Beiträge von Malte

    Ich habe mich gestern Abend gewundert, warum eigentlich die Arbeitszeiten und das -gebiet des Kommunalen Ordnungsdienstes so prominent beworben werden. Denn dann passiert natürlich was passieren muss: Nachts ist alles zugeparkt.

    Wie sich hier jemand mit Rollator oder Rollstuhl oder einer anderen Mobilitätseinschränkung bewegen soll? Vermutlich gar nicht. Immerhin waren die beiden Kraftfahrer so vornehm, die Lücke nicht noch direkt bei einem dieser Pfosten zu lassen, so dass überhaupt gar niemand mehr durchkommt.

    Gegenüber sieht es nicht besser aus, dort trifft der Pfosten genau die Lücke, während der Transporter schon auf dem Gehweg parkt und die Sicht nach rechts für querungswillige Fußgänger beschränkt:

    Weiter drüben wird mit Anhänger direkt auf dem Gehweg geparkt, so dass Fußgänger entweder durch die parkenden Kraftfahrzeuge hindurch auf die Fahrbahn kraxeln oder fünfzig Meter zurück laufen müssen:

    Auf diesem Gehweg kann man das Laufen auch vergessen:

    Und in der Andreas-Gayk-Straße wird mittlerweile sogar ordnungswidriges, aber platzsparendes Schrägparken auf dem mittleren Fahrstreifen praktiziert:

    Ich finde, es gäbe im nächtlichen Kiel eine ganze Menge Anhaltspunkte, um vielleicht mal ein paar Autos zurechtzurücken — aber vermutlich gilt nach wie vor: Die Leute müssen ja irgendwo parken.

    Gestern wurde ein Insektenparadies vor unserer Haustür abgemäht. Bis vor ein paar Wochen blühten dort Wildblumen und boten tausenden Insekten und anderen Tierarten eine Heimat. Aber auch in einer Stadt im so genannten Klimanotstand müssen derartige Seitenräume so gepflegt aussehen wie die akkurat gestutzten Vorstadtgärten nebenan.

    Außerdem können Kraftfahrer sonst nicht mehr aus dem Auto steigen, ohne sich die Hose bis zum Oberschenkel einzusauen.

    Die Berliner Polizei stattet 34.000 Schüler mit orangefarbenen Warnwesten aus, die von einer Autoteilefirma gesponsert wurden. So weit, so komisch: Nicht nur dass Kindern mal wieder die Warnweste angedient wird, anstatt für freie Wege zu sorgen, nein, die Schulkinder laufen auch noch mit Werbung auf dem Rücken herum.

    Und die beworbene Firma ist wohl nicht ganz ohne und hat irgendwas mit einer ganz rechten Ecke zu tun. Das kriegt man aber nur aus dem Ausland mit: The Global Machine Behind the Rise of Far-Right Nationalism

    Immerhin wurde die Ausgabe der Warnwesten jetzt vorest gestoppt: Verteilung gesponserter Warnwesten an Grundschüler gestoppt

    Hier noch mal der mittlerweile von der Polizei gelöschte Ursprungstweet: https://twitter.com/marteimer/status/1160818636694720512

    Die Berliner Polizei ergänzte noch eine Erklärung, die aber eher das übliche PR-Geschwurbel ist. Es ginge ja nur um die Sicherheit der Liebsten: https://twitter.com/polizeiberlin/status/1160975638523731970

    Kein Wort davon, diese Sicherheit vielleicht mal über andere Wege als Warnwesten darzustellen.

    Malte, als erfahrener Brompton-Pendler: Ich fahre morgen mit dem ICE nach Leipzig und nähme meines gern mit: Hattest du je Probleme diesbezüglich? Ich fürchte, die Antwort könnte "Ja" lauten ...

    Tja: Kommt drauf an. Steigst du am Startbahnhof des Zuges ein? Welches Rollmaterial? Hast du eine Sitzplatzreservierung? Bahn-Comfort? Welche Klasse?

    Im ICE 1 gibt es in jedem Großraumwagen in der zweiten Klase einen Einzelplatz mit der Nummer 71, der perfekt für Brommies ist. Mit einem Gurt kann man den Sattel an die Armlehne basteln und hat seine Ruhe.

    Platz 78 gegenüber geht auch, weil hinter dir die Rückwand ist — ist aber natürlich blöder, weil man eventuell einen Nachbarn hat, für dessen Zu- und Ausstieg das Fahrrad von deiner Armlehne abgebaut werden muss.

    Ins Gepäckregal passt das Rad nicht, tfnab hat seines wohl schon mal nach oben in die Gepäckablage gepackt. Das würde ich mich nicht trauen.

    Falls dein Zug relativ leer ist, was freitags eher unwahrscheinlich ist, hätte ich auch keine Bange, Brompti in den Fußraum zu stellen und einen zweiten Sitzplatz zu blockieren — es versteht sich von selbst, dass ich dann Platz mache, sobald es etwas voller wird.

    In der ersten Klasse ist sowieso genügend Platz überall, um noch ein Brommie dazwischen zu quetschen.

    Im ICE 2 gibt es keinen Platz 71, dafür aber eine kleine Stellfläche. Mit einem Gurt kann man das Brommie bestimmt durch die Rückenlehne hindurch an der Armlehne befestigen:

    Außerdem gibt es dort aneinanderliegende Rückenlehnen:

    Im ICE 4 ist das alles supereinfach: Es gibt riesige Gepäckregale, in die man sein Brompton reinstellen kann. Auch da nehme ich immer ein paar Gurte mit, um es sicher zu befestigen, und lege noch einen Helm oder eine Tasche daneben, damit niemand etwas kaputt machen kann.

    ICE-T bin ich auch schon mal gefahren, da ist in jedem Großraumwagen beim Einstiegsbereich noch Platz für ein Faltrad:

    Und 3 Tage später bricht der Shitstorm los, weil irgendwer mit dem Lastenrad irgendwo gestrandet ist und nicht weiterfahren konnte.

    Den Shitstorm hat @DB_Bahn doch eh jeden Tag, weil irgendjemand nicht mit seinem Rad in die Bahn kommt. Sei es sowas wie beim ICE 4, der plötzlich ausfällt und mit ICE 1 ohne Fahrradabteile geleistet wird oder den überfüllten Nahverkehr, wenn der Metronom in Lüneburg die Bundespolizei das Fahrradabteil aussortieren lässt oder im Intercity, wenn jemand ohne Reservierung seinen Zossen an einem reservierten Platz angeschlossen hat.

    Momentan ist in Schleswig-Holstein im Nahverkehr mindestens von Freitag bis Sonntag eine Fahrradmitnahme nur unter erschwerten Bedingungen möglich, sofern man denn am Startbahnhof des Zuges einsteigt — @DBRegio_SH twittert ja quasi zu jedem Zug, dass eine Fahrradmitnahme aufgrund von Überfüllung nicht möglich wäre.

    Wenn dann pro Tag bundesweit noch drei oder fünf Lastenräder stranden, ist das ja quasi schon geschenkt.

    Gilt das auch im von der DB betriebenen ÖPNV (S-Bahn)?

    Nach meiner Kenntnis und laut den Tweets der Bahn auf Twitter gilt das in jedem Zug — nur private Eisenbahnverkehrsunternehmen wie Flixtrain oder Urlaubs-Express und so weiter dürften davon nicht betroffen sein.

    Aber das sind eben Erkenntnisse, die man erst im Laufe der Zeit gewinnt. Deshalb mag es durchaus Züge geben, in denen das Laden der Akkus sogar vorgesehen ist. Nur ist die Erkenntnis mittlerweile: beim Laden kann was schiefgehen. Also lässt man lieber nicht laden. Fertig. Muss nicht gefallen, muss nicht logisch erscheinen - könnte aber der eigentliche Grund des Verbotes sein.

    Vollkommen richtig. Andersherum kommt aber jeder kleine LINT mittlerweile mit Steckdosen angerollt, an denen die Leute nicht nur ihre Smartphones oder Notebooks laden, sondern auch Powerbanks, die irgendwo aus Südostasien stammen und tendenziell jeden Moment in die Luft gehen könnten. Da hätte ich viel größere Sorgen, dass sich da jemand was in der Tasche anzündet.

    Puh. Das ist nicht nur der Wagen 4, in dem ich immer oben auf Platz 106 sitze, das sind vor allem Fahrgäste, die ich wahrscheinlich schon mehrmals auf dem Weg nach Hamburg gesehen habe. Da dreht sich mir echt der Magen um. Momentan läuft der Betrieb des RE 7 zwischen Hamburg und Kiel auch recht holperig, es ist ein Umstieg in Neumünster erforderlich.

    Nur der Vollständigkeit halber hier noch ein Foto von 445 013, aufgenommen eine Woche vor dem Unfall in Nortorf. Es ist wirklich ein seltsames Gefühl mit einem Zug gefahren zu sein, der anschließend in einen solchen Unfall verwickelt war.

    Die Deutsche Bahn hat zum 1. August ihre Beförderungsbedingungen geändert, insbesondere im Abschnitt A 8, der die Mitnahme von Fahrrädern regelt, haben sich ein paar Details geändert:

    Punkt 8.1 wurde auf zwei Punkte 8.1.1 und 8.1.2 aufgeteilt. Im Zug ist nun die Nutzung der eventuell vorhandenen Halterungen für Fahrräder und der dazugehörigen Befestigungsmöglichkeiten wie Gurten vorgeschrieben, bei Pedelecs muss der Akku während der Fahrt montiert bleiben und darf nicht geladen oder als Powerbank genutzt werden.

    Zitat

    8.1.1 Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C und in Zügen der Produktklassen ICE und IC/EC, die in den Fahrplanmedien einen textlichen Hinweis auf die Fahrradbeförderung haben beziehungsweise mit [Fahrradpikogramm] oder [noch ein Fahrradpikogramm] gekennzeichnet sind, möglich. Die Beförderung kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC mit dem Symbol [Fahrradpikogramm] ist die Mitnahme von Fahrrädern reservierungspflichtig. Vorhandene Halterungen und durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellte weitere Sicherungseinrichtungen (z.B. Rollgurte) sind zu benutzen.

    8.1.2 Fahrräder mit Elektromotor (bis 250 Watt), deren Hilfsantrieb das Treten erleichtert (Pedelecs), dürfen mitgenommen werden, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 8.1.1 erfüllt sind und der eingebaute Akku während der Mitnahme im Zug am Fahrrad fest montiert bleibt. Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Nr. 7.3.1 entsprechend.

    Das mit dem Laden des Elektrorades ist natürlich ohnehin lustig — die meisten Züge haben in den Bereichen für Fahrradmitnahme überhaupt keine Steckdosen und wenn es beispielsweise im Nahverkehr welche gibt, dann leisten die laut Aufschrift gerade mal 60 Watt, was nicht mal im Langläufer-RE-2 zwischen Wismar und Cottbus ausreichen dürfte, um den Akku während einer Fahrt ansatzweise zu laden. Andererseits gibt es beispielsweise im enno in Niedersachsen extra kräftige Steckdosen im Mehrzweckabteil, die gemäß der Beförderungsbedingungen gar nicht mehr genutzt werden dürfen:

    Punkt 8.2 regelt zusätzliche Beschränkungen bei der Fahrradmitnahme und ist jetzt sehr viel umfangreicher als früher:

    Zitat

    Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen, das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss. Die Mitnahme ist grundsätzlich auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. Ausnahmsweise können in Zügen der Produktklasse C sowie in besonderen Zügen des Fernverkehrs an den dort für Fahrräder und Pedelecs vorgesehenen Plätzen auch Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden, sofern im Einzelfall ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist. Für diese gelten dann die übrigen Vorschriften über Fahrräder bzw. Pedelecs entsprechend.

    In Zügen des Fernverkehrs werden Fahrräder und Pedelecs nur befördert, wenn sie in die hierfür vorgesehenen Halterungen eingestellt werden.

    Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden.

    Sogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

    Die Forderung, man müsse sein Fahrrad ohne Hilfe des Zugpersonals ein- und ausladen können ist zwar verständlich, in der Praxis aber auch für normale Fahrgäste mit normalen Fahrrädern teilweise nicht umsetzbar. Das geht los bei defekten Türen, die nur das Zugpersonal mit Vierkant und Gewalt öffnen kann — gut, diese Art von Hilfe ist da sicher nicht gemeint. Weiter geht’s aber mit überfüllten Mehrzweckabteilen, weil selbst im reservierungspflichtigen Fernverkehr alles mögliche ins Fahrradabteil gequetscht wird, seien es Kinderwagen, Hunde, Gepäck oder sogar Rollstühle mitdessen Fahrern. Da muss das Personal zwangsweise anpacken und für Ordnung sorgen. Hinsichtlich der Hoffnung auf einen geordneten Fahrgastwechsel im Bahnhof, die sicherlich aus dem ersten Satz der Beförderungsbedingungen spricht, ist da wohl alles vergebens.

    Für Unverständnis sorgt hingegen der letzte Satz, der die Mitnahme von so genannten Lastenrädern untersagt. Damit sind noch nicht einmal solche Klopper wie ein Bullitt mit großem Aufbau oder ein Long John oder ein Christiania gemeint, sondern auch schmale und oder gar komplett faltbare Lastenräder wie das Muli oder Tern Cargo Node.

    Die Debatte betrifft sogar mich, weil ich in den letzten Wochen doch noch überlegt habe, ob im nächsten Jahr ein Bullitt oder doch ein Muli bei uns einziehen soll und ich das Muli gerade wegen der einfachen Mitnahme im Zug so praktisch fand. Das ist dann jetzt wohl abgesagt — schade. Andererseits habe ich als beinahe täglicher Kunde der Bahn bislang eher selten ein Lastenrad im Zug gesehen. Ich glaube, im Nahverkehr in Schleswig-Holstein exakt einmal und gerade gestern im IC 2229 — da fuhren dann allerdings gleich zwei Stück mit.

    Mehr zu diesem Thema:

    Punkt 8.3 regelt die Unterbringung von Fahrrad und Gepäck und wurde von drei Zeilen auf vier Unterpunkte ausdifferenziert:

    Zitat

    8.3.1 Die sichere Unterbringung der Fahrräder und Pedelecs in den vorgesehenen Halterungen und Sicherungssystemen einschließlich des Ein- und Ausladens obliegt dem Reisenden. Den Anordnungen des Eisenbahnpersonals ist Folge zu leisten.

    8.3.2 In Zügen, die mit [Fahrradpiktogramm] gekennzeichnet sind und in Zügen der Produktklasse C ohne besondere Kennzeichnung, dürfen Fahrräder und Pedelecs nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen sowie Fahrradabteilen untergebracht werden, sofern ausreichend Platz vorhanden und die sichere Unterbringung gewährleistet ist.

    8.3.3 Fahrradanhänger müssen zusammengeklappt und wie eine Traglast gemäß Nr. 7.1.2 verstaut werden.

    8.3.4 Am Fahrrad oder Pedelec befestigte Gepäckstücke müssen während der Fahrt abgenommen und in den für Handgepäck vorgesehenen Ablagen untergebracht werden.

    Punkt 8.3.1 finde ich etwas kompliziert. Wenn beispielsweise im schleswig-holsteinischen Nahverkehr die Züge an Sommerwochenenden komplett überfüllt sind und an jedem Bahnhof weitere Fahrgäste zusteigen, kann ich als Fahrgast mit Fahrrad die sichere Unterbringung gar nicht mehr sicherstellen.

    Punkt 8.3.2 beinhaltet nach wie vor keine besondere Regelung für Falträder — außer ein Gepäckregal oder der Zwischenraum zwischen zwei Rückenlehnen gilt jetzt als Traglastbereich. Ansonsten reist das Faltrad im gefalteten Zustand zwar kostenfrei und platzsparend, aber auch nur da, wo die großen Räder stehen. Und das wird im Fernverkehr ohne Fahrradmitnahme schwierig, weil im ICE 1 sogar das kleine Brompton für die engen Gepäckregale zu eng ist.

    Punkt 8.4 mit tariflichen Bestimmungen bleibt unverändert.

    Ein Stück südlich von Koblenz sah ich gerade aus dem Zug an einer Kleingartenanlage [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1060-11]. Ob das wohl hilft, wenn ohnehin kaum jemand die eigentliche Bedeutung von Zeichen 250 kennt?

    Kurz darauf merkte ich, dass es sich wohl um einen Radwanderweg entlang des Rheins handelte — und wohl eher so etwas wie [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1022-10] beabsichtigt gewesen sein dürfte.

    Aber so ist das halt: Sobald man auf dem Rad sitzt, darf man sich die Bedeutung der Verkehrszeichen quasi ausdenken.

    Manchmal geht es eben auch schief. Im EC 379 traf ich heute auf vier Radfahrer, die mit dem ICE 787 ab Hamburg weiter nach Würzburg fahren wollten. Das dumme war nur, dass sie im DB-Navigator ihre Verbindung nicht mehr fanden: Erst nach Abwahl der Checkbox „Fahrradmitnahme möglich“ tauchte der ICE 787 auf, obwohl der grundsätzlich mit einem ICE 4 geleistet werden sollte.

    Ich fragte auf Twitter bei @DB_Bahn nach, ob in diesem ICE 1, um den es sich laut Wagenstandsanzeiger offenkundig handelte, wieder die vier Abteile im Wagen 1 zur Fahrradmitnahme freigegeben waren. Antwort: Nö.

    Tja. In Hamburg haben die Vier noch versucht, auf eine andere Fernverkehrsverbindung mit Fahrradmitnahme umgebucht zu werden, aber das ist natürlich im Sommer mit vier Rädern ein aussichtsloses Unterfangen. Also geht es nun mit dem Nahverkehr nach Würzburg — mit ungefähr acht Stunden doppelt so lange, mit drei Umstiegen deutlich umständlicher als die Direktverbindung im ICE 787.

    Als Bonus gibt es den Umstieg in Uelzen mit 13 Minuten Umstiegszeit mit dem in der Regel verspäteten Metronom, den aufgrund von Bauarbeiten außer Betrieb genommenen Aufzügen und dem superengen Hundertwasser-Bahnsteigtunnel inklusive. Wenn man dort gegen die Uhr verliert, kommt man insgesamt gleich noch zwei Stunden später am Ziel an.

    Und die Bahn? Zuckt mit den Schultern. Die Fahrgäste hatten ihre Verbindung im Februar gebucht, damals war offenkundig ein ICE 4 vorgesehen. Das wurde dann im Laufe der Zeit still und heimlich geändert und nun steht man da mit dem ICE 1 ohne Fahrradmitnahme und… hat Pech gehabt?

    Ich wüsste ja zu gerne, ob die Leute jetzt noch ihre Fahrgastrechte wahrnehmen und für die Verspätung fünfzig Prozent des Fahrpreises inklusive Reservierungen zurückbekommen, aber womöglich zieht sich die Bahn mal wieder darauf zurück, dass eine Beförderung von Fahrrädern halt nur so zum Spaß passiere und man im Zweifelsfall eben Pech gehabt hat.

    Das war nun echt uncool.

    Die Hamburger Polizei, die ja als Straßenverkehrsbehörde in irgendeiner Weise mit den Fahrverboten für Dieselfahrzeuge im Hamburger Stadtgebiet beauftragt ist, fährt mit einem Einsatzfahrzeug bei einer Demonstration gegen Dieselfahrverbote mit: https://twitter.com/MateuszMatchch…495797879967745

    Gut, vielleicht hat jemand den Schriftzug heimlich angebracht und die Beamten identifizieren sich dann doch nicht so stark mit den Demonstranten, aber ein bisschen seltsam ist das schon.

    Eine Ecke weiter nordwestlich von diesem Doppelknoten sieht es zu normalen Pendlerzeiten Anfang Juli übrigens so aus:

    Mag mir jemand erklären, wie diese Mengen an Radfahrern — ich gehe angesichts der Fahrradstraße dort unten am Doppelknoten frech von der doppelten Menge aus — über diese winzigen Flächen für den Radverkehr abgewickelt werden sollen?