Beiträge von Malte

    Oh, die geplante Mega-Demonstration am 29. August in Berlin wurde verboten, weil Verstöße gegen den Infektionsschutz zu befürchten wären:

    Interessant — die vielen Verstöße wurden von der Polizei am 1. August einen halben Tag lang toleriert, beziehungsweise in Hamburg am 15. August und in Kiel am 16. August die ganze Zeit toleriert.

    Nun bin ich ja mal gespannt, ob sich die Demonstranten von diesem Verbot abhalten lassen — darunter sind ja nicht nur viele nach rechts orientierte Personen, sondern auch einige Reichsbürger, die die Versammlungsbehörde gar nicht anerkennen. Findet der Sturm auf das Parlamentsgebäude jetzt nicht statt, weil eine Versammlungsbehörde den Sturm verbietet?

    Da Aufklebe etc nicht bauartgenehmigt sind, könnte man interpretieren die sind nicht von §67 betroffen.

    Was ja aber auch nicht Sinn der Sache wäre: Ich darf also nur bauartgenehmigte Reflektoren anbauen, aber bei nicht bauartgenehmigten ist es egal, weil sie ja nicht bauartgenehmigt sind? Ich vermute mal, dass § 67 Abs. 2 S. 1 StVZO ja darauf hinaus will, dass auch rückstrahlende Aufkleber als lichttechnische Einrichtung gelten.

    Katzenaugen an den Pedalen finde ich gut, aber bei halbseitigen Klicks leider nicht möglich.

    Naja, doch. Die Auswahl ist lediglich relativ schmal, aber Shimano hat beispielsweise momentan PD-T8000 im Angebot, mit denen ich sehr zufrieden bin, sowie PD-EH500, an denen sich Reflektoren nachrüsten lassen — die SM-PD68 sind allerdings meines Erachtens der größte *%"$§&#, man tritt sie beim Einklicken kaputt und der Metallbügel verbiegt sich, so dass die Dinger ständig klappern.

    Im Großen und Ganzen merkt man, das die Schreiber der StVZO, wenn überhaupt, mit irgendwelchen 20kg Cityradln unterwegs sind.

    Das merkt man ja nun aber sowieso bei der kompletten Ausgestaltung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kombination mit der Umsetzung der Straßenverkehrsbehörden.

    § 67 StVZO lässt aber mittlerweile immerhin weitere Reflektoren zu: Nach vorne weiß („Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein“, § 67 Abs. 3 S. 4 StVZO[/url]), nach hinten rot („Fahrräder müssen an der Rückseite mit mindestenseiner Schlussleuchte für rotes Licht und einem roten nicht dreieckigen Rückstrahler der Kategorie „Z“ ausgerüstet sein“, § 67 Abs. 4 StVZO) und zur Seite gelb („Zusätzliche nach der Seite wirkende bauartgenehmigte gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig“, § 67 Abs. 5 S. 5 StVZO). Das klang ja noch vor ein paar Jahren ganz anders, als am Rad wirklich nur das angebracht werden durfte, was auch in den Bestimmungen steht.

    Ist halt nur die Frage, woher man gelbe Reflektoren bekommt, die sich abseits der Speichen abringen lassen. Ich kenne nur die Katzenaugen, die beispielsweise bei E-Bikes noch vorne an der Gabel verbaut werden, aber beispielsweise sind auf dem Rahmen aufklebbare Reflektoren in der Regel weiß und damit meines Erachtens nicht zulässig.

    Dieses Mal geht’s um reflektierende Kleidung und Beleuchtung:

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    Das Setting mit den beiden Radfahrern im dunklen Tunnel (wo ist das überhaupt?) ist ja tatsächlich eine nette Idee, wenngleich der linke Radfahrer mit Licht und reflektierender Kleidung gar nicht mal so viel besser sichtbar ist als der rechte. Wahrscheinlich hätte man noch mit einem Autoscheinwerfer gegenhalten müssen, um den Geltungsdrang der reflektierenden Elemente zu unterstützen.

