im Forum vom Verkehrsportal (mittlerweile MLR-frei).
Er hat dort übrigens freiwillig den Hut genommen.
im Forum vom Verkehrsportal (mittlerweile MLR-frei).
Er hat dort übrigens freiwillig den Hut genommen.
Wer kennt alles schon dieses Zusatzzeichen?
@alle, die es noch nicht kennen: Wüsstet ihr auf Anhieb, was es bedeuten soll?
@alle, die es schon kennen: bitte nicht gleich spoilern.
Mich hat es auch schon auf Schienen auf die F****e gelegt. Ich käme aber im Leben nicht auf die Idee jmd. anderem die Schuld dafür geben zu wollen.
"Achtung! Kaffe ist heiß!"
Das musst du die schlauen Damen&Herren fragen, die die StVO verbrochenfasst haben.
"Wichtig: Auch wenn die Benutzungspflicht aufgehoben wird, darf der Radweg weiter benutzt werden, wenn die Stadt Schenefeld entsprechende Schilder aufstellt."
Welche Schilder sollen denn aufgestellt werden?
?
Mir wäre es neu, dass es überhaupt eines Schilds bedarf, damit ein Radweg benutzt werden darf.
Hupe verbieten.
Wenn mir einer sagt, wofür die tatsächlich benötigt wird, ziehe mich meinen Vorschlag zurück.
Mit der Hupe soll dem ängstlichen Radfahrer nur mitgeteilt werden, dass er gesehen wurde und keine Angst haben muss, dass er gleich aus Unachtsamkeit geplättet wird.
Kann ein Radler Fußgänger auf dem Radweg als Hindernisse nicht erkennen? Muss er dann ggf. die Geschwindigkeit so anpassen, dass er immer bremsbereit ist und vor dem Hindernis zum Halten kommen kann?
Bremsbereit sollte er so oder so sein. Wenn Fußgänger den Radweg blockieren, dann kann der Radler (wenn möglich) auf die Fahrbahn ausweichen. Andernfalls muss er eben stehenbleiben, bis der Weg wieder frei ist. Oder er steigt ab und schiebt auf dem Gehweg daran vorbei. Was er nicht machen darf: einfach auf dem Gehweg vorbeifahren und dabei evtl. auch noch einen Poller beschädigen.
Gerade in der Rad-Spannerei entdeckt.
Unfassbar!
Es gibt sogar Photos vom Täter und seinem Fahrzeug und trotzdem ist er nicht zu fassen. Und dann auch noch so viele Leute mit Autos drumherum, die ihn wegfahren lassen.
Dobrindt lehnt wohl beide Absenkungen ab:
Sowohl die der Promillegrenze als auch die der vmax auf Bundesstraßen.
An meinem Zweitrad fahre ich jetzt zwei Busch & Müller IXON Speed Premium spazieren. Die Dinger sind ja nunmal wirklich die absolute Härte.
Bin ja schon lange am überlegen ob und welche akkubetriebenen Leuchte ich mir holen möchte. Bin nämlich Sommer wie Winter zum großen Teil im Dunkeln unterwegs und habe bisher für die teilweise erreichten Geschwindigkeiten definitiv unzureichende Beleuchtung.
Hatte mit der IXON IQ Speed Premium geliebäugelt. Nun werde ich sie mir definitv kaufen. Danke, Malte!
Da erinnerst du dich richtig. Knackpunkt war wohl die Ankündigung.
Das liegt dann in der Regel an der gemeinsamen Ampel für Radfahrer und Fußgänger
Was genau meinst du denn mit "gemeinsamer Ampel"?
a) Streuscheibe mit Fahrrad und Ampelmännchen zusammen?
b) weil die Radfahrerfurt an die Fußgängerfurt grenzt und somit zur Zeit noch das Lichtzeichen für zu Fuß Gehende zu beachten ist?
Zitat von StVO §37: Wechsellichtzeichen6.Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Es hält sich doch eh kein Radfahrer an die Regeln, der ist doch selbst schuld, er hätte ja mit dem abbiegenden Kraftfahrzeug (oder was auch immer da unfallursächlich war) rechnen müssen, bestimmt hatte er kein Licht und dann wird auch noch drüber gerätselt, dass er ja sicherlich auf der falschen Seite gefahren ist. Blablabla.
Irgendwie fehlt da noch das Totschlagargument schlechthin:
der Fahrradhelm
Also darf eine Behörde so viele Schilder aufstellen wie sie möchte, solange diese nicht im Vekehrszeichenkatalog aufgeführt werden?
Es soll Amtsrichter geben, die der Meinung sind, dass Schilder, die von 9/10 Verkehrsteilnehmern richtig interpretiert werden, auf jeden Fall zu beachten sind. Dabei ist es völlig unbeachtlich, ob dies Phantasieschilder sind oder nicht.
Radschwarzfahrer: Schau dir mal auf der Bumm-Seite den Lichtvergleich an:
So schlimm zu lesen fand ich's gar nicht.
VZ stehen regelmäßig rechts. Also ein Geh-und Radweg in Luxusbreite.
Wie niedlich...
Dann wünsche ich mir
auf allen Straßen
Wenn das mal kein Eigentor ist. Ich wäre eher für zHG 30 für alle Kfz bei .
in die andere Richtung NurFußgänger-Scheiben vorhanden sind.
Und selbst NurFußgängerZuFußGehende -Scheiben gelten ab und zu auch für den Radverkehr.
Hier mal ein Link zum Thema, was überhaupt zweite Reihe ist: *klickmich*