörde neu bescheiden und dabei von den aktuell geltenden Regeln ausgehen. Sie muss also die aktuelle Situation bewerten und das ihr aufgetragene Ermessen ausfüllen.
Nicht, solange die Beamten sich auch noch als "bin selbst Radfahrer" bei ihren Entscheidungen trotzdem stets die Autofahrer-Brille aufsetzen
Oder es sind Beamte die dir klar ins Gesicht sagen: "Da fahre ich immer auf dem Gehweg und alle Anderen machen das auch - warum wollen Sie das denn nicht?"
Die Hauptfrage ist ob dort gegenüber nur das rot gepflasterte der Gehweg ist oder ob das Kleinpflaster auch zum 240er Bereich gehört. Wenn es die gesamte Breite ist, dann ist der Radweg nicht von der Fahrbahn abgesetzt.
Die Bordsteinabsenkung ist ja nur ein Indiz. Laut Stadtsprech der Behörden ist in Wismar der rot gepflasterte Teil der Radweg und das grau gepflasterte der Gehweg. Genau aus so einer Argumentation habe ich einen Prozess gewonnen so dass ein 240er aufgehoben wurde.
Das Backsteingebäude ist der Bahnhof? Wie ist es da mit Bushaltestellen und ein und ausgehenden Fußgängern?
Ja das Gebäude ist der Bahnhofsausgang (der Erker vorne) von dort geht es über den Zebrastreifen gerade über die Straße in die "City" Der geneigte Reisende steht dort und orientiert sich wohin er muss, das dann im gegenläufigen Radverkehr, der dort eine Hauptroute darstellt.
Auf der Fahrbahn ist Tempo 30 in beide Richtungen eher weniger Verkehr. Der straßenbegleitende linke Radweg endet an dieser Stelle und teilt sich in Parkfahrer und Fahrbahnfahrer auf. Ebenfalls kommen von der Fahrbahn von hinten Radfahrer die nun im Zickzack durch abbiegenden KFZ Verkehr (Taxi und Bahnhofsparker) auf den Geh- und Radweg fahren müssen. Sichere Aufleitung gibt es keine, auch keine Hilfe für Diejenigen die vom linken Radweg auf die Fahrbahn weiter wollen. Radfahrer können ja schieben / absteigen
Man konnte bisher (vor ca 3/4 Jahr) auf der Fahrbahn ganz smooth in beide Richtungen durchfahren, völlig eben ohne Gefälle, ohne Fußgänger zu stören, ohne Gegenradler zu haben. Da stand vorher Gehweg mit Radfahrer frei.