Beiträge von Malte

    Hierzulande stehen Vorfahrtsschilder oftmals seltsamerweise unmittelbar hinter einer Einmündung. Hat mich schon immer sehr verwirrt...

    Wo wohnst du denn? Das ist eigentlich vor allem außerorts die Regel um zu signalisieren, dass man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet.

    Was bei Elektro-Tretrollern machbar ist, dass sollte doch eigentlich bei einem PKW kein Problem sein. Versucht jemand seinen PKW auf einem Radfahrstreifen abzustellen oder einem Schutzstreifen, dann beginnt das Fahrzeug zu hupen und zu blinken. Und man kann es nicht abschließen.

    Hat das Auto die jeweils gültige zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht, dann kann es nicht weiter beschleunigt werden.

    Das momentan für die zivile Nutzung zugängliche GPS-System ist für so etwas viel zu ungenau. Natürlich kann man ungefähr abschätzen, ob man sich in einer Fußgängerzone befindet oder in einer anderen Straße, aber zur Abschätzung, ob du auf einem Seitenstreifen stehst oder daneben reicht es dann eben nicht. Da müsste man wohl mit optischen Maßnahmen arbeiten.

    Die Münchener Straßenverkehrsbehörde vertritt die Ansicht, dass Blauschilder zur vorgeschriebenen Fahrtrichtung nur dann auch für den Radverkehr gelten, wenn der Mast des Schildes rechts vom Radweg steht.

    Rechts vom Radfahrer habe ich auch ein paar „Autoschilder“ auf Lager:

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    Ich bin allerdings auch der Meinung, dass dieses „als Schilder stehen sie regelmäßig rechts“ aus § 39 Abs. 2 S. 2 StVO eher mich als Verkehrsteilnehmer unterrichtet, wo ich nach Schildern Ausschau zu halten habe als dass daraus Regelungen zu deren Gültigkeit getroffen würden. Es wird sich ja wohl auch niemand beschweren, wenn Zeichen 282 auf einer Überlandstraße nur links steht.

    Ein paar Tage später wurden dann auch die Radfahrstreifen ihrer bestimmungsgemäßen Aufgabe übergeben: Dort wird jetzt regelmäßig „nur ganz kurz“ oder auch mal ein bisschen länger geparkt und gehalten, denn das Parkhaus neben an kostet ja Geld. Das ist nach meiner Kenntnis jetzt quasi jeden Tag so.

    Und dann gibt’s natürlich das Problem, dass nebenan vor einiger Zeit ein Supermarkt eröffnet hat, dessen Anlieferung bislang auf dem Hochbordradweg stattfand. Da der aber nun sowohl von Pollern als auch vom zugeparkten Seitenstreifen versperrt ist, passiert natürlich was passieren muss:

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    welches die Verordnung zu spät für eine gründliche Prüfung erhslten haben will

    Naja. Soviel Zeit, wie man sich für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelassen hat, mag ich das ja nicht so ganz glauben.

    (siehe Müllers Kolumne: StVO-Novelle)

    Ah, fein: Wenn jetzt wieder der alte Bußgeldkatalog angewendet wird, wie es ja in vielen Bundesländern nun gehandhabt wird, wäre das ein Verstoß gegen Bundesrecht. Das heißt, die Alternative wird über kurz oder lang darin bestehen, bis zur nächsten Änderungsverordnung, die ja locker noch bis nach der nächsten Bundestagswahl auf sich warten lassen kann, erstmal gar keine Bußgelder mehr zu verteilen.

    Ich habe in Hamburg auch noch keine Bestimmungen gesehen, die es verbieten, an den öffentlichen Ladesäulen etwas anderes als KFZ anzuschließen.

    Es gibt auch Leute, die das regelmäßig praktizieren:

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    Mit dem Elektrotriebwagen-IC-2 wollte ich eigentlich Anfang Juni von Berlin nach Warnemünde fahren. Die Deutsche Bahn hatte die Züge der österreichischen Westbahn abgekauft, die wiederum beim chinesischen Hersteller CRRC neue Züge für die Strecke Wien–Salzburg(–München) bestellt hat. Die so genannten „neuen“ IC 2 sind also schon ganze zehn Jahre alt, obgleich man ihnen als Fahrgast das Alter überhaupt nicht ansieht. Gerade das Interieur unterscheidet sich mit bequemen Ledersitzen und echten Sitzlandschaften in Form von L-förmigen Gruppenplätzen von den sonst üblichen mehr oder weniger blauen Sitzen der DB Fernverkehr AG.

    Die KISS-IC-2 kommen bislang auf der IC-Linie (Warnemünde–)Rostock–Berlin–Dresden(–Wien) zum Einsatz, wobei jeweils ein Zugpaar über Nacht von und nach Wien fährt — quasi in die alte Heimat der Züge. Bequeme Sitze hin oder her, übernachten möchte ich hier eigentlich nicht. Äußerlich fallen abseits der Fernverkehrslackierung vor allem der bullige Kopf mit der druckertüchtigten und daher relativ kleinen Frontscheibe auf sowie die ebenfalls für den Nahverkehreinsatz untypischen breiten, aber einteiligen Türen. Spätestens beim Beschleunigungsvermögen merkt man dann, dass der KISS eigentlich als S-Bahn entwickelt wurde.

    Glücklicherweise fiel mein geschäftlicher Aufenthalt in Berlin aus, so dass ich auch nicht auf die Idee kam, mein Fahrrad mit in den KISS-IC-2 zu schleppen. Ich hätte wahrscheinlich die Krise bekommen. Ich hatte am letzten Wochenende endlich Gelegenheit, den Zug in Rostock und Warnemünde einmal kurz unter die Lupe zu nehmen; wenn’s klappt, fahre ich nächstes Wochenende noch mal damit.

    Die von der Deutschen Bahn übernommenen Züge sind vier Wagen lang und damit kleiner als die lokbespannten Doppelstockzüge, allerdings sollen in den nächsten Jahren noch jeweils zwei weitere Wagen eingereiht werden.

    Nun der schnelle Blick ins Fahrradabteil. Durch die große Tür kommt man immerhin schnell und komfortabel rein und hängt nicht wie bei den alten Intercity-Wagen in der engen Tür links und rechts mit dem Lenker fest. Im Gegensatz zu Bombardier erfolgt der Zustieg in allen Wagen jeweils auf dem Unterdeck:

    Das Fahrradabteil ist wohl für acht Fahrräder ausgelegt, die parallel zur Fahrtrichtung mit Gurten an der Wand befestigt werden. Es gibt dabei zugewiesene Plätze mit den Nummern 11 bis 18, von denen jeweils ein Platz am Fenster, einer am Gang sein soll. Man kann sich ja denken, wie gut das funktioniert, denn da wird ja niemand sein Rad aus der Menge pulen, weil während der Fahrt jemand mit einem reservierten Fensterstellplatz zusteigt.

    Ich halte diese Art der Fahrradbefestigung sowieso für die schlechteste. Nun bin ich bekanntlich etwas empfindlicher hinsichtlich Lack- und sonstigen Schäden, aber dieses Herumgedengel mit dem Hin- und Herrutschen beim Anfahren und Bremsen sorgt ja nach meinen Erfahrungen dafür, dass schnell irgendwo was kaputt geht. Dann gerät ein Pedal in die Speichen des anderen Rades und schon ist wieder was defekt oder das Schaltwerk wird abgerissen — alles schon erlebt.

    Dann gibt’s noch einen Schrank mit diesem Verschlussmechanismus für Koffer, bei dem allerdings auch niemand so richtig weiß, wie der eigentlich funktionieren soll.

    Und die Sitze sehen tatsächlich sehr bequem aus — das werde ich dann vielleicht am Wochenende mal in Erfahrung bringen:

    Mit den lokbespannten Bombardier-Doppelstockwagen sind wir bislang vier Mal gefahren.

    Das Konzept hinterlässt uns ratlos: Es handelt sich nach unserem Empfinden um einen Nahverkehrszug mit Fernverkehrsanstrich, mit dem entsprechend knappen Stauraumangebot eines Nahverkehrszuges und den Sitzkomfort eines Nahverkehrszuges. Dass Fahrgäste in diesem Zug aber nicht nur eine halbe Stunde mit einem kleinen Rucksack zur Arbeit pendeln, sondern auch mal längere Strecken durch die halben Republik mit einem dicken Koffer fahren, passt mit dem Komfort- und Stauraumangebot dieser Züge nicht zusammen. Es gibt zwar pro Deck jeweils zwei Gepäckregale, aber auf dem Unterdeck passt nicht viel rein. Die Gepäcknetze, die in normalen Fernverkehrszügen auch mittelgroße Koffer aufnehmen, reichen aufgrund des beengten Platzangebotes im Doppelstockzug eher für eine kleine Handtasche.

    In diesen Zügen gibt es zwei unterschiedliche Arten von Fahrradstellplätzen:

    Die Stellplätze 201 bis 206 befinden sich in Wagen 1 im hinteren Bereich des Mehrzweckabteils. Dieses Mehrzweckabteil dient allerdings auch gleichzeitig als Abstellmöglichkeit für Kinderwagen und wird flankiert von insgesamt fünf Sitzplätzen. Man mag sich vorstellen, dass man hier in der Hauptverkehrszeit seine liebe Not haben wird. Noch lustiger wird es sicherlich, wenn hier nicht nur zwei, sondern noch ein paar mehr Kinderwagen stehen, man seinen reservierten Stellplatz nicht nutzen kann und im schlimmsten Fall ohne Anspruch auf Entschädigung am Bahnsteig zurückbleibt, weil Kinderwagen nunmal Vorrang vor reservierten Fahrrädern genießen. Nun ja.

    Außerdem gibt es noch in den anderen Wagen jeweils einen Stellplatz mit der Nummer 211 direkt gegenüber der Toilette. Der Klappsitz ist zwar als Sitzplatz für den Inhaber des reservierten Fahrrades eine prima Sache, zieht aber natürlich auch fahrradlose Fahrgäste oder Koffer oder Kinderwagen an. Hier besteht für Fahrgäste mit reserviertem Fahrradstellplatz nach meiner Erfahrung und nach Berichten in den einschlägigen sozialen Netzwerken das ganz erhebliche Problem, dort sitzende Fahrgästen oder den Eigentümern der Kinderwagen oder Koffer deutlich zu machen, dass es sich um reservierte Fahrradstellplätze handelt und „Pech gehabt“ nunmal keine angemesse Antwort ist.

    Leider ließ sich in der Vergangenheit das Zugpersonal nicht zum Eingreifen begeistern, entweder wurde ich auf das (bereits volle) Mehrzweckabteil verwiesen oder aber angewiesen, mich selbst mit den Fahrgästen auseinanderzusetzen, die ihren halben Hausrat dort abgestellt hatten:

    Die Debatten verliefen entsprechend fruchtlos. Den Leuten war teilweise nicht einmal klar, dass es sich um eine Fahrradhalterung und nicht um einen Garderobenständer handelt, und eine vierköpfige Familie mit Kinderwagen aufzufordern, das Fahrzeug doch bitte woanders abzustellen, ist nunmal auch nicht jedermanns Sache — zumal dann plötzlich die sonst eher teilnahmslosen Fahrgäste im Umkreis des Streitgesprächs plötzlich Solidarität mit der Familie ausüben.

    Im Endeffekt lässt man also entweder die Reservierung verfallen und quetscht sich zu den sechs anderen Stellplätzen in Wagen 1 oder verbringt die Fahrt stehend im Türraum, womit man natürlich den Missmut der übrigen Fahrgäste und des Zugpersonals auf sich zieht. Eine Zugbegleiterin drohte mir mal mit der Bundespolizei, wenn ich nicht die von einem renitenten Fahrgast mit Koffer blockierte Fahrradhalterung benutze, sah sich selbst aber ebenfalls außerstande, den Mann zum Gehen aufzufordern.

    Will sagen: Von der Fahrradmitnahme im lokbespannten Intercity 2 habe ich erstmal die Nase voll. Das ist mir zu stressig.

    Es gibt nämlich noch einen kleinen Bonus oben drauf: Auf einigen Linienästen verkehren die IC-Züge als Ersatz für den Nahverkehr, beispielsweise im Nordwesten von Bremen. Und das sieht dann regelmäßig so aus:

    In solchen Fällen besteht dann im Sinne der Beförderungsbedingungen weder Anspruch auf Fahrradmitnahme noch auf Entschädigungen für eventuell verpasste Anschlusszüge. Insofern kann ich nur empfehlen, bei der Fahrradmitnahme im Fernverkehr darauf achten, ob sich eine IC-2-Verbindung eingeschlichen hat und entweder zusätzlich zum Fahrrad noch ein stabiles Nervenkostüm einzupacken oder aber wenigstens nicht in den Hauptverkehrs- oder Ferienzeiten zu reisen.

    Für Familien mit Kindern und Kinderwagen gibt’s auch ein Kleinkindabteil oben im Wagen 1 mit zwei Stellplätzen und acht Sitzplätzen, allerdings a) muss man als bahnreisende Familie das erstmal wissen und b) diese Sitzplätze auch speziell reservieren und c) den Kinderwagen die Treppe hochschleppen und mit einer Glastür kämpfen — zumal man ja nicht nur eine einzelne Treppe hoch muss, sondern im barrierefrei ausgestatteten Wagen 1 im Unterdeck einsteigt und die relativ enge Wendeltreppe vorne beim Triebfahrzeugführer hochkraxeln muss. Also, ja, schön, dass es dieses Kleinkindabteil gibt, aber irgendwie… nein, danke.

    Seit 2015 leistet die Deutsche Bahn im Fernverkehr einige Intercity-Linien mit lokbespannten Doppelstockwagen von Bombardier und bezeichnet diese Züge als „IC 2“, was mutmaßlich sowohl auf die 2. Generation der Intercity-Züge anspielen soll (was ja fahrzeugmäßig nicht ganz stimmt, aber was soll’s…) als auch ein Hinweis auf die Doppelstockwagen dienen soll.

    Seit März 2020 wiederum fährt die Bahn auf der Linie (Wien–)Dresden–Berlin–Rostock(–Warnemünde) mit Doppelstock-„KISS“-Triebzügen des schweizer Herstellers Stadler, die sich grundsätzlich stark von den Bombadier-Doppelstockzügen unterscheiden.

    Der Einsatz der Doppelstock-Züge erstreckt sich mittlerweile auf einige weitere Linien.

    Ich wundere mich ja, wer den Straßenverkehrsbehörden eigentlich den Begriff „Autoschild“ eingeimpft hat. „Autoschild“ hätte ich ja eher noch für eine umgangssprachliche Bezeichnung eines „Kfz-Kennzeichens“ gehalten, aber gemeint sind Verkehrsschilder, die nur für den Kraftverkehr gelten.

    Da könnte man ja [Zusatzzeichen 1022-10] drunterhängen, antworte ich dann manchmal frech, aber vielleicht ist es sinnlos, mit Straßenverkehrsbehörden über Verkehrsregeln zu diskutieren.

    da kommt auch nichts raus, aber meine Haltung ist da immer "vielleicht lernt er ja besser, wenn er mal einen Anhörungsbogen ausfüllen muss".

    Nur funktioniert das ja nicht, wenn wie beim im Stand filmende Radfahrer erst recht der Ehrgeiz geweckt wird.

    Wenn hingegen das anschließende Ermittlungsverfahren gegen den eng überholenden Kraftfahrer zudem noch eingestellt wird, fühlt der sich doch erst recht in seiner Fahrweise bestätigt.

    Die Polizei in Krefeld legt das Bedienungsverbot für Smartphones etwas weiter aus — auch das Filmen im Stehen neben dem abgestellten Fahrrad gilt dort als Ordnungswidrigkeit:

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    Da bin ich ja mal auf die mutmaßlich foglende Gerichtsverhandlung gespannt.

    Hmm — Velaro D?

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    Wahrscheinlich haben die einfach die rechtlichen Grundlagen ihrer Windschutzscheibenperspektivenausbildung aus der Nachkriegszeit nie wieder hinterfragt. Es ist ja eigentlich auch Sache des Arbeitgebers, die Aufklärung über wesentliche Änderungen der Rechtsgrundlagen des Verkehrsbeamtendienstes mal anzuschieben.

    Tja — meine Frau wurde mit Inline-Skates auf der Veloroute 10 aufgegriffen, mindestens eine Handvoll Radfahrer aus meinem Umfeld wurden beim Radfahren neben Radwegen ohne Benutzungspflicht verwarnt. Insofern: Ja, bei diesen Kontrollaktionswochen der Kieler Polizei mangelt es wohl tatsächlich ein bisschen an der notwendigen Regelkenntnis.

    Mit den fortschreitenden Arbeiten am so genannten Kleinen-Kiel-Kanal gibt es auf der Andreas-Gayk-Straße nunmehr einen Radfahrstreifen parallel zum aufgelassenen Hochbordradweg:

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    Solange die neue Straße parallel zum Kleinen-Kiel-Kanal noch nicht freigegeben ist, rollt der Radverkehr grundsätzlich ein kleines Stück durch die Fußgängerzone am Asmus-Bremer-Platz — wo man als vernunftbegabter Verkehrsteilnehmer zwischen 10 und 19 Uhr selbstverständlich schiebt — und purzelt man mit dem Rad hier wieder an der Andreas-Gayk-Straße hinaus:

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    Nun ist die bange Frage: Wie geht’s weiter?

    Auf dem alten Hochbordradweg kommt man nicht weit, das ist also nicht Sinn der Sache.

    Meines Erachtens gilt hier § 10 StVO, weil ich eine Fußgängerzone verlasse und ich unterstelle der Einfachheit halber, dass der Paragrpah auch einschlägig ist, wenn ich mein Rad durch die Fußgängerzone schiebe und in dem Bereich zwischen Fußgängerzone und Fahrbahnrand auf dem Gehweg wieder aufsattle und über den abgesenkten Bordstein einfahre.

    Die Polizei, die hier in den letzten Wochen mehrfach kontrolliert hat, ist aber offenbar der Meinung, dass beim Einfahren auf der gesamten Breite dieser T-Kreuzung der Signalgeber für Fußgänger auf der anderen Straßenseite einschlägig wäre. Ich habe diese Information leider nur aus dritter Hand, weiß also nicht, ob dort tatsächlich punktbewehrte Bußgelder mit irgendeinem Tatbestand verteilt wurden oder nur kostengünstige Ratschläge, aber offenbar wurde die Meinung vertreten, dass im Zweifelsfall in die Kreuzung einfahrende Radfahrer einen Rotlichtverstoß begehen, sobald am Horizont irgendwas rot leuchtet.

    Ich wundere mich, ob die vielen Kraftfahrer, die zum „nur ganz kurz“-Parken in die Fußgängerzone ein- und ausfahren, wohl auch die rote Fußgängerampel beachten müssen oder ob das wieder nur so ein Kampfradler-Ding ist, das man gerne Radfahrern anhängen möchte:

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    Ich meine, dass es sich hier doch relativ eindeutig um § 10 StVO handelt oder sehe ich das falsch?

    Beim Fotografieren Neowise-Kometen haben Lischen-Radieschen und ich gestern Abend ein paar Rollerfahrer an der Kiellinie beobachtet. Während der südliche Teil der Kielinie als [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] und [Zeichen 242][Zusatzzeichen 1022-10] beschildert ist, womit nach meinem Dafürhalten keine Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge erfolgt, besteht der Querschnitt des nördlichen Teils aus einem unbefestigten Gehweg, der teilweise zum Parken freigegeben ist, einer Fahrbahn mit zwei Fahrstreifen, einem so genannten anderen Radweg und einem Gehweg direkt neben der Kaimauer:

    [image='7111','small'][/image]

    In Fahrtrichtung Norden, also in der eigentlichen Fahrtrichtung des Radwegs, gibt es keine weitere Beschilderung außer [Zeichen 138-10][Zusatzzeichen 1000-33], in der Gegenrichtung handelt es sich um einen für den Radverkehr linksseitig freigegebenen Radweg im Sinne von § 2 Abs. 4 S. 4 StVO. Das folgende Bild stamm von der autofreien Kiellinie im Herbst 2019, ein schöneres habe ich gerade nicht zur Hand, normalerweise steht das ganze Geraffel dort natürlich nicht herum:

    [image='7129','small'][/image]

    § 10 Abs. 1 eKFV zählt die zulässigen Verkehrsflächen für Elektrokleinstfahrzeuge auf:

    Zitat

    Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden. Anlage 3 laufende Nummer 22 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung findet keine Anwendung.

    Erstens wundert mich, dass in § 10 Abs. 1 eKFV im Gegensatz zu § 2 Abs. 4 StVO die jeweilige Fahrtrichtung keine Erwähnung findet. Soll ich daraus schließen, dass auch auf linksseitigen Radwegen gefahren werden kann oder greift hier § 9 eKFV als Rückfallparagraph für die Fahrtrichtung?

    Zweitens sehe ich nicht, dass linke Radwege mit [Zusatzzeichen 1022-10] auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben sind. Ich finde in Anlage 2 und 3 dazu keinen Hinweis, in § 2 Abs. 4 S. 4 StVO ist nur von Fahrrädern die Rede, in § 10 eKFV sehe ich da auch keine Freigabe.

    Das wundert mich, denn mit einem Elektrokleinstfahrzeug müssen ja sogar Radwege ohne Benutzungspflicht befahren werden (siehe „Wo darf ich mit Elektrokleinstfahrzeugen fahren?“), mit den kleinen Rädern kommt man also gar nicht in den Genuss topfebener Fahrbahnen, sondern muss sich auf den einschlägigen Buckelpisten herumschlagen. Da aber der Rollerverkehr quasi um jeden Preis von der Fahrbahn ferngehalten werden sollte, mag ich mir nicht vorstellen, dass freigegebene Radwege auf der linken Straßenseite plötzlich nicht mit Rollern benutzt werden dürfen.

    Weiß da jemand genaueres?

    Die 54. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung, sofern wir denn von ihrer Gültigkeit ausgehen, brachte uns ja das lustig aussehende Zeichen 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.

    Auf Twitter kursieren seit einiger Zeit Fotos von dem neuen Verkehrszeichen aus dem Stuttgarter Raum, wobei ich mir nicht sicher bin, welche davon echt oder gefälscht sind. Das hier scheint echt zu sein:

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    Diese hier wohl auch:

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    Ein paar andere halte ich wiederum für Photoshop-Arbeiten aus dem Drucker.

    Die Böblinger Straße in Stuttgart bin ich allerdings auch schon mal mit dem Rad hinaufgeschnauft. Das ist alles andere als angenehm, man wird auf diesem engen Schutzstreifen eingeklemmt, bei etwas mehr Abstand zu den parkenden Kraftfahrzeugen noch enger überholt, bei noch mehr Abstand zu den parkenden Kraftfahrzeugen von hinten angehupt und überdies geht’s auch noch unablässig den Berg hoch.

    Wir hatten hier doch vor einigen Jahren mal eine Faustregel für Schutzstreifen entwickelt: Wo die Fahrbahn breit genug für Schutzstreifen ist, braucht man keine Schutzstreifen. Wo sie zu eng ist, sind Schutzstreifen ohnehin nicht zulässig. Nun kann ich mir vorstellen, dass das Radfahren auf der Böblinger Straße ohne Schutzstreifen noch unangenehmer ist als in der jetzigen Form, bei der dem Kraftfahrer wenigstens signalisiert wird, dass die Anwesenheit von Radfahrern grundsätzlich mit rechten Dingen zugeht.

    Aber grundsätzlich denke ich mir, dass hier eine ähnliche Regelung greift: Wo Zeichen 277.1 aufgestellt wird, wäre das Überholen von einspurigen Fahrzeugen ohnehin unzulässig — dort müssten die in § 5 Abs. 4 StVO definierten Überholabstände genügen. Nun ist es bekanntlich illusorisch, dass diese Abstände beim Überholen eingehalten werden, aber ich mag nicht so richtig glauben, dass Zeichen 277.1, sofern es denn am Lenkrad überhaupt wahrgenommen wird und bekannt ist, an dieser Problematik etwas zu ändern vermag.

    Insofern meine Frage: Gibt es denn irgendwo Strecken, auf denen grundsätzlich Radfahrer mit dem vorgeschriebenen Abstand überholt werden können, aus irgendeinem Grunde aber dennoch die Aufstellung von Zeichen 277.1 angezeigt wäre?

    Ich greife in diesem Thread noch mal die Nachfrage aus dem Nachbarthread auf, auch wenn ich vermute, dass in den hiesigen 16 Seiten schon alles gesagt wurde, aber vielleicht ja noch nicht von jedem:

    Stören euch die Dinger wirklich noch?

    Seit die Dinger letztes Jahr in Hamburg aufgetaucht sind bis Mitte März, als ich noch im Bureau an der Mönckebergstraße gearbeitet habe, haben mich die Roller tatsächlich sehr gestört. In der Mönckebergstraße, in der nur Busse, Taxis und Fahrräder bei einer Geschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde zugelassen ist, fuhren nach meiner groben Schätzung ungefähr ein Drittel der Rollerfahrer auf dem Gehweg herum. Im Rest der Hamburger Innenstadt sah es ähnlich aus. Klar: Auf der Fahrbahn ist es der touristischen Zielgruppe zwischen Bussen und Taxis mutmaßlich zu gefährlich.

    Und das sieht ja in jeder Stadt ähnlich aus:

    Grundsätzlich bin ich es ohnehin schon leid, dass ordnungswidrig mit dem Fahrrad auf dem Gehweg herumgefahren wird, aber das hält sich wenigstens in der Hamburger Mönckebergstraße sehr in Grenzen. Aber seitdem die unterschiedlichen Rolleranbieter in Hamburg eingefallen sind, wird mir als Fußgänger quasi meine letzte Schutzzone zwischen Fahrbahn, Seitenstreifen und der Hauswand streitig gemacht. Es gab Tage, an denen meine Kollegïnnen und ich auf dem Weg in die Mittagspause und zurück mehrfach von rollerbewehrten Verkehrsteilnehmern eng überholt wurden.

    Und selbst wenn die Roller stehen und nicht fahren, entwickeln sie sich wie ein Magnet zu immer größeren Haufen, die in engen Großstädten den Platz auf dem Gehweg deutlich reduzieren. Das habe ich mit Fahrrädern in dieser Form noch nie erlebt, weil man Fahrrad in der Regel irgendwo anschließt.

    Und je weiter der Hype im letzten Herbst abgeklungen ist, desto eher lagen die Roller plötzlich auch am nächsten Morgen noch in der Gegend herum. Wenn ich mir meine Strava-Aufzeichnungen meiner Fahrten zum Bureau und zum Bahnhof ansehe, kann ich relativ genau erkennen, wo ich angehalten habe, um lustige Roller von Geh- und Radwegen aufzuheben. Natürlich kann man da einfach ordnungswidrig auf dem Gehweg vorbeifahren und als Fußgänger Slalom laufen, aber an einigen Tagen, prinzipiell am alkoholgetränkten Wochenenden, schmissen die Leute wohl tatsächlich straßenweise die Roller durch die Gegend:

    Ich vermute außerdem, dass dieses Mobilitätskonzept in Kombination mit den nicht gerade günstigen Preisen verhindert, dass sich eine routinierte Nutzerschicht ausbilden kann. Die meisten Menschen in meinem Umfeld finden diese Dinger eigentlich ganz witzig, fahren einmal damit, fahren noch einmal damit, sehen dann die 15 Euro auf der Abrechnung und gehen dann doch lieber zu Fuß. Ich vermag mir jedenfalls nicht vorzustellen, dass es eine nennenswerte Zielgruppe gibt, die tatsächlich morgens und abends längere Strecken zurücklegt. Preislich mögen Leihroller für meine 500-Meter-Strecke vom Hamburger Hauptbahnhof ins Bureau am Speersort eine Alternative darstellen, aber ich werde damit gewiss nicht morgens und abends in Kiel 4,5 Kilometer zum Bahnhof und zurück für knappe fünf Euro pro Fahrt zurücklegen.

    Will sagen: Man hat recht viele Gelegenheitsnutzer, die zum ersten Mal auf dem Roller stehen, plötzlich mit 20 km/h über den Gehweg pflügen — auf die Fahrbahn traut man sich ja noch nicht — und an der nächsten Kreuzung die Bremse nicht finden. Die beiden hier wären dem schwarzen Kraftfahrzeug beinahe in die Seite gebrettert.

    Und am Ende denke ich mir immer noch: Die Teile werden sich nicht zu einer ernstzunehmenden Mobilitätsalternative für die Kurzstrecke ausbilden, sondern eher der Bespaßung von Touristen dienen. Wenn ein wesentlicher Teil der Roller nach drei Monaten verschlissen auf dem Elektroschrott landet, wird die Ökobilanz im Endeffekt so grün auch nicht sein. Ich halte das eher für einen Auswuchs des Kapitalismus, um aus der Kombination von Elektroroller und App etwas Kohle aus dem Hype zu pressen, während die für den Mindestlohn zu Hause die Roller aufladenden Juicer und die Umwelt mit ihren wachsenden Elektroschrottbergen die Leidtragenden sind.