Ich habe zwei Themenstränge aus diesem Thread ausgelagert:
Beiträge von Malte
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Jedes Mal, wenn ich eine solche Meldung lese, wünsche ich mir, die Polizei hätte auch in diversen anderen Fällen, in denen die Rollen allerdings vertauscht waren, ebenso konsequent ermittelt: Radfahrer schlägt im Streit Fahrzeug-Frontscheibe kaputt
Wie oft ich allein im Hamburger Stadtgebiet abgedrängt oder gar vorsätzlich angefahren wurde, die Staatsanwaltschaft die Sache aber mit „Ist doch nichts passiert, Schalalalalala“ einstellte, kann ich kaum zählen — es erschüttert mein Vertrauen in unseren Rechtsstaat schon ein bisschen.
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Die Polizeipressemeldung erwähnt einen Radweg. Also ist es wahrscheinlich die neue Brücke/Ostring.
Oder der freigegebene Gehweg auf der alten Brücke. Diesbezüglich drücken sich die Beamten ja leider nicht besonders gewählt aus.
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Auf der Kieler Schwentinebrücke ist am Sonnabend ein 67-Jähriger gestürzt und zwei Tage später an seinen Verletzungen verstorben. Es ist bislang nicht klar, ob er beim Radfahren stürzte oder sein Fahrrad geschoben hat:
- 200804.1 Kiel: Radfahrer verstorben - Polizei sucht Zeugen
- Radfahrer stirbt nach Sturz – Polizei sucht Zeugen
Ich weiß noch nicht einmal, um welche der beiden Schwentinebrücken es sich handelt — um die alte Brücke, auf der die meisten Radfahrer aufgrund der engen Kopfsteinpflaster-Fahrbahn auf den Gehweg ausweichen und sich dort durch die Fußgänger klingeln, oder um die neue Brücke, die in größerer Höhe die Bundesstraße 503 über die Schwentine führt.
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Und dann gibt es Unfälle, die sind so tragisch, das mag man gar nicht glauben: Von Fahnenmast erschlagen: Auszubildende stirbt am 1. Arbeitstag
Ein Lastkraftwagenfahrer fährt rückwärts, bricht dabei einen Fahnenmast auf dem Rathausmarkt ab, der Mast kippt auf eine Gruppe junger Menschen, die ein Gruppenfoto ihres ersten Ausbildungstages schießen wollen — eine junge Frau kann sich nicht mehr in Sicherheit bringen und stirbt.
Und das macht mich so wütend. Dass beim Abbiegen und bei schlechten Sichtverhältnissen im Kreuzungsbereich „mal“ jemand „übersehen“ wird, das kann ich mir noch irgendwie ausmalen. Aber wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird, dann kann man sich im Regelfall doch alle Zeit der Welt lassen und erstmal ganz genau die Umgebung überprüfen, bevor man rückwärts fährt. Einen Lastkraftwagen sollte man ohne Einweiser erst gar nicht rückwärts in Bewegung setzen. Und trotzdem geht allein in dieser Stadt andauernd etwas kaputt und wir nehmen es mit einem Schulterzucken hin.
Und nun ist jemand tot und wir fragen uns alle ganz betroffen, wie das passieren konnte.
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Der Herr Scheuer hat nun einen Kompromiss vorgeschlagen: Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nur noch dann vorgesehen, wenn man mindestens 21 km/h zu schnell vor Schulen oder Kindergärten fährt: Scheuer schlägt Kompromiss im Streit um Führerscheinentzug vor
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Die Polizei ist auch für § 10 StVO an der oben bemängelten Stelle.
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Grundsätzlich halte ich es aber nach wie vor für unglücklich, auf Wegen, die besonders häufig über mehrere Jahre aufgrund einer Umleitung von Radfahrern frequentiert werden, solche Kreuzungen zu installieren. Andererseits ist diese Kreuzung ja auch in der anderen Fahrbeziehung eher größerer Murks.
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Am Stephansplatz: Unfall mit Radfahrer — Beine überrollt
Mehr kann ich trotz Abendblatt-Abo leider nicht lesen. Mal gucken, wann das repariert wird oder wann die Polizei eine Meldung veröffentlicht.
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Na super. Das macht's nicht besser.
Das Halten neben dem Schutzstreifen ist überdies eine Ordnungswidrigkeit, weil laut § 12 Abs. 4 S. 1 StVO am rechten Fahrbahnrand zu parken ist. Wenn der Schutzstreifen aber Teil der Fahrbahn ist, kann man in dem Bereich nicht parken oder halten.
