Beiträge von Malte

    Hat schon mal jemand weg-li ausprobiert?

    Ich habe gerade bei ein paar Kraftfahrern, die mit dem zugeparkten Geh- und Radwegen geradezu um ein Bußgeld gebettelt haben, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstellt und bin überrascht, wie viel Arbeit das Ding einem abnimmt: Ort und Uhrzeit werden aus den hochgeladenen Fotos ermittelt und die Software erkennt überdies nicht nur das Kennzeichen des Fahrzeuges und die Farbe, sondern offenbar auch noch die Fahrzeugmarke und den einschlägigen Verstoß.

    Jetzt müsste ich nur noch wissen, ob sich die Kieler Bußgeldstelle für Ordnungswidrigkeitenanzeigen per Mail erwärmen kann.

    Zwar nicht Hamburg, aber im benachbarten Tornesch wurde gestern Abend eine 59-jährige Radfahrerin schwer verletzt: Unfall beim Abbiegen: Lastwagenfahrer übersieht Radfahrerin

    Der Lastkraftwagen bog von der Denkmalstraße nach rechts in die Pinneberger Straße ab, die Radfahrerin fuhr auf dem linksseitigen Radweg Richtung Prisdorf. Für Radfahrer sind in bester schleswig-holsteinischer Tradition auf beiden Seiten gemeinsame Fuß- und Radwege für beide Richtungen angeordnet.

    Das mit den punktbewehrten Verstößen fürs Gehweg- und Radwegparken ist aber unabsichtlich von der inkonsequenten Punktverteilung bitter für einige Kraftfahrer, die hier in der Nachbarschaft ihr Gewohnheitsrecht ausüben und jeden Abend bequem ihren Parkplatz auf dem Gehweg vor der Haustür ansteuern. Wenn es jetzt für jede Übernachtung einen Punkt gibt, ist die Fahrerlaubnis ratzfatz fort.

    Das wird natürlich nicht passieren, weil wir in Kiel zwar einen Kommunalen Ordnungsdienst haben, der aber nur mit 16 Mitarbeitern ausgestattet ist. Oder wie ich es formuliere: Als Falschparker muss man einfach jeden Monat zehn Euro in die Kriegskasse stecken und kann dann Weihnachten groß mit der Familie essen gehen.

    Es geht nicht genau über Unfälle, aber über Gefahrenstellen im Allgemeinen. Leider nehmen bislang nur fünf Städte daran teil, weil dazu ein Ansprechpartner im jeweiligen Ort notwendig ist, der sich dann um die Beseitigung der Gefahrenstellen kümmert:

    Alle interessierten Fahrradfahrerer*innen sind herzlich eingeladen, die kostenlose App auf dem Smartphone zu installieren und so unkompliziert einen wichtigen Teil zu dem Forschungsprojekt für mehr Sicherheit im Radverkehr beizutragen.

    Im Projekt SimRa sammeln wir – auf datenschutzkompatible Art und Weise – Daten darüber, wo es in der Stadt für Radfahrende zu Gefahrenhäufungen kommt, welcher Art diese sind, ob diese zeitlich oder lokal gehäuft auftreten und wo sich die Hauptverkehrsflüsse auf dem Rad bewegen. Hierfür wurde im Projekt eine Smartphone-App entwickelt, die mittels GPS-Daten Fahrtrouten aufzeichnet und dabei Beschleunigungssensoren zum Detektieren von Gefahrensituationen nutzt – bspw. plötzliches Bremsen, Ausweichen oder gar einen Sturz. Im Anschluss an die Fahrt werden Radfahrende gebeten, diese detektierten Gefahrensituationen zu kategorisieren und zu annotieren, etwaige nicht detektierte Gefahrensituationen zu ergänzen und einen Upload auf die Projektserver frei zu geben.

    Kiel oder Hamburg stehen bislang nicht auf der Liste, aber vielleicht hat ja jemand Lust, das einmal auszuprobieren.

    Ich wundere mich ja, dass ich schon lange keine Fanpost mehr bekommen habe. All die schönen Autogrammkarten waren für die Katz und setzen bei mir in der Schublade Staub an:

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    Meldung aus Luxemburg:

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    Zwei Leitbaken ersetzen nunmal keine Absicherung eine Baugrube.

    Ganz im Gegenteil: Die jetzige Krise wird man in den reinen CO2-Zahlen als sinkende Emissionen sehen können.

    Und auch wenn absolut jeder weiß, dass es ein Einmaleffekt ist, wird es mMn trotzdem zum Nachlassen bei den Anstrengungen führen.

