Beiträge von Malte

    Na, nun ist die Polizei auf die Idee gekommen, nicht mehr abschleppen zu müssen, weil die Radwege angeblich rechtswidrig und damit quasi gar nicht mehr existent wären:

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    Ob man wohl bei Bußgeldern wegen Nichtbeachtung eventueller Radwegbenutzungspflichten ebenfalls so selbstbewusst argumentieren könnte? :S

    In Kiel haben wir mehrere Kreuzungen, an denen teilweise für Radfahrer und Fußgänger in allen Richtungen gleichzeitig grünes Licht signalisiert wird. Das passiert beispielsweise entlang der Holtenauer Straße an drei Kreuzungen (Knooper Weg/Düppelstraße, Lehmberg und Dreiecksplatz) nach einem Umlaufplan, der mir nicht so richtig bekannt ist. Wenigstens am Lehmberg herrscht auch zeitweise ein recht großes Radverkehrsaufkommen in alle vier Richtungen, so dass es schon ein bisschen blöd werden kann — denn als normaler Verkehrsteilnehmer rechne ich ja nicht damit, dass bei meinem grünen Licht noch jemand von rechts oder links kommt, der ebenfalls grünes Licht sieht.

    Das nennt man ja, wenn es um Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn geht, „feindliches Grün“ und wird mit technischen Mitteln unterbunden: Eine Lichtzeichenanlage muss sich selbst nach spätestens 0,3 Sekunden abschalten, wenn sie aus irgendeinem Grunde zwei in Konflikt stehende Verkehrsströme mit grün signalisiert.

    Und irgendwie schwanke ich jetzt zwischen der Vermutung, dass man in Kiel Fußgängern und Radfahrern etwas Gutes tun wollte und dem obligatorischen „mit nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern kann man’s ja machen“. Nett gemeint ist beispielsweise, dass ich als Fußgänger theoretisch zwei Arme der Kreuzung in einem Zug überqueren kann; doch reicht die Zeit meistens nur für anderthalb Überquerungen. Man sitzt im Endeffekt also auf der nächsten Mittelinsel fest — da kann man dann auch lieber in „der Ecke“ der Kreuzung warten.

    Mit dem Fahrrad schafft man theoretisch auch eine komplette Umrundung der Kreuzung, hat aber das Problem, dass überall feindliche Verkehrsströme lauern. Es gibt weder ein Schild, dass hier mit Vier-Wege-Grün zu rechnen ist, noch zeigt mir irgendeine Art von Signalgeber an, dass auch bei grünem Licht von rechts und links Radfahrer kommen können, die im Angesichte ihres eigenen grünen Lichts von ihrer Vorfahrt überzeugt sind.

    Auf eine solche Weise lernte ich bei meinem Umzug vor relativ genau zwei Jahren dieses Vier-Wege-Grün kennen: Eines morgens fuhr ich zum Bahnhof und mir knallte ein pöbelnder Radfahrer von rechts beinahe in die Seite. Dann stellte ich fest, dass er grünes Licht hatte und geriet ins Schwitzen, weil ich davon ausging, einen Rotlichtverstoß begangen zu haben — stellte dann aber fest, dass alle Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer grünes Licht zeigten. Damit hatte ich nicht gerechnet, so etwas kannte ich bislang nur aus den Niederlanden.

    radverkehrsforum.de/attachment/14055/

    Und auch heute passiert es regelmäßig, dass die Lichtsignalanlage grünes Licht in alle Richtungen zeigt und ich bemerkte, dass ein Radfahrer aus dem Querverkehr so richtig Gas gibt, um mich als vermeintlichen Rotlichtsünder schneiden zu können. Besonders in der Bergstraße, in der ich dank der vorgelagerten Lichtsignalanlage meistens pünktlich zum Vier-Wege-Grün ankomme, halten die Leute im Querverkehr echt drauf. Da kann man dann beim sommerlichen Radverkehrsaufkommen auch schon mal eine ganze Grünphase lang auf eine Lücke warten.

    … was ja gleich zum nächsten Problem führt: Die Vorfahrt wird in solchen Fällen vermutlich mit § 1 StVO geregelt? Denn weder in § 8 StVO oder § 37 StVO ist vorgesehen, dass kollidierende Verkehrsströme gleichzeitig grünes Licht sehen.

    Eigentlich würde ich gerne anregen, dass wenigstens kleine Schilder installiert werden, dass es an dieser Kreuzung ein so genanntes Vier-Wege-Grün gibt, aber ich habe den Eindruck, dass weder in der Straßenverkehrs-Ordnung noch in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften eine solche Schaltung überhaupt vorgesehen ist? Ließe sich so etwas noch als Verkehrsversuch im Sinne von § 45 StVO verbuchen? Und liegen zufällig jemandem die Richtlinien für Lichtsignalanlagen vor? Die haben doch sicherlich auch eine Meinung zu diesem Sachverhalt?

    Ich würde jetzt einfach mal argumentieren, dass ich ja zu einem späteren Zeitpunkt am selben Tag aus dem Verkehrsverbund HVV "ausbrechen" könnte und deshalb die Niedersachsen-Fahrradkarte auch auf einer Strecke innerhalb des HVV gültig sein sollte.

    Ja, die Fahrradkarte des Niedersachsen-Tarifs gilt auch im HVV, aber ich bin mir nicht ganz sicher, wie weit im HVV — auf der schleswig-holsteinischen Seite könnte schon hinter Elmshorn Schluss sein.

    Der HVV sollte seine Beförderungsbedingungen unbedingt anpassen. Wieso schließt der HVV die Lastenradmitnahme im Regionalverkehr aus, wenn die angrenzenden Verkehrsverbünde diese erlauben?

    Tja: Regionalisierung.

    Abellio Mitteldeutschland erlaubt zum Beispiel Lastenräder und das Laden von E-Bikes während der Fahrt, Abellio Baden-Württemberg nach meiner Kenntnis allerdings nicht. Und was der angrenzende Verkehrsverbund erlaubt oder nicht, ist ja auch nicht so ganz klar. In Schleswig-Holstein verweist nah.sh auf die Bedingungen des jeweiligen Betreibers, die wiederum an die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn weiterleiten.

    Sobald man mit der Bahn mehr machen möchte als nur den einfachen Personentransport von A nach B wird es echt kompliziert.

    Aber was ist ein- und ausbrechender Verkehr? Ganz schön kompliziert so eine Bahnfahrt.

    Damit ist die Fahrt von einem Verkehrsverbund in den nächsten gemeint. Von Hamburg nach Lüneburg bewegst du dich innerhalb des HVV, von Hamburg bis Uelzen seit der Erweiterung des HVV im letzten Jahr ebenfalls. Wenn du aber mit dem Metronom von Hamburg nach Hannover fahren möchtest, brauchst du eine Fahrkarte, beziehungsweise Fahrradkarte des Niedersachsen-Tarifs, die dann auch innerhalb des HVV gilt.

    Ganz schön kompliziert so eine Bahnfahrt.

    Ach, du machst dir kein Bild… :whistling: Du hast aber vollkommen recht: Dieser Wildwuchs an Verkehrsverbünden und unterschiedlichen Betreibern ist für normalsterbliche Fahrgäste mitunter kaum zu durchschauen. Ich habe vor ein paar Monaten mal einen Fahrgast getroffen, der in Uelzen einen Fahrkartenautomaten von erixx gesucht hat, weil er nach Munster fahren wollte. Am Bahnhof standen aber nur Automaten von der Deutschen Bahn und vom Metronom, die zwar den gleichen Kram verkaufen, aber unterschiedlich angemalt sind — und an beiden hätte er seine Fahrkarte nach Munster bekommen.

