stattdessen OWi:
105607 - überholen, behinderung, gefährdung gegenverkehr
Noch schön schildern, wie knapp das war, dass du instinktiv nach rechts ausgewichen bist, beinahe den Kantstein touchiert und gestürzt bist. Straße war gerade, du hattest Tagfahrlicht an, der Kaftfahrer musste zwangsläufig erkennen, dass Gegenverkehr aufkam, ein Überholen hier nicht möglich war.
Fertig.
So ziemlich exakt den Fall hatte ich bei meiner ersten Anzeige eines Linienbusfahrers.
Der aufnehmende Polizist riet mir nach meiner Schilderung des Vorfalls und kurzer Rücksprache mit den "Verkehrsprofis" der Dienststelle davon ab eine Anzeige wegen Nötigung zu stellen.
Als ich ihm darauf erklärte, dass ich das auch nie wollte, weil es wohl absehbar eingestellt würde, hatte er erstmal ziemlich
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Nach ein paar Wochen bekam ich dann sogar Rückmeldung, dass der Busfahrer die OWi "Zu enges Überholen mit Behinderung" angenommen und bezahlt hatte. Bin mir jedoch sicher, dass ich ziemlich deutlich von Gefährdung gesprochen hatte, und nicht nur Behinderung.
Oder wie empfindet ihr das, wenn er wegen Gegenverkehrs einfach an die Bordsteinkante rüberzieht, man sich kurz vor Feindkontakt gerade noch im ungünstigen spitzen Winkel auf den Radweg retten kann ohne sich dabei hinzumaulen, was man eindeutig den eigenen Fahrkünsten zu verdanken hat?