    Ich finde gerade die Quelle nicht mehr, aber vor ein paar Tagen las ich, dass der CO2-Ausstoß in diesem Jahr bislang um fünf Prozent gesunken wäre, für unsere Klimaziele aber sieben Prozent notwendig wäre — und das jedes Jahr.

    Natürlich ließe sich mit etwas mehr Planung sicherlich ein wirtschaftlicher Totalabsturz wie in den letzten Wochen vermeiden und eine Art sanftere Transformation einleiten, aber ich vermute mal: Jedes Jahr sieben Prozent, das wird kaum zu schaffen sein.

    Und andere Ideen und Optionen haben wir leider nicht.

    Edit: Hier steht's: The world is on lockdown. So where are all the carbon emissions coming from?

    Der ganze Hammer an der Geschichte aber ist, dass ich vor 36 Jahren in genau der Jugendherberge oberhalb der Straße für mehr als eine Woche gewohnt habe. Damals gab es die rote Furt noch nicht, das weiß ich ganz genau. Auch die 30-Zone ist seitdem neu. Und wir sind damals auch Rad gefahren in Eckernförde. Wie es aber damals mit Blauschildern aussah, weiß ich leider nicht mehr. Mensch, wie die Zeit vergeht...

    Und wie klein die Welt ist — wo hast du dich denn noch so hier im Norden herumgetrieben? Vielleicht finden wir noch ein paar lustige Stellen.

    Wo steht denn dort ein [Zeichen 306] , ich hätte jetzt gedacht, da war damals komplett rvl. :/

    Vielleicht habe ich mich mit der Vorfahrtstraße tatsächlich vertan — ich dachte, während meines Fahrschulunterrichtes 2008 wäre hier eine ebenerdige Kreuzung vorhanden. Es bleibt aber die Frage, ob diese Aufpflasterung genügt, um anschließend auf einer „neuen Straße“ unterwegs zu sein, in der dann erstmal rechts vor links gilt.

    Aber dadurch würde letztlich nur der Fußgängerüberweg zur Hälfte legitimiert, in einer Tempo-30-Zone wäre er dennoch abkömmlich. An den Vorfahrtsverhältnissen für Radfahrer ändert das ja nichts.

    ich habe mir jetzt mal den neuen Tatbestandskatalog angeschaut und habe ein paar Fragen.

    Seltsam auch: Das Halten auf dem Schutzstreifen (ab 142170) ist ein B-Verstoß mit einem Punkt, sobald es sich nicht mehr um das „einfache Halten“ ohne Behinderung oder Gefährdung handelt. Das Parken (ab 142074) hingegen ist kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß und gibt auch keinen Punkt.

    Das Halten auf einem Geh- und Radweg mit Zeichen 240 (ab 141090) ist ebenfalls kein fahrerlaubnisrelevanter Verstoß, das Parken (ab 141194) ist ab Behinderung oder ab einer Stunde hingegen schon. Gleiches gilt für Radwege mit Zeichen 237: Das Halten (ab 141070) ist unproblematisch, für das Parken (ab 141174) mit Behinderung oder ab einer Stunde gibt es einen Punkt.

    Das kann so ja nicht gewollt sein — mal gibt es für das Halten einen Punkt, mal fürs Parken. Ich habe mal in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung geschaut, dort werden mit einem Punkt bewehrt:

    3.2.7bUnzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen52a.1, 52a.2, 52a.2.1, 52a.3, 52a.4
    3.2.7cUnzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr54a.1, 54a.2, 54a.3

    Wurde da das Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Parken auf Schutzstreifen einfach vergessen?

    In Eckernförde wird der touristische Kraftverkehr aus Süden kommend über die Preußerstraße als Einbahnstraße zu den strandnahen Parkplätzen geleitet. Da ist also im Sommer viel los und im Winter nicht ganz so viel, auch wenn dann statt Strand ein Wellenbad lockt. Für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer hat man sich auch etwas lustiges einfallen lassen, denn der Spaß soll ja nicht zu kurz kommen:

    Man kann schon mal verschiedene Dinge feststellen:

    1. Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg im Bildhintergrund, beziehungsweise der gemeinsame Fuß- und Radweg im Vordergrund in einer Tempo-30-Zone ist schon mal schwierig. Den will man hier aufgrund der Verkehrsstärke und der Einbahnstraße vermutlich haben.
    2. Ein Fußgängerüberweg ist nach 2.1 Abs. 3 R-FGÜ in der Regel entbehrlich innerhalb einer Tempo-30-Zone.
    3. Gemeinsame Fuß- und Radweg verträgt sich nicht mit einem Fußgängerüberweg, sagt 2.1 Abs. 2 R-FGÜ.
    4. Ein einzelnes Zeichen 350 am rechten Fahrbahnrand ist eigentlich etwas wenig, dafür dass wir uns hier in einer Vorfahrtstraße befinden.
    5. Eine Vorfahrtstraße in einer Tempo-30-Zone funktioniert eigentlich gar nicht.
    6. Fußgänger haben hier kraft ihres Fußgängerüberweges „Vorfahrt“, Radfahrer aber nicht — obwohl für Radfahrer nicht nur eine Fahrradfurt markiert wurde, sondern nicht einmal mit roter Farbe gegeizt wurde.
    7. Zwischen der geschlossenen Schranke und dem Fahrbahnrand sind etwa anderthalb Meter Platz. Das reicht für ein paar Fußgänger zum Warten, wird aber schon schwieriger, wenn man mit dem Rad vor der Schranke wartet — dann hängt nämlich der Bürzel noch auf der Fahrbahn. Macht ja aber nichts, in dem Fall kann man ja absteigen und bevorrechtigt wieder zurück auf die andere Straßenseite gehen, um dort zu warten.
    8. Für wen ist eigentlich die schnuckelige Haltlinie am Bahnübergang? Für Radfahrer, die erst über die Fahrbahn rollen und dann vor der geschlossenen Schranke mit dem Hinterrad auf der Fahrbahn warten? Oder für Radfahrer aus der Gegenrichtung, die dann trotz der rot leuchtenden Fahrradfurt artig warten, während sie wiederum mit dem Rad im Schließbereich der Schranke stehen?

    Es kann hier, je nach Jahreszeit und Pandemieproblemen auf dem Geh- und Radweg durchaus voller werden, ich erinnere mich auch noch an Ausflüge an den Strand, bei denen wir mit bestimmt zehn oder mehr Radfahrern mitten auf dem Bahnübergang gewartet haben, um diese Straße hier queren zu können. Vermutlich war die Idee hinter dieser ganzen Konstruktion, einen solchen Stau auf der Bahnübergangsinsel zu vermeiden, was dann in dieser roten Fahrradfurt resultierte.

    Nun störe ich mich ganz erheblich an dieser roten Furt, die eine Vorfahrt suggeriert, die ich eigentlich gar nicht habe.

    Allein: Wie könnte man es besser machen? Klar, Lichtzeichenanlage hinstellen, die dann vor Schließung des Bahnüberganges den Fuß- und Radverkehr abfließen lässt. Oder den ganzen Quark mit dem benutzungspflichtigen Radweg und der damit einhergehenden S-Kurve über den Bahnübergang bleiben lassen — allerdings dürfte das gegen die touristischen Sonntagsradler wenig helfen, die kurbeln dann eben auf dem Gehweg rum. Und Fußgängern, die ihren Gehweg trotzdem behalten würden, müssten ja auch noch irgendwie rüber.

    Ich bin pünktlich um Mitternacht zu einem kurzen Mitternachtsspaziergang aufgebrochen. Auch wenn die Bußgelder im internationalen Vergleich lächerlich sein mögen, so liegt im Vergleich zu unseren bisherigen Bußgeldern das Geld quasi auf der Straße: 55 Euro hier…

    … 70 Euro und einen Punkt hier:

    Hier bin ich mir nicht ganz sicher, zum Parken auf dem Schutzstreifen finde ich kein Bußgeld. Halten auf dem Schutzstreifen kann’s ja nicht sein, das würde aber immerhin 55 Euro kosten, mit Behindern 70 Euro und einen Punkt, wenn das Ding unter Radweg sein sollte, weil man mit den Fachbegriffen mal wieder nicht zurecht kam, kostet die Übernachtung sogar 70 Euro und einen Punkt:

    Ich find’s tatsächlich toll, dass mit dem Sammelpunkt fürs Gehweg- und Radwegparken dieses ständige Zuparken der Verkehrsflächen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer abgestellt werden könnte. Wenn man hier im Wohngebiet (!) spazieren geht, muss man an jeder dieser kleinen Bummelkreuzungen aufpassen, nicht von abbiegenden Kraftfahrern übersehen zu werden, weil das doppelt ordnungswidrige Parken im Kreuzungsbereich und auf dem Gehweg nebenan jegliche Sichtbeziehungen unterbindet.

    Jetzt bräuchten wir nur noch eine Ordnungsbehörde, die auch nachts Dienst schiebt und nicht mit 16 Mitarbeitern eine ganze Landeshauptstadt versorgen muss.

