Benutzungspflichtiger gemeinsamer Zweirichtungs-Fuß- und Radweg in der Hansestadt Havelberg:

Das hat sich übrigens bis heute nicht geändert — lediglich das Schild für die gegenläufige Bentzungspflicht konnte ich nicht mehr finden. Allerdings gehe ich davon aus, dass sich die meisten Radfahrer und Fußgänger wohl auf dieser Fläche rechts im Bild bewegen werden:


An der folgenden Lichtzeichenanlage gelten für Radfahrer die Lichtzeichen für den Fahrverkehr, nicht die bummelige Fußgängerampel. Das war vor vier Jahren natürlich noch nicht so.

Und was halten wir eigentlich von solchen Konstruktionen? Eine abknickende Vorfahrtsstraße, der Radverkehr wird von einem Schutzstreifen mitten ins Geschehen geschmissen. Das wird bestimmt total super, wenn jemand mit dem Fahrrad nach links abbiegen, der Kraftfahrer aber geradeaus möchte. Als ich kurz nach diesem Foto links abbiegen wollte, „übersah“ mich eine von links kommende Kraftfahrerin und nahm mir die Vorfahrt. Das klappt ja echt prima.

Was ich in dieser Stadt auch nicht so ganz verstanden habe: Wo darf man eigentlich mit dem Rad fahren?
Stadtauswärts handelt es sich um einen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg entlang einer Überlandstraße, stadteinwärts führt die rote Fahrradfurt auf einen reinen Gehweg. Ungünstig.


Das geht auf der anderen Seite der Stadt ähnlich toll: Erst ein so genannter anderer Radweg ohne Benutzungspflicht, dann ein freigegebener Gehweg — ganz im Hintergrund ist schon wieder Zeichen 240 zu sehen, das Kraxeln herunter auf die Fahrbahn lohnt sich also auch nicht so ganz:

Hoppla, da wurde ich wohl glatt „übersehen“:

Die Verwandlung vom anderen Radweg zum freigegebenen Gehweg passiert öfter:

Da darf man dann auch gerne raten, was wohl im weiteren Verlauf der Straße gilt:


Manchmal wird’s auch plötzlich ein reiner Gehweg. Und damit hier keiner auf dumme Gedanken kommt, spendiert man dem Ding noch ein
. Eine Ecke weiter führt von dem reinen Gehweg allerdings eine rote Furt auf einen freigegebenen Gehweg. Das kapiert doch mal wieder kein Mensch.


Radfahrer und Anlieger frei. Wollen wir wetten, wie viele Verkehrsteilnehmer wohl das
im Vordergrund ignorieren?

Na gut, weiter zum Bahnhof Glöwen wartet eine Benutzungspflicht aufgrund von Fahrbahnschäden oder so:

Weiter geht’s auf einem offenbar recht frisch sanierten Radweg. Der lässt sich prinzipiell ganz gut befahren, gleicht aber wie so viele Radwege einer Achterbahnstrecke: Während für die benachbarte Fahrbahn eine ebene Trasse planiert wurde, folgt der benachbarte Naturerlebnisradweg dem Verlauf des Geländes und umkurvt jeden Baum.
Das finde ich einerseits nicht verkehrt, weil ich Bäume sehr schätze und auch nicht unbedingt viel davon halte, für eine Verkehrsstrecke Unmengen an Erde zu bewegen. Trotzdem sind hier zwei Meter und dort drei Meter und da anderthalb Meter am Ende der Tour auch schon mal hundert Höhenmeter, die dafür sorgen, dass meine Eltern solche Strecken beispielsweise nicht mit dem Rad führen.






Ankunft in Glöwen. Hier endet der benutzungspflichtige Radweg, man soll irgendwie auf die andere Straßenseite, vielleicht aber auch nicht, aber im Hintergrund lockt ein freigegebener Gehweg:
