Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. Januar 2017 gelten laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO für Radfahrer an Lichtzeichenanlagen nicht mehr die Signale für den Fußverkehr. An der Kreuzung Stresemannstraße / Kieler Straße / Holstenstraße sind an den dortigen Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr leider keine eigenen Signalgeber vorhanden, für Radfahrer gelten jeweils die Signalgeber für den Fahrverkehr.
Beim indirekten Linksabbiegen aus der Kieler Straße in die Stresemannstraße ist für Radfahrer allerdings gar kein gültiger Signalgeber zu erkennen. Radfahrer, die beim Umschalten des Signalgebers für Fußgänger losfahren, begehen einen Rotlichtverstoß, da der nicht einsehbare Signalgeber für den Fahrverkehr erst zwei Sekunden später auf grünes Licht umschaltet.
Kritischer ist die Situation beim Geradeausfahren von der Kieler Straße in die Holstenstraße, also beim Überqueren der Stresemannstraße. Hier wird der Radverkehr kraft Zeichen 240 auf einen gemeinsamen Fuß- und Radweg geleitet, wo wiederum kein eigener Signalgeber für den Radverkehr vorhanden ist. Im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung gilt hier ebenfalls der Signalgeber für den Fahrverkehr und nicht jener für den Fußverkehr auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wer hier die großzügige Grünphase des Fahrverkehrs nutzt und mit dem Rad bei roter Fußgängerampel quert, gerät geradezu zwangsläufig in Schwierigkeiten mit abbiegenden Kraftfahrzeugen.
Ende 2014 wurde hier ein Radfahrer von einem abbiegenden Lastkraftwagen überrollt, seitdem wurden schwarz-gelbe Aufkleber installiert, die Radfahrer zum Verzicht auf ihre Vorfahrt und zur Rücksichtnahme aufrufen. In Hinblick darauf, dass Radfahrer hier grundsätzlich den für sie gar nicht gültigen Signalgeber für Fußgänger beachten sollen, wirkt das ein wenig komisch.
Sehen Sie eine Möglichkeit, an beiden Stellen einen Signalgeber für den Radverkehr zu installieren oder notfalls die Fußgänger-Streuscheiben gegen kombinierte Streuscheiben auszutauschen?
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hübner