Beiträge von Malte

    Ein Lastkraftwagenfahrer fährt rückwärts, bricht dabei einen Fahnenmast auf dem Rathausmarkt ab, der Mast kippt auf eine Gruppe junger Menschen, die ein Gruppenfoto ihres ersten Ausbildungstages schießen wollen — eine junge Frau kann sich nicht mehr in Sicherheit bringen und stirbt.

    Mittlerweile stellt sich heraus, dass der Lkw hätte nicht auf Kieler Rathausplatz fahren dürfen. Es gab wohl auch einen Beifahrer, der allerdings nicht mehr so genau weiß, ob er als Einweiser tätig war oder wo er sich zum Zeitpunkt des Unfalles befunden hat.

    Damit sich ein solcher Unfall nicht noch einmal ereignet, sollen die übrigen Masten abmontiert oder verstärkt oder rot-weiß angestrichen werden. Da fasse ich mir ja echt fünf Mal an den Kopf: Blindes Rückwärtsfahren ist in dieser Stadt ein nicht unerhebliches Problem, von dem viele umgefahrene Poller und Blechschäden im Stadtgebiet zeugen. Dieser Unfall auf dem Rathausmarkt hingegen, so dramatisch er auch ist, wird sich in dieser Form statistisch wohl kaum noch einmal zutragen.

    Aber irgendwie wundert es mich nicht, dass auch mehrere Tage nach dem Vorfall noch nicht öffentlich darüber gesprochen wird, man möge doch bitte beim Rückwärtsfahren einen Einweiser konsultieren. Diese Ohnmacht, nun an den Fahnenmasten herumzudoktorn, passt prima in dieses Kraftfahrer-Candyland: Du fährst rückwärts, mutmaßlich ohne Einweiser, auf einen Platz, auf dem du nichts zu suchen hast, fährst einen Fahnenmast an, der umkippt und eine junge Frau tötet, und die Debatte dreht sich anschließend nicht um das eigene Fehlverhalten, sondern um die Fahnenmasten.

    Das nächste Video über Radfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen:

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    Viel Text war ja nicht auswendig zu lernen. Und es ärgert mich schon ein bisschen, dass die Polizeibeamtin auf das [Zeichen 242] deutet mit den Worten: „Und in Fußgängerzonen [darfst du] auch nicht [fahren]!“

    Denn unter dem Zeichen 242 hängt ja eine umfangreiche Sammlung von Ausnahmen für den Liefer- und Radverkehr: Radfahrer dürfen also nachts und sonntags durch die Fußgängerzone fahren. Das hätte man erwähnen können, finde ich. Dass dabei Schrittgeschwindigkeit gilt und die Holstenstraße keine Rennstrecke ist, vielleicht auch.

    Und ich befürchte, dass diese Art der Aufklärung, die quasi die Hälfte der Regeln, aber dummerweise die wesentliche Hälfte einfach weglässt, nicht besonders hilfreich ist. Ich gehe nicht davon aus, dass mich demnächst nachts jemand in der Fußgängerzone vom Rad schubst, weil er dieses Video gesehen hat, aber vielleicht gibt's wieder ganz kluge Lautäußerungen oder Beschimpfungen. Ich habe ja in den dreieinhalb Jahren in Hamburg auch regelmäßig morgens auf der Fahrt zur Arbeit gemerkt, ob das Hamburger Autoblatt oder die Hamburger Autopost mal wieder mit einem reißerischen Artikel Stimmung gegen Radfahrer gemacht haben und irgendwas Missverständliches hinsichtlich Radwegbenutzungspflichten kommuniziert wurde.

    Ich verstehe vor allem den Zusammenhang zwischen dem Schriftzug „Wurtzelschäden Preventions Massnahme“ und den angesägten Bäumen, die bei etwas stärkerem Wind auf vorbeifahrende Radfahrer gekippt wären, nicht.

    Entweder Sorge ich mich um den Radweg und haue die Bäume in einer Nacht-und-Nebel-Aktion um oder ich mag keine Radfahrer und säge deshalb die Bäume so trickreich an, dass sie irgendwann plötzlich umkippen und Menschen verletzen. Aber diese ganze Nummer ist ja eine Aktion komplett ohne Sinn und Verstand, die durch die seltsamen Kommentare der Krefelder Critical Mass nicht wesentlich besser wird.

    Und ja, ich halte es auch für eine blöde Idee, im Jahr 2020 flachwurzelnde Bäume in unmittelbarer Nähe eines Radweges zu pflanzen. Allerdings halte ich es auch für blöd, direkt daneben eine relativ schmale, wassergebundene Piste für den Fußverkehr vorzuhalten. Damit sorgt man bereits im Planungsstadium für spätere Konflikte.

    Jedes Mal, wenn ich eine solche Meldung lese, wünsche ich mir, die Polizei hätte auch in diversen anderen Fällen, in denen die Rollen allerdings vertauscht waren, ebenso konsequent ermittelt: Radfahrer schlägt im Streit Fahrzeug-Frontscheibe kaputt

    Wie oft ich allein im Hamburger Stadtgebiet abgedrängt oder gar vorsätzlich angefahren wurde, die Staatsanwaltschaft die Sache aber mit „Ist doch nichts passiert, Schalalalalala“ einstellte, kann ich kaum zählen — es erschüttert mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat schon ein bisschen.

    Auf der Kieler Schwentinebrücke ist am Sonnabend ein 67-Jähriger gestürzt und zwei Tage später an seinen Verletzungen verstorben. Es ist bislang nicht klar, ob er beim Radfahren stürzte oder sein Fahrrad geschoben hat:

    Ich weiß noch nicht einmal, um welche der beiden Schwentinebrücken es sich handelt — um die alte Brücke, auf der die meisten Radfahrer aufgrund der engen Kopfsteinpflaster-Fahrbahn auf den Gehweg ausweichen und sich dort durch die Fußgänger klingeln, oder um die neue Brücke, die in größerer Höhe die Bundesstraße 503 über die Schwentine führt.

    Und dann gibt es Unfälle, die sind so tragisch, das mag man gar nicht glauben: Von Fahnenmast erschlagen: Auszubildende stirbt am 1. Arbeitstag

    Ein Lastkraftwagenfahrer fährt rückwärts, bricht dabei einen Fahnenmast auf dem Rathausmarkt ab, der Mast kippt auf eine Gruppe junger Menschen, die ein Gruppenfoto ihres ersten Ausbildungstages schießen wollen — eine junge Frau kann sich nicht mehr in Sicherheit bringen und stirbt.

    Und das macht mich so wütend. Dass beim Abbiegen und bei schlechten Sichtverhältnissen im Kreuzungsbereich „mal“ jemand „übersehen“ wird, das kann ich mir noch irgendwie ausmalen. Aber wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird, dann kann man sich im Regelfall doch alle Zeit der Welt lassen und erstmal ganz genau die Umgebung überprüfen, bevor man rückwärts fährt. Einen Lastkraftwagen sollte man ohne Einweiser erst gar nicht rückwärts in Bewegung setzen. Und trotzdem geht allein in dieser Stadt andauernd etwas kaputt und wir nehmen es mit einem Schulterzucken hin.

    Und nun ist jemand tot und wir fragen uns alle ganz betroffen, wie das passieren konnte.

    Die Polizei ist auch für § 10 StVO an der oben bemängelten Stelle.

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    Leider ist der Kontakt zu denjenigen abgebrochen, die behauptet hatten, hier bei Rotlichtverstößen ertappt worden zu sein. Ich habe aber ohnehin den Verdacht, dass es sich um eine andere Kreuzung handelte.

    Grundsätzlich halte ich es aber nach wie vor für unglücklich, auf Wegen, die besonders häufig über mehrere Jahre aufgrund einer Umleitung von Radfahrern frequentiert werden, solche Kreuzungen zu installieren. Andererseits ist diese Kreuzung ja auch in der anderen Fahrbeziehung eher größerer Murks.

