Beiträge von Malte

    Ich habe den Eindruck, dass auch die ausgetauschten Streuscheiben in dieser Anlage keine richtige Verbesserung bringen. Ich werde dort regelmäßig von bei rotem Licht abbiegenden Kraftfahrern „übersehen“ — just gestern Abend bogen zwei direkt vor mir bei rotem Licht nach rechts ab, während ich bei grünem Licht vom Radfahrstreifen nach links abbiegen wollte. Nun bin ich ja nicht blöd und verzichte rechtzeitig auf meine Vorfahrt, aber ich wundere mich schon, wie locker die Leute mit solchen Rotlichtverstößen umgehen.

    Ich bin mir nicht sicher, dass das hier so gemeint ist — vielleicht hat man da zum falschen Verkehrszeichen gegriffen und wollte eigentlich

    anordnen? Jedenfalls wüsste ich nicht, warum jeglicher Fahrzeugverkehr nicht mehr geradeausfahren sollte, denn das Zeichen gilt ja nicht nur für die mutmaßlich ursprünglich angedachten Lastkraftwagen, sondern letztlich auch für Radfahrer.

    Und warum Lastkraftwagen nun direkt vor der Haltlinie der Kreuzung stehenbleiben sollen? Naja. Die fehlenden Baken auf dem Geradeausfahrstreifen und die fehlende Querabsperrung auf der anderen Straßenseite lassen mich vermuten, dass das doch nicht so ganz richtig ist.

    Ich stelle mir das so vor: "Wir haben keinen Bock mehr auf den Affenzirkus hier. Zahlen Sie 3600€ und wir können alle nach Hause gehen. Oder wir machen weiter und fällen irgendwann ein Urteil, das sonstwie ausfallen könnte -- OK, zahl ich halt."

    So ungefähr in abgeschwächter Wortwahl stelle ich mir das auch vor. Es ließ sich nicht eindeutig ermitteln, was nun wirklich in Moorburg vorgefallen ist, aber es war klar, dass der Angeklagte weder dort und schon gar nicht droben im Wiesendamm eine gute Figur gemacht hat. Insofern ist 3.600 Euro ein guter Kompromiss, um ohne Strafe und ohne den Makel der Vorbestraftheit nach Hause zu gehen, andererseits aber auch ein tüchtiger Denkzettel, sich womöglich beim nächsten Mal etwas kräftiger am Riemen zu reißen.

    In Bad Harzburg wurde alles aufgefahren bis die Schwarte kracht:

    Eine Tempo-30-Zone mit Benutzungspflicht ist schon interessant genug. [Zeichen 220-20] und [Zeichen 267] gelten glücklicherweise seit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung nur noch auf der Fahrbahn, aber die Kombination aus [Zeichen 274.1] und [Zusazzeichen 1000-32] ist unzulässig.

    Dann möchte Zeichen 240 irgendwie die Nutzung des Gehweges für Radfahrer verlangen, aber der Radweg wird dann doch lieber auf dem Fahrbahnniveau geführt. Hier hätte es auch Zeichen 237 getan:

    Aha: Crash auf Zebrastreifen Autofahrer übersieht Radfahrerin – Wirbelsäulenverletzung!

    Die Kreuzung ist übrigens ein wahres Wunderwerk der Verkehrssicherheit: Eine abknickende Vorfahrtsstraße mit einem Fußgängerüberweg und für Fahrräder freigegebenen Gehwegen! Auf sowas muss man erstmal kommen.

    Insofern hätte die Radfahrerin auch tatsächlich den Fußgängerüberweg befahren dürfen, der hätte an der Vorfahrtssituation ja nichts geändert, wenn sie allerdings geradeaus fährt, biegt sie in diesem Moment aus der abknickenden Vorfahrtsstraße ab und hätte das von rechts kommende Fahrzeug durchlassen müssen.

    Aber wir stellen mal wieder erschrocken fest: Das kapiert ja echt kein Mensch.

    Tja, was soll ich sagen? Es war alles komplett wirr und seltsam und im Endeffekt vier Stunden verlorene Lebenszeit für uns hinten im Zuschauerbereich.

    Das ging ja schon mit der bangen Frage los, warum ein Vorfall aus dem Wiesendamm überhaupt am Amtsgericht Hamburg-Harburg verhandelt wird und nicht am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Und warum stehen so viele Zeugen auf der Liste, wenn es doch nach dem Vorfall im Wiesendamm offenbar gar keine Zeugen gab?

    Die Lösung war ganz einfach: Es ging nur sekundär um den Vorfall im Wiesendamm. In der Hauptverhandlung arbeitete sich die Vorsitzende an gleich zwei Verfahren ab, denn der Angeklagte war schon mindestens einmal polizeilich aufgefallen.

    Vor knapp zwei Jahren fuhr er mit seinem Sohn und seiner Lebensgefährtin vom Klettern nach Hause über die Kattwykbrücke und den Moorburger Elbdeich entlang. Dabei geriet er mit einer Kraftfahrerin aneinander, die hinter ihm fuhr.

    Was genau geschah ließ sich nicht mehr genau ermitteln, denn davon hatte quasi jeder Zeuge eine eigene Version. Der Angeklagte sagt, die Fahrerin wäre ihm dicht aufgefahren und hätte schließlich den Mittelfinger gezeigt, das habe er ganz genau im Spiegel gesehen. Die Geschädigte sagt auch unter dem Eindruck einer drohenden Vereidigung: Das stimmt gar nicht. Die Lebensgefährtin des Angeklagten sagte, der Sohn habe gemeint, die Geschädigte habe die Zunge herausgestreckt und der Angeklagte hätte sich erst bei seinem Sohn erkundigen müssen, was denn eigentlich passiert wäre.

    Der Angeklagte überholte die Geschädigte und zwang sie mit seinem Auto zum Abbremsen. Das ist so ziemlich der einzige deckungsgleiche Abschnitt der Zeugenaussagen. Das muss sich ungefähr hier abgespielt haben.

    Der Angeklagte sagt, er wäre ausgestiegen und habe draußen mit der Geschädigten im Auto das Gespräch gesucht. Die wäre dann jedoch plötzlich losgefahren, hätte ihn mit dem Spiegel erwischt und auf den gegenüberliegenden Gehweg abgedrängt, wo er dann rückwärts stürzte. Die Geschädigte sagt, sie wäre schließlich rechts am dem diagonal auf beiden Fahrstreifen stehenden Fahrzeug des Angeklagten vorbeigefahren. Ein anderer Zeuge sagte aus, die Fahrzeuge hätten direkt hintereinander gestanden, so dass er auf dem linken Fahrstreifen vorbeifahren konnte. Die Beifahrerin? Hat davon nichts mitbekommen oder konnte sich nicht erinnern.

    An der Kreuzung zwischen dem Moorburger Elbdeich und der Waltersdorfer Straße geriet man wieder aneinander. Die Kreuzung dürfte jedem Teilnehmer der Hamburger Fahrradsternfahrt bekannt sein und genauso bekannt dürfte sein, dass der vorige Streckenabschnitt durch Moorburg außerordentlich eng ist und gar keine abenteuerlichen Überholmanöver zulässt. Trotzdem will man hier eine James-Bond-würdige Verfolgungsjagd veranstaltet haben.

    An der Kreuzung stellte sich der Angeklagte auf den Linksabbieger-Fahrstreifen, die Geschädigte stand nebenan auf dem Fahrstreifen zum Geradeausfahren. Der Angeklagte habe ein Foto vom Kennzeichen schießen wollen, die Geschädigte habe dann Gas gegeben, er wäre auf die Motorhaube geschleudert worden und hätte sich am Autofenster festhalten müssen, dann wäre sie mit Vollgas ein Stück gefahren, bis sie wegen des vor ihr abbremsenden Autos ebenfalls anhalten musste. Zum besseren Verständnis wurde diese Szene als Darstellendes Spiel am Richterpult hängend dargestellt. Die Geschädigte sagt, sie habe ihn nicht „aufgeladen“, er habe ihr aber eine Ohrfeige verpasst. Stimmt nicht, sagt der Angeklagte, sie habe sich in die Wange gekniffen, mehrfach, um das nachzustellen.

    Die Beifahrerin des Angeklagten hat gar nicht so viel davon mitbekommen, obwohl das Geschehnis direkt vor ihrem Beifahrerfenster aufgeführt wurde. Mal konnte sie sich nicht erinnern, mal brachte sie die beiden Situationen dieses Vorfalls durcheinander. Zwei weitere Zeugen beschrieben einigermaßen kongruent, dass die Geschädigte wohl eher nicht als Aggressorin in Erscheinung getreten ist und geweint hätte. Kluger Schachzug von der Verteidigung: Warum sind denn auf dem anschließenden Foto von der roten Wange der Geschädigten keine Spuren der verlaufenen Wimperntusche zu sehen, wenn sie doch angeblich geweint hätte?

    Das Foto vom Kennzeichen habe der Angeklagte übrigens gelöscht, weil es verwackelt gewesen wäre. Aus meiner Sicht relativ unwahrscheinlich, dass ein Samsung S5 bei herbstlichem Mittagslicht ein verwackeltes Foto schießt, aber mag ja sein. Die Behauptung zerbröselte ohnehin recht schnell unter den Nachfragen von Gericht und Staatsanwaltschaft, denn erst war das Foto verwackelt, dann war das Kennzeichen nur halb drauf, dann war das Foto nur halb lesbar — irgendwas kam mir komisch vor. Fotos von den Schürfwunden und blauen Flecken, die sich untypischerweise direkt nach dem Vorfall gebildet haben sollen, liegen leider ebenfalls nicht vor. Auch im Protokoll der Polizei findet sich offenbar kein Hinweis auf solche Verletzungen, beziehungsweise dass die dazugerufenen Sanitäter etwas in der Art gesehen hätten. Die Geschädigte mitderen Nebenklage hingegen hat so ziemlich alles fotografisch dokumentiert, was sich nach dem Vorfall noch dokumentieren ließ.

    Die Nebenklage war allerdings sowieso etwas seltsam, denn nach ihrer Aussage ging die Geschädigte nach Hause — und ihr Zeugenbeistand ebenfalls. Das war ungewöhnlich, ich lief noch mal nach unten, vielleicht war der Beistand nur kurz rauchen gegangen, die Vorsitzende schaute ebenfalls noch mal nach, aber sichtlich irritiert stellten wir fest: Die Nebenklage hat Feierabend gemacht. Wozu tritt man denn dann überhaupt als Nebenklägerin auf?

    So undurchsichtig ging das weiter: Ein Zeuge hat gesehen, dass der Angeklagte auf die Motorhaube geschlagen hätte, die Geschädigte bestätigte diese Version. Ein anderer Zeuge sagt, der Angeklagte hätte bis zu den Schultern im Fenster der Geschädigten gesteckt und dort hantiert.

    Und überhaupt: Wie kann man von einem Außenspiegel getroffen werden, wenn ein Auto anfährt, man aber am Fahrerfenster steht? Es bedurfte regelmäßiger Zeichenpausen, in denen der Angeklagte oder ein Zeuge der Richterin aufmalen durfte, wie die Fahrzeuge und Personen sich in einem bestimmten Moment zueinander befanden.

    Für mich stellte sich die Situation soweit absolut undurchsichtig dar. Natürlich stand für mich angesichts des Wiesendamm-Videos schon fest, wer hier im Raum am Lenkrad häufiger mal die Nerven verliert, aber hier passte meines Erachtens nicht allzu viel zusammen.

    Die ursprünglich für zwei Stunden angesetzte Verhandlung zog sich nunmehr dreieinhalb Stunden hin, bis die Zeugenbefragung zum ersten Themenkomplex abgeschlossen war. Es blieb noch eine halbe Stunde Zeit, bis um 15 Uhr die Protokollantinnen im Gericht Feierabend machten, also wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Eröterung des Verfahrenstandes betrieben.

    Bis dahin erfuhren wir noch ein paar neue Details zu dem Vorfall im Wiesendamm: Es gab noch ein zweites Video, das ein Jugendlicher auf dem Fahrrad vom Radweg aufgenommen hatte und zeigt, dass der Lkw-Fahrer den Radfahrer tatsächlich beinahe mit der Stoßstange erwischt, es wurden außerdem ein Vertreter seines Arbeitgebers und offenbar noch ein weiterer Zeuge geladen. Und: Der betroffene Radfahrer wurde just am Vortage ermittelt. Es stand also durchaus zur Debatte, den zweiten Teil der Sitzung zu vertagen, um sich noch mal ganz in Ruhe dem Wiesendamm-Komplex zu nähern.

    Das Ergebnis der Eröterung des Verfahrenstandes war jedoch: Vorläufige Einstellung des Verfahrens im Sinne von § 153 StPO gegen eine Zahlung von 3.600 Euro an eine Organisation, die sich mit Sicherheit im Straßenverkehr befasst.

    Die Story zum Wiesendamm kam leider nicht zur Sprache. Für den Angeklagten wohl nicht das schlechteste Ergebnis, denn wie er sich angesichts seines eigenen, ohne Not auf Facebook hochgeladenen Videos da noch irgendwie rechtfertigen wollte, bleibt mir schleierhaft. Zumal ja jedenfalls für mich als Zuschauer unter dem Eindruck dieses Videos und einer womöglichen Einlassung im Sinne von „habe die Nerven verloren“ seine Glaubwürdigkeit für den ersten Vorfall in Moorburg durchaus gelitten hätte.

    Nun wäre es interessant zu wissen, ob sich die Führerscheinstelle für sein Nervenkostüm interessieren könnte — aber das werden wir wohl nie erfahren.

    Nur mal grob zum Stöbern hier reingeschmissen: Hier gibt es die ersten Umsetzungen für den Zielfahrplan im Jahr 2030: http://www.grahnert.de/fernbahn/datenbank/dtakt2030/

    Das ist sowieso ganz interessant, weil sich der Fernverkehrsfahrplan bis runter ins Jahr 1987 durchsuchen lässt. Wahnsinn, was es damals alles an Interregio- und Intercity-Verbindungen gab, beispielsweise freitägliche IC-Verbindungen namens „Seestern“ und „Seemöwe“ von Eckernförde nach Köln. Flensburg war damals auch ein häufig angefahrener Bahnhof, nach Munster fuhr noch der Bundeswehr-Intercity und Kopenhagen wurde von unzähligen Fern- und Nachtzügen angesteuert. Schön zu erkennen: Züge von Schleswig-Holstein ins restliche Deutschland machten häufig eine längere Pause in Hamburg-Altona — dort musste die Lokomotive gewechselt werden, weil es in Schleswig-Holstein noch keinen Fahrdraht gab.

    PK 14 hat geanwortet und stimmt mir zu, dass das nicht so ganz in Ordnung wäre. Angesichts der Bedeutung dieser Strecke für den Radverkehr werde man im nächsten Jahr eine bessere Radverkehrsführung ausarbeiten und die Absperrungen optisch besser kenntlich machen, wie auch immer das dann aussehen wird.

    Allerdings zieht man sich darauf zurück, dass es sich nicht um eine Baumaßnahme handle und deshalb wohl die von mir verlinkte RSA nicht gültig wäre. Da muss ich noch mal nachforschen — das ändert allerdings nichts daran, dass man auch in der Behörde der Meinung ist, dass diese Metallzäune sehr unglücklich sind.

    Heute morgen waren tatsächlich alle Absperrmaßnahmen beiseite geräumt worden — und die Schilder um jeweils 90 Grad verdreht worden, mutmaßlich um sie als „unbeachtlich“ abzustellen. Leider wurde auch die dazugehörige Warnbake mitgedreht, die man nunmehr um weitere 90 Grad zwecks Wiederherstellung der Verkehrssicherheit drehen müsste. Ich verstehe auch nicht, warum nicht zusätzlich eine Minute eingeplant wird, um das ganze Gefaffel einfach nach rechts an die Wand oder an den Baum zu stellen, wo es wirklich niemanden mehr stört.

    Und damit wir uns nicht falsch verstehen: Natürlich gilt das Sichtfahrgebot auch für Radfahrer. Aber gleichzeitig gilt, dass man bitteschön keine Hindernisse in den Straßenraum stellen darf.

    Woran stellt du fest, das die Kette verschlissen ist? Mit der Rohloff Lehre gibts einige Messfehler.

    Einerseits mit der Rohloff-Lehre, andererseits auch durch optische Überprüfung der Ritzel — und dieses Mal ganz unfreiwillig mit Problemen beim Schalten. Da war bis auf das Kettenblatt tatsächlich schon alles hinüber.

    Ich habe mir Ende 2014 in einem spontanen Kauf von einem Hamburger Radfahrer ein damals zwei Jahre altes Merida Cyclo Cross 4D angeschafft, das ich eine ganze Weile gefahren bin und momentan angesichts der Konkurrenz eines Brompton-Faltrades eher als so genanntes Bahnhofsrad zum Einsatz kommt.

    Was mich vor allem tierisch nervt ist die fehlende Lichtanlage: Momentan nutze ich einen Scheinwerfer und ein Rücklicht von knog, die angesichts ihrer Akkuleistung wohl langsam in die Jahre gekommen sind — mehr als eine Stunde pro Ladung ist nicht mehr drin und das schränkt natürlich den Aktionsradius ganz gewaltig ein.

    knog bietet theoretisch einen Austausch der Akkus an, aber angesichts der Erfahrungsberichte, die ich dazu gelesen habe, findet der Austausch in Australien statt und dauert mehrere Monate. Das ist also auch nicht unbedingt etwas, was jetzt kurzfristig in der dunklen Jahreszeit in Frage kommt.

    Nun stellt sich mir die Frage: Warum kein Dynamo-Licht? Für einen Scheinwerfer ist sogar eine entsprechende Bohrung im Gabelschaft vorgesehen, das Rücklicht ließe sich irgendwie mit einer entsprechenden Halterung an der Sattelstütze befestigen. Das Laufrad mit einem Dynamo aufzubauen wäre sicherlich nicht so ganz günstig, aber hilft ja nichts.

    Nun mag man natürlich kritisieren, dass Dynamobeleuchtung an einem solchen Rad nichts zu suchen hätte, aber gut, optisch macht es ohnehin nicht mehr den allerbesten Eindruck.

    Bevor ich aber zum nächsten Fahrradhändler um die Ecke losrenne: Was meint ihr dazu? Doch lieber neue Akkubeleuchtung anschaffen?

    Brompti hat vor ein paar Wochen nach knapp 6.700 Kilometern ein neues Schwingenlager für knapp 90 Euro inklusive Einbau bekommen. Den Austausch des kompletten Antriebes habe ich selbst übernommen und verletzungsfrei hinbekommen, das waren dann noch mal knapp 80 Euro. Das Kettenblatt hätte wohl noch ein paar tausend Kilometer überlebt, ansonsten surrt da mittlerweile die vierte Kette.

    Das heißt allerdings nicht, dass eine Kette nur knapp 1.600 Kilometer schafft, denn die erste hatte ich ja umgehend nach zwei Monaten mit Kettenreiniger ruiniert. Im Prinzip sind wohl 2.000 Kilometer pro Kette drin. tfnab als erklärter Materialschänder schafft allerdings noch mehr — da würde ich ja interessieren, wie er das macht.

    Während der Hamburger Klimawoche gibt es auch ein paar Themen, die den Radverkehr betreffen. Interessant war beispielsweise am Donnerstag die Aussage des Oberbürgermeisters, warum eine Stadtbahn in Hamburg ein weiteres Mal begraben wurde:

    https://www.youtube.com/watch?v=Prok1ylVkb4

    Im Moment wird gerade ein weiteres Mal über die Fahrradstadt diskutiert:

    Ich will solche Veranstaltungen nicht schlechtreden, aber für unsereins ist das eben die x-te Veranstaltung mit einem ähnlichen Teilnehmerkreis auf dem Podium und ähnlichen Aussagen und den gleichen Ergebnissen: Eigentlich soll die Fahrradstadt diskutiert werden, aber eigentlich geht es nur darum, wie viel Platz dem Kraftverkehr abgezwackt werden kann, ohne dass es dem Kraftverkehr stört. Und das ist eigentlich schade.

    Angesichts der Klimaziele hätte ich gerne mal eine Veranstaltung mit ganz schnell und knallharten Antworten: Wie kriegen wir jetzt den Radverkehr auf mindestens 35 Prozent rauf? Und zwar nicht bis 2040 oder 2030, sondern bis 2022.

    Was Mir, Gaffron und Hieff auf dem Podium über Straßenraum, Leistungsfähigkeit und Platz debattieren, ist alles komplett gut und richtig, aber wir werden keine Klimaziele mit einer weiteren U-Bahn erreichen, die ab 2025 geplant, ab 2035 gebaut und ab 2065 komplett befahren werden kann, wir werden die Klimaziele nicht mit Straßenumbauten und dem ganzen vorgelagerten Planungsprozess und Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht erreichen. Fahrradstraßen? Puh, allein der Planungsprozess einer Fahrradstraße, der heute angestoßen würde, dauerte bis mindestens fünf Jahre — in denen wir eigentlich schon längst klimaneutral leben sollten. Oh.

    Zwischendrin rechnet Hieff vom ADAC Hansa mit der Statistik in der Hand vor, dass in den letzten Jahren der Kraftverkehr kaum von öffentlichen Verkehrsmitteln oder vom Radverkehr substituiert wurde. Und darausfolgend lautet das Fazit der Debatte ein kleines bisschen, dass man da nunmal nichts machen könnte. Schade um die schönen Klimaziele, aber aller Anstrengungen zum Trotz klebt der Hamburger nunmal am Fahrersitz.

    Da fand ich Mir und Gaffron immer wieder erfrischend, die in der Debatte den umgekehrten Weg einschlugen: 40 Prozent weniger Emissionen bis 2030 wären das Ziel (meines Erachtens deutlich zu wenig), was muss also bis dahin im Straßenverkehr getan werden?

    Dann Publikumsfragen.

    Der erste Fragesteller ist auf Krawall gebürstet, aber nicht gegen Radfahrer, sondern gegen gekaufte Politiker, Medien und den ADAC. Man könne schon lange eine autofreie Stadt haben, gäbe es keine gekaufen Politiker. Dann will ihm der Moderator das Mikrofon wieder wegnehmen und der Typ brüllt noch hinterher: „LEUTE ES GIBT KEINEN KLIMAWANDEL ES WIRD KALT NICHT WARM!!!“

    Dann Fragen zur Osterstraße.

    Dann Fragen zu einer Schwebebahn von 1890 und warum die nicht neu geplant würde. Oder wenigstens eine Seilbahn!

    Nächste Frage zur Aggressivität im Straßenverkehr. Warum komme endlich eine Sympathiekampagne fürs Radfahren?

    Etwas traurig, aber absolut berechtigt: Wie bekommen wir die Politik dazu, endlich zu handeln? Leider wird die Antwort abgetan als flammender Appel, der leider unbeantwortet bleibt.

    Es wird sich hinsichtlich des Klimawandels nicht viel ändern — aber wir treffen uns sicherlich bald zur nächsten Diskussion, wie die Fahrradstadt klappen kann.

    Und ich denke mir: Wir müssen dringend weniger diskutieren und mehr machen.

    Ich wollte mich ja eigentlich aus den Befindlichkeiten des Hamburger Straßenverkehrs heraushalten, aber manchmal platzt mir halt doch der Kragen, wenn ich diesen Stuss zwei Mal täglich aus dem Zug von der Verbindungsbahn sehen muss. Soll sich da jemand das Bein brechen?