… womit wir wieder bei der Frage sind, ob die Verkehrsüberwachung das nicht weiß oder trotz der dadurch entstehenden Gefährdung des Radverkehrs wieder beide Augen zudrückt, weil Kraftfahrer ja nunmal irgendwo parken müssen.
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Ich habe mal einen Suchfilter für diese Videos erstellt: https://twitter.com/search?q=from%…ed_query&f=live
- 30. Juni: Der sogenannte #Schutzstreifen ist für Radfahrer da. Autofahrer dürfen hier weder Halten, noch Parken. Ein Verstoß kostet 55 Euro. Mit Behinderung werden es sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- 7. Juli: Heutiger Videobeitrag der Kollegen aus #Kiel: Beim Überholen von Radfahrern ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Außerorts sogar 2m. Ist der Abstand aufgrund der Straßenbreite zu klein, darf nicht überholt werden.
- 10. Juli: Beim Radfahren ist das Handy in der Hand verboten. Es drohen 55 € Verwarnungsgeld, mit Unfall sind es 100 €. Musik über Kopfhörer ist erlaubt, vorausgesetzt die Umgebungsgeräusche werden wahrgenommen – Kostenpunkt bei Missachtung 10 €.
- 21. Juli: Radfahrer nebeneinander – Dürfen die das? Ja! Allerdings darf dabei niemand behindert werden.
- 28. Juli: Für manchen Radfahrer scheint eine rote Ampel lediglich eine nett gemeinte Empfehlung zu sein. Ist sie aber nicht! Mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind hier fällig.
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Die Polizei hat wieder eines ihrer lustigen Videos zum Thema Verkehrsregeln für Radfahrer veröffentlicht. Dieses Mal ging es um Rotlichtverstöße und ich hänge mich da bei der Gelegenheit gleich mal an:
Externer Inhalt twitter.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Dieses artige Warten habe ich gestern auch noch an der Ausfahrt vom Parkplatz des Kieler Rathauses beobachtet. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass früher Radfahrer und Kraftfahrer artig vor der roten Fußgängerampel gewartet haben, das ist ein neues Verhalten, dass sich erst in den letzten paar Wochen etabliert hat. Andererseits ist es ja offenbar nicht zutreffend, dass die Polizei hier geldeintreibend tätig geworden ist — auf die Idee sind die Verkehrsteilnehmer anscheinend selbst gekommen.
Ich glaube aber auch nicht, dass die wartenden Verkehrsteilnehmer nicht auf die grüne Fußgängerampel, sondern auf das rote Licht des Querverkehrs warten. Klar, eine Reihe von Verkehrsteilnehmern, beispielsweise Eltern mit Kind, ältere oder jüngere Radfahrer, die orientieren sich sicherlich an der Fußgängerampel, weil man sich dann nicht mit dem Querverkehr herumschlagen muss (naja, als ob jene Klientel wüsste, welches Licht für Radfahrer gilt). Aber wenigstens die bekannten Schnellfahrer, die sich auch sonst nicht unbedingt um die Verkehrsregeln kümmern, warten doch nicht plötzlich auf das rote Licht des Querverkehrs, anstatt einfach bei der nächstgrößeren Lücke loszufahren.
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Ein Parkhaus ist für Autos da. Tourist aus Osnabrück fährt in ein niederländisches Fahrradparkhaus: Duitser begrijpt fietssymbool niet (Deutscher begreift Fahrradsymbol nicht)
Eine Bitte: Wenn es die BLÖD ist, bitte vorher kenntlich machen. Ich möchte diesem Drecksblatt keine Klicks bescheren.
Ja, das hatte ich mir irgendwann schon mal vorgenommen und dann mal wieder schleifen lassen. Am besten schreibe ich mal ein Plugin für diese Forensoftware, die das automatisch macht
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Vor ein paar Monaten eröffnete ein Onlineversandhändler aus Übersee ein neues Logistikzentrum in Borgstedtfelde, direkt an der Bundesautobahn 7 unweit meiner früheren Heimat in Büdelsdorf.
Seitdem tauchen plötzlich signifikant mehr weiße Lieferwagen auf, in Borgstedt, Rendsburg und Büdelsdorf stehen sie nachts in den Wohngebieten am Stadtrand herum, wo sie morgens von Männern in Warnwesten bestiegen werden und anschließend unter anderem in Kiel auftauchen.
Ich bin mir nicht so ganz im Klaren, ob es einen Grund gibt, dass dieser gewisse Onlineversandhändler auf anonyme weiße Lieferwagen setzt und nicht auf die aus der Werbung bekannten Fahrzeuge mit deren Premium-Farbgebung, aber man wird sich da wohl etwas überlegt haben. Vielleicht ist die Fahrzeugbeschaffung nicht der schnellen Expansionsstrategie der Firma hinterhergekommen, vielleicht will man aber auch vermeiden, sich den Zorn der Anwohner zuzuziehen, wenn diese Fahrzeuge plötzlich überall im Weg stehen.
Spätestens wenn die unterbezahlten Arbeitskräfte aus den Fahrzeugen purzeln und die charakteristischen Pakete des Versandhändlers zur Tür tragen, halte ich es für ziemlich wahrscheinlich, dass es sich um Fahrzeuge aus Borgstedtfelde handelt. Ich glaube jedenfalls nicht, dass just mit der Eröffnung des dortigen Logistikzentrums plötzlich alle möglichen Lieferdienste wie DHL, UPS, GLS, DPD und so weiter auf anonym-weiße Fahrzeuge umgestiegen sind.
Als zusätzlichen Bonus kann mal als Kunde am Liefertag den Standort des Wagens per GPS-Anzeige auf einer Karte verfolgen. Als Software-Entwickler bin ich mir bewusst, dass diese Darstellung nicht besonders genau sein muss und die teilweise schleppende Aktualisierung von mitunter über einer Minute nur zur Abschätzung der ungefähren Ankunftszeit taugt, nicht aber zur Einschätzung des Fahrverhaltens unten auf der Straße.
Trotzdem dachte ich mir, als ich einmal eine Lieferung über diese Anzeige verfolgte: Der muss ja wohl gegen die Einbahnstraße gefahren sein — anders ließ sich die Darstellung auf der Karte nur mit extrem ungenauen Daten erklären.
Es passiert allerdings inzwischen relativ häufig, dass sich ebenjene weiße Lieferwagen gegen die Einbahnstraße bewegen. Muss wohl Zufall sein. Ob es sich hierbei um ein Fahrzeug aus Borgstedtfelde handelt weiß ich natürlich nicht — ich kann nur ungefähre Mutmaßungen anstellen.
Und vor allem stehen diese berühmten weißen Lieferwagen auch plötzlich und quasi andauernd auf Radwegen herum — und machen die Wege komplett dicht, die parken nicht einmal alibimäßig „aufgeschultert“, um wenigstens so zu tun, den „echten Verkehr“ nicht behindern zu wollen. Ob es sich hier um ein Fahrzeug aus Borgstedtfelde handelt, weiß ich natürlich wieder nicht — es steht ja nicht drauf. Da sich drinnen aber zwei Männer in Warnweste aufhielten, die irgendwelche Pakete jonglierten, liegt der Verdacht wenigstens nahe.
Ich kann an dieser Stelle natürlich wieder die üblichen Sprüche rezitieren: „Man kommt doch noch vorbei“, „Man kann ja auch mal warten“, „Er hat auch dein Paket dabei“, „Stell dich nicht so an“, „Es ist ja nur ganz kurz!“
Die Polizei fuhr vorbei, interessierte sich aber natürlich nicht für diesen Falschparker, da es sich ja um den berühmten ruhenden Verkehr handelt und der „echte Verkehr“ nicht behindert wird.
Ich fahre also links über die Fahrbahn vorbei, was mit dem vielen Gepäck natürlich nur mittelgut funktioniert, und just in dem Moment will der Fahrer losdüsen. Das wäre glatt wieder so eine Überseh-Nummer geworden, aber womöglich hätte er mich in seinem Weitwinkelspiegel gesehen, hätte er sich den nicht irgendwo kaputtfahren lassen. Nun ja.
Wem auch immer diese tollen Fahrzeuge gehören, darf gerne einmal ein Fahrsicherheitstraining anordnen.
Und seine Leute ordentlich bezahlen. Es darf meines Erachtens nicht sein, dass diese Menschen für einen Hungerlohn unsere Konsumgüter durch die Gegend fahren, damit wir in Pandemie-Zeiten das Haus nicht verlassen müssen.
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In der Kieler Fahrradblase macht mittlerweile das Gerücht die Runde, dass momentan gar keine Kontrollen von Falschparkern mehr stattfänden, weil man sich einerseits nicht im Klaren wäre, welcher Bußgeldkatalog denn nun anzuwenden wäre, man andererseits mit der Kontrolle der Gastronomie aufgrund einiger lokaler Corona-Ausbrüche ganz gut ausgelastet wäre.