    Na super. Das macht's nicht besser.

    Das Halten neben dem Schutzstreifen ist überdies eine Ordnungswidrigkeit, weil laut § 12 Abs. 4 S. 1 StVO am rechten Fahrbahnrand zu parken ist. Wenn der Schutzstreifen aber Teil der Fahrbahn ist, kann man in dem Bereich nicht parken oder halten.

    … womit wir wieder bei der Frage sind, ob die Verkehrsüberwachung das nicht weiß oder trotz der dadurch entstehenden Gefährdung des Radverkehrs wieder beide Augen zudrückt, weil Kraftfahrer ja nunmal irgendwo parken müssen.

    Die Polizei hat wieder eines ihrer lustigen Videos zum Thema Verkehrsregeln für Radfahrer veröffentlicht. Dieses Mal ging es um Rotlichtverstöße und ich hänge mich da bei der Gelegenheit gleich mal an:

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    Dieses artige Warten habe ich gestern auch noch an der Ausfahrt vom Parkplatz des Kieler Rathauses beobachtet. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass früher Radfahrer und Kraftfahrer artig vor der roten Fußgängerampel gewartet haben, das ist ein neues Verhalten, dass sich erst in den letzten paar Wochen etabliert hat. Andererseits ist es ja offenbar nicht zutreffend, dass die Polizei hier geldeintreibend tätig geworden ist — auf die Idee sind die Verkehrsteilnehmer anscheinend selbst gekommen.

    Ich glaube aber auch nicht, dass die wartenden Verkehrsteilnehmer nicht auf die grüne Fußgängerampel, sondern auf das rote Licht des Querverkehrs warten. Klar, eine Reihe von Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Eltern mit Kind, ältere oder jüngere Radfahrer, die orientieren sich sicherlich an der Fußgängerampel, weil man sich dann nicht mit dem Querverkehr herumschlagen muss (naja, als ob jene Klientel wüsste, welches Licht für Radfahrer gilt). Aber wenigstens die bekannten Schnellfahrer, die sich auch sonst nicht unbedingt um die Verkehrsregeln kümmern, warten doch nicht plötzlich auf das rote Licht des Querverkehrs, anstatt einfach bei der nächstgrößeren Lücke loszufahren.

    Ein Parkhaus ist für Autos da. Tourist aus Osnabrück fährt in ein niederländisches Fahrradparkhaus: Duitser begrijpt fietssymbool niet (Deutscher begreift Fahrradsymbol nicht)

    Eine Bitte: Wenn es die BLÖD ist, bitte vorher kenntlich machen. Ich möchte diesem Drecksblatt keine Klicks bescheren.

    Ja, das hatte ich mir irgendwann schon mal vorgenommen und dann mal wieder schleifen lassen. Am besten schreibe ich mal ein Plugin für diese Forensoftware, die das automatisch macht :D

    Vor ein paar Monaten eröffnete ein Onlineversandhändler aus Übersee ein neues Logistikzentrum in Borgstedtfelde, direkt an der Bundesautobahn 7 unweit meiner früheren Heimat in Büdelsdorf.

    Seitdem tauchen plötzlich signifikant mehr weiße Lieferwagen auf, in Borgstedt, Rendsburg und Büdelsdorf stehen sie nachts in den Wohngebieten am Stadtrand herum, wo sie morgens von Männern in Warnwesten bestiegen werden und anschließend unter anderem in Kiel auftauchen.

    Ich bin mir nicht so ganz im Klaren, ob es einen Grund gibt, dass dieser gewisse Onlineversandhändler auf anonyme weiße Lieferwagen setzt und nicht auf die aus der Werbung bekannten Fahrzeuge mit deren Premium-Farbgebung, aber man wird sich da wohl etwas überlegt haben. Vielleicht ist die Fahrzeugbeschaffung nicht der schnellen Expansionsstrategie der Firma hinterhergekommen, vielleicht will man aber auch vermeiden, sich den Zorn der Anwohner zuzuziehen, wenn diese Fahrzeuge plötzlich überall im Weg stehen.

