Da gibt es für Bienen viel Futter
Auch das scheint nicht mehr zu stimmen: Für die Nutzung als Rapsöl (?) werden wohl spezielle Sorten ausgebracht, die vorrangig für die Ölproduktion geeignet sind und ihre Energie nicht in Nektar verschwenden (???).
Da gibt es für Bienen viel Futter
Auch das scheint nicht mehr zu stimmen: Für die Nutzung als Rapsöl (?) werden wohl spezielle Sorten ausgebracht, die vorrangig für die Ölproduktion geeignet sind und ihre Energie nicht in Nektar verschwenden (???).
Moment, bitte keine Kurzschlüsse bitte. Die erste Polizeiantwort lautete:
Polizei Hamburg Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich ist es möglich, wenn alle Parameter dazu stimmen. Das wird in diesem Artikel ganz gut erklärt: https://l.facebook.com/l.php?u=http%3…P36AI7Pes1P4HGw *jk
dann kamen ein paar Postings, unter anderem mit dem Reizwort "überholen", worauf die Polizei darauf hingewiesen hat, dass ein Vorbeifahren rechts nicht unter den Begriff "überholen" fällt.
Ähm, du hast recht. Das habe ich wohl falsch aufgefasst — es ging dann wohl tatsächlich nur um die Begrifflichkeit des Überholens.
Edit: Ich schrieb Unfug, Fahrbahnradler hat mit seinem Einwand recht: 17. April: Fahrradsicherheit
Da bin ich wohl mit meiner Kritik zu sehr übers Ziel hinausgeschossen.
Ah, weiter geht’s auf facebook in diesem Thread: https://www.facebook.com/polizeihamburg…975645262695858
Da geht’s darum, ob sich „diese Radfahrer“ an der Ampel immer wieder nach vorne drängeln dürfen. Man wird sich nicht so richtig einig, jeder hat mal irgendwas gehört oder in der Fahrschule gelernt, dann kommt die facebook-Redaktion der Hamburger Polizei vorbei und gibt noch ein bisschen mehr Stammtischwissen preis, das in dem Kontext aber niemand ordentlich einordnen kann:
Überholen sollte man es nicht unbedingt nennen, den nach §5(1) StVO heißt es: Es ist links zu überholen.
Erst im Laufe der Diskussion zeigt jemand mit dem Finger auf § 5 Abs. 8 StVO, den die Beamten offenbar gerade nicht zur Hand hatten. Mal wieder ein Glanzstück der Behördenkommunikation.
Mir ist vollkommen klar, dass nicht jeder Beamte ständig alle Gesetzestexte zur Hand hat. § 2 Abs. 4 StVO hat sich so langsam immerhin ein bisschen weiter herumgesprochen als noch vor ein paar Jahren, obwohl ich erst vor einiger Zeit wieder darüber diskutieren musste, ob man auf einer Art maroden Radweg fahren muss oder nicht oder ob man dafür eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekommen sollte.
Und wenn man den Leuten dann immer erzählt, öööhm, ja, man muss auf dem Radweg fahren und ja, man darf nicht rechts überholen, prima, dann glauben die Verkehrsteilnehmer das natürlich auch. Vielleicht könnten die Beamten sich ja wenigstens für den Bereich, für den sie im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind, ein bisschen schlau machen. Von Radfahrern wird doch auch erwartet, dass sie dieses Regelwerk aus 50 Paragraphen beherrschen.
Nun sollen also innerhalb der Europäischen Union… ja, was eigentlich? Heute wurde irgendwas verboten… nein, auch nicht: Heute wurde beschlossen, drei weitere Neonikotinoide künftig zu verbieten.
Was macht die so genannte Presse daraus? „Die Biene ist gerettet“, „Insektensterben beendet“ und so weiter und so fort. Was für Schwachsinnsmeldungen! Es wird noch Ewigkeiten dauern, bis sich das Verbot von Neonikotinoiden bemerkbar macht. Stattdessen wird jetzt gejubelt und gefeiert, als hätten wir für den Insekten- und Umweltschutz irgendwas bahnbrechendes erreicht.
Als ob! Es ist noch lange nicht die Zeit gekommen, um sich entspannt zurückzulehnen: Das Verbot ist richtig, retten wird es die Bienen nicht
Auf dem Weg nach Köln rasselte der InterCity heute teilweise Ewigkeiten durch solche grünen Wüsten:
Da wächst nichts, was für Insekten interessant wäre. Kilometerweit steht dort keine bunte Pflanze, allenfalls an den Baumreihen der riesigen Felder gibt’s mal ein bisschen Gras und ein paar Löwenzähne. Da wird sich in unserer Landwirtschaft einiges tun müssen, um das Ruder noch rumzureißen — aber eben auch jetzt, mindestens in den nächsten Jahren und nicht erst 2030 oder 2050.
Ja, stimmt, danke für die Erinnerung! Ich schneide mir mal im Laufe des Wochenendes ein Icon zurecht.
Man könnte zu dem Schluss kommen, dass die Radfahrer, die sich am wenigsten an die Verkehrsregeln halten, eigentlich die meiste Zeit Autofahrer sind.
Mittlerweile wird eigentlich eher davon ausgegangen, dass eher weniger Autofahrer aufs Rad umsteigen, aber umso mehr Nutzer des ÖPNV.
stern TV versucht sich mal wieder an der Brandstiftung und zündelt zusammen mit der Polizei Hamburg am so genannten Krieg auf der Straße. Die launigen „Ich fahr diese Fahrradspasten tot“-Kommentare bei facebook lassen nicht lange auf sich warten.
Und gleich noch mal: https://www.facebook.com/sterntv/posts/2071529542861400
"Google Maps" -- Gibt's auch ein Plugin mit Openstreetmap oder eines wo man sich die Karte aussuchen kann?
Ich bin gerade hinsichtlich der DSGVO sehr daran interessiert, hier den kompletten Google-Maps-Kram aus dem Forum rauszuwerfen und gegen OpenStreetMap auszutauschen, aber leider scheint das so einfach nicht zu sein. Das besagte Plugin nutzt einfach die vom Forum mitgelieferten Funktionen hinsichtlich der Karte und des Geocodings.
noooooch besser wäre natürlich, wenn man das bequem in eine Geodatenbank kloppen könnte
Das Ding da? https://zaydowicz.de/shop/index.php…ts-of-interest/
Ich war gestern auf twitter mal wieder nicht einer Meinung mit @PolizeiHamburg: https://twitter.com/maltehuebner/status/989039362024398848
Man bat mich mal wieder, derartige Dinge doch nicht über twitter zu melden, sondern direkt per Mail ans zuständige Polizeikommissariat. Den Spaß gönne ich mir doch gerne mal, auch wenn ich bislang die Erfahrung gemacht habe, dass ein Teil der Hinweise dann doch nicht auf so richtig fruchtbaren Boden gefallen wäre.
Mal eine Idee: Wir kommen der Bitte nach und monieren tatsächlich vier Wochen lang konsequent derartige Späßchen beim jeweils zuständigen Polizeikommissariat. Pro Meldung eröffnen wir einen neuen Thread und dokumentieren in anonymisierter Form in Einklang mit dem Datenschutz die Ergebnisse. Wohlgemerkt: Es soll nicht darum gehen, die Beamten in die Pfanne zu hauen oder der Lächerlichkeit preiszugeben, sondern ein dokumentiertes und nachvollziehbares Resultat zu bekommen, welche Problemfälle schnell und einfach gelöst werden können und an welchen Stellen „keine Einigkeit erzielt“ werden konnte.
Wer wäre dabei? DMHH? Gerhart? Kampfradler? Noch mehr?
stern TV versucht sich mal wieder an der Brandstiftung und zündelt zusammen mit der Polizei Hamburg am so genannten Krieg auf der Straße. Die launigen „Ich fahr diese Fahrradspasten tot“-Kommentare bei facebook lassen nicht lange auf sich warten.
Ich wüsste ja zu gerne mal, ob die Hamburger Polizei diese Art der Öffentlichkeitsarbeit wirklich beabsichtigt. Gerade für die Hamburger Polizei in Personalunion mit der Straßenverkehrsbehörde ist die Ursachenforschung natürlich unangenehm, weil man selbst mit der angeordneten Radverkehrsinfrastruktur einen wesentlichen Beitrag zum Krieg auf der Straße leistet, aber es kann doch nicht zu viel verlangt sein, mal dieses ständige Herumgeprügle auf dem Radverkehr bleiben zu lassen.
Gestern wurde in der Hamburgischen Bürgerschaft wohl etwas unfreundlicher über die Fahrradstadt debattiert: Bürgerschaft streitet: Wie wird Hamburg zur Fahrradstadt? (dazugehörige Wutbürger-Kommentare)
ralph und Samina Mich hatten das offenbar im Livestream verfolgt und waren nicht so ganz angetan von der Wortwahl.
Der NDR hat auch noch einen Artikel dazu: [url=https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Buergerschaft-streitet-ueber-Radverkehr,buergerschaft658.html]Bürgerschaft: Debatte über Radverkehr[/url]
Wieso? Er macht sich ggf. strafbar und wird dann nach österreichichem Recht bestraft. Eben nicht.
Hmm, okay, das mag sein. Aber was passiert denn, wenn beispielsweise ein russischer Händler gegenüber einem deutschen Kunden gegen die DSGVO verstößt? Ist die DSGVO nur einschlägig, wenn sich beide Vertragsparteien innerhalb der Europäischen Union befinden?
Gerade gelesen: https://www.heise.de/newsticker/mel….html?seite=all
Das hilft nach meiner Auffassung recht wenig, wenn ein österreichischer Dienstleister auch deutsche Kunden hat
Woltlab hat am Donnerstag eine Anleitung zur Umsetzung der DSVGO veröffentlicht.
Und wie schaut es dann mit Sofortbildkameras aus, sowas gibt es ja auch wieder ? Bild vom Radwegparker gemacht und direkt ausgedruckt.
Bei analogen Kameras findet keine Verarbeitung der Daten im Sinne der DSGVO statt.
By the way, was ist eigentlich mit Art. 2 Abs. 2 Nr. d DSGVO?
ZitatDiese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (…) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Ordnungswidrigkeiten sind bekanntlich Ordnungswidrigkeiten und keine Straftaten, fällt das dennoch unter Strafverfolgung, weil da jemand bestraft wird? Oder ist hier irgendwas von „Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ einschlägig, was ja recht witzig wäre, weil eine Gefahr bei Falschparkern von Polizei und Verwaltung regelmäßig verneint wird?
Ich kann aus einem Kennzeichen, welches ich an Ort X zu Zeit Y sehe, nicht schliessen, dass Hans-Peter (der Eigentümer des Fahrzeugs) zu Zeit Y an Ort X war. Nur das Auto läuft auf ihn, ich weiß nicht ob er dort ist. Er ist weder für mich noch für andere identifizierbar.
Doch, er ist für andere identifizierbar, nämlich für die zuständigen Behörden. Und das reicht anscheinend schon, damit das ein personenbezogenes Datum wird.
Aber die ganze DSGVO gilt ja für den privaten Zweck sowieso nicht.
Das halte ich in dieser Verallgemeinerung für falsch. Einerseits „gilt“ sie natürlich für mich als Verbraucher oder Betroffener, wenn ich daraus Rechte gegenüber anderen geltend machen möchte, andererseits wird Art. 2 Abs. 2 Nr. c DSGVO meines Erachtens recht schnell verlassen, eben wenn es beispielsweise um Fotoaufnahmen geht, die wiederum andere Personen betreffen.
Die Diskussion über die Datenschutzgrundverordnung habe ich mal abgeschnitten: Ordnungswidrigkeitenanzeigen und die DSGVO
Das KFZ-Kennzeichen in Zusammenhang mit Abfrage "Halter" ist ein personenbezogenes Merkmal. Das betrifft die Behörde und den Umgang mit diesen Daten.
Für mich als Bürger, der keine Möglichkeit hat, anhand des Kennzeichens den Halter oder Fahrer zu ermitteln, kann dieses Datum nicht personenbezogen sein.
Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, wurde diese Argumentation, dass ich als Normalsterblicher den Fahrer nicht ermitteln könne, in der Rechtsprechung zusammen mit dem BDSG entwickelt.
Die DSGVO scheint das anders zu sehen, wobei ich gestehen muss, dass ich die Quelle gerade nicht zur Hand habe; ich bin da am Wochenende drüber gestolpert. Um beim Beispiel der Fotografie zu bleiben: Für mich als normalsterblicher Mensch ist es vollkommen unmöglich, aus dem Abbild eines Menschen weitere Informationen herzuleiten. Dennoch stellt offenbar die Verarbeitung dieses Abbildes im Zusammenhang mit Datum, Uhrzeit und eventuellen Positionsdaten eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, bei der die DSGVO mitzureden hat. Insofern halte ich die Argumentation für schlüssig, dass auch das Abbilden und Weiterverarbeiten eines Kfz-Kennzeichens eine solche Datenverarbeitung darstellt, die gegen die DSGVO verstößt.
Wenn ich mir 20 Steueridentifikationsnummern ausdenke und mit Prüfziffer "errechnen" lasse, diese dann in einer textdatei auf meinem PC speichere - verstoße ich dann gegen die DSGVO?
Nein, dann hast du 20 Nummern, die einer Steueridentifikationsnummer ähneln.
Die Diskussion hatten wir auch erst vor ein paar Tagen im Bureau in Bezug auf Adressen und es scheint ernsthaft einen Unterschied zu machen, ob ich ein Adressdatum wie „Mühlenaustieg 10“ einfach so bei Google Maps eintippe oder ob ich dieses Datum aus einer Kundendatei bekomme. Im zweiten Fall müsste ich zuerst mit Google einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen.