Beiträge von Malte

    "Google Maps" -- Gibt's auch ein Plugin mit Openstreetmap oder eines wo man sich die Karte aussuchen kann?

    Ich bin gerade hinsichtlich der DSGVO sehr daran interessiert, hier den kompletten Google-Maps-Kram aus dem Forum rauszuwerfen und gegen OpenStreetMap auszutauschen, aber leider scheint das so einfach nicht zu sein. Das besagte Plugin nutzt einfach die vom Forum mitgelieferten Funktionen hinsichtlich der Karte und des Geocodings.

    Ich war gestern auf twitter mal wieder nicht einer Meinung mit @PolizeiHamburg: https://twitter.com/maltehuebner/status/989039362024398848

    Man bat mich mal wieder, derartige Dinge doch nicht über twitter zu melden, sondern direkt per Mail ans zuständige Polizeikommissariat. Den Spaß gönne ich mir doch gerne mal, auch wenn ich bislang die Erfahrung gemacht habe, dass ein Teil der Hinweise dann doch nicht auf so richtig fruchtbaren Boden gefallen wäre.

    Mal eine Idee: Wir kommen der Bitte nach und monieren tatsächlich vier Wochen lang konsequent derartige Späßchen beim jeweils zuständigen Polizeikommissariat. Pro Meldung eröffnen wir einen neuen Thread und dokumentieren in anonymisierter Form in Einklang mit dem Datenschutz die Ergebnisse. Wohlgemerkt: Es soll nicht darum gehen, die Beamten in die Pfanne zu hauen oder der Lächerlichkeit preiszugeben, sondern ein dokumentiertes und nachvollziehbares Resultat zu bekommen, welche Problemfälle schnell und einfach gelöst werden können und an welchen Stellen „keine Einigkeit erzielt“ werden konnte.

    Wer wäre dabei? DMHH? Gerhart? Kampfradler? Noch mehr?

    stern TV versucht sich mal wieder an der Brandstiftung und zündelt zusammen mit der Polizei Hamburg am so genannten Krieg auf der Straße. Die launigen „Ich fahr diese Fahrradspasten tot“-Kommentare bei facebook lassen nicht lange auf sich warten.

    Ich wüsste ja zu gerne mal, ob die Hamburger Polizei diese Art der Öffentlichkeitsarbeit wirklich beabsichtigt. Gerade für die Hamburger Polizei in Personalunion mit der Straßenverkehrsbehörde ist die Ursachenforschung natürlich unangenehm, weil man selbst mit der angeordneten Radverkehrsinfrastruktur einen wesentlichen Beitrag zum Krieg auf der Straße leistet, aber es kann doch nicht zu viel verlangt sein, mal dieses ständige Herumgeprügle auf dem Radverkehr bleiben zu lassen.

    Gestern wurde in der Hamburgischen Bürgerschaft wohl etwas unfreundlicher über die Fahrradstadt debattiert: Bürgerschaft streitet: Wie wird Hamburg zur Fahrradstadt? (dazugehörige Wutbürger-Kommentare)

    ralph und Samina Mich hatten das offenbar im Livestream verfolgt und waren nicht so ganz angetan von der Wortwahl.

    Der NDR hat auch noch einen Artikel dazu: [url=https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Buergerschaft-streitet-ueber-Radverkehr,buergerschaft658.html]Bürgerschaft: Debatte über Radverkehr[/url]

    Wieso? Er macht sich ggf. strafbar und wird dann nach österreichichem Recht bestraft. Eben nicht.

    Hmm, okay, das mag sein. Aber was passiert denn, wenn beispielsweise ein russischer Händler gegenüber einem deutschen Kunden gegen die DSGVO verstößt? Ist die DSGVO nur einschlägig, wenn sich beide Vertragsparteien innerhalb der Europäischen Union befinden?

    By the way, was ist eigentlich mit Art. 2 Abs. 2 Nr. d DSGVO?

    Zitat
    Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (…) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

    Ordnungswidrigkeiten sind bekanntlich Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten, fällt das dennoch unter Strafverfolgung, weil da jemand bestraft wird? Oder ist hier irgendwas von „Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ einschlägig, was ja recht witzig wäre, weil eine Gefahr bei Falschparkern von Polizei und Verwaltung regelmäßig verneint wird?

    Ich kann aus einem Kennzeichen, welches ich an Ort X zu Zeit Y sehe, nicht schliessen, dass Hans-Peter (der Eigentümer des Fahrzeugs) zu Zeit Y an Ort X war. Nur das Auto läuft auf ihn, ich weiß nicht ob er dort ist. Er ist weder für mich noch für andere identifizierbar.

    Doch, er ist für andere identifizierbar, nämlich für die zuständigen Behörden. Und das reicht anscheinend schon, damit das ein personenbezogenes Datum wird.

    Aber die ganze DSGVO gilt ja für den privaten Zweck sowieso nicht.

    Das halte ich in dieser Verallgemeinerung für falsch. Einerseits „gilt“ sie natürlich für mich als Verbraucher oder Betroffener, wenn ich daraus Rechte gegenüber anderen geltend machen möchte, andererseits wird Art. 2 Abs. 2 Nr. c DSGVO meines Erachtens recht schnell verlassen, eben wenn es beispielsweise um Fotoaufnahmen geht, die wiederum andere Personen betreffen.

    Das KFZ-Kennzeichen in Zusammenhang mit Abfrage "Halter" ist ein personenbezogenes Merkmal. Das betrifft die Behörde und den Umgang mit diesen Daten.

    Für mich als Bürger, der keine Möglichkeit hat, anhand des Kennzeichens den Halter oder Fahrer zu ermitteln, kann dieses Datum nicht personenbezogen sein.

    Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, wurde diese Argumentation, dass ich als Normalsterblicher den Fahrer nicht ermitteln könne, in der Rechtsprechung zusammen mit dem BDSG entwickelt.

    Die DSGVO scheint das anders zu sehen, wobei ich gestehen muss, dass ich die Quelle gerade nicht zur Hand habe; ich bin da am Wochenende drüber gestolpert. Um beim Beispiel der Fotografie zu bleiben: Für mich als normalsterblicher Mensch ist es vollkommen unmöglich, aus dem Abbild eines Menschen weitere Informationen herzuleiten. Dennoch stellt offenbar die Verarbeitung dieses Abbildes im Zusammenhang mit Datum, Uhrzeit und eventuellen Positionsdaten eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, bei der die DSGVO mitzureden hat. Insofern halte ich die Argumentation für schlüssig, dass auch das Abbilden und Weiterverarbeiten eines Kfz-Kennzeichens eine solche Datenverarbeitung darstellt, die gegen die DSGVO verstößt.

    Wenn ich mir 20 Steueridentifikationsnummern ausdenke und mit Prüfziffer "errechnen" lasse, diese dann in einer textdatei auf meinem PC speichere - verstoße ich dann gegen die DSGVO?

    Nein, dann hast du 20 Nummern, die einer Steueridentifikationsnummer ähneln.

    Die Diskussion hatten wir auch erst vor ein paar Tagen im Bureau in Bezug auf Adressen und es scheint ernsthaft einen Unterschied zu machen, ob ich ein Adressdatum wie „Mühlenaustieg 10“ einfach so bei Google Maps eintippe oder ob ich dieses Datum aus einer Kundendatei bekomme. Im zweiten Fall müsste ich zuerst mit Google einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen.

    Nach Möglichkeit Vorderrad ausbauen und separat mitführen. Dann gilt das Rad als Gepäckstück und der Käse ist gegessen. Wenigstens soweit ich das gehört habe.

    Dazu gehört aber noch ein Zugbegleiter, der diesen Spaß versteht.

    Laut den Beförderungsbedingungen der Bahn in Abschnitt 8 erkennt der Zugbegleiter ein Fahrrad auch noch als Fahrrad, wenn es mit ausgebautem Vorderrad, in einer Tasche oder in Einzelteilen vor ihm liegt oder steht. Für Falträder gilt das nicht, weil sie explizit von dieser Regelung ausgenommen wurden und nicht, weil sie nach dem Falten ein Gepäckstück wären:

    Zitat

    8.4.1 Der Reisende hat durch den Erwerb von Fahrradkarten vor Fahrtantritt den für die Beförderung von verpackten oder unverpackten/demontierten Fahrrädern festgesetzten Beförderungspreis zu zahlen, ausgenommen hiervon sind zusammengeklappte Fahrräder, die wie Handgepäck in den Zügen untergebracht werden können.

    Total super wird übrigens die Möglichkeit, die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen.

    Bezüglich Foto- und Filmaufnahmen bedeutet das nämlich, dass die Fotos mindestens „depubliziert“ werden müssen, womöglich auch eine Löschung inklusive rechtssicherer Dokumentation notwendig ist. Bei den angesprochenen Fotos der Critical Mass ist das schade, lästig, aber möglich: Man löscht die Fotos und sämtliche Backups.

    Und bei Filmen? Man stelle sich vor, der Statist einer deutschen Filmproduktion widerruft sein Einverständnis zur Abbildung in einem Film. Werden dann alle Kinovorstellungen gestrichen?

    Die Bundesregierung hat auf diese Problematik überhaupt noch gar keine Antworten geliefert: Videoaufnahmen werden zum Risiko: Zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung

    Dann bekommt man plötzlich auch die Auslandssparpreise ab 169 Euro (Hin und zurück!) angezeigt.

    Diese Auslandssparpreise sind übrigens dreist gelogen. Wir sind dazu tatsächlich ins Reisezentrum der Bahn gelatscht (wurden erst einmal darauf hingewiesen, dass man auch keine gefalteten Falträder mitnehmen dürfe, weil’s ja ein Fahrrad wäre, aber sei’s drum) und wollten das buchen, nur: Die Sparpreise waren für unsere Wunschverbindung aber schon weg.

    Das weiß aber die Online-Reiseauskunft nicht, weil die offenbar nicht mit den Daten von ausländischen Privatbahnen synchronisiert wird oder so, aber auf jeden Fall nicht weiß, ob es für den Eurostar noch Sparpreise gibt oder nicht. Wir haben dann mit Müh und Not gerade noch eine günstige Verbindung bekommen, obwohl die Fahrt erst in fünf Monaten stattfindet — entweder müssen alle vor dem Brexit noch mal auf die Insel oder es sind gerade Ferien, wer weiß, jedenfalls war das schon ziemlich blöd. Eigentlich hätte man in der Mitte freundlich abbrechen müssen, als die Kosten schon das Flugzeug deutlich überstiegen — allein: Ich will nun mal nicht ins Flugzeug.

    Aber laut Art. 2 (2) c DSGVO gilt dies doch garnicht für "persönliche Tätigkeiten".

    Gemäß der im Netz verfügbaren Literatur zu dem Thema sind „persönliche Tätigkeiten“ etwas anderes, beispielsweise Fotos von der engeren Familie vor dem Weihnachtsbaum.

    Bei Ordnungswidrigkeitenanzeigen kommen persönliche Tätigkeiten meines Erachtens allein deshalb nicht in Frage, weil dort nicht nur der Falschparker, sondern auch die dazugehörige Behörde involviert sind.