    Spätestens wenn die unterbezahlten Arbeitskräfte aus den Fahrzeugen purzeln und die charakteristischen Pakete des Versandhändlers zur Tür tragen, halte ich es für ziemlich wahrscheinlich, dass es sich um Fahrzeuge aus Borgstedtfelde handelt. Ich glaube jedenfalls nicht, dass just mit der Eröffnung des dortigen Logistikzentrums plötzlich alle möglichen Lieferdienste wie DHL, UPS, GLS, DPD und so weiter auf anonym-weiße Fahrzeuge umgestiegen sind.

    Als zusätzlichen Bonus kann mal als Kunde am Liefertag den Standort des Wagens per GPS-Anzeige auf einer Karte verfolgen. Als Software-Entwickler bin ich mir bewusst, dass diese Darstellung nicht besonders genau sein muss und die teilweise schleppende Aktualisierung von mitunter über einer Minute nur zur Abschätzung der ungefähren Ankunftszeit taugt, nicht aber zur Einschätzung des Fahrverhaltens unten auf der Straße.

    Trotzdem dachte ich mir, als ich einmal eine Lieferung über diese Anzeige verfolgte: Der muss ja wohl gegen die Einbahnstraße gefahren sein — anders ließ sich die Darstellung auf der Karte nur mit extrem ungenauen Daten erklären.

    Es passiert allerdings inzwischen relativ häufig, dass sich ebenjene weiße Lieferwagen gegen die Einbahnstraße bewegen. Muss wohl Zufall sein. Ob es sich hierbei um ein Fahrzeug aus Borgstedtfelde handelt weiß ich natürlich nicht — ich kann nur ungefähre Mutmaßungen anstellen.

    Und vor allem stehen diese berühmten weißen Lieferwagen auch plötzlich und quasi andauernd auf Radwegen herum — und machen die Wege komplett dicht, die parken nicht einmal alibimäßig „aufgeschultert“, um wenigstens so zu tun, den „echten Verkehr“ nicht behindern zu wollen. Ob es sich hier um ein Fahrzeug aus Borgstedtfelde handelt, weiß ich natürlich wieder nicht — es steht ja nicht drauf. Da sich drinnen aber zwei Männer in Warnweste aufhielten, die irgendwelche Pakete jonglierten, liegt der Verdacht wenigstens nahe.

    Ich kann an dieser Stelle natürlich wieder die üblichen Sprüche rezitieren: „Man kommt doch noch vorbei“, „Man kann ja auch mal warten“, „Er hat auch dein Paket dabei“, „Stell dich nicht so an“, „Es ist ja nur ganz kurz!“

    Die Polizei fuhr vorbei, interessierte sich aber natürlich nicht für diesen Falschparker, da es sich ja um den berühmten ruhenden Verkehr handelt und der „echte Verkehr“ nicht behindert wird.

    Ich fahre also links über die Fahrbahn vorbei, was mit dem vielen Gepäck natürlich nur mittelgut funktioniert, und just in dem Moment will der Fahrer losdüsen. Das wäre glatt wieder so eine Überseh-Nummer geworden, aber womöglich hätte er mich in seinem Weitwinkelspiegel gesehen, hätte er sich den nicht irgendwo kaputtfahren lassen. Nun ja.

    Wem auch immer diese tollen Fahrzeuge gehören, darf gerne einmal ein Fahrsicherheitstraining anordnen.

    Und seine Leute ordentlich bezahlen. Es darf meines Erachtens nicht sein, dass diese Menschen für einen Hungerlohn unsere Konsumgüter durch die Gegend fahren, damit wir in Pandemie-Zeiten das Haus nicht verlassen müssen.

    In der Kieler Fahrradblase macht mittlerweile das Gerücht die Runde, dass momentan gar keine Kontrollen von Falschparkern mehr stattfänden, weil man sich einerseits nicht im Klaren wäre, welcher Bußgeldkatalog denn nun anzuwenden wäre, man andererseits mit der Kontrolle der Gastronomie aufgrund einiger lokaler Corona-Ausbrüche ganz gut ausgelastet wäre.

    Ich finde, das klingt ganz plausibel. Da ja mittlerweile relativ deutlich kommuniziert wurde, dass — sofern denn überhaupt noch Kontrollen stattfänden — die günstigen Preise aus dem alten Bußgeldkatalog aufgerufen würden, hat nach meiner Beobachtung das Parken auf Geh- und Radwegen plötzlich wieder stark zugenommen. Ist ja auch klar, bei diesen Mini-Winzbeträgen von 10 oder 20 Euro gepaart mit dem vergleichsweise geringen Risiko, überhaupt erwischt zu werden, riskiert man ja nichts.

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    Noch mal kurz den Radfahrer-Opferrollenmodus einschalten: Ein Radling berichtet, er hätte bei einer Polizeikontrolle fürs Gehwegradeln 25 Euro bezahlen müssen. Entweder hat die Polizei beim Gehwegradeln noch eine gewisse Gefährdung erkannt oder bei Radfahrern wird dann doch noch der neue Bußgeldkatalog aufgeschlagen. Nicht, dass ich besondere Sympathien mit Gehwegradlern pflege, aber ein bisschen lustig finde ich das Durcheinander so langsam schon.

    Weiß das die kontrollierende Polizei? Weiß das die örtliche Presse?

    Die örtliche Presse ist hier wie in Hamburg nach meiner Einschätzung eher an Schlagzeilen interessiert von wegen „Dutzende Kampfradler missachten rote Ampeln“ als dass man sich gegenüber der Leserschaft sinnvoll mit den Feinheiten der Straßenverkehrs-Ordnung auseinandersetzt. Wenn schon die Polizei nicht in der Lage ist, die einzelnen Paragraphen aus der Straßenverkehrs-Ordnung mit einer vor Ort gegebenen Situation in Einklang zu bringen, dann brauche ich das von den so genannten Qualitätsmedien erst recht nicht erwarten.

    Nun ja — die Kontrollen der Polizei zeigen Wirkung. Wo in den letzten Wochen noch einige Radfahrer mit einem angeblichen Rotlichtverstoß nach rechts in die Andreas-Gayk-Straße einfuhren, warten mittlerweile so gut wie alle Radlinge brav vor der roten Fußgängerampel:

    Die hilft allerdings weder zum Rechtsabbiegen noch zum Geradeausfahren in die Kaistraße, weil in allen Fällen ausschließlich § 10 StVO gilt, also der entgegenkommende linksabbiegende Fahrbahnverkehr mit § 9 StVO zuerst fährt.

    Tja: Kontrolle verloren und gestürzt

    Selbst schuld, wer sein Fahrrad nicht unter Kontrolle halten kann, oder? Die Überschrift ist natürlich absolutes Kraftfahrer-Candyland, denn offenbar hat sich die Sache doch etwas anders zugetragen:

    Zitat

    Nach Angaben des Jungen habe sich ein weißer VW Bully von hinten genähert und mehrfach gehupt. Anschließend sei er so dicht aufgefahren, dass er mit seiner Stoßstange das Rad des Kindes berührt habe. Der Zwölfjährige sei daraufhin auf den Grünstreifen geraten, habe die Kontrolle verloren und sei mit seinem Fahrrad hingefallen.

    Oh, und Unfallflucht gibt’s auch noch:

    Zitat

    Der Autofahrer habe kurz angehalten und sich danach in Richtung der Straße Landwehr entfernt.

    Wenn ich zugrunde lege, dass eine Überschrift bei solchen Meldungen einen ungefähren Rückschluss auf das wesentliche Ereignis beinhalten sollte, dann war es aber wohl wichtiger zu betonen, dass der junge Radling sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte.