Gestern in Uelzen.
Hier ist schon wieder so ein Schild, über das ich mich mal mit einem übergriffigen Kraftfahrer gestritten hatte, der aus dieser Kombination schloss, dass ich mit dem Rad natürlich auf dem Gehweg fahren müsse. Das passiert halt, wenn in der Zeitung sowas als „Gehweg mit Fahrrad-Schild“ beschrieben wird.
Okay, ratet mal, was wohl gleich passiert?
An der Bushaltestelle wird’s zu eng für den benutzungspflichtigen Radweg, also wird die ganze Sache plötzlich zum Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr. Immerhin: Man hat ein kleines bisschen mitgedacht, aber geil oder wenigstens konfliktfrei ist diese Lösung natürlich nicht.
Außerdem gibt es auch an vielen Stellen noch nicht einmal Signalgeber für den Radverkehr.
Okay, wieder raus aus der Stadt. Hier soll wohl der Fußverkehr nicht auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg laufen, sondern über einen wassergebundenen Weg nebenan:
Und dann trieb mich dann doch wieder die Problematik um, dass es hier einen eigentlich doch recht guten Radweg entlang der Überlandstraßen gab, den ich nach meinen vorangegangenen Erfahrungen doch einigermaßen gern befahren habe, aber ich wundere mich schon, ob man wohl auch mal zehn Meter am Stück geradeaus bauen kann. Klar, jeder Baum ist wertvoll, dem stimme ich ja zu, aber wenn man schon eine Schneise für die Bundesstraße nebenan geschlagen hat, dann sind die drei zusätzlichen Meter nebenan vielleicht auch nicht so schlimm.
Und irgendwo gab es dann noch diese Schikane. Ich bin ja durchaus ein Vertreter der Ansicht, dass das Sichtfahrgebot auch für Radfahrer gilt, aber im Gegenlicht direkt nach einer 90-Grad-Kurve fühlte ich mich schon ein bisschen, nun, überrascht.