Beiträge von Malte

    Ich habe heute Abend mal den frühen Feierabend genutzt, um die Holtenauer Straße einmal mit der Kamera rauf und runter zu fahren:

    https://youtu.be/hCuyPxBux90

    Was fehlt sind tatsächlich tätliche Übergriffe von Kraftfahrern — ansonsten bekommt man aber einen guten Eindruck, warum die meisten Radfahrer wohl eher auf dem Radweg bleiben. Es ist auch fast alles dabei, von engen Überholern bis zum „Übersehen“ auf der Fahrbahn und einem Wagen, der beim Einparken beinahe ein Verkehrsschild umgeschmissen hat. Ich möchte an dieser Stelle um Entschuldigung für mein Mansplaining in dieser Situation bitten, aber ich war nach der Fahrt tatsächlich ein bisschen fassungslos, was mir da heute alles widerfahren ist.

    Danke für die Rückmeldungen, gerade hinsichtlich des Überholabstandes. Ich hatte mich tatsächlich ursprünglich verlesen und eine ganze Menge Absätze darüber zurechtgetippt, dass man sich auf Radwegen nicht mehr überholen dürfe, weil der Mindestabstand beim Überholen auch für Radfahrer gelte. Stimmt aber — zum Glück — nicht.

    Ich hatte mir den Termin im Kalender notiert, aber nun haben wir kurzfristig Besuch bekommen — ich kann es leider nicht einrichten.

    Ebenfalls vertreten sind die schwedische Regierung und ihre Verkehrsbehörde, die sich um neue Nachtzüge von Stockholm nach Kontinentaleuropa kümmern wollen. Also nach Hamburg und vielleicht darüber hinaus.

    Ich wäre tatsächlich sehr an Verbindungen nach Kopenhagen, Stockholm oder Oslo interessiert. In den Süden auch gerne, vielleicht wieder mal nach Amsterdam — Verbindungen nach Wien existieren ja bereits, nach Venedig offenbar mit Umstieg.

    Wie viele Fahrradstellplätze sollten Nachtzüge haben - in die Schweiz, nach Österreich, nach den Niederlanden und nach Schweden?

    Tja, das kann ich nicht bemessen — ich nähme gerne mein Rad mit, aber ich vermute, das kannst du mit deiner Erfahrung besser einschätzen.

    Ich glaube, die Holtenauer Straße in Kiel war hier schon mehrfach Thema im Forum, auch wenn ich trotz der Suchfunktion die einzelnen Threads nicht mehr finden kann.

    Es handelt sich um eine längere Straße mit gemischter Bebauung, also Geschäfte im Erdgeschoss, darüber Wohnungen. Der Querschnitt besteht aus vier Fahrstreifen, von denen die beiden äußeren tagsüber häufig ordnungswidrig beparkt werden, jeweils einem Seitenstreifen zum Parken, dann einem untermaßigen Radweg, ein paar Bäumchen und einem Gehweg.

    Der Radweg ist das hier. Ich glaube, ich muss denen hier im Forum anwesenden Nutzern nicht erklären, was hier alles problematisch sein könnte.

    Dieser Radweg soll nach dem Willen der Stadt Kiel nicht mehr genutzt werden. Das hört man sich relativ häufig an, beispielsweise bei den so genannten Stadtteilspaziergängen mit unterschiedlichen Kommunal-, Landes- und Bundespolitikern. Die Stadt Kiel möchte gerne, dass Radfahren auf der Fahrbahn stattfindet. Dazu wurden in den Kreuzungsbereichen der Holtenauer Straße Fahrradpiktogramme appliziert. Leider aber nur im direkten Kreuzungsbereich und nicht als Schutzstreifen über die gesamte Länge der Straße, so dass nicht jeder Verkehrsteilnehmer sofort kapiert, was das bedeuten soll.

    Eine relativ beliebte Interpretation dieser Markierungen lautet, dass man mit dem Auto beim Abbiegen auf Radfahrer achten möge und darum diese Symbole auf der Fahrbahn aufgebracht wären. Dass hier aber Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden soll, scheint für die meisten Leute ein Ding der Unvorstellbarkeit zu sein.

    Für mich ist die Holtenauer Straße eine relativ schnelle Verbindung von meiner Wohnung zum Bahnhof — ich brauche durchschnittlich elf Minuten, flitzte morgens einträchtig mit dem Kraftverkehr über eine einigermaßen grüne Welle zum Dreieicksplatz, warte dort kurz an einer Ampel zum Rechtsabbiegen und düse die Bergstraße herunter zum Bahnhof. Parallel verlaufen zwar Fahrradstraßen und der Knooper Weg, aber die Kieler Fahrradstraßen sind bekanntlich auch eher ein Parkplatz mit Fahrradpiktogramm in der Mitte: Wenn dort ein Kraftfahrzeug entgegenkommt, muss der Radverkehr abbremsen und zur Seite fahren und dass an den Kreuzungen der geradeausfahrende Radverkehr kraft abgesenkter Kantsteine Vorfahrt haben soll, klappt auch nur ganz mäßig.

    Seit der Kieler Woche Ende Juni ist die Holtenauer Straße allerdings sehr unangenehm zu befahren. Ich weiß nicht, ob die Leute dort aufgrund der Straßensperrungen gestresst waren oder abends zu lange an der Förde getrunken haben und morgens wieder früh hoch mussten, jedenfalls gab es jeden Tag (!) mehrere Übergriffe (!) in Form von Anhupen und Pöbeleien. Das Highlight war ein Lieferwagenfahrer, der mich vor Wut mit seinem Fahrzeug an eine Anti-Terror-Barriekade drängen wollte, weil ich nicht auf dem tollen Radweg gefahren bin.

    Dann war eine Zeit lang Ruhe, bis sich das Spiel mit den Straßensperrungen zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober wiederholte. Seitdem häufen sich die Übergriffe und ich werde mindestens jeden zweiten Tag relativ unfreundlich angesprochen, warum ich denn nicht auf dem Radweg führe. Heute morgen erfolgte die Ansprache aus einem Oberklassefahrzeug etwas unfreundlicher und weil der Fahrer kurz darauf nach rechts auf einen Parkplatz fuhr, wollte ich mich noch ein bisschen unterhalten, aber ich kam überhaupt nicht zu Wort: Radfahrer fahren nicht auf dem Radweg, Radfahrer fahren immer über rot, ich müsste mal bei ihm mitfahren, was er alles mit Radfahrern erlebt, Radfahrer pöbeln und beleidigen und so weiter und so fort. Und aus dieser Laune heraus erwächst dann mit der Zeit womöglich die Bereitschaft, auch mal das eigene Kraftfahrzeug als Waffe einzusetzen und den zweirädrigen Kontrahenten nach rechts auf den Bestimmungsort zu bugsieren.

    Ich weiß nicht warum, aber die Leute sind schon morgens zwischen 5 und 7:30 Uhr ausgesprochen schlecht gelaunt, obwohl das Verkehrsaufkommen ausgesprochen mäßig ist und ein paar Fahrbahnradler in dem Moment nun wirklich keine Stresshormone ausschütten können. Tja.

    Die Stadt Kiel meint, man könnte da momentan nicht viel machen, weil ja bald, also irgendwann in ferner Zukunft, die StadtRegionalBahn durch die Holtenauer Straße fahren soll. Nach meiner Kenntnis ist noch nicht einmal ansatzweise klar, ob die wirklich gebaut wird, aber man möchte einigermaßen verständlicherweise nicht jetzt sehr viel Geld in die Hand nehmen, um dann in drei Jahren noch einmal alles umzubauen (als ob die Bahn bereits in drei Jahren wirklich gebaut würde!). Aber bis zu jenem fernen Tage bleibt der Straßenquerschnitt wie er ist — und man wird sich auf dem Rad wohl weiterhin maßregeln lassen müssen.

    Und nun? Habt ihr irgendwelche Ideen, was man bei der Stadt anregen oder sogar durchsetzen könnte? Durchgängige Schutzstreifen, die also eine Verknüpfung der Stummel in den Kreuzungsbereichen darstellten, wären ja wahrscheinlich am effektivsten um anzuzeigen, dass hier Radverkehr stattfinden soll, aber dafür mangelt es wohl bei diesem Querschnitt an Platz. Den ganzen rechten Fahrstreifen als Schutz- oder Fahrradstreifen zu markieren dürfte ebenfalls illusorisch sein, damit wäre das geliebte Parken in der zweiten Reihe nicht mehr möglich und dann hat nämlich der Einzelhandel noch ein Wörtchen mitzureden; das wird also kurzfristig nicht durchsetzbar sein.

    Einfach ein paar Fahrradpiktogramme auf dem rechten Fahrstreifen malen? Das tut niemanden weh, da kann dann weiter für den Einzelhandel „nur ganz kurz“ in zweiter Reihe geparkt werden, aber immerhin ist für ein paar mehr Leute sichtbar, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden soll.

    Andererseits — ob sich wütende Kraftfahrer von ein paar zusätzlichen Piktogrammen beruhigen lassen?

    Immerhin bin ich längst nicht mehr der einzige, der dort auf der Fahrbahn radelt. Trotz der häufigen Übergriffe, die ich auch bei anderen Radfahrern beobachte, rollt da wohl grob geschätzt ein Viertel bis ein Drittel der Radfahrerenden auf der Fahrbahn.

    Ich habe mich in den letzten Tagen an der neuen Änderungsverordnung abgearbeitet und bin noch immer nicht so ganz zufrieden — ich komme zeitlich momentan nicht zu besonders viel und weiß nicht, ob ich mir hier einen Stuss sondergleichen zusammengeschrieben habe oder nicht.

    Vielleicht mag ja mal jemand einen Blick drauf werfen? Hurra, die neue StVO ist da!

    Das Kennwort lautet andi-scheuer

    Der neue Fahrplan ab dem 15. Dezember ist ab heute auch auf Bahn.de einsehbar und ganz interessant.

    Kiel wird ab dem Fahrplanwechsel nur noch von zwei InterCitys angesteuert, nämlich von dem, der nachts von Hamburg nach Kopenhagen fährt und dem dazugehörigen Gegenzug; weiterhin gibt es noch den EuroCity von Kiel nach Prag und zurück. Alle anderen Verbindungen, insbesondere nach Basel SBB, Passau oder Frankfurt wurden zum ICE hochgestuft, womit die Fahrradmitnahme auf diesen Strecken entfallen ist.

    Der ICE 973 nach Stuttgart fährt künftig offenbar als ICE 1 ohne Fahrradmitnahme, dafür fahren künftig die ICE 73 und ICE 77 nach Zürich als ICE 4 mit Fahrrädern.

    Okay, für solche Fälle hat unsereins womöglich ein Faltrad parat, aber für Reisende mit „großem Fahrrad“ wurde das Angebot doch recht stark zurechtgestutzt.

    Ein Bekannter von mir fährt gerade im vorderen Zugteil des ICE 1607 nach Berlin und hat mir dieses Foto in den hinteren Zugteil geschickt:

    In die Fahrradständer passen die Räder weder mit dem Lenker, weil dort die obere Gepäckablage im Weg wäre, noch mit dem Lowrider, weil die Fahrradhalterungen dazu zu ausladend wären.

    Dann bin ich ja mal gespannt, wie meine Tour Ende November mit dem ICE-T ablaufen wird. Am besten baut man den Lowrider vor der Fahrt ab.

    tl;dr: Malte Mach doch bitte ein paar User zu Moderatoren. Nachjustieren und diskutieren können wir später noch.

    Gerne — nur wen? Ich mag diese Aufgabe, die ja mit etwas Verantwortung einhergeht, ungern jemandem einfach so aufdrücken. Insofern frage ich mal ganz frech: Wer wäre denn bereit, pro Woche ungefähr eine Viertelstunde verteilt auf sieben Tage aufzuwenden, um hin und wieder mal für Ordnung zu sorgen? Zwei oder drei Leute sollten ja vorerst reichen.

    Klar, Sichtfahrgebot und Schrittgeschwindigkeit in einer Fußgängerzone. Dennoch sind das im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung ungesicherte Hindernisse.

    Natürlich wird auch just an dieser Stelle häufig von einem Pizzadienst „nur ganz kurz“ so genanntes „Notparken“ praktiziert, weil in dem Haus häufiger Pizza bestellt wird. Da kann man auch nicht vor oder hinter der Absperrung parken, das muss unbedingt und zwangsläufig hier sein. Wollen wir mal hoffen, dass während der Zeit kein zweiter Kraftfahrer einfach geradeaus durch die Absperrung kachelt.

    Ich habe den Eindruck, dass auch die ausgetauschten Streuscheiben in dieser Anlage keine richtige Verbesserung bringen. Ich werde dort regelmäßig von bei rotem Licht abbiegenden Kraftfahrern „übersehen“ — just gestern Abend bogen zwei direkt vor mir bei rotem Licht nach rechts ab, während ich bei grünem Licht vom Radfahrstreifen nach links abbiegen wollte. Nun bin ich ja nicht blöd und verzichte rechtzeitig auf meine Vorfahrt, aber ich wundere mich schon, wie locker die Leute mit solchen Rotlichtverstößen umgehen.

    Ich bin mir nicht sicher, dass das hier so gemeint ist — vielleicht hat man da zum falschen Verkehrszeichen gegriffen und wollte eigentlich

    anordnen? Jedenfalls wüsste ich nicht, warum jeglicher Fahrzeugverkehr nicht mehr geradeausfahren sollte, denn das Zeichen gilt ja nicht nur für die mutmaßlich ursprünglich angedachten Lastkraftwagen, sondern letztlich auch für Radfahrer.

    Und warum Lastkraftwagen nun direkt vor der Haltlinie der Kreuzung stehenbleiben sollen? Naja. Die fehlenden Baken auf dem Geradeausfahrstreifen und die fehlende Querabsperrung auf der anderen Straßenseite lassen mich vermuten, dass das doch nicht so ganz richtig ist.

    Ich stelle mir das so vor: "Wir haben keinen Bock mehr auf den Affenzirkus hier. Zahlen Sie 3600€ und wir können alle nach Hause gehen. Oder wir machen weiter und fällen irgendwann ein Urteil, das sonstwie ausfallen könnte -- OK, zahl ich halt."

    So ungefähr in abgeschwächter Wortwahl stelle ich mir das auch vor. Es ließ sich nicht eindeutig ermitteln, was nun wirklich in Moorburg vorgefallen ist, aber es war klar, dass der Angeklagte weder dort und schon gar nicht droben im Wiesendamm eine gute Figur gemacht hat. Insofern ist 3.600 Euro ein guter Kompromiss, um ohne Strafe und ohne den Makel der Vorbestraftheit nach Hause zu gehen, andererseits aber auch ein tüchtiger Denkzettel, sich womöglich beim nächsten Mal etwas kräftiger am Riemen zu reißen.

    In Bad Harzburg wurde alles aufgefahren bis die Schwarte kracht:

    Eine Tempo-30-Zone mit Benutzungspflicht ist schon interessant genug. [Zeichen 220-20] und [Zeichen 267] gelten glücklicherweise seit der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung nur noch auf der Fahrbahn, aber die Kombination aus [Zeichen 274.1] und [Zusazzeichen 1000-32] ist unzulässig.

    Dann möchte Zeichen 240 irgendwie die Nutzung des Gehweges für Radfahrer verlangen, aber der Radweg wird dann doch lieber auf dem Fahrbahnniveau geführt. Hier hätte es auch Zeichen 237 getan:

    Aha: Crash auf Zebrastreifen Autofahrer übersieht Radfahrerin – Wirbelsäulenverletzung!

    Die Kreuzung ist übrigens ein wahres Wunderwerk der Verkehrssicherheit: Eine abknickende Vorfahrtsstraße mit einem Fußgängerüberweg und für Fahrräder freigegebenen Gehwegen! Auf sowas muss man erstmal kommen.

    Insofern hätte die Radfahrerin auch tatsächlich den Fußgängerüberweg befahren dürfen, der hätte an der Vorfahrtssituation ja nichts geändert, wenn sie allerdings geradeaus fährt, biegt sie in diesem Moment aus der abknickenden Vorfahrtsstraße ab und hätte das von rechts kommende Fahrzeug durchlassen müssen.

    Aber wir stellen mal wieder erschrocken fest: Das kapiert ja echt kein Mensch.

    Tja, was soll ich sagen? Es war alles komplett wirr und seltsam und im Endeffekt vier Stunden verlorene Lebenszeit für uns hinten im Zuschauerbereich.

    Das ging ja schon mit der bangen Frage los, warum ein Vorfall aus dem Wiesendamm überhaupt am Amtsgericht Hamburg-Harburg verhandelt wird und nicht am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Und warum stehen so viele Zeugen auf der Liste, wenn es doch nach dem Vorfall im Wiesendamm offenbar gar keine Zeugen gab?

    Die Lösung war ganz einfach: Es ging nur sekundär um den Vorfall im Wiesendamm. In der Hauptverhandlung arbeitete sich die Vorsitzende an gleich zwei Verfahren ab, denn der Angeklagte war schon mindestens einmal polizeilich aufgefallen.

    Vor knapp zwei Jahren fuhr er mit seinem Sohn und seiner Lebensgefährtin vom Klettern nach Hause über die Kattwykbrücke und den Moorburger Elbdeich entlang. Dabei geriet er mit einer Kraftfahrerin aneinander, die hinter ihm fuhr.

    Was genau geschah ließ sich nicht mehr genau ermitteln, denn davon hatte quasi jeder Zeuge eine eigene Version. Der Angeklagte sagt, die Fahrerin wäre ihm dicht aufgefahren und hätte schließlich den Mittelfinger gezeigt, das habe er ganz genau im Spiegel gesehen. Die Geschädigte sagt auch unter dem Eindruck einer drohenden Vereidigung: Das stimmt gar nicht. Die Lebensgefährtin des Angeklagten sagte, der Sohn habe gemeint, die Geschädigte habe die Zunge herausgestreckt und der Angeklagte hätte sich erst bei seinem Sohn erkundigen müssen, was denn eigentlich passiert wäre.

    Der Angeklagte überholte die Geschädigte und zwang sie mit seinem Auto zum Abbremsen. Das ist so ziemlich der einzige deckungsgleiche Abschnitt der Zeugenaussagen. Das muss sich ungefähr hier abgespielt haben.

    Der Angeklagte sagt, er wäre ausgestiegen und habe draußen mit der Geschädigten im Auto das Gespräch gesucht. Die wäre dann jedoch plötzlich losgefahren, hätte ihn mit dem Spiegel erwischt und auf den gegenüberliegenden Gehweg abgedrängt, wo er dann rückwärts stürzte. Die Geschädigte sagt, sie wäre schließlich rechts am dem diagonal auf beiden Fahrstreifen stehenden Fahrzeug des Angeklagten vorbeigefahren. Ein anderer Zeuge sagte aus, die Fahrzeuge hätten direkt hintereinander gestanden, so dass er auf dem linken Fahrstreifen vorbeifahren konnte. Die Beifahrerin? Hat davon nichts mitbekommen oder konnte sich nicht erinnern.

    An der Kreuzung zwischen dem Moorburger Elbdeich und der Waltersdorfer Straße geriet man wieder aneinander. Die Kreuzung dürfte jedem Teilnehmer der Hamburger Fahrradsternfahrt bekannt sein und genauso bekannt dürfte sein, dass der vorige Streckenabschnitt durch Moorburg außerordentlich eng ist und gar keine abenteuerlichen Überholmanöver zulässt. Trotzdem will man hier eine James-Bond-würdige Verfolgungsjagd veranstaltet haben.

    An der Kreuzung stellte sich der Angeklagte auf den Linksabbieger-Fahrstreifen, die Geschädigte stand nebenan auf dem Fahrstreifen zum Geradeausfahren. Der Angeklagte habe ein Foto vom Kennzeichen schießen wollen, die Geschädigte habe dann Gas gegeben, er wäre auf die Motorhaube geschleudert worden und hätte sich am Autofenster festhalten müssen, dann wäre sie mit Vollgas ein Stück gefahren, bis sie wegen des vor ihr abbremsenden Autos ebenfalls anhalten musste. Zum besseren Verständnis wurde diese Szene als Darstellendes Spiel am Richterpult hängend dargestellt. Die Geschädigte sagt, sie habe ihn nicht „aufgeladen“, er habe ihr aber eine Ohrfeige verpasst. Stimmt nicht, sagt der Angeklagte, sie habe sich in die Wange gekniffen, mehrfach, um das nachzustellen.

    Die Beifahrerin des Angeklagten hat gar nicht so viel davon mitbekommen, obwohl das Geschehnis direkt vor ihrem Beifahrerfenster aufgeführt wurde. Mal konnte sie sich nicht erinnern, mal brachte sie die beiden Situationen dieses Vorfalls durcheinander. Zwei weitere Zeugen beschrieben einigermaßen kongruent, dass die Geschädigte wohl eher nicht als Aggressorin in Erscheinung getreten ist und geweint hätte. Kluger Schachzug von der Verteidigung: Warum sind denn auf dem anschließenden Foto von der roten Wange der Geschädigten keine Spuren der verlaufenen Wimperntusche zu sehen, wenn sie doch angeblich geweint hätte?

    Das Foto vom Kennzeichen habe der Angeklagte übrigens gelöscht, weil es verwackelt gewesen wäre. Aus meiner Sicht relativ unwahrscheinlich, dass ein Samsung S5 bei herbstlichem Mittagslicht ein verwackeltes Foto schießt, aber mag ja sein. Die Behauptung zerbröselte ohnehin recht schnell unter den Nachfragen von Gericht und Staatsanwaltschaft, denn erst war das Foto verwackelt, dann war das Kennzeichen nur halb drauf, dann war das Foto nur halb lesbar — irgendwas kam mir komisch vor. Fotos von den Schürfwunden und blauen Flecken, die sich untypischerweise direkt nach dem Vorfall gebildet haben sollen, liegen leider ebenfalls nicht vor. Auch im Protokoll der Polizei findet sich offenbar kein Hinweis auf solche Verletzungen, beziehungsweise dass die dazugerufenen Sanitäter etwas in der Art gesehen hätten. Die Geschädigte mitderen Nebenklage hingegen hat so ziemlich alles fotografisch dokumentiert, was sich nach dem Vorfall noch dokumentieren ließ.

    Die Nebenklage war allerdings sowieso etwas seltsam, denn nach ihrer Aussage ging die Geschädigte nach Hause — und ihr Zeugenbeistand ebenfalls. Das war ungewöhnlich, ich lief noch mal nach unten, vielleicht war der Beistand nur kurz rauchen gegangen, die Vorsitzende schaute ebenfalls noch mal nach, aber sichtlich irritiert stellten wir fest: Die Nebenklage hat Feierabend gemacht. Wozu tritt man denn dann überhaupt als Nebenklägerin auf?

    So undurchsichtig ging das weiter: Ein Zeuge hat gesehen, dass der Angeklagte auf die Motorhaube geschlagen hätte, die Geschädigte bestätigte diese Version. Ein anderer Zeuge sagt, der Angeklagte hätte bis zu den Schultern im Fenster der Geschädigten gesteckt und dort hantiert.

    Und überhaupt: Wie kann man von einem Außenspiegel getroffen werden, wenn ein Auto anfährt, man aber am Fahrerfenster steht? Es bedurfte regelmäßiger Zeichenpausen, in denen der Angeklagte oder ein Zeuge der Richterin aufmalen durfte, wie die Fahrzeuge und Personen sich in einem bestimmten Moment zueinander befanden.

    Für mich stellte sich die Situation soweit absolut undurchsichtig dar. Natürlich stand für mich angesichts des Wiesendamm-Videos schon fest, wer hier im Raum am Lenkrad häufiger mal die Nerven verliert, aber hier passte meines Erachtens nicht allzu viel zusammen.

    Die ursprünglich für zwei Stunden angesetzte Verhandlung zog sich nunmehr dreieinhalb Stunden hin, bis die Zeugenbefragung zum ersten Themenkomplex abgeschlossen war. Es blieb noch eine halbe Stunde Zeit, bis um 15 Uhr die Protokollantinnen im Gericht Feierabend machten, also wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Eröterung des Verfahrenstandes betrieben.

    Bis dahin erfuhren wir noch ein paar neue Details zu dem Vorfall im Wiesendamm: Es gab noch ein zweites Video, das ein Jugendlicher auf dem Fahrrad vom Radweg aufgenommen hatte und zeigt, dass der Lkw-Fahrer den Radfahrer tatsächlich beinahe mit der Stoßstange erwischt, es wurden außerdem ein Vertreter seines Arbeitgebers und offenbar noch ein weiterer Zeuge geladen. Und: Der betroffene Radfahrer wurde just am Vortage ermittelt. Es stand also durchaus zur Debatte, den zweiten Teil der Sitzung zu vertagen, um sich noch mal ganz in Ruhe dem Wiesendamm-Komplex zu nähern.

    Das Ergebnis der Eröterung des Verfahrenstandes war jedoch: Vorläufige Einstellung des Verfahrens im Sinne von § 153 StPO gegen eine Zahlung von 3.600 Euro an eine Organisation, die sich mit Sicherheit im Straßenverkehr befasst.

    Die Story zum Wiesendamm kam leider nicht zur Sprache. Für den Angeklagten wohl nicht das schlechteste Ergebnis, denn wie er sich angesichts seines eigenen, ohne Not auf Facebook hochgeladenen Videos da noch irgendwie rechtfertigen wollte, bleibt mir schleierhaft. Zumal ja jedenfalls für mich als Zuschauer unter dem Eindruck dieses Videos und einer womöglichen Einlassung im Sinne von „habe die Nerven verloren“ seine Glaubwürdigkeit für den ersten Vorfall in Moorburg durchaus gelitten hätte.

    Nun wäre es interessant zu wissen, ob sich die Führerscheinstelle für sein Nervenkostüm interessieren könnte — aber das werden wir wohl nie erfahren.