Arbeitsstellen Gerhardstraße und Feldstraße

  • Momentan wird in der Gerhardstraße gebaut. Das ist eine relativ stark frequentierte Fahrradstraße, die eine der Alternativen zur Holtenauer Straße darstellt.

    Das bedeutet, dass man sich erstmal beinahe auf die Fresse legt, wenn man die Fräßkante auf der regennassen Fahrbahn zu spät erkennt. Aber gut, das Sichtfahrgebot gilt ja auch für Radfahrer und so weiter und so fort, da bin ich dann wohl selbst schuld:

    Weiter hinten folgt die Vollsperrung der Fahrbahn. Fünf rote Warnleuchten entsprechen den Vorschriften für eine Vollsperrung, die zur Mitte weisenden Leitbaken eher nicht. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um eine Fahrradstraße handelt, in der der Radverkehr quasi vorranig unterwegs sein soll — und die verbleibende Fahrbahnbreite lässt ja noch lange genügend Platz zum Radfahren. Aber die Zeichen 267 machen deutlich: Ist nicht.

    Mit etwas Abstand von der Rückseite betrachtet sieht das schon ganz anders aus: Unter dem Zeichen 220 hängt jeweils ein [Zusazzeichen 1000-32], was den Radverkehr in Gegenrichtung erlaubt.

    Das muss sich natürlich nicht widersprechen, in der Einbahnstraße ist Radverkehr also in beide Richtungen erlaubt, Radfahrer dürfen halt nur nicht in gegen die Einbahnstraße einfahren, aber im Endeffekt bleibe ich dann doch etwas ratlos zurück, was denn hier wohl gemeint sein wird.

    Wahrscheinlich muss ich wieder bei der Verwaltung nachfragen. Und bis die antwortet, ist die Arbeitsstelle längst Geschichte.

  • Heute gemerkt: Es gibt sogar einen Hinweis auf die Straßensperrung, der aber leider weder für Radfahrer noch für Kraftfahrer besonders gut zu erkennen ist. Für den Radverkehr nicht, weil er auf der Fahrbahnseite des Straßenbegleitgrüns eingeschlagen wurde, für den Kraftverkehr nicht, weil auf dem rechten Fahrstreifen intensives Nur-mal-kurz-Falschparken von einigen ansässigen Lieferdiensten praktiziert wird.

    Im weiteren Verlauf fehlt leider die entsprechende Ausschilderung einer Sackgasse, die eventuell Aufschluss über die eigentlich angestrebte Verkehrsführung geben könnte:

    Hier noch mal aus der Gegenrichtung die tolle Aufleitung des Radweges auf die kaputtgefräste Fahrbahn:

    Die Absperrung hat schon ein Lämpchen verloren. Eigentlich wollte ich aber hier das Zeichen 220 in der Mitte fotografieren, das hier dann doch keine gegenläufige Öffnung für den Radverkehr vorsieht — im Gegenteil zu seinen beiden Kumpels im Hintergrund:

    Den Radverkehr ficht das natürlich nicht so richtig an — man ist auf dem Rad schließlich daran gewöhnt, sich seinen Weg irgendwie suchen zu müssen. Das spart in der Straßenverkehrsbehörde den Arbeitsaufwand zur Planung und an der Arbeitsstelle den Beschilderungsaufwand für eine Umleitung:

    Und weil sich Radfahrer natürlich eh nie an die Regeln halten, sieht man am Lenkrad auch nicht unbedingt ein, während der abendlichen Parkplatzsuche derartige Schikanen zu respektieren. Gleich danach kam noch ein zweiter Schlaumeier auf die gleiche Idee, musste dann aber wutschnaubend angesichts des unkooperativen Gegenverkehrs den Rückwärtsgang einlegen:

  • Wahrscheinlich muss ich wieder bei der Verwaltung nachfragen.

    Es hat sich tatsächlich etwas getan: Die Freigabe für den Radverkehr wurde entfernt.

    In Ermangelung vernünftiger Aufstellvorrichtungen musste das eine Zeichen 220 allerdings mit einer Fußplatte die Hälfte einer Querungsfurt versperren:

    Immerhin: Es wurde Zeichen 209 statt Zeichen 211 für die Ausfahrt eines Parkplatzes aufgestellt. Leider wurde dann das Klohaus angeliefert und dann war die ganze Mühe wieder für die Katz.

    Und ich wundere mich schon wieder ein bisschen, dass selbst in dieser angeblichen Vorzeige-Fahrradstraße mal wieder der Kraftverkehr bevorzugt wird, anstatt die Durchfahrt für diese Engstelle für den Kraftverkehr zu versperren. Ein Teil der anschließenden Fahrradstraße ist ohnehin eine Einbahnstraße, allerdings käme man anschließend mit dem Auto im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung nur Richtung Norden in die Holtenauer Straße. Da will aber bekanntlich nicht jeder hin und ich vermute mal, diese Benachteiligung bei der Einrichtung dieser Arbeitsstelle ausschlaggebend war.

  • Seit ein paar Wochen wird auch in der benachbarten Feldstraße gebaut. Das ging los mit einer Sperrung des Radweges, bei der immerhin ein Zeichen 240 für den Rad- und Fußverkehr aufgestellt wurde. Dass die verbleibende Breite auf dem Gehweg nicht mal ansatzweise den 2,50 Metern aus den Verwaltungsvorschriften genügt, aber man kann das ja auch unterschreiten, nä? Allerdings stellt sich ohnehin die Frage, warum nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer hier mit Zeichen 240 beglückt werden müssen, denn ein benutzungspflichtiger Hochbordweg ist in der Feldstraße grundsätzlich nicht vorhanden. Man könnte die Leute auch weiter auf der Fahrbahn radeln lassen und den so genannten Angstradlern einen freigegebenen Gehweg anbieten, bei dem dann die inbegriffene Schrittgeschwindigkeit auch mit der Breite des Gehweges harmoniert.

    Blick von der Rückseite: Ups, auch ein Zeichen 240?

    Das heißt, aus der Gegenrichtung muss vom nicht-benutzungspflichtigen Radweg oder von der Fahrbahn — auf die der Radverkehr eine Kreuzung zuvor sogar mittels eines Schutzstreifens geleitet wird — auf den linksseitigen Fuß- und Radweg wechseln, sich durch diese Engstelle zwängen und dann spätestens an der nächsten Kreuzung wieder auf die rechte Straßenseite zurück.

    Vermutlich war das auch einfach der Versuch, auf den Radverkehr aus der Gegenrichtung hinzuweisen. Aber dazu ist Zeichen 240 nunmal nicht geeignet.

  • Ein paar Tage später wuchs die Arbeitsstelle in der Feldstraße etwas in die Breite, der stadtauswärts führende Fahrbahnverkehr wurde teilweise über den stadteinwärts führenden Fahrstreifen zum Linksabbiegen geführt. Soweit, so gut.

    Aber: Rote Leuchten haben abseits einer Vollsperrung absolut nichts im Straßenbild verloren. Und rote Leuchten gemischt mit blinkenden gelben Leuchten und dem ganzen rot-weißen Reflektionskram sind echt verwirrend, die fehlenden Fahrbahnmarkierungen tragen ihren Teil dazu bei.

    Immerhin zeigen die Warnbaken in die richtige Richtung.

    Nebenan kann man auch noch prima den Unterbau von Gehweg, Radweg, Seitenstreifen und Fahrbahn erkennen.

  • Der Sinnspruch „Man sieht doch, was gemeint ist“, gilt gar nicht mal exklusiv für den Radverkehr. Zeichen 214-10 steht hier nur zur Verzierung in der Gegend herum, muss aber nicht weiter beachtet werden.

    Woher man weiß, dass es nicht weiter beachtet werden muss? Weil zum Beispiel dieses Absperrgitter noch in der Gegend herumsteht:

    Und weil die eigentliche Arbeitsstelle auch noch gar nicht gesperrt ist. Und so wird der Kraftverkehr jeden Abend probeweise dort abbiegen und eines abends dann tatsächlich feststellen, dass das mit der Vollsperrung ernst gemeint war. Und nun wissen wir auch, warum so viele Kraftfahrer (und Radfahrer und Fußgänger) jegliche Straßensperrungen und Umleitungen ignorieren: Man lernt eben aus der Erfahrung, dass es in vielen Fällen eben doch weitergeht und Zeichen 214 und 250 eher als Verzierung im Straßenraum aufgebahrt wurden.

    Im weiteren Verlauf der Feldstraße stehen noch weitere Absperrgelemente und Zeichen 250 parat. Es gilt „Anlüger frei“ — vom Radverkehr, der die Arbeitsstelle voraussichtlich aber noch auf dem Radweg passieren können wird, ist bislang nicht die Rede. Auch hier lernen wir: Man darf sich die Bedeutung der Beschilderung selbst aussuchen.

  • Derweil ist die Arbeitsstelle gegenüber in der Gerhardstraße in paar Meter gewandert, die Einbahnstraße wurde umgekehrt, der Radverkehr kann auf dieser eigentlich recht wichtigen Fahrradstraße mal wieder sehen, wo er bleibt. Umleitungen sind für den Radverkehr natürlich nicht vorgesehen — das ist schade, denn sieht man sich erst an dieser Stelle mit den beiden Spardosen konfrontiert, muss man entweder einen gehörigen Umweg in Kauf nehmen, der mit dem Rad genauso umständlich wie mit dem Auto ist, oder man steigt ab und schiebt oder man macht es wie mit dem Zeichen 250 und überlegt sich selbst, ob das wohl ernst gemeint ist oder nicht.

    Ansonsten hat hier auch nicht so viel geklappt, eine einzelne gelbe Lampe steht einsam auf einer falsch herum weisenden Leitbake herum, aber immerhin sind die fünf roten Lampen für die Vollsperrung abgestellt:

    Blick aus der Gegenrichtung. Na gut, wer mit dem Rad in diesen Bagger reinfährt, der sollte aufgrund der anscheinend vorliegenden Sehschwäche ohnehin nicht mit dem Rad fahren. Das lose Kiesgerümpel im Vordergrund ist allerdings wirklich gemeint, da gelangt man rasch in Kalamitäten bei einem Bremsmanöver auf zwei Rädern.

    Aber Moment mal: Hier wird vor einer Sackgasse gewarnt, obwohl man in dieser Richtung durch die Straße fahren kann?

    Es ist ja schließlich nichts im Wege:

  • Dann wird endlich gebaut. Damit der „echte Verkehr“ nicht beeinflusst wird, werden Kraftfahrzeuge, Baumaschinen und -material natürlich auf den Nebenflächen abgestellt, wobei leider wieder darauf verzichtet wurde, eine vernünftige Führung des Radverkehrs zu gewährleisten oder wenigstens der Ehrlichkeit halber [Zeichen 254] aufzustellen. Der Radverkehr wird sich seinen Weg schon suchen und die örtliche Lokalzeitung freut sich schon über klickstarke Titelzeilen über die kampfradelnden Rüpel-Radler.

    Man kommt auch gar nicht erst irgendwie über die Straße — wie gesagt: Radfahrer und Fußgänger werden sich ihren Weg irgendwie suchen.

    Die eigentliche Vollsperrung für den Kraftverkehr sieht prinzipiell aus wie gestern, man muss schon sehr genau hinsehen, um den Unterschied zwischen den Warnbaken von gestern und den Absperrgittern von heute zu erkennen. Die fünf roten Lämpchen auf einem Absperrgitter entsprechen natürlich nicht ansatzweise den Vorschriften, hier wären rote Lämpchen über die gesamte Breite der Vollsperrung angezeigt.

    Blick in die Gegenrichtung zurück zur Kreuzung, die für Radfahrer und Fußgänger nicht passierbar ist. Auch der Fahrbahnverkehr darf sich hier irgendwie seinen Weg zwischen lustig ausgerichteten Leitbaken suchen:

    „Anlieger frei“, „Anlieger bis Baustelle frei“, aber Radfahrer, die die Arbeitsstelle auf dem freigehaltenen Radweg passieren wollen, sind keine Anlieger. Hier lernt man also wieder einmal, dass Zeichen 250 im Zweifelsfall nicht ganz so doll für den Radverkehr gilt.


  • Anfang März hatte sich die Lage nicht wesentlich gebessert. Direkt im Kreuzungsbereich solche Gitter aufzustellen bedeutet eben auch den Radverkehr einem nicht unerheblichen Risiko auszusetzen; entweder beim Einfädeln in den Fahrbahnverkehr oder aufgrund der fehlenden Sichtachsen gegenüber abbiegenden Kraftfahrzeugen. Natürlich lässt sich das alles auch ganz einfach vermeiden, wenn man als Radfahrer absteigt und schiebt, aber wenn ich diese Strecke artig schiebend auf dem Gehweg zurücklege, brauche ich gleich 15 Minuten statt zwölf Minuten vom Bahnhof nach Hause.

    Zurück zur Gerhardstraße. Hier drängeln sich wieder fünf rote Leuchten auf einem einzelnen Absperrgitter und zeigen damit eine Vollsperrung an, die es offenkundig gar nicht gibt.

    Sieht doch aus, als könne man einigermaßen hindernisfrei fahren:

    Eigentlich ist aber das Abbiegen in die Straße verboten, es gilt das bewährte „Anlüger frei“. Angesichts der Diskrepanz zwischen der Beschilderung und der Situation, die der Verkehrsteilnehmer anschließend vorfindet, obliegt die Interpretation dieser Beschilderung wohl wieder einmal dem einzelnen Verkehrsteilnehmer.

    Es kann ja durchaus sinnvoll sein, das Rechtsabbiegen in die Straße zu vermeiden, weil beispielsweise die Absperrmaßnahmen den Kurvenradius beeinflussen und selbst Kleinwagen stecken bleiben könnten, während aus der Gegenrichtung weiterhin nach links in die Gerhardstraße abgebogen werden dürfte. Kann ja sein — aber dann war es sicherlich nicht Sinn der Sache, auf dem Radverkehr das Einfahren in eine Fahrradstraße zu untersagen. Also spätestens für Radfahrer