    In solchen Fällen hat die Regionalisierung der Bahnreform ein bisschen zu Zuständen wie damals zu Kaisers Zeiten geführt, als beispielsweise Züge der örtlichen Kreisbahngesellschaft nicht in den Bahnhof der Reichsbahn einfahren durften, sich also die Kreisbahn einen eigenen Bahnhof in der Nähe des Reichsbahnhofs baute — man musste zum Umsteigen nicht nur ein paar hundert Meter laufen, sondern natürlich auch noch eine neue Fahrkarte kaufen. Heutzutage fährt gefühlsmäßig auf jeder Linie ein anderer Betreiber, der seine eigenen Fahrkartenautomaten aufstellt, die aber eigentlich den gleichen Kram verkaufen, und für manche Verbindungen kann man Fahrkarten im DB-Navigator auf dem Handy kaufen, für manche Verbindungen nicht, weil man in einen Verkehrsverbund reinfährt, der von der App nicht unterstützt wird, vom Automaten aber schon… naja.

    Heute ist ja mal wieder Autogipfel im Bundeskanzleramt angesagt, wo über Kaufprämien für „topmoderne Verbrenner“ diskutiert werden soll, weil die Sache im Frühjahr bekanntlich in die Hose ging:

    Wie ist denn so die Fahrradabteil-Auslastung auf der Strecke Hamburg-Lüneburg und vice versa am Samstag/Sonntag?

    Tjoa — kommt drauf an. Wenn es im Herbst noch mal warm wird, dann kann das Fahrradabteil sowohl in Hamburg als auch in Lüneburg bereits überfüllt sein. Es kommt auch drauf an, welchen Zug du nehmen möchtest — von Lüneburg nach Hamburg nähme ich lieber die Regionalbahn 31, die erst in Lüneburg beginnt, dort kann man dann rechtzeitig in ein leeres Fahrradabteil einsteigen.

    Tendenziell ginge ich davon aus, dass es vormittags und im Laufe des späteren Nachmittags voller ist als mittags und abends. Aber wie gesagt: Das hängt von der Jahreszeit und vom Wetter ab.

    Vielleicht können Klapprad_Junkie und Patrick die Auslastung besser einschätzen.

    Hat schon jemand eine HVV-Fahrradkarte für 3,50 € gekauft und weiß, wo man die erhält?

    Die Karten gibt’s beispielsweise im HVV-Onlineshop und in der HVV-App. Ich nehme an, die Automaten am Bahnhof werden dir auch eine verkaufen.

    Und wie gut kommt man nach dem Einstieg mit einem Long-John um die Ecke und die vier Stufen runter/hoch oder gibt es eine Rampe?

    Im Metronom befindet sich das Fahrradabteil im theoretisch ebenerdigen Unterdeck eines Doppelstockwagens. Du musst je nach Höhe des Bahnsteiges in Hamburg und Lüneburg etwa die Höhe einer Treppenstufe heruntersteigen. Um die Ecke solltest du anschließend auch mit einem Long-John kommen.

    Das Problem dürfte eher sein, dass gemäß der Beförderungsbedingungen der Bahn die Mitnahme von Lastenrädern seit einem Jahr verboten ist. Ich habe allerdings schon mehrmals Lastenräder im Nah- und Fernverkehr gesehen, insofern, naja, musst du selbst entscheiden, ob du das Risiko eingehen willst. Andererseits wäre das Schlimmste wohl eine unfreundliche Ansprache, ich habe bislang noch nicht davon gehört, dass Lastenräder mitsamt deren Fahrern vor die Tür gesetzt worden wären.

    Das Verbot der Mitnahme von Lastenrädern steht auch noch mal explizit beim HVV:

    Kann ich auch ein Tandem mitnehmen?

    Tandems, Dreiräder, Lasträder und ähnliches sowie Krafträder können nicht mitgenommen werden.

    (auch wenn die ersten Drunterkommentatoren sich schon freuen)

    Freidemokraten und Alternativdeutsche freuen sich auch schon, dass die Hamburger Popup-Radwege jetzt in die Mülltonne kämen.

    Freidemokrat Müller-Sönksen (das ist der mit dem E-Bike im Aufzug), meint, die Berliner Situation lasse sich 1:1 auf Eimsbüttel übertragen. Allerdings ist der so sehr verhasste Radweg am Schlump nach meiner Kenntnis nunmal ein Verkehrsversuch und nicht so ein Pandemie-Ding, da war’s dann schon mit 1:1.

    Ich wiederhole mich, mach' es bald, sonst brauchst Du einen neuen.

    Nun hast du mich wieder unruhig gemacht :saint: Ich bin drei Kilometer gefahren, als der noch viel zu fest war, und etwa zwanzig weitere, als der Steuersatz in der Werkstatt schon deutlich gelockert wurde. Ich werde ihn aber nachher noch mal ein bisschen weiter aufdrehen.

    Ich weiß mittlerweile, wie das funktioniert ;) Ich habe im Brommie auch einen Gewindesteuersatz und mir gleich die passenden Maulschlüssel besorgt. Ich scheue mich allerdings davor, den Steuersatz allzu lose zu drehen, weil der alte Steuersatz im Juli bei einer längeren Radtour schließlich derart locker saß, dass es bei kleinen Unebenheiten auf der Fahrbahn schon ordentlich knallte.

    Vermutlich ist es also der nächste Platten.

    Es war im Endeffekt eine Kombination aus einem nicht ganz aufgepumpten Reifen und einem zu fest eingebauten Steuerlager.

    Mir war ja bewusst, dass man nicht nur mit dem Lenker lenkt, sondern auch mit Gewichtsverlagerungen, aber mir war nicht klar, wie anstrengend die Fahrt ist, wenn das Steuerlager zu fest sitzt. Weil das Vorderrad nicht „frei schwingt“, muss ich ständig gegenlenken und kam anfangs kaum vernünftig um die Kurve. Ich habe immer noch nicht die richtige Einstellung gefunden, ab der das Steuerlager dann fluffig genug läuft — ich teste das immer, indem ich zaghaft versuche freihändig zu fahren, denn dann müsste sich das Rad ja mittels Balancierbewegungen geradeaus lenken lassen.

    Den Lackschaden haben wir gestern Abend auch behoben: Erst mit Isopropanolalkohol das ganze Fett abwischen, das dort noch vom Einbau des neuen Steuerlages klebte, dann mit Touch-up-Paint aus diesem Shop die Stelle ausgebessert. Der Lack passt farblich auch nicht hundertprozentig, aber deutlich besser als der vorige Versuch. Hauptsache ich gucke da im ICE nicht ständig drauf, dort hatte ich den Lackschaden ja quasi permanent im Blick.

    Gerald Baier setzt sich in der Sommerausgabe des Polizeispiegels der DPolG (das ist die mit Rainer Wendt) mit der Critical Mass auseinander. Auf Seite 18 geht’s los: https://www.dpolg.de/fileadmin/user…el_20_08_07.pdf

    Ich schaue mir das in den nächsten Tagen mal genauer an, aber das Fazit ist interessant:

    Zitat

    Mit Erkennen entsprechender Ereignisse im Vorfeld sollte vonseiten der Polizei die Erwartungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen (Versammlung, Verband, Sondernutzung, einzelner Verkehrsteilnehmer) zumindest dann aktiv kommuniziert werden, wenn aufgrund der Beurteilung der Lage (Art und Größe, Ankündigung, vorangegangene Veranstaltungen et cetera) nicht nur mit geringfügigen Behinderungen, sondern mit Gefährdungen oder sogar Straftaten durch die C.M. gerechnet werden muss. Dabei sind erforderliche Maßnahmen klar zu kommunizieren. In allen anderen Fällen ist ein Tolerieren der C.M.-Ausfahrt ohne polizeiliche Maßnahmen opportun.

    Im Hamburger Wiesendamm:

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