    Tatütata, jetzt wirklich da:

    Bundesgesetzblatt

    Punkt 19 d) sagt:

    Zitat

    Die laufende Nummer 22 wird in Spalte 3 wie folgt geändert:

    aa) In Nummer 2 Satz 1 werden nach dem Wort „überfahren“ ein Komma und die Wörter „insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen“ eingefügt.

    Die Regelung für Zeichen 340 „Leitlinie“, beziehungsweise „Schutzstreifen“ lauten dann also:

    Zitat

    Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    Hier haben wir ein bisschen Gegenverkehr, der Bus und ein Pkw können sich auf der sechs Meter breiten Fahrbahn nur begegnen, wenn der Bus auf den 1,2 Meter breiten Schutzstreifen ausweicht. Das ist also im Sinne des Verordnungsgebers in Ordnung.

    Diese Überholvorgänge würden auch noch ohne das Befahren des Schutzstreifens einigermaßen klappen. Ich tippe aber drauf, dass auch diese Fahrweise in Ordnung ist, weil man ja irgendwie dem Gegenverkehr ausweicht:

    Das grundsätzliche Fahren am in Fahrtrichtung rechten Fahrbahnrand halte ich allerdings in einer halben Stunde seit Mitternacht für eine Ordnungswidrigkeit — oder vielleicht auch nicht: Die Fahrbahn ist sechs Meter breit, abzüglich des Schutzstreifens verbleiben 4,8 Meter. Da passen Auto und Radfahrer und 1,5 Meter Abstand schon gar nicht mehr rein. Ist halt wieder fraglich, ob der Gesetzgeber das auch so gesehen hat — oder ob eine Fahrbahn von sechs Metern breite mit dieser Verkehrsstärke überhaupt für Schutzstreifen geeignet ist.

    Nun aber zu den eventuell problematischeren Dingen. In der Holtenauer Straße in Kiel wurden im Kreuzungsbereich Schutzstreifen installiert, um anzuzeigen, dass hier Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden darf (das klappt natürlich nur mäßig). Dummerweise teilt der aufgemalte Schutzstreifen aber ziemlich genau den rechten Fahrstreifen in zwei Hälften. In die linke Hälfte passt kein Kraftfahrzeug mehr rein, ein Ausweichen des Gegenverkehrs findet hier offenkundig nicht statt — ist das Befahren des rechten Fahrstreifens für Kraftfahrzeuge ab Mitternacht noch erlaubt?

    Kieler ZOB am Bahnhof. Auf der Nebenfahrbahn verläuft ein Möchtegern-Schutzstreifen auf der linken Fahrbahnhälfte, der natürlich von Bussen befahren werden muss, die an anderen Bussen vorbeifahren möchten. Diese Infrastruktur ist das Ergebnis des Versuchs, den Radverkehr irgendwie durch die Trümmer der autogerechten Stadt zu leiten. Auf hier liegt offenkundig kein Ausweichen des Gegenverkehrs vor — ordnungswidrig?

    Mir ist klar, dass die Bußgeldstelle solche Ordnungswidrigkeiten nicht weiter verfolgen wird, insofern handelt es sich um eine theoretische Diskussion — aber ich wüsste gern, warum sich der Verordnungsgeber berufen fühlte, jetzt diesen Halbsatz anzuhängen. Ging es nur darum zu verdeutlichen, dass Halten und Parken künftig kein triftiger „Bedarf“ zur Nutzung eines Seitenstreifens mit Kraftfahrzeugen darstellt? Oder hatte man mal wieder nicht auf dem Radar, dass die einzelnen Straßenverkehrsbehörden mit den ihnen zur Verfügung stehenden Werkzeugen eventuell Schindluder treiben und man hier wieder eine Regelung implementiert, die sich draußen im Straßenverkehr eigentlich gar nicht umsetzen lässt?

    Die Begründung zu der Änderung ist auch nicht wesentlich konkreter, bei der Sache mit dem Gegenverkehr handele es sich lediglich um ein Beispiel. Da aber ein Schutzstreifen grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sein soll, kann es ja nicht Sinn der Sache sein, dass Schutzstreifen künftig auch von Bussen zum Vorbeifahren oder von Kraftfahrzeugen zum Fahren oder Abbiegen regelmäßig mitbenutzt werden.

    Zitat

    Die Änderung dient der Konkretisierung durch Einführung eines Regelbeispiels. Sie soll verdeutlichen, dass Schutzstreifen grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sind und ein Überfahren nur in bestimmten Fällen erfolgen darf.

    Wie seht ihr das?

    Daher hier die Frage, wie sich genau der neue M-Lenker und die Schalter von den alten unterscheiden.

