Beiträge von Malte

    Ich hatte im Zuge der gestrigen Critical Mass eine kleine Diskussion darüber, ob mir die Polizei wegen des so genannten Handy-Verbotes aus § 23 Abs. 1a StVO etwas anhängen kann. Schließlich wurde das Handy-Verbot im letzten Herbst im Zuge der 53. Änderungsverordnung der Straßenverkehrs-Ordnung auf Geräte erweitert, die „der Kommunikation, Information oder Organisation“ dienen. Verstöße dagegen kosten auf dem Fahrrad 55 Euro, am Lenkrad beginnen die Tarife bei 100 Euro und einem Punkt, bei Gefährdung oder Sachbeschädigung gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

    Nun fotografiere ich bei der Critical Mass die Touren auch während der Fahrt mit der rechten Hand an der Kamera. Bis Oktober 2017 war das unproblematisch, weil Kameras in der damaligen Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung definitiv nicht vom Verbot betroffen waren. Vorweg: Ich kann mich an eine einzige brenzlige Situation während der letzten sieben Jahre, in denen ich regelmäßig bei Critical-Mass-Radtouren teilnehme, erinnern und das war noch nicht einmal bei der Critical Mass – bei der Fahrradsternfahrt im Juni 2012 fotografierte ich mit meiner Spiegelreflexkamera in der rechten Hand und versuchte mit der linken Hand zu bremsen. Ich hatte damals ein relativ neues Fahrrad mit Scheibenbremsen, war die Bremskraft ganz offenbar nicht gewohnt und legte mich aufs Maul. Dumm gelaufen.

    Die Begründung zur Änderungsverordnung stellt auf die Ablenkung des Fahrzeugführers durch technische Geräte ab. Die ist bei einer Kamera sicherlich in ähnlicher Weise gegeben wie bei einem Handy, wobei allerdings der Einsatzzweck ein anderer ist: Auf dem Handy lese oder tippe ich womöglich Kurznachrichten, die Kamera halte ich locker mit einer Hand in die Höhe, peile kurz in die richtige Richtung und drücke ab, schaue dabei aber gar nicht die ganze Zeit durch den Sucher oder auf das Display. Ich bilde mir ein, dass meine Aufmerksamkeit weiterhin dem Straßenverkehr gehört, wobei das vermutlich auch jeder Smartphone-Nutzer am Lenkrad von sich behaupten wird. Nun ja: In dieser Hinsicht sollte man das Fotografieren wohl lieber bleiben lassen.

    Nun ist aber die Frage, ob eine Kamera unter ein Gerät fällt, dass für „Kommunikation, Information oder Organisation“ bestimmt ist. Das kann ich bislang nicht erkennen. Der Verordnungsgeber schweigt sich leider darin aus, was er sich dabei gedacht hat, aber es dreht sich nach meiner Meinung um Smartphone, Infotainment-Systeme und Diktiergeräte, etwas in der Art. Weiter hinten auf Seite 25 findet eine nicht abschließende Aufzählung statt:

    Zitat

    Die Vorschrift enthält im Übrigen einen technikoffenen Ansatz, um etwaige Neuentwicklungen ebenfalls erfassen zu können. Die Aufzählung der Geräte ist nicht abschließend. Unter die Geräte fallen z. B. sämtliche Handys, Smartphones, BOS- und CB-Funkgeräte, auch solche mit reinem push-to-talk-Modus, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, Diktiergeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal Computer, DVD und Blu-Ray-Player, CD-Rom-Abspielgeräte, Smartwatches, Walkman, Discman und Notebooks. Nicht erfasst sind atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperren.

    Ich weiß nicht. Vielleicht hat der Verordnungsgeber schlichtweg nicht damit gerechnet, dass Fahrzeugführer noch mit digitalen Kameras hantieren könnten. Auch wenn diese Aufzählung nicht abschließend ist, habe ich nicht das Gefühl, dass er meine Kamera als Kommunikations-, Informations- oder Organisationsgerät sieht.

    Was meint ihr dazu?

    Die ZEIT sieht das ganz ähnlich: Laut, aber nicht effektiv

    Zitat

    Die Strategie der kleinen CDU-Fraktion ist seither vor allem, mit Lautstärke auf sich aufmerksam zu machen. Entsprechend schrill wirkt die politische Debatte in Hamburg oftmals – besonders, wenn es um Straßenverkehr oder Umweltschutz geht. Regelmäßig wirft die Opposition den Regierungsparteien vor, das Land aus ideologischen Motiven heraus in den Abgrund zu treiben. Die Zahlen von Forsa legen nahe, dass diese Debatte an der Wirklichkeit vorbeigeht, wie die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler sie erlebt.

    Knappe zweieinhalb Jahre ist es her, seitdem ich das erste Mal die Lichtsignale an dieser Kreuzung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bemängelt habe.

    Passiert ist seitdem: Nichts.

    Entweder versteht man die Problematik einfach nicht oder die Anfrage geht jeweils im Durcheinander der Zuständigkeiten unter.

    Radfahrer müssen darum leider weiterhin mit den lustigen Stickern vorlieb nehmen, die zum Verzicht auf die Vorfahrt gegenüber abbiegenden Kraftfahrzeugen aufrufen.

    Das Jahr beginnt nicht so gut: Radfahrerin nach Zusammenprall mit Lkw schwer verletzt

    Es dürfte sich wohl um diese Kreuzung in Fahrtrichtung Osten handeln, das passt dann zu den erwähnten Holzpollern im Nordosten.

    Leider konnte das Abendblatt nicht widerstehen und stellte den Artikel zur Diskussion mit den üblichen Kommentaren… <X Witzigerweise keifen dort quasi aus Reflex einige Diskussionsteilnehmer gegen die so genannten „Radwege auf der Straße“, obschon es dort nach meiner Kenntnis immer noch die gammeligen Hochbordradwege gibt — und zu deren Segnungen zählen nunmal auch Geisterradler.

    Die Kieler Nachrichten schreiben noch mal etwas zu der Problematik, dass Fußgänger und Radfahrer sich diese Veloroute momentan teilen: Konfliktpotenzial auf der Veloroute

    Tja, nur: Wie lösen? Eine Veloroute zu bauen, um dann Radfahrer zur Rücksicht aufzurufen, ist nicht so ganz das Wahre. Entweder wird das als Radschnellweg angeboten, auf dem mit dem Rad auch Geschwindigkeiten jenseits der 15 Kilometer pro Stunde gefahren werden können, oder es handelt sich um die übliche Mischfläche, die insbesondere am Wochenende von Fußgängern mit Hunden überdurchschnittlich von frequentiert wird.

    Aber wie durchsetzen? [Zeichen 259] aufstellen? Das kann’s ja auch nicht sein, schließlich ist der Übergang von Radfahrer zum Fußgänger einigermaßen fließend, wenn man den Fuß vom Pedal nimmt.

    Mittlerweile hat es sich irgendwie so eingependelt:

    „Eingependelt“ war vielleicht ein bisschen übertrieben, prinzipiell gibt es jede Woche etwas neues zu entdecken.

    Grundsätzlich findet der linke Fahrstreifen als Parkplatz Verwendung, was diese Straße zur deutschlandweit einzigen Straße mit insgesamt drei Parkstreifen in dieser Fahrtrichtung macht: Rechter Seitenstreifen, Radfahrstreifen und linker Fahrstreifen. Besonders schön war es in der Vorweihnachtszeit, denn dort befindet sich eine Postfiliale — ich bin zum Glück nie zu den Stoßzeiten dort vorbeigekommen, aber es soll Tage gegeben haben, an denen der Radfahrstreifen beinahe komplett zugeparkt war.

    Dann ist mir noch aufgefallen, warum man wohl so häufig von bei rotem Licht rechtsabbiegenden Kraftfahrern „übersehen“ wird: Der einzige Signalgeber fürs konfliktfreie Rechtsabbiegen versteckt sich eine ganze Weile hinter dem Verkehrsschild und ist erst knappe 15 Meter vor der Kreuzung zu erkennen. Kommt man mit 50 Kilometern pro Stunde angerollt, reicht es gerade mal für eine Gefahrenbremsung, wobei die meisten wohl etwas langsamer unterwegs sein werden, schließlich muss man den Karren ja auch noch ohne Umkippen um die Ecke bringen.

    Und seit etwa einem Monat ändert sich ganz regelmäßig die Beschilderung. Hier wurde noch eine nette Lücke für ganz schmale Fahrräder geöffnet, wobei man sich wohl aussuchen darf, welche Schilder man beachten möchte. Vorsicht vor der gemeinen Fußplatte rechts im Bild!

    Zwei Tage später… ging es jetzt wohl links vorbei? Man beachte die Komposition aus dem Zeichen 240 im Hintergrund und dem ganzen Geraffel im Vordergrund. Den Schippenmann und das Fahrrad im Dreieck hätte man sich ja sparen können, es darf ja eh niemand einfahren, den das noch interessieren könnte:

    Ein paar Schilder verschwanden dann tatsächlich bis kurz vor Heiligabend, dafür ist das Zeichen 240 nach vorne gerückt. Nun darf man nur nicht mit den verschiedenen Signalgebern durcheinanderkommen, nun liegt es ja nahe, bei grüner Fußgängerampel zu fahren.

    Aber was soll’s, hier macht eh jeder was er für richtig hält.

    Momentan macht eine Meldung der Seite „kirmes-rummel.de“ auf facebook die Runde, der einen abfotografierten Artikel der Osnabrücker Zeitung enthält: „Karusselautos sind jetzt tabu“

    Der Artikel der Kategorie „Tills Silvesterpunsch“ behauptet, dass aufgrund einer amtlichen Anordnung ab nächstem Jahr nur noch nachhaltige Fahrzeuge auf Karussels angeboten werden dürfen, also Fahrräder, Kutschen, Nutztiere und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.

    Man könnte insgesamt auf die Idee kommen, dass es sich bei dem Artikel um das handelt, was es ist: Satire. Mimikama erklärt die Sachlage noch mal für die ganz Dummen: Sind Karussellautos jetzt tabu?

    Das hält die Leute aber nicht davon ab, den Artikel wie wild zu teilen, allen voran natürlich die AfD, von denen sich diverse Ortsverbände ganz begeistert äußerten. Und selbst wenn man den Leuten erklärt, dass es sich um Satire handelt, ist denen das tatsächlich ganz egal, denn plötzlich sind Zeitungen auch in der ganz rechten Ecke total glaubwürdig. Was in der Zeitung steht, das muss ja stehen.

    Ich glaube, das beschreibt den momentanen Zustand unserer Gesellschaft ganz gut.

    Tja, nun sitze ich in Pinneberg. Die RB 61 hat kurz vor Elmshorn etwas gerammt, die Strecke ist gesperrt, nun wird untersucht, ob es sich um einen Menschen oder doch nur ein Tier handelt. Das sind die Durchsagen, die man lieber nicht hören möchte.

    Ansonsten war die Anfahrt ein Erlebnis, denn in der S-Bahn saßen natürlich nicht nur die Fahrgäste, die in den RE 70 nach Kiel wollten, sondern auch all jene, die in Elmshorn weiter mit dem RE 6 Richtung Westerland oder mit der RB 61 nach Itzehoe oder RB 71 nach Wrist fahren wollen. In Pinneberg angekommen steht der RE 70 an Gleis 4, aber mal wieder ohne jegliche Anzeigen. Und dann stehen die Leute da und wundern sich: Ist das der Zug nach Kiel/Flensburg/Elmshorn? Super.

    Oben sieht’s natürlich nicht besser aus, keine Anzeigen, gar nichts:

    Und Malte Hübner findet sich mit seinem Bike, mit dem er dann quasi im Sauseschritt ganz nach vorne rennt, plötzlich auf der falschen Seite des Zaunes wieder. Super. Wer baut denn bitte einen Zaun mitten auf den Bahnsteig?

    So sieht es momentan am Hauptbahnhof aus:

    Am Telemichel ist nichts zu sehen:

    Das andere Ende der Sperrung in Eidelstedt:

    Von der Strecke hat man häufig nichts gesehen wegen Lärmschutzwänden.

    Ja, der Ausblick bei Tageslicht war ungefähr so wertvoll wie bei Dunkelheit. Schade.

    Andere haben während der Wartezeit schon mehr entdeckt: zu möglichen Entgleisungsspuren auf Fernbahngleis in Hamburg-Eidelstedt

    Glücklicherweise war ich gerade am Gleis angekommen, als der Zug einfuhr. So konnte ich für mein Rad noch ein Platz im Fahrradwagen finden. War das einzige Rad, Rest waren Koffer.

    Ja, der momentane Fahrplan ist nicht ohne. Die Züge sollen auf Minute 55 ankommen und auf Minute 6 wieder abfahren, das klappt in der Regel nicht und der Bahnsteig ist echt rappelvoll, ganz egal ob um acht oder um elf Uhr morgens. Momentan läuft es allerdings nicht so gut, ein RE 70 ist heute Nachmittag in Wrist liegengeblieben, drum fallen jetzt noch einige Fahrten aus.

    Der RE 7 ab Kiel fällt aus, dafür kann man mit dem RE 70 ab Kiel über die Güterumgehungsbahn fahren.

    Heute morgen ab 6:27 Uhr hat das super funktioniert. Wir hatten an der Güterumgehungsbahn noch einen Güterzug vor uns und mussten warten, bis der Gegenzug nach Kiel die eingleisige Strecke wieder freigegeben hatte, aber prinzipiell kamen wir mit nur fünfminütiger Verspätung am Hauptbahnhof an. Voll wurde es eigentlich erst in Elmshorn, wo die Reisenden aus Westerland strandeten, weil deren RE 6 offenbar nicht mal bis Pinneberg, sondern nur bis Elmshorn gefahren ist, und dann die paar Pendler zustiegen, die aufgrund des ausgefallenen RE 7 in der Überzahl waren.

    Der RE 70 fuhr aber immerhin mit den versprochenen acht Wagen und ganz vorne stieg kaum jemand ein. So richtig voll wurde es dann in Hamburg, als schon um acht Uhr morgens hunderte Fahrgäste mit Koffern den Wagen stürmten und noch nicht einmal die Leute aussteigen lassen mochten, weil der Zug noch nicht einmal drei Minuten später wieder losfahren sollte.

    Vielleicht fahre ich morgen ein bisschen später bei Tageslicht nach Hamburg, damit ich mir die Güterumgehungsbahn mal genauer ansehen kann.

    Auf Facebook macht momentan ein https://www.facebook.com/GegenIdiotenIm…?type=3&theater

    Bußgeldbescheid des Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2018 die Runde. Die Polizei hat einem Kraftfahrer während einer Verkehrskontrolle eine Dashcam abgenommen, auf der sich 680 Videodateien über insgesamt zehn Stunden befanden. Das war wohl Grund genug, eine anlassunabhängige Aufzeichnung anzunehmen. Ich finde in dem eingescannten Dokument nur die Kostenaufstellung mit Hinweis auf Art. 83 Abs. 5 DS-GVO, der in dieser Hinsicht aber nicht hilfreich ist.

    Mal gucken, ob da in den nächsten Tagen noch mehr Informationen ans Tageslicht kommen.

    Lesenswert: Wikimedia verliert Rechtsstreit: Weniger freie Inhalte, mehr Abmahngefahr

    Denn:

    Zitat

    Jetzt läge es am europäischen und deutschen Gesetzgeber, hier nachzujustieren und die Balance im Urheberrecht wieder herzustellen. Stattdessen ist aber auf europäischer Ebene mit der drohenden Upload-Filterpflicht sogar noch eine weitere Verschärfung geplant. Wegen des Urteils des Bundesgerichtshofs müssten Uploadfilter in Deutschland im Zweifel sogar gemeinfreie Werke filtern, sofern nicht klar ist, ob auch der Fotograf des Werkes seine Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben hat. Wenn das vermieden werden soll, müsste Deutschland bei der Umsetzung der geplanten EU-Urheberrechtsrichtlinie den ausufernden Lichtbildschutz eindämmen.