Beiträge von Malte

    In der Kieler Fahrradblase macht mittlerweile das Gerücht die Runde, dass momentan gar keine Kontrollen von Falschparkern mehr stattfänden, weil man sich einerseits nicht im Klaren wäre, welcher Bußgeldkatalog denn nun anzuwenden wäre, man andererseits mit der Kontrolle der Gastronomie aufgrund einiger lokaler Corona-Ausbrüche ganz gut ausgelastet wäre.

    Ich finde, das klingt ganz plausibel. Da ja mittlerweile relativ deutlich kommuniziert wurde, dass — sofern denn überhaupt noch Kontrollen stattfänden — die günstigen Preise aus dem alten Bußgeldkatalog aufgerufen würden, hat nach meiner Beobachtung das Parken auf Geh- und Radwegen plötzlich wieder stark zugenommen. Ist ja auch klar, bei diesen Mini-Winzbeträgen von 10 oder 20 Euro gepaart mit dem vergleichsweise geringen Risiko, überhaupt erwischt zu werden, riskiert man ja nichts.

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    Noch mal kurz den Radfahrer-Opferrollenmodus einschalten: Ein Radling berichtet, er hätte bei einer Polizeikontrolle fürs Gehwegradeln 25 Euro bezahlen müssen. Entweder hat die Polizei beim Gehwegradeln noch eine gewisse Gefährdung erkannt oder bei Radfahrern wird dann doch noch der neue Bußgeldkatalog aufgeschlagen. Nicht, dass ich besondere Sympathien mit Gehwegradlern pflege, aber ein bisschen lustig finde ich das Durcheinander so langsam schon.

    Weiß das die kontrollierende Polizei? Weiß das die örtliche Presse?

    Die örtliche Presse ist hier wie in Hamburg nach meiner Einschätzung eher an Schlagzeilen interessiert von wegen „Dutzende Kampfradler missachten rote Ampeln“ als dass man sich gegenüber der Leserschaft sinnvoll mit den Feinheiten der Straßenverkehrs-Ordnung auseinandersetzt. Wenn schon die Polizei nicht in der Lage ist, die einzelnen Paragraphen aus der Straßenverkehrs-Ordnung mit einer vor Ort gegebenen Situation in Einklang zu bringen, dann brauche ich das von den so genannten Qualitätsmedien erst recht nicht erwarten.

    Nun ja — die Kontrollen der Polizei zeigen Wirkung. Wo in den letzten Wochen noch einige Radfahrer mit einem angeblichen Rotlichtverstoß nach rechts in die Andreas-Gayk-Straße einfuhren, warten mittlerweile so gut wie alle Radlinge brav vor der roten Fußgängerampel:

    Die hilft allerdings weder zum Rechtsabbiegen noch zum Geradeausfahren in die Kaistraße, weil in allen Fällen ausschließlich § 10 StVO gilt, also der entgegenkommende linksabbiegende Fahrbahnverkehr mit § 9 StVO zuerst fährt.

    Tja: Kontrolle verloren und gestürzt

    Selbst schuld, wer sein Fahrrad nicht unter Kontrolle halten kann, oder? Die Überschrift ist natürlich absolutes Kraftfahrer-Candyland, denn offenbar hat sich die Sache doch etwas anders zugetragen:

    Zitat

    Nach Angaben des Jungen habe sich ein weißer VW Bully von hinten genähert und mehrfach gehupt. Anschließend sei er so dicht aufgefahren, dass er mit seiner Stoßstange das Rad des Kindes berührt habe. Der Zwölfjährige sei daraufhin auf den Grünstreifen geraten, habe die Kontrolle verloren und sei mit seinem Fahrrad hingefallen.

    Oh, und Unfallflucht gibt’s auch noch:

    Zitat

    Der Autofahrer habe kurz angehalten und sich danach in Richtung der Straße Landwehr entfernt.

    Wenn ich zugrunde lege, dass eine Überschrift bei solchen Meldungen einen ungefähren Rückschluss auf das wesentliche Ereignis beinhalten sollte, dann war es aber wohl wichtiger zu betonen, dass der junge Radling sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte.

    Ein Kraftfahrer hat in der Fahrradstraße „Harvestehuder Weg“ zwei entgegenkommende Radfahrer gerammt:

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    Fürstenfeldbruck, Bayern. Gibt es hier auch desöfteren innerorts, aber ob innerorts oder außerorts, es verwirrt mich seit Jahrzehnten...

    Das ist ganz easy. Außerorts darf auf einer Vorfahrtstraße nicht geparkt werden, also steht das Zeichen 306 hinter der Kreuzung, damit der einbiegende Verkehr ebenfalls weiß, dass er sich auf einer Vorfahrtstraße befindet. Dazu sagt Anlage 3 der Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 306:

    Zitat

    Ge- oder Verbot

    Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.

    Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.

    Zeichen 205 steht natürlich trotzdem immer direkt vor der Kreuzung.

    Weil innerorts diese Parkregelung nicht greift, steht das Zeichen 306 immer vor der Kreuzung, weil es dort zwar ebenfalls Vorfahrtstraßen gibt, diese aber nicht so eindeutig zu erkennen sind wie außerorts in freier Wildbahn.

    In den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung steht unter § 42 zu Zeichen 301 auch noch einiges zu dieser Thematik.

    Hierzulande stehen Vorfahrtsschilder oftmals seltsamerweise unmittelbar hinter einer Einmündung. Hat mich schon immer sehr verwirrt...

    Wo wohnst du denn? Das ist eigentlich vor allem außerorts die Regel um zu signalisieren, dass man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet.

    Was bei Elektro-Tretrollern machbar ist, dass sollte doch eigentlich bei einem PKW kein Problem sein. Versucht jemand seinen PKW auf einem Radfahrstreifen abzustellen oder einem Schutzstreifen, dann beginnt das Fahrzeug zu hupen und zu blinken. Und man kann es nicht abschließen.

    Hat das Auto die jeweils gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht, dann kann es nicht weiter beschleunigt werden.

    Das momentan für die zivile Nutzung zugängliche GPS-System ist für so etwas viel zu ungenau. Natürlich kann man ungefähr abschätzen, ob man sich in einer Fußgängerzone befindet oder in einer anderen Straße, aber zur Abschätzung, ob du auf einem Seitenstreifen stehst oder daneben reicht es dann eben nicht. Da müsste man wohl mit optischen Maßnahmen arbeiten.

    Die Münchener Straßenverkehrsbehörde vertritt die Ansicht, dass Blauschilder zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung nur dann auch für den Radverkehr gelten, wenn der Mast des Schildes rechts vom Radweg steht.

    Rechts vom Radfahrer habe ich auch ein paar „Autoschilder“ auf Lager:

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    Ich bin allerdings auch der Meinung, dass dieses „als Schilder stehen sie regelmäßig rechts“ aus § 39 Abs. 2 S. 2 StVO eher mich als Verkehrsteilnehmer unterrichtet, wo ich nach Schildern Ausschau zu halten habe als dass daraus Regelungen zu deren Gültigkeit getroffen würden. Es wird sich ja wohl auch niemand beschweren, wenn Zeichen 282 auf einer Überlandstraße nur links steht.

    Ein paar Tage später wurden dann auch die Radfahrstreifen ihrer bestimmungsgemäßen Aufgabe übergeben: Dort wird jetzt regelmäßig „nur ganz kurz“ oder auch mal ein bisschen länger geparkt und gehalten, denn das Parkhaus neben an kostet ja Geld. Das ist nach meiner Kenntnis jetzt quasi jeden Tag so.

    Und dann gibt’s natürlich das Problem, dass nebenan vor einiger Zeit ein Supermarkt eröffnet hat, dessen Anlieferung bislang auf dem Hochbordradweg stattfand. Da der aber nun sowohl von Pollern als auch vom zugeparkten Seitenstreifen versperrt ist, passiert natürlich was passieren muss:

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    welches die Verordnung zu spät für eine gründliche Prüfung erhslten haben will

    Naja. Soviel Zeit, wie man sich für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelassen hat, mag ich das ja nicht so ganz glauben.

    (siehe Müllers Kolumne: StVO-Novelle)

    Ah, fein: Wenn jetzt wieder der alte Bußgeldkatalog angewendet wird, wie es ja in vielen Bundesländern nun gehandhabt wird, wäre das ein Verstoß gegen Bundesrecht. Das heißt, die Alternative wird über kurz oder lang darin bestehen, bis zur nächsten Änderungsverordnung, die ja locker noch bis nach der nächsten Bundestagswahl auf sich warten lassen kann, erstmal gar keine Bußgelder mehr zu verteilen.

    Ich habe in Hamburg auch noch keine Bestimmungen gesehen, die es verbieten, an den öffentlichen Ladesäulen etwas anderes als KFZ anzuschließen.

    Es gibt auch Leute, die das regelmäßig praktizieren:

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    Mit dem Elektrotriebwagen-IC-2 wollte ich eigentlich Anfang Juni von Berlin nach Warnemünde fahren. Die Deutsche Bahn hatte die Züge der österreichischen Westbahn abgekauft, die wiederum beim chinesischen Hersteller CRRC neue Züge für die Strecke Wien–Salzburg(–München) bestellt hat. Die so genannten „neuen“ IC 2 sind also schon ganze zehn Jahre alt, obgleich man ihnen als Fahrgast das Alter überhaupt nicht ansieht. Gerade das Interieur unterscheidet sich mit bequemen Ledersitzen und echten Sitzlandschaften in Form von L-förmigen Gruppenplätzen von den sonst üblichen mehr oder weniger blauen Sitzen der DB Fernverkehr AG.

    Die KISS-IC-2 kommen bislang auf der IC-Linie (Warnemünde–)Rostock–Berlin–Dresden(–Wien) zum Einsatz, wobei jeweils ein Zugpaar über Nacht von und nach Wien fährt — quasi in die alte Heimat der Züge. Bequeme Sitze hin oder her, übernachten möchte ich hier eigentlich nicht. Äußerlich fallen abseits der Fernverkehrslackierung vor allem der bullige Kopf mit der druckertüchtigten und daher relativ kleinen Frontscheibe auf sowie die ebenfalls für den Nahverkehreinsatz untypischen breiten, aber einteiligen Türen. Spätestens beim Beschleunigungsvermögen merkt man dann, dass der KISS eigentlich als S-Bahn entwickelt wurde.

    Glücklicherweise fiel mein geschäftlicher Aufenthalt in Berlin aus, so dass ich auch nicht auf die Idee kam, mein Fahrrad mit in den KISS-IC-2 zu schleppen. Ich hätte wahrscheinlich die Krise bekommen. Ich hatte am letzten Wochenende endlich Gelegenheit, den Zug in Rostock und Warnemünde einmal kurz unter die Lupe zu nehmen; wenn’s klappt, fahre ich nächstes Wochenende noch mal damit.

    Die von der Deutschen Bahn übernommenen Züge sind vier Wagen lang und damit kleiner als die lokbespannten Doppelstockzüge, allerdings sollen in den nächsten Jahren noch jeweils zwei weitere Wagen eingereiht werden.

    Nun der schnelle Blick ins Fahrradabteil. Durch die große Tür kommt man immerhin schnell und komfortabel rein und hängt nicht wie bei den alten Intercity-Wagen in der engen Tür links und rechts mit dem Lenker fest. Im Gegensatz zu Bombardier erfolgt der Zustieg in allen Wagen jeweils auf dem Unterdeck:

    Das Fahrradabteil ist wohl für acht Fahrräder ausgelegt, die parallel zur Fahrtrichtung mit Gurten an der Wand befestigt werden. Es gibt dabei zugewiesene Plätze mit den Nummern 11 bis 18, von denen jeweils ein Platz am Fenster, einer am Gang sein soll. Man kann sich ja denken, wie gut das funktioniert, denn da wird ja niemand sein Rad aus der Menge pulen, weil während der Fahrt jemand mit einem reservierten Fensterstellplatz zusteigt.

    Ich halte diese Art der Fahrradbefestigung sowieso für die schlechteste. Nun bin ich bekanntlich etwas empfindlicher hinsichtlich Lack- und sonstigen Schäden, aber dieses Herumgedengel mit dem Hin- und Herrutschen beim Anfahren und Bremsen sorgt ja nach meinen Erfahrungen dafür, dass schnell irgendwo was kaputt geht. Dann gerät ein Pedal in die Speichen des anderen Rades und schon ist wieder was defekt oder das Schaltwerk wird abgerissen — alles schon erlebt.

    Dann gibt’s noch einen Schrank mit diesem Verschlussmechanismus für Koffer, bei dem allerdings auch niemand so richtig weiß, wie der eigentlich funktionieren soll.

    Und die Sitze sehen tatsächlich sehr bequem aus — das werde ich dann vielleicht am Wochenende mal in Erfahrung bringen:

    Mit den lokbespannten Bombardier-Doppelstockwagen sind wir bislang vier Mal gefahren.

    Das Konzept hinterlässt uns ratlos: Es handelt sich nach unserem Empfinden um einen Nahverkehrszug mit Fernverkehrsanstrich, mit dem entsprechend knappen Stauraumangebot eines Nahverkehrszuges und den Sitzkomfort eines Nahverkehrszuges. Dass Fahrgäste in diesem Zug aber nicht nur eine halbe Stunde mit einem kleinen Rucksack zur Arbeit pendeln, sondern auch mal längere Strecken durch die halben Republik mit einem dicken Koffer fahren, passt mit dem Komfort- und Stauraumangebot dieser Züge nicht zusammen. Es gibt zwar pro Deck jeweils zwei Gepäckregale, aber auf dem Unterdeck passt nicht viel rein. Die Gepäcknetze, die in normalen Fernverkehrszügen auch mittelgroße Koffer aufnehmen, reichen aufgrund des beengten Platzangebotes im Doppelstockzug eher für eine kleine Handtasche.

    In diesen Zügen gibt es zwei unterschiedliche Arten von Fahrradstellplätzen:

    Die Stellplätze 201 bis 206 befinden sich in Wagen 1 im hinteren Bereich des Mehrzweckabteils. Dieses Mehrzweckabteil dient allerdings auch gleichzeitig als Abstellmöglichkeit für Kinderwagen und wird flankiert von insgesamt fünf Sitzplätzen. Man mag sich vorstellen, dass man hier in der Hauptverkehrszeit seine liebe Not haben wird. Noch lustiger wird es sicherlich, wenn hier nicht nur zwei, sondern noch ein paar mehr Kinderwagen stehen, man seinen reservierten Stellplatz nicht nutzen kann und im schlimmsten Fall ohne Anspruch auf Entschädigung am Bahnsteig zurückbleibt, weil Kinderwagen nunmal Vorrang vor reservierten Fahrrädern genießen. Nun ja.

    Außerdem gibt es noch in den anderen Wagen jeweils einen Stellplatz mit der Nummer 211 direkt gegenüber der Toilette. Der Klappsitz ist zwar als Sitzplatz für den Inhaber des reservierten Fahrrades eine prima Sache, zieht aber natürlich auch fahrradlose Fahrgäste oder Koffer oder Kinderwagen an. Hier besteht für Fahrgäste mit reserviertem Fahrradstellplatz nach meiner Erfahrung und nach Berichten in den einschlägigen sozialen Netzwerken das ganz erhebliche Problem, dort sitzende Fahrgästen oder den Eigentümern der Kinderwagen oder Koffer deutlich zu machen, dass es sich um reservierte Fahrradstellplätze handelt und „Pech gehabt“ nunmal keine angemesse Antwort ist.

    Leider ließ sich in der Vergangenheit das Zugpersonal nicht zum Eingreifen begeistern, entweder wurde ich auf das (bereits volle) Mehrzweckabteil verwiesen oder aber angewiesen, mich selbst mit den Fahrgästen auseinanderzusetzen, die ihren halben Hausrat dort abgestellt hatten:

    Die Debatten verliefen entsprechend fruchtlos. Den Leuten war teilweise nicht einmal klar, dass es sich um eine Fahrradhalterung und nicht um einen Garderobenständer handelt, und eine vierköpfige Familie mit Kinderwagen aufzufordern, das Fahrzeug doch bitte woanders abzustellen, ist nunmal auch nicht jedermanns Sache — zumal dann plötzlich die sonst eher teilnahmslosen Fahrgäste im Umkreis des Streitgesprächs plötzlich Solidarität mit der Familie ausüben.

    Im Endeffekt lässt man also entweder die Reservierung verfallen und quetscht sich zu den sechs anderen Stellplätzen in Wagen 1 oder verbringt die Fahrt stehend im Türraum, womit man natürlich den Missmut der übrigen Fahrgäste und des Zugpersonals auf sich zieht. Eine Zugbegleiterin drohte mir mal mit der Bundespolizei, wenn ich nicht die von einem renitenten Fahrgast mit Koffer blockierte Fahrradhalterung benutze, sah sich selbst aber ebenfalls außerstande, den Mann zum Gehen aufzufordern.

    Will sagen: Von der Fahrradmitnahme im lokbespannten Intercity 2 habe ich erstmal die Nase voll. Das ist mir zu stressig.

    Es gibt nämlich noch einen kleinen Bonus oben drauf: Auf einigen Linienästen verkehren die IC-Züge als Ersatz für den Nahverkehr, beispielsweise im Nordwesten von Bremen. Und das sieht dann regelmäßig so aus:

    In solchen Fällen besteht dann im Sinne der Beförderungsbedingungen weder Anspruch auf Fahrradmitnahme noch auf Entschädigungen für eventuell verpasste Anschlusszüge. Insofern kann ich nur empfehlen, bei der Fahrradmitnahme im Fernverkehr darauf achten, ob sich eine IC-2-Verbindung eingeschlichen hat und entweder zusätzlich zum Fahrrad noch ein stabiles Nervenkostüm einzupacken oder aber wenigstens nicht in den Hauptverkehrs- oder Ferienzeiten zu reisen.

    Für Familien mit Kindern und Kinderwagen gibt’s auch ein Kleinkindabteil oben im Wagen 1 mit zwei Stellplätzen und acht Sitzplätzen, allerdings a) muss man als bahnreisende Familie das erstmal wissen und b) diese Sitzplätze auch speziell reservieren und c) den Kinderwagen die Treppe hochschleppen und mit einer Glastür kämpfen — zumal man ja nicht nur eine einzelne Treppe hoch muss, sondern im barrierefrei ausgestatteten Wagen 1 im Unterdeck einsteigt und die relativ enge Wendeltreppe vorne beim Triebfahrzeugführer hochkraxeln muss. Also, ja, schön, dass es dieses Kleinkindabteil gibt, aber irgendwie… nein, danke.

    Seit 2015 leistet die Deutsche Bahn im Fernverkehr einige Intercity-Linien mit lokbespannten Doppelstockwagen von Bombardier und bezeichnet diese Züge als „IC 2“, was mutmaßlich sowohl auf die 2. Generation der Intercity-Züge anspielen soll (was ja fahrzeugmäßig nicht ganz stimmt, aber was soll’s…) als auch ein Hinweis auf die Doppelstockwagen dienen soll.

    Seit März 2020 wiederum fährt die Bahn auf der Linie (Wien–)Dresden–Berlin–Rostock(–Warnemünde) mit Doppelstock-„KISS“-Triebzügen des schweizer Herstellers Stadler, die sich grundsätzlich stark von den Bombadier-Doppelstockzügen unterscheiden.

    Der Einsatz der Doppelstock-Züge erstreckt sich mittlerweile auf einige weitere Linien.

    Ich wundere mich ja, wer den Straßenverkehrsbehörden eigentlich den Begriff „Autoschild“ eingeimpft hat. „Autoschild“ hätte ich ja eher noch für eine umgangssprachliche Bezeichnung eines „Kfz-Kennzeichens“ gehalten, aber gemeint sind Verkehrsschilder, die nur für den Kraftverkehr gelten.

    Da könnte man ja [Zusatzzeichen 1022-10] drunterhängen, antworte ich dann manchmal frech, aber vielleicht ist es sinnlos, mit Straßenverkehrsbehörden über Verkehrsregeln zu diskutieren.

    da kommt auch nichts raus, aber meine Haltung ist da immer "vielleicht lernt er ja besser, wenn er mal einen Anhörungsbogen ausfüllen muss".

    Nur funktioniert das ja nicht, wenn wie beim im Stand filmende Radfahrer erst recht der Ehrgeiz geweckt wird.

    Wenn hingegen das anschließende Ermittlungsverfahren gegen den eng überholenden Kraftfahrer zudem noch eingestellt wird, fühlt der sich doch erst recht in seiner Fahrweise bestätigt.

    Die Polizei in Krefeld legt das Bedienungsverbot für Smartphones etwas weiter aus — auch das Filmen im Stehen neben dem abgestellten Fahrrad gilt dort als Ordnungswidrigkeit:

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    Da bin ich ja mal auf die mutmaßlich foglende Gerichtsverhandlung gespannt.