    … und dann ist das Video auch schon wieder vorbei. Natürlich mag es sein, dass diese kurzen Videos, in der Vor- und Abspann beinahe länger sind als der eigentliche Inhalt, gerade eben noch so in die Aufmerksamkeitsspanne der Zielgruppe passen und mehr als ein kurzes, prägnantes Thema in diesen Videos gar nicht transportiert werden kann, aber es wäre noch so viel zu sagen — etwa hinsichtlich der entfallenen Mitführpflicht für abnehmbare Beleuchtung oder der richtigen Einstellung des Scheinwerfers.

    Jetzt, wo ich mich langsam mal dazu durchringen wollte in krassen Fällen nicht in mich hinein zu Fluchen, sondern selbst aktiv zu werden, ist das keine gute Nachricht. Ist das deine Erfahrung mit der Bussgeldstelle?

    Wenn ja, hilft es wohl leider nur den Verantwortlichen auf den Sack zu gehen. Stadtradt Erwin Stöcken als Dezernent für das Bürger und Ordnungsamt und / Oder Herr Ulf Kämpfer als Vositzender der Stadtverwaltung. Setzt warscheinlich hohe Frustrationstoleranz und langen Atem vorraus.

    Ein paar andere Mitglieder der Kieler Fahrradbubble und ich hatten jedenfalls versucht, in diesem Sommer einige (:whistling:) private Ordnungswidrigkeiten anzufertigen. Man bekommt ja von den Bußgeldstellen traditionell allenfalls eine Eingangsbestätigung über eingeworfene E-Mails, aber keine weiteren Details, klar, aber entweder haben renitente Falschparker lieber mehrfach für 70 Euro und einen Treuepunkt nachts auf dem Radweg übernachtet — oder die Anzeigen sind direkt in den Mülleimer gewandert. Es stehen jedenfalls weiterhin Nacht für Nacht die gleichen Kraftfahrzeuge auf Gehwegen, Radwegen und Fußgängerüberwegen herum.

    Irgendwann fragte mal jemand bei der Behörde nach und teilte uns dann mit, dass in Kiel angeblich keine Ordnungswidrigkeitenanzeigen von Privatpersonen verfolgt würden.

    Ich für meinen Teil habe die Sache damit ruhen lassen, denn momentan ist ja ohnehin unklar, ob sich die Stadt abseits der Parkraumbewirtschaftung und der Wochenmärkte noch um Falschparker kümmert, denn die Ordnungsbehörde scheint ja mit der Kontrolle der Corona-Eindämmungsmaßnahmen in der Gastronomie mehr als ausgelastet zu sein. Und da ich ja ohnehin in ein paar Monaten aus Kiel wegziehen werde, ist meine Ambition auch nicht ganz so groß, mich mit Stöcken oder Kämpfer auseinander zu setzen.

    Ich mach dann letzteres und fahr einfach nicht zur Mittagszeit.

    Aber wenn ich mir den ungefähren Verlauf der Intensität der UV-Strahlung ansehe, dann ist in den Sommermonaten mutmaßlich von 9 bis 15 Uhr zusätzlicher Sonnenschutz anzuraten, möchte man seine Haut nicht allzu großem Risiko aussetzen. Mit dieser Praxis kann ich ja im Sommer, der ja zum Radfahren nunmal einlädt, erstens keine großen Strecken zurücklegen und müsste dann womöglich auch noch sechs Stunden irgendwo im Schatten zubringen.

    Was den Sommer angeht, haben wir das schlimmste wohl so langsam hinter uns. luft.jetzt schmeißt für den UV-Index Werte von „nur noch“ 5 aus, während vor ein paar Tagen noch 6 oder 7 berechnet wurde.

    Trotzdem wundere ich mich: Wie geht man nun bei längeren Radtouren mit dem Sonnenschutz um? Als Nutzer gesellschaftlicher Netzwerke kennen wir bestimmt alle diese Sorte Radfahrer, die nach einer ausgedehnten Radtour in der knallen Mittagssonne stolz die hart gezogene Grenze zwischen dem Sonnenbrand auf dem Oberschenkel und der von der kurzen Hose bedeckten milchweißen Haut postet. Ich fahre auf Sonnenbrände so gar nicht ab und ziehe mir zum Radfahren sowohl ein langärmliges Shirt als auch eine lange Leggings an. Im Fahrtwind gerate ich auch bei mehr als 30 °C nicht ins Schwitzen, nur beim Warten an der roten Ampel wird’s halt irgendwie kritisch.

    Die freien Stellen zwischen der behandschuhten Hand und dem Ärmel, beziehungsweise das Gesicht werden natürlich regelmäßig mit Lichtschutzfaktor 50 eingecremt. Mein Problem ist nur: Ich mag einfach keine Sonnencreme. Einerseits habe ich mir damit den Lack ruiniert, andererseits habe ich Bedenken, die ganzen chemischen Inhaltsstoffe in der Natur zu verteilen und nach ein paar hundert Metern im Wald habe ich die ganzen kleinen Fliegen auf der Haut kleben.

    In diesem Sommer musste ich feststellen, dass es beim Einzelhandel um die Ecke quasi überhaupt keine langärmelige Kleidung mehr zu kaufen gibt, höchstens hier und da ein Fahrradtrikot, das dann aber auch nicht so richtig mein Fall war. Sehe ich das richtig, dass jeder normale Radfahrer außer mir einfach in T-Shirt und kurzer Hose fährt und sich entweder eincremt oder vielleicht auch nicht, aber in jedem Fall damit einigermaßen gut zurecht kommt?

    Es gibt ja hin und wieder Falschparker, die ihr Fahrzeug nicht nur lästig, sondern durchaus auch gefährdend abstellen. Bei diesem Anhänger mitsamt seiner Deichsel, der vor einem durchaus stark von Radfahrern frequentierten Weg abgestellt wurde, findet mein Verständnis von der häufig gepredigten gegenseitigen Rücksichtnahme ein jähes Ende:

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    Nur: Was tun? Privat angefertigte Ordnungswidrigkeitenanzeigen nimmt die Kieler Bußgeldstelle nicht an. Beim Kommunalen Ordnungsdienst wissen wir momentan nicht, ob aufgrund des kaputten Bußgeldkataloges momentan überhaupt noch Falschparken geahndet wird. Jedenfalls kommen die Damen und Herren nicht nach telefonischer Anforderung, man wäre ja schließlich nicht der Pizzadienst, und außerhalb der Dienstzeiten wird es ohnehin schwierig. Nun gut.

    Also 110 anrufen? Das empfinde ich als schwierig, denn nach meinen Erfahrungen tun sich die Beamten äußerst schwer, bei Klagen über Falschparker den Hörer länger als zehn Sekunden fest in der Hand zu halten, ohne dass er krachend auf die Gabel knallt. Als ich mal vor Ewigkeiten in Hamburg die Polizei auf der normalen Telefonnummer auf der Wache genervt hatte, stellte man mir eine Strafanzeige wegen Vortäuschung einer Straftat in Aussicht, sollte ich noch einmal anrufen. Ich weiß nicht — vielleicht brauche ich da einfach ein dickeres Fell?

    Insofern stelle ich mal ganz frech die Frage: Wie kriegt man solche Falschparker denn nun beiseite?

    In einer Facebook-Gruppe namens Radreisen machen wir Radfahrer das, was wir am besten können: Wir bekommen uns so richtig in die Haare.

    Eine Dame lud dieses Foto aus einem nicht näher spezifizierten „Zug bei Berlin“ hoch und seitdem wird eifrig geschimpft, es handle sich um eine billige Fotomontage oder halt auch nicht. Ich habe mir die Erlaubnis der Nutzerin eingeholt, das Foto auch hier zu zeigen:

    Allerdings denke ich mir: So billig ist die Fotomontage, wenn es denn eine sein sollte, gar nicht mal, denn die Ausleuchtung der Räder stimmt ziemlich gut mit den Leuchtmitteln links und rechts überein. Und wer zur Hölle sollte sich mehrere Stunden an einem heißen Sommertag hinsetzen, um in Photoshop mehrere Räder akkurat auf einen Haufen zu türmen?

    Ich — und ein paar andere bahnaffine Menschen — tippten zuerst auf einen Stadler FLIRT von Transdev, unter anderem aufgrund der Gestaltung der Polster. Und von denen fährt momentan mindestens einer in Berlin herum, nämlich ET 022, der von Transdev an die ODEG als Verstärkerzug auf dem Südast des dortigen RE 2 ausgeliehen wurde. Aufnahmen vom Innenraum habe ich leider keine gefunden, aber auf dem einen Foto passen die Sitzbezüge und Haltegriffe einigermaßen gut zu dieser Abbildung.

    Die Uhr zeigt 21:44 Uhr, das Fahrzeug müsste sich in diesem Zeitpunkt dem Bahnhof Brand Tropical Islands genährt haben. Das käme ungefähr hin, weil der ausgeliehene FLIRT ja auch nur auf einer Verstärkerlinie zwischen Berlin und Cottbus fahren soll. An dem Nachmittag war ja auch allerbestes Ausflugswetter für all jene, die sich weder von hohen UV- noch von hohen Ozon-Werten abschrecken lassen, insofern kann ich mir schon vorstellen, dass der Andrang ganz erheblich war.

    Und so ganz abwegig sind gestapelte Fahrräder nach meinen Erfahrungen in der Bahn ja nun auch nicht.

    Blöde Frage, der Hänger steht auf der Veloroute und das Foto ist von einem Gehweg aus gemacht,

    oder ist das Foto auf der Veloroute gemacht und die endet hinter dem Hänger an einem Gebüsch?

    Oh, das habe ich nicht präzise ausgedrückt. Der Anhänger steht in der Niebuhrstraße, die in diesem Bereich eine mit Kopfsteinpflaster ausgelegte Fahrradstraße ist. Der Weg über den Hügel, auf dem ich für ein paar Fotos von Gewitterwolken stand, ist die Verbindung von den ganzen Fahrradstraßen der westlichen Kieler „Innenstadt“ (wobei Innenstadt sehr weit gefasst ist) mit der weiter im Westen gelegenen Veloroute 10. Und die Auffahrt, in der der Anhänger steht, ist eigentlich selbst bei Regenwetter bemerkenswert stark frequentiert.

    Ich weiß ja auch nicht, wo der Anhänger denn sonst parken soll wenn nicht in einer Fahrradstraße vor dem Verbindungsweg zur Veloroute 10. Interessiert mich auch nicht die Bohne. Aber die Deichsel ist in der regnerischen Dunkelheit dann doch eine gewisse Hausnummer, die nach meinem persönlichen Empfinden schon für § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB reichen sollte.

    Hätten wir doch wenigstens einen Bußgeldkatalog, der solche Falschparkereien nicht mit zehn Euro abspeist…

    Umzug? Schade, ich werde deine Berichte über den Kieler Radverkehr vermissen.

    Ja, mein Aufenthalt in Kiel war aber ohnehin nur für ungefähr zwei Jahre angelegt, bis meine Freundin, beziehungsweise nunmehr Frau, hier ihr Studium beendet hat. Lüneburg war dann der beste Kompromiss aus einer schönen Stadt in Niedersachsen und einer guten Bahnanbindung nach Hamburg und Celle.

    Die AVL ist auch regelmäßig bei Reaktivierungsdiskussionen zur Strecke Lüneburg-Amelinghausen und Lüneburg-Bleckede dabei.

    Nach Bleckede bin ich ja vor zwei Wochen bereits gefahren, das war mit dem Faltrad und dessen kleinen Reifen allerdings eher kein Vergnügen. Seitdem bin ich allerdings auch passives Mitglied in der AVL, weil wir ja wahrscheinlich in den nächsten Monaten nach Lüneburg umziehen. Die restlichen Strecken schaue ich mir dann später mal genauer an.

    Nun also das lange erwartete Video zur Fahrradstraße. Für mich ist’s ziemlich enttäuschend, denn es wird allein der Fragekomplex aufgearbeitet, ob man denn zu Fuß auf der Fahrradstraße unterwegs sein darf, was in diesem Fall anhand der Veloroute 10 demonstriert wird.

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    An der Einleitung hatte ich zunächst zu knabbern: Fußgänger dürfen also nur auf Fahrradstraßen gehen, wenn es keinen Gehweg gibt — also dürfen sie Fahrradstraßen nicht nutzen, wenn ein Gehweg vorhanden ist? Dann fiel mir ein, dass für den normalen Verkehrsteilnehmer der Begriff „Straße“ gleichbedeutend mit „Fahrbahn“ ist und irgendwie passte es dann doch.

    Weil in dem relativ überschaubaren Video nur eine einzige Frage beantwortet wurde, nämlich die Frage nach den Füßen auf der Fahrradstraße, die ja unglücklicherweise in dieser Form auch nur auf der Veloroute gestellt wird, weil nach meiner Kenntnis alle anderen Fahrradstraßen in Kiel mit Gehwegen ausgestattet sind, musste die Polizei auf Twitter noch eine ganze Reihe weiterer Fragen beantworten. Und dabei fiel den Beamten dann leider auch die systemimmanente Problematik einer Diskussion auf Twitter vor die Füße: Es wird eine Frage in 280 Zeichen gestellt, die dann in 280 Zeichen beantwortet werden muss.

    Das geht — fast immer — schief.

    Beispielsweise fragte „Kollege Ronnie“, ob er als Radfahrer an „Auto-Ampeln“ rechts vom Radweg anhalten müsse. Darüber kann man in einem Radverkehrsforum bestimmt seitenlang diskutieren, aber nicht in 280 Zeichen. Die Polizei gibt zunächst eine ungünstige Pauschal-Antwort mit dem durcheinandergewürfelten Begriff eines „Radwegs auf der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge“, meinte vermutlich einen Radfahrstreifen an einer ganz normalen Kreuzungssituation, während Kollege Ronnie nach meinem Empfinden eher ein eine T-Kreuzung dachte, vielleicht sowas:

    Die Polizei antwortet nach einem kürzeren Ping-Pong-Spiel dann:

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    Die Antwort halte ich für ungünstig, denn laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO gilt seit dem 1. Januar 2017 in gar keinem Fall irgendeine Fußgängerampel für Radfahrer.

    Weil die meisten Fahrradstraßen in Kiel, wie schon oft erwähnt, eher „Parkplätze mit Fahrradpiktogrammen“ sind, stellt sich natürlich auch schnell die Frage, wie es denn um das Überholen und Begegnen mit Kraftfahrzeugen bestellt ist. Denn auf einer vier Meter breiten Fahrbahn mit links und rechts parkenden Kraftfahrzeugen und den damit als Radfahrer einzuhaltenden Sicherheitsabständen wird’s mit dem Überholvorgang schwierig:

    4 m Fahrbahnbreite minus 1,5 m Sicherheitsabstand nach rechts minus 1,5 Meter Sicherheitsabstand zum überholenden Kraftfahrzeug minus 0,5 m Breite des Fahrrades minus 0,5 Meter „Polster“ für Pendelbewegungen und Ausweichen von Schlaglöchern oder Scherben beim Radfahren ergibt exakt 0.

    Da kommt kein Auto vorbei und schon gar kein in Kiel so beliebtes SUV. Weil es aber quasi andauernd Konflikte zwischen Radfahrern und Kraftfahrern in Fahrradstraßen gibt, wird die Frage nach dem Überholverbot häufig ins Gespräch gebracht, natürlich besonders gerne im Verbund mit dem so genannten „Vorrang“ von Radfahrern in einer Fahrradstraße.

    Die Polizei gibt in dieser Debatte erneut kein gutes Bild ab. Sie hat zwar Recht, dass in Fahrradstraßen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Geschwindigkeitsbegrenzung überholt werden darf, verschweigt aber leider, dass das in Kiel quasi in Ermangelung einer vernünftigen Fahrbahnbreite so gut wie nie der Fall ist. Dann heißt es plötzlich unter Amtshilfe des § 1 StVO:

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    Tjoa. Bezieht sich das noch auf die Fahrradstraße oder auf allgemeine Situationen im Straßenverkehr? Weiß man halt nicht genau. Denn irgendwie bedeutet das ja, dass ich in einer Fahrradstraße, in die ich womöglich als Fahrradpendler just zu jenen Zeiten gelange, in die dort der Parksuchverkehr kreist, regelmäßig in irgendeiner engen Nische anhalten muss, damit der nachfolgende Kraftverkehr überholen kann.

    … was ja in der Praxis sowieso nie passiert, weil der nachfolgende Kraftverkehr ja eher selten gewillt ist, in der engen Fahrradstraße eine Möglichkeit zum gefahrlosen Überholen abzuwarten. Wenn man mit dem Rad auf die Idee kommt, dort den Sicherheitsabstand von anderthalb Metern nach rechts einzuhalten, wird halt entweder eng überholt oder außerdem noch die Hupe betätigt.

    Dann kommen noch ein paar Fragen zu dem bereits erwähnten, weil ominösen Vorrang von Radfahrern in der Fahrradstraße, der ja allzu oft mit Vorfahrt verwechselt wird und in dieser Form sowieso nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung existiert. Auf die Frage, ob Radfahrer in der Fahrradstraße generell Vorfahrt haben und Autos rechts vor links beachten müssen, antwortet die Polizei:

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    Abseits von § 8 StVO gibt es aber auch noch § 10 StVO, und der ist für Kieler Fahrradstraßen viel interessanter, weil er das Element des abgesenkten Bordsteins behandelt, der in und entlang von Fahrradstraßen gerne eingesetzt wird.

    Hier kreuzt beispielsweise eine Fahrradstraße eine zweistreifige „Hauptstraße“. Hier in der Gerhardstraße ist sicherlich nicht rechts vor links beabsichtigt, weswegen diese fesche Aufpflasterung eingerichtet wurde. Muss wohl für § 10 StVO reichen.

    Diese Aufpflasterungen gibt es in allen Farben und Formen, in der Hansastraße sieht das dann so aus:

    Die nächste Einmündung entlang der Hansastraße ist schon schwieriger, denn das, was hier nach Aufpflasterung aussieht, ist gar keine, weil die ganze einmündende Fahrbahn mit Kopfsteinpflaster ausgelegt ist und überdies kein abgesenkter Bordstein sichtbar ist. Das hier wäre dann wohl ein Kandidat für rechts vor links?

    Noch eine Kreuzung weiter gibt es zwar eine Aufpflasterung, die das Kopfsteinpflaster der einmündenden Straße unterbricht, aber ebenfalls keinen abgesenkten Bordstein:

    Oder noch mal zurück in die Gerhardstraße. Sind das hier abgesenkte Bordsteine, die § 10 StVO auslösen?

    Tjoa. Nichts genaues weiß man nicht. Kreuzende Kraftfahrer gehen manchmal von rechts vor links aus und setzen ihre Interpretation aus der vorliegenden Kombination von Verkehrsregeln und Infrastruktur ohne zu Zögern durch, nicht nur gegenüber entlang der Fahrradstraße fahrenden Radfahrern, sondern auch gegenüber Kraftfahrern, andere gehen manchmal von der eingebauten Vorfahrt des Radverkehrs aus und warten selbst dann, wenn sie ganz offensichtlich noch Vorfahrt hätten. Nun ja.

    Gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden macht man auf dem Fahrrad aber auch nicht viel verkehrt, im vorauseilenden Gehorsam auf die potenzielle Vorfahrt zu verzichten: Dann sind die Fahrradstraßen nämlich wieder dermaßen zugeparkt, dass es sich in Ermangelung der Sichtverhältnisse zu anderen Verkehrsteilnehmern die Frage der eigenen Vorfahrt sowieso nicht mehr stellt und mit § 1 StVO als Fallback-Lösung gearbeitet werden muss.

    Das sind allerdings auch Themen, mit denen sich die Polizei gerne einmal auseinandersetzen dürfte.