    Die alten Schalthebel sitzen oben auf dem Lenker, siehe hier auf den Fotos weiter unten. Die neuen Schalthebel bilden mit dem Bremshebel eine integrierte Einheit und sitzen unterhalb des Lenkers. Ich finde die integrierten Hebel deutlich besser, aber das ist letztlich vermutlich auch Geschmackssache.

    Beim M-Lenker hat sich nach meiner Kenntnis nur der Winkel ein bisschen geändert. Der alte M-Lenker bildete quasi rechte Winkel, der neue ist ein ganz kleines bisschen gebogen, so dass die Außenseiten der Griffe ein bisschen nach oben zeigen.

    Aber jetzt einmal sehr ernsthaft: wir sind uns doch einig, dass man den Motorisierten ein Mehr an Aufmerksamkeit und Achtsamkeit abverlangen kann und sollte, oder?


    Das Verhalten richtet sich nach den Regeln. Nicht umgekehrt. Wenn man also möchte, dass "die KfZler" (zu denen ich mich selbst ja auch zähle) sich an die Regeln halten, dann muss man die Grenzen des Fehlverhaltens klar umreißen. Die Folgen der Übertretung müssen doch so gestaltet sein, dass jeder einzelne sich gut überlegt, ob man eine Übertretung riskiert.


    Und falls es mich selber mal "erwischen*" sollte: dann habe ich einen Fehler gemacht und zahle den Preis. Aus Schaden wird man klug.

    Das ist alles richtig.

    Es ging mir gestern eigentlich nur um eine einzige Konstellation: Es ist Tempo 50 erlaubt, Zeichen 274-30 steht irgendwo an der Seite und aus irgendeinem Grunde „übersieht“ man dieses Zeichen einmal. Das passiert den Besten — ich denke, ich kann durchaus glaubwürdig behaupten, ein sehr regelkonformer Verkehrsteilnehmer zu sein, wer mal das Vergnügen hatte, mit mir Auto oder Fahrrad zu fahren, wird das bestimmt bestätigen können.

    Wenn ich aber tatsächlich dieses eine Zeichen 274-30 „übersehe“, weil ich ortsunkundig bin und ein Lkw davor parkte oder weil ich abgelenkt war oder was auch immer, dann gehe ich plötzlich einen Monat zu Fuß, auch wenn meine Geschwindigkeitsübertretung allenfalls mit einer abstrakten Gefährdung eventueller anderer Verkehrsteilnehmer einherging.

    Ich muss zugeben, dass ich die Tachovoreilung und die Messtoleranz nicht bedacht hatte, als ich den Eingangsbeitrag schrieb, man wird also mehr als nur 51 Sachen auf dem Tacho haben müssen, um einen Monat zu Fuß zu gehen.

    Und es ist quasi mein reines Bauchgefühl, das sagt: In dieser Konstellation ist ein Fahrverbot eine recht drastische Maßnahme. Mir wäre ein Monat zu Fuß relativ egal, ich komme mit Bahn und Fahrrad ganz gut überall hin, aber ich habe auch Arbeitskollegen, die irgendwo in der Provinz wohnen, in der der Bus alle zwei Stunden kommt und der nächste Bahnhof zehn oder mehr Kilometer weit entfernt ist. Klar, selbst schuld wer so weit außerhalb wohnt und in der Großstadt arbeitet, selbst schuld, wer kein (E-)Fahrrad hat, aber es gibt eben Menschen, für die das nicht ganz so easy ist.

    Niemand sagt, dass es einfach ist.

    Ich sehe das ähnlich wie das berühmte Radfahren „trotz Radweg mitten auf der Straße“: Solange ich der einzige bin, der das praktiziert, bekomme ich den ganzen Hass ab und verliere schnell die Lust oder sogar ein Bein, weil mich jemand vorsätzlich anfährt. Wenn ich als einziger mit 40 oder 30 Kilometer pro Stunde fahre, wo eigentlich 50 erlaubt sind, bin ich mir sehr sicher, nach wenigen Wochen an jemanden zu geraten, der mir dafür eine reinhauen möchte.

    Das sehe ich anders. Ich fahre sehr selten schneller als 130, eher Dauerstrich 120 und finde das keineswegs beschwerlich.

    Wie gesagt: Es kommt auf die Strecke an. Als ich letztes Jahr im August das zweifelhafte Vergnügen hatte, mit dem Auto von Kiel nach Frankfurt zu fahren, fand ich mich mit meinem Wunschtempo 120 auf keinem der drei Fahrstreifen so richtig wohl. Im Juni war es auf der A20 mit Tempo 120 allerdings sehr entspannt.