An dieser Kreuzung wurde eine Radfahrerin von einer Kraftfahrerin „übersehen“:
Die Autozei hat festgestellt: Die Beschilderung ist schuld irreführend. Interessant, wie schnell plötzlich in den Hintergrund tritt, dass auch bei ordnungswidrigem Rechtsabbiegen die Vorfahrt geradeausfahrender Radfahrer zu beachten ist. Woran genau die Polizei hinsichtlich der Beschilderung Anstoß nimmt, geht aus dem Artikel leider nicht hervor, aber ich hatte bislang den Eindruck, dass die Kombination aus Zeichen 209-30 und 267 für Verkehrsteilnehmer hinreichend zu erkennen ist.
Ich persönlich mag dieses "Erfassen" nicht. Warum nicht "Rammen", "über den Haufen fahren", "dagegen knallen", "reinbrausen", ...?
Hab noch nie gehört oder gelesen, dass ein Radfahrer oder Fußgänger etwas "erfasst" hätte? Kann es sein, dass "Erfassen" sowas wie Orwells Neusprech ist?
Tja, da hast du schon recht — aber wenn ich „rammen“ schreibe, dann beschwert sich jemand anderes, dass ich damit einen Vorsatz impliziere, der bei einem Unfall dieser Art nicht gegeben ist. Ich habe dazu so viele Debatten in den einschlägigen Netzwerken hinter mir, dass ich mich auf das einigermaßen dröge „erfassen“ beschränkt habe.