Beiträge von Malte

    Ich wiederhole mich, mach' es bald, sonst brauchst Du einen neuen.

    Nun hast du mich wieder unruhig gemacht :saint: Ich bin drei Kilometer gefahren, als der noch viel zu fest war, und etwa zwanzig weitere, als der Steuersatz in der Werkstatt schon deutlich gelockert wurde. Ich werde ihn aber nachher noch mal ein bisschen weiter aufdrehen.

    Ich weiß mittlerweile, wie das funktioniert ;) Ich habe im Brommie auch einen Gewindesteuersatz und mir gleich die passenden Maulschlüssel besorgt. Ich scheue mich allerdings davor, den Steuersatz allzu lose zu drehen, weil der alte Steuersatz im Juli bei einer längeren Radtour schließlich derart locker saß, dass es bei kleinen Unebenheiten auf der Fahrbahn schon ordentlich knallte.

    Vermutlich ist es also der nächste Platten.

    Es war im Endeffekt eine Kombination aus einem nicht ganz aufgepumpten Reifen und einem zu fest eingebauten Steuerlager.

    Mir war ja bewusst, dass man nicht nur mit dem Lenker lenkt, sondern auch mit Gewichtsverlagerungen, aber mir war nicht klar, wie anstrengend die Fahrt ist, wenn das Steuerlager zu fest sitzt. Weil das Vorderrad nicht „frei schwingt“, muss ich ständig gegenlenken und kam anfangs kaum vernünftig um die Kurve. Ich habe immer noch nicht die richtige Einstellung gefunden, ab der das Steuerlager dann fluffig genug läuft — ich teste das immer, indem ich zaghaft versuche freihändig zu fahren, denn dann müsste sich das Rad ja mittels Balancierbewegungen geradeaus lenken lassen.

    Den Lackschaden haben wir gestern Abend auch behoben: Erst mit Isopropanolalkohol das ganze Fett abwischen, das dort noch vom Einbau des neuen Steuerlages klebte, dann mit Touch-up-Paint aus diesem Shop die Stelle ausgebessert. Der Lack passt farblich auch nicht hundertprozentig, aber deutlich besser als der vorige Versuch. Hauptsache ich gucke da im ICE nicht ständig drauf, dort hatte ich den Lackschaden ja quasi permanent im Blick.

    Gerald Baier setzt sich in der Sommerausgabe des Polizeispiegels der DPolG (das ist die mit Rainer Wendt) mit der Critical Mass auseinander. Auf Seite 18 geht’s los: https://www.dpolg.de/fileadmin/user…el_20_08_07.pdf

    Ich schaue mir das in den nächsten Tagen mal genauer an, aber das Fazit ist interessant:

    Zitat

    Mit Erkennen entsprechender Ereignisse im Vorfeld sollte vonseiten der Polizei die Erwartungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen (Versammlung, Verband, Sondernutzung, einzelner Verkehrsteilnehmer) zumindest dann aktiv kommuniziert werden, wenn aufgrund der Beurteilung der Lage (Art und Größe, Ankündigung, vorangegangene Veranstaltungen et cetera) nicht nur mit geringfügigen Behinderungen, sondern mit Gefährdungen oder sogar Straftaten durch die C.M. gerechnet werden muss. Dabei sind erforderliche Maßnahmen klar zu kommunizieren. In allen anderen Fällen ist ein Tolerieren der C.M.-Ausfahrt ohne polizeiliche Maßnahmen opportun.

    Im Hamburger Wiesendamm:

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    Früher hatte man (ich zumindest) auch häufiger einen Sonnenbrand.

    Heute weiß man, dass die Haut sich jeden Sonnenbrand merkt.

    Ich habe auch den Eindruck, dass die Generation meiner Eltern auch heute noch im Sommer mitunter gänzlich ohne zusätzlichen Sonnenschutz mit T-Shirt und kurzer Hose den Tag im Freien verbringt. Da haben einige allerdings auch eine Haut wie ein alter Lederlappen.

    Andererseits verbringen auch gerade in Zeiten von Corona einige Menschen aus meiner Generation die durch die entfallene Pendelei gewonnene Freizeit in der Sonne und haben zum Ende des Sommers auch eine recht ungesunde Hautfarbe. Sonnengebräunte Haut hat sich offenbar als Schönheitsideal etabliert — die Nachwirkungen kommen dann eventuell 30 Jahre später.

    Oh, die geplante Mega-Demonstration am 29. August in Berlin wurde verboten, weil Verstöße gegen den Infektionsschutz zu befürchten wären:

    Interessant — die vielen Verstöße wurden von der Polizei am 1. August einen halben Tag lang toleriert, beziehungsweise in Hamburg am 15. August und in Kiel am 16. August die ganze Zeit toleriert.

    Nun bin ich ja mal gespannt, ob sich die Demonstranten von diesem Verbot abhalten lassen — darunter sind ja nicht nur viele nach rechts orientierte Personen, sondern auch einige Reichsbürger, die die Versammlungsbehörde gar nicht anerkennen. Findet der Sturm auf das Parlamentsgebäude jetzt nicht statt, weil eine Versammlungsbehörde den Sturm verbietet?

    Da Aufklebe etc nicht bauartgenehmigt sind, könnte man interpretieren die sind nicht von §67 betroffen.

    Was ja aber auch nicht Sinn der Sache wäre: Ich darf also nur bauartgenehmigte Reflektoren anbauen, aber bei nicht bauartgenehmigten ist es egal, weil sie ja nicht bauartgenehmigt sind? Ich vermute mal, dass § 67 Abs. 2 S. 1 StVZO ja darauf hinaus will, dass auch rückstrahlende Aufkleber als lichttechnische Einrichtung gelten.

    Katzenaugen an den Pedalen finde ich gut, aber bei halbseitigen Klicks leider nicht möglich.

    Naja, doch. Die Auswahl ist lediglich relativ schmal, aber Shimano hat beispielsweise momentan PD-T8000 im Angebot, mit denen ich sehr zufrieden bin, sowie PD-EH500, an denen sich Reflektoren nachrüsten lassen — die SM-PD68 sind allerdings meines Erachtens der größte *%"$§&#, man tritt sie beim Einklicken kaputt und der Metallbügel verbiegt sich, so dass die Dinger ständig klappern.

    Im Großen und Ganzen merkt man, das die Schreiber der StVZO, wenn überhaupt, mit irgendwelchen 20kg Cityradln unterwegs sind.

    Das merkt man ja nun aber sowieso bei der kompletten Ausgestaltung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kombination mit der Umsetzung der Straßenverkehrsbehörden.

    § 67 StVZO lässt aber mittlerweile immerhin weitere Reflektoren zu: Nach vorne weiß („Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein“, § 67 Abs. 3 S. 4 StVZO[/url]), nach hinten rot („Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestenseiner Schlussleuchte für rotes Licht und einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein“, § 67 Abs. 4 StVZO) und zur Seite gelb („Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig“, § 67 Abs. 5 S. 5 StVZO). Das klang ja noch vor ein paar Jahren ganz anders, als am Rad wirklich nur das angebracht werden durfte, was auch in den Bestimmungen steht.

    Ist halt nur die Frage, woher man gelbe Reflektoren bekommt, die sich abseits der Speichen abringen lassen. Ich kenne nur die Katzenaugen, die beispielsweise bei E-Bikes noch vorne an der Gabel verbaut werden, aber beispielsweise sind auf dem Rahmen aufklebbare Reflektoren in der Regel weiß und damit meines Erachtens nicht zulässig.

    Dieses Mal geht’s um reflektierende Kleidung und Beleuchtung:

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    Das Setting mit den beiden Radfahrern im dunklen Tunnel (wo ist das überhaupt?) ist ja tatsächlich eine nette Idee, wenngleich der linke Radfahrer mit Licht und reflektierender Kleidung gar nicht mal so viel besser sichtbar ist als der rechte. Wahrscheinlich hätte man noch mit einem Autoscheinwerfer gegenhalten müssen, um den Geltungsdrang der reflektierenden Elemente zu unterstützen.

    … und dann ist das Video auch schon wieder vorbei. Natürlich mag es sein, dass diese kurzen Videos, in der Vor- und Abspann beinahe länger sind als der eigentliche Inhalt, gerade eben noch so in die Aufmerksamkeitsspanne der Zielgruppe passen und mehr als ein kurzes, prägnantes Thema in diesen Videos gar nicht transportiert werden kann, aber es wäre noch so viel zu sagen — etwa hinsichtlich der entfallenen Mitführpflicht für abnehmbare Beleuchtung oder der richtigen Einstellung des Scheinwerfers.

    Jetzt, wo ich mich langsam mal dazu durchringen wollte in krassen Fällen nicht in mich hinein zu Fluchen, sondern selbst aktiv zu werden, ist das keine gute Nachricht. Ist das deine Erfahrung mit der Bussgeldstelle?

    Wenn ja, hilft es wohl leider nur den Verantwortlichen auf den Sack zu gehen. Stadtradt Erwin Stöcken als Dezernent für das Bürger und Ordnungsamt und / Oder Herr Ulf Kämpfer als Vositzender der Stadtverwaltung. Setzt warscheinlich hohe Frustrationstoleranz und langen Atem vorraus.

    Ein paar andere Mitglieder der Kieler Fahrradbubble und ich hatten jedenfalls versucht, in diesem Sommer einige (:whistling:) private Ordnungswidrigkeiten anzufertigen. Man bekommt ja von den Bußgeldstellen traditionell allenfalls eine Eingangsbestätigung über eingeworfene E-Mails, aber keine weiteren Details, klar, aber entweder haben renitente Falschparker lieber mehrfach für 70 Euro und einen Treuepunkt nachts auf dem Radweg übernachtet — oder die Anzeigen sind direkt in den Mülleimer gewandert. Es stehen jedenfalls weiterhin Nacht für Nacht die gleichen Kraftfahrzeuge auf Gehwegen, Radwegen und Fußgängerüberwegen herum.

    Irgendwann fragte mal jemand bei der Behörde nach und teilte uns dann mit, dass in Kiel angeblich keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen verfolgt würden.

    Ich für meinen Teil habe die Sache damit ruhen lassen, denn momentan ist ja ohnehin unklar, ob sich die Stadt abseits der Parkraumbewirtschaftung und der Wochenmärkte noch um Falschparker kümmert, denn die Ordnungsbehörde scheint ja mit der Kontrolle der Corona-Eindämmungsmaßnahmen in der Gastronomie mehr als ausgelastet zu sein. Und da ich ja ohnehin in ein paar Monaten aus Kiel wegziehen werde, ist meine Ambition auch nicht ganz so groß, mich mit Stöcken oder Kämpfer auseinander zu setzen.