Beiträge von Malte

    Ui, nach den Bauarbeiten im Oktober und im Dezember droht im April schon der nächste Nervenzusammenbruch:

    Zitat

    Baukorridor 230 Pinneberg — Elmshorn und Neumünster

    Zeitraum: durchgehend vom 22. März ab 23:00 Uhr bis zum 2. Mai 2018 um 5:00 Uhr
    Aufgrund von Arbeiten an der Eisenbahnüberführung „Bahnhofstraße“ in Neumünster, Gleiserneuerungen zwischen Pinneberg und Tornesch sowie Weichenerneuerungen in Pinneberg muss der Verkehr zwischen Hamburg und Neumünster erheblich eingeschränkt werden. Zwischen Pinneberg und Tornesch dürfen nur noch zwei Nahverkehrszüge pro Richtung und Stunde verkehren. Damit müssen bis zu vier Nahverkehrszüge pro Richtung und Stunde in diesem Abschnitt ausfallen.


    DB Netz, DB Regio, Nordbahn und NAH.SH haben vereinbart, stündlich jeweils ein Zugpaar von DB Regio und Nordbahn fahren zu lassen. Das ist in der Regel die Linie RE70, die tagsüber mit maximaler Kapazität (2 x ET445, 700 Sitzplätze) fahren wird. Die Züge dieser Linie müssen zwischen Hamburg und Neumünster zusätzlich die Fahrgäste des RE7 aufnehmen sowie zwischen Hamburg und Elmshorn die Fahrgäste der Linie RE6. Dreimal täglich fährt die Linie RE6 im Bauzeitraum ab/bis Hamburg-Altona. In diesen Stunden fällt stattdessen die Linie RE70 südlich von Elmshorn aus

    Das wird ja kuschelig. Da kann ich mich echt nur freuen, morgens in Kiel in den hoffentlich noch leeren RE 70 einzusteigen. Und zur Rückfahrt finde ich mich dann am besten schon auf Minute 35 im Hamburger Hauptbahnhof ein, um direkt in den einfahrenden RE 70 nach Kiel zu steigen, der 47 Minuten später losdüst.

    Ich bin aber mal gespannt, welche Fahrten des RE 70 man gegen den RE 6 eintauschen möchte. Das wird bestimmt super, wenn knappe eintausend Fahrgäste aus dem RE 70 in die sechs gut gefüllten Wagen des RE 6 steigen sollen.

    Ansonsten fährt ja der RE 84 zwei Mal pro Tag von Kiel über Lübeck nach Hamburg und zurück, das wäre ja eine ganz nette Alternative, wenn es denn Steckdosen im Zug gäbe.

    Bei der DEKRA gibt es übrigens auch eine Seite zur Aufklärung rund um das Thema Abbiegeunfälle.

    Zielgruppe sind aber offenbar die lieben Radfahrer, denn alle Tipps und Verhaltenshinweise richten sich ausschließlich an Radfahrer: Nicht in den toten Winkel stellen, bei abbiegenden Lastkraftwagen vorsichtig sein, auf Vorfahrt verzichten, reflektierende Kleidung tragen und so weiter und so fort.

    Der Teil, der sich an LKW-Fahrer richtet, ist überraschend kurz: Ein Kontaktformular, über das man bis zu 50 „Fahr niemals rechts vorbei“-Aufkleber bestellen kann.

    Wenn man LKW-Fahrer immerzu ihrer Verantwortung beim Abbiegen entbindet und stattdessen mit dem Finger auf Radfahrer zeigt, die gefälligst aufpassen sollen, weil LKW-Fahrer nichts sehen können, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, warum es ständig diese gefährlichen Situationen im Straßenverkehr gibt.

    Was ich gerne wissen würde: Warum ein Brompton und schwärmen die Leute tatsächlich so davon? Ich habe irgendwie den Eindruck, dass das Brompton ganz gut beworben wird und den Vorteil hat, dass es Läden gibt, bei denen man es ausprobieren kann. Wer kauft schon gern ein Rad ohne es ausprobieren zu können?

    In den letzten acht Monaten sind mir ja eine ganze Menge anderer Faltrad-Fabrikate über den Weg gelaufen, aber ehrlich gesagt empfinde ich keines von denen als annähernd so praktisch wie ein Brompton. Eine ganze Menge Räder haben ein größeres Packmaß oder lassen sich nicht so schön im gefalteten Zustand transportieren oder der Faltvorgang ist deutlich unpraktischer. Allerdings, das darf man auch nicht vergessen: Viele Räder sind auch ganz erheblich günstiger. Denen sieht man dann teilweise auch an, dass sie sich vor allem falten lassen, um in der Bahn als Faltrad durchzugehen, mit dem großen Packmaß geht man den Fahrgästen dennoch auf die Nerven, beziehungsweise wird man es im ICE schwer haben, einen Parkplatz zu finden.

    Und bei diesem Fabrikat, das gerade gegenüber im RE 7 parkt, klötern Sattel und Lenker offenbar wild in der Gegend herum und die ganze Konstruktion wird anscheinend durch den Ständer zusammengehalten, der gegen das Schutzblech des Vorderrades drückt. Weiß nicht — sicherlich funktioniert es irgendwie, mein Fall wäre es aber nicht.

    Da kann ich tatsächlich behaupten: Beim Brompton stimmt diesbezüglich einfach alles.

    Die BASt möchte nun also tatsächlich den so genannten Grünpfeil für Radfahrer ausprobieren: Diese deutschen Städte bekommen den Grünpfeil für Radfahrer

    Nun liegt es in der Natur der Sache, dass man die Straßenverkehrs-Ordnung erst anpassen wird, wenn der Verkehrsversuch positive Ergebnisse geliefert hat. Ich sehe allerdings das Problem, dass ohne eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung dieser Versuch nicht durchführbar ist.

    Wir hatten hier im Forum bereits an mehreren Ecken festgestellt, dass Grünpfeile für den Radverkehr momentan nicht funktionieren (Kieler Straße, Stuttgart).

    Für das Zeichen 720 gilt nunmal:

    Zitat

    Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigebenden Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

    Die Grünpfeil-Regelung bezieht sich aber explizit nur auf den rechten Fahrstreifen. Das war dem Verordnungsgeber so wichtig, dass er es nicht beiläufig fallen lässt, sondern explizit erwähnt; es ist nicht von Radfahrstreifen, Hochbord-Radwegen oder von mit dem Rad zu befahrenden Gehwegen die Rede. Das heißt, für den mutmaßlich am häufigsten anzutreffenden Fall, dass bei rotem Licht auf Radverkehrsinfrastruktur jeglicher Art abgebogen werden darf, ist Zeichen 720 schlicht nicht geeignet.

    Und falls die BASt auf die Idee kommt, tatsächlich Zeichen [Zeichen 720] mit „nur Radfahrer“ auf einer weißen Trägertafel zu kombinieren: Das funktioniert auch nicht: Die Montage von Zeichen 720 ist ausschließlich neben dem roten Licht eines Signalgebers vorgesehen, nicht auf weißen Trägertafeln, nicht in Kombination mit anderen Zusatzzeichen. Es hilft ja nichts, zitiere es noch mal:

    Zitat

    Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach Rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen.

    Klar, man sieht ja was gemeint ist, sagt man nicht so?

    Aber ist das denn so klar, was gemeint ist?

    Auf der Fahrbahn muss ich beispielsweise sowohl an der Halt- als auch an der Sichtlinie stoppen. Auf einer Radverkehrsinfrastruktur auch? An den meisten Kreuzungen gibt es auf Radwegen gar keine Haltlinien, da hält man… irgendwo. Oder auch nicht. Und das Halten an der Sichtlinie entfällt eventuell auch, jedenfalls in der Theorie, weil ich mit dem Rad eine viel bessere Übersicht habe als am Lenkrad hinter einer Windschutzscheibe. Und selbst wenn ich der Ordnung halber zwei Mal stoppe, muss es ganz artig mit dem Fuß auf dem Boden sein? Oder reicht auch Schrittgeschwindigkeit?

    Puh. Alles Fragen, die man sinnvollerweise rechtzeitig kommuniziert, aber am besten nicht in der lokalen Tageszeitung und am besten nicht in einer Regelung, die sich auch noch von Stadt zu Stadt unterscheidet, je nachdem, wie die örtliche Straßenverkehrsbehörde die Sachlage und ihre eigenen Kreuzungen interpretiert.

    Ich bin ja auch nicht so ganz der Hellste. Weil ich auf der Rückfahrt eh ein neues Ticket buchen musste, wollte ich einfach den ICE 1574 nehmen, der just in diesem Moment in Lüneburg ankam. Ob ich nun 12,75 Euro für den Flexpreis oder noch mal 8,63 Euro für den HVV-Tarif (plus Ankunft 40 Minuten später in Kiel) bezahle, war mir dann auch egal.

    Blöd nur: Der Bahn-Navigator verkauft mir Fahrkarten nur bis drei Minuten vor Abfahrt — das teilte er mir aber auch erst ganz zum Schluss des Bestellprozesses mit, als ich schon alle möglichen Schritte durchgeackert hatte. Okay, also schnell das Bahnpersonal aufgesucht, „Verkaufen Sie mir noch schnell eine Fahrkarte?“ — „Ja klar! Aber Sie müssen Ihr Fahrrad einklappen“, jo, gar kein Problem, ab geht’s.

    Der Spaß kostete mich dann inklusive Bordzuschlag 31,75 Euro. Ohne BahnCard 25 wäre es noch mal teurer geworden. Und zu allem Überfluss bekomme ich nur Bonuspunkte auf den reinen Flexpreis, nicht auf die 19 Euro Servicegebühr. Whatever.

    Nachdem ich dann ordentlich gelöhnt hatte, kam noch ein zweiter Zugbegleiter vorbei, der sich wunderte, wer denn so blöd ist, für den Rest des kurzen Zuglaufes bis Hamburg noch ein Ticket beim Zugpersonal zu kaufen. Er gab mir dann einen finanziell wertvollen Tipp: Wenn der Navigator die Buchung verweigert, einfach einen späteren Zug buchen — beim Flexpreis gibt es schließlich keine Zugbindung, es zählt nur das Ticket.

    Leider kam dieser Tipp, haha, drei Minuten zu spät.

    Aber heute ist dennoch ein guter Tag, denn wer kann schon zwei Mal pro Tag von sich behaupten:

    Wieder was gelernt.

    Ich hätte es aber auch nicht schlecht gefunden, hätte mich die erste Zugbegleiterin gleich beim Einsteigen noch über den Bordzuschlag in Kenntnis gesetzt. Oder mir den Tipp mit dem späteren Flexpreis vorher mitgeteilt. Naja.

    als auch etwas spezieller von Abspielgeräten mit Videofunktion, was mittlerweile auf praktisch jede Digitalkamera zutreffen dürfte:

    Das Abspielgerät mit Videofunktion tritt für mich aber im Kontext mit dem Fernseher auf, ist also ein etwas allgemeineres Gerät, das kein Fernseher ist, dennoch aber Videos abspielen kann. Eine moderne Kamera kann zwar unbestritten auch Videos anzeigen, fällt für mich in diesem Kontext aber nicht unter das „Abspielgerät mit Videofunktion“, allein weil es primär kein Abspielgerät, sondern ein Aufnahmegerät ist. Mein Vater hatte mal so ein Ding, was kein iPad war, sondern einfach ein Flachbildschirm mit Akku und SD-Karten-Schlitz, der ein paar Filme abspielen konnte, ich glaube, sowas ist gemeint.

    Will sagen: Ja, ich sehe deinen Punkt, aber ich glaube nicht, dass der Verordnungsgeber hier auch Kameras im Sinn hatte.

    Ich will noch einmal meine Netzkarte ins Gespräch bringen.

    Mit meiner tollen Netzkarte kann ich ja auch in den HVV-Ringen A und B herumfahren. Wenn ich nach Süden weiter raus will, das hatte ich ja mal an der Bahn-Information am Hauptbahnhof erfragt, muss ich also die entsprechenden Ringe C oder D oder E hinzukaufen, je nachdem, wohin ich möchte.

    Nachdem das schon mehrmals problemlos im Metronom funktioniert hatte, flog ich gerade ein bisschen auf die Nase: Mit meinen beiden Fahrkarten kann ich nun also in den Ringen A und B sowie C bis E herumfahren — aber eben nicht von A bis E, weil ich über die Grenze zwischen B und C nicht rüberkomme. Urks. Der Zugbegleiter drückte noch mal ein Auge zu, für die Rückfahrt muss aber was neues her.

    Jetzt ist die bange Frage: Kann ich mir zu meiner Netzkarte für die Ringe A und B und meiner zehn Euro teuren Tageskarte für C bis E noch eine Einzelfahrkarte von Winsen bis Ashausen dazukaufen? Nee, geht ja auch nicht, weil der Regionalexpress, den ich auf der Rückfahrt nehmen werde, ja gar nicht in Ashausen hält. Es müsste also schon eine Fahrkarte von Winsen bis Harburg sein, um diese unsichtbare Grenze zwischen B und C zu überwinden. Uff. Und dann muss man auch noch an einen Zugbegleiter geraten, der dieses Späßchen mitmacht.

    Na gut, wieder was gelernt. Das ist halt die übliche Problematik: Wie sehr vertraut man auf die Auskünfte einzelner Angestellter der Verkehrsunternehmen, die das Überangebot der verschiedenen Beförderungsbedingungen auch nur mäßig überblicken können?

    Ich hatte im Zuge der gestrigen Critical Mass eine kleine Diskussion darüber, ob mir die Polizei wegen des so genannten Handy-Verbotes aus § 23 Abs. 1a StVO etwas anhängen kann. Schließlich wurde das Handy-Verbot im letzten Herbst im Zuge der 53. Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung auf Geräte erweitert, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen. Verstöße dagegen kosten auf dem Fahrrad 55 Euro, am Lenkrad beginnen die Tarife bei 100 Euro und einem Punkt, bei Gefährdung oder Sachbeschädigung gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

    Nun fotografiere ich bei der Critical Mass die Touren auch während der Fahrt mit der rechten Hand an der Kamera. Bis Oktober 2017 war das unproblematisch, weil Kameras in der damaligen Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung definitiv nicht vom Verbot betroffen waren. Vorweg: Ich kann mich an eine einzige brenzlige Situation während der letzten sieben Jahre, in denen ich regelmäßig bei Critical-Mass-Radtouren teilnehme, erinnern und das war noch nicht einmal bei der Critical Mass – bei der Fahrradsternfahrt im Juni 2012 fotografierte ich mit meiner Spiegelreflexkamera in der rechten Hand und versuchte mit der linken Hand zu bremsen. Ich hatte damals ein relativ neues Fahrrad mit Scheibenbremsen, war die Bremskraft ganz offenbar nicht gewohnt und legte mich aufs Maul. Dumm gelaufen.

    Die Begründung zur Änderungsverordnung stellt auf die Ablenkung des Fahrzeugführers durch technische Geräte ab. Die ist bei einer Kamera sicherlich in ähnlicher Weise gegeben wie bei einem Handy, wobei allerdings der Einsatzzweck ein anderer ist: Auf dem Handy lese oder tippe ich womöglich Kurznachrichten, die Kamera halte ich locker mit einer Hand in die Höhe, peile kurz in die richtige Richtung und drücke ab, schaue dabei aber gar nicht die ganze Zeit durch den Sucher oder auf das Display. Ich bilde mir ein, dass meine Aufmerksamkeit weiterhin dem Straßenverkehr gehört, wobei das vermutlich auch jeder Smartphone-Nutzer am Lenkrad von sich behaupten wird. Nun ja: In dieser Hinsicht sollte man das Fotografieren wohl lieber bleiben lassen.

    Nun ist aber die Frage, ob eine Kamera unter ein Gerät fällt, dass für „Kommunikation, Information oder Organisation“ bestimmt ist. Das kann ich bislang nicht erkennen. Der Verordnungsgeber schweigt sich leider darin aus, was er sich dabei gedacht hat, aber es dreht sich nach meiner Meinung um Smartphone, Infotainment-Systeme und Diktiergeräte, etwas in der Art. Weiter hinten auf Seite 25 findet eine nicht abschließende Aufzählung statt:

    Zitat

    Die Vorschrift enthält im Übrigen einen technikoffenen Ansatz, um etwaige Neuentwicklungen ebenfalls erfassen zu können. Die Aufzählung der Geräte ist nicht abschließend. Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. Nicht erfasst sind atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren.

    Ich weiß nicht. Vielleicht hat der Verordnungsgeber schlichtweg nicht damit gerechnet, dass Fahrzeugführer noch mit digitalen Kameras hantieren könnten. Auch wenn diese Aufzählung nicht abschließend ist, habe ich nicht das Gefühl, dass er meine Kamera als Kommunikations-, Informations- oder Organisationsgerät sieht.

    Was meint ihr dazu?

    Die ZEIT sieht das ganz ähnlich: Laut, aber nicht effektiv

    Zitat

    Die Strategie der kleinen CDU-Fraktion ist seither vor allem, mit Lautstärke auf sich aufmerksam zu machen. Entsprechend schrill wirkt die politische Debatte in Hamburg oftmals – besonders, wenn es um Straßenverkehr oder Umweltschutz geht. Regelmäßig wirft die Opposition den Regierungsparteien vor, das Land aus ideologischen Motiven heraus in den Abgrund zu treiben. Die Zahlen von Forsa legen nahe, dass diese Debatte an der Wirklichkeit vorbeigeht, wie die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler sie erlebt.

    Knappe zweieinhalb Jahre ist es her, seitdem ich das erste Mal die Lichtsignale an dieser Kreuzung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bemängelt habe.

    Passiert ist seitdem: Nichts.

    Entweder versteht man die Problematik einfach nicht oder die Anfrage geht jeweils im Durcheinander der Zuständigkeiten unter.

    Radfahrer müssen darum leider weiterhin mit den lustigen Stickern vorlieb nehmen, die zum Verzicht auf die Vorfahrt gegenüber abbiegenden Kraftfahrzeugen aufrufen.

    Das Jahr beginnt nicht so gut: Radfahrerin nach Zusammenprall mit Lkw schwer verletzt

    Es dürfte sich wohl um diese Kreuzung in Fahrtrichtung Osten handeln, das passt dann zu den erwähnten Holzpollern im Nordosten.

    Leider konnte das Abendblatt nicht widerstehen und stellte den Artikel zur Diskussion mit den üblichen Kommentaren… <X Witzigerweise keifen dort quasi aus Reflex einige Diskussionsteilnehmer gegen die so genannten „Radwege auf der Straße“, obschon es dort nach meiner Kenntnis immer noch die gammeligen Hochbordradwege gibt — und zu deren Segnungen zählen nunmal auch Geisterradler.