Ich finde, das klingt ganz plausibel. Da ja mittlerweile relativ deutlich kommuniziert wurde, dass — sofern denn überhaupt noch Kontrollen stattfänden — die günstigen Preise aus dem alten Bußgeldkatalog aufgerufen würden, hat nach meiner Beobachtung das Parken auf Geh- und Radwegen plötzlich wieder stark zugenommen. Ist ja auch klar, bei diesen Mini-Winzbeträgen von 10 oder 20 Euro gepaart mit dem vergleichsweise geringen Risiko, überhaupt erwischt zu werden, riskiert man ja nichts.
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Weiß das die kontrollierende Polizei? Weiß das die örtliche Presse?
Die örtliche Presse ist hier wie in Hamburg nach meiner Einschätzung eher an Schlagzeilen interessiert von wegen „Dutzende Kampfradler missachten rote Ampeln“ als dass man sich gegenüber der Leserschaft sinnvoll mit den Feinheiten der Straßenverkehrs-Ordnung auseinandersetzt. Wenn schon die Polizei nicht in der Lage ist, die einzelnen Paragraphen aus der Straßenverkehrs-Ordnung mit einer vor Ort gegebenen Situation in Einklang zu bringen, dann brauche ich das von den so genannten Qualitätsmedien erst recht nicht erwarten.
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Nun ja — die Kontrollen der Polizei zeigen Wirkung. Wo in den letzten Wochen noch einige Radfahrer mit einem angeblichen Rotlichtverstoß nach rechts in die Andreas-Gayk-Straße einfuhren, warten mittlerweile so gut wie alle Radlinge brav vor der roten Fußgängerampel:
Die hilft allerdings weder zum Rechtsabbiegen noch zum Geradeausfahren in die Kaistraße, weil in allen Fällen ausschließlich § 10 StVO gilt, also der entgegenkommende linksabbiegende Fahrbahnverkehr mit § 9 StVO zuerst fährt.
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Tja: Kontrolle verloren und gestürzt
Selbst schuld, wer sein Fahrrad nicht unter Kontrolle halten kann, oder? Die Überschrift ist natürlich absolutes Kraftfahrer-Candyland, denn offenbar hat sich die Sache doch etwas anders zugetragen:
ZitatNach Angaben des Jungen habe sich ein weißer VW Bully von hinten genähert und mehrfach gehupt. Anschließend sei er so dicht aufgefahren, dass er mit seiner Stoßstange das Rad des Kindes berührt habe. Der Zwölfjährige sei daraufhin auf den Grünstreifen geraten, habe die Kontrolle verloren und sei mit seinem Fahrrad hingefallen.
Oh, und Unfallflucht gibt’s auch noch:
ZitatDer Autofahrer habe kurz angehalten und sich danach in Richtung der Straße Landwehr entfernt.
Wenn ich zugrunde lege, dass eine Überschrift bei solchen Meldungen einen ungefähren Rückschluss auf das wesentliche Ereignis beinhalten sollte, dann war es aber wohl wichtiger zu betonen, dass der junge Radling sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte.
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- Großes Hall in Rotenburg: Wer falsch parkt, muss Bußgelder befürchten: Rotenburger klagen über Mitbürger, der Falschparker anzeigt
- Radfahrstreifen um parkendes Auto herummarkiert: Citroën darf seit 13 Tagen auf Radweg parken
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Ein Kraftfahrer hat in der Fahrradstraße „Harvestehuder Weg“ zwei entgegenkommende Radfahrer gerammt:
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Fürstenfeldbruck, Bayern. Gibt es hier auch desöfteren innerorts, aber ob innerorts oder außerorts, es verwirrt mich seit Jahrzehnten...
Das ist ganz easy. Außerorts darf auf einer Vorfahrtstraße nicht geparkt werden, also steht das Zeichen 306 hinter der Kreuzung, damit der einbiegende Verkehr ebenfalls weiß, dass er sich auf einer Vorfahrtstraße befindet. Dazu sagt Anlage 3 der Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 306:
ZitatGe- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
Zeichen 205 steht natürlich trotzdem immer direkt vor der Kreuzung.
Weil innerorts diese Parkregelung nicht greift, steht das Zeichen 306 immer vor der Kreuzung, weil es dort zwar ebenfalls Vorfahrtstraßen gibt, diese aber nicht so eindeutig zu erkennen sind wie außerorts in freier Wildbahn.
In den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung steht unter § 42 zu Zeichen 301 auch noch einiges zu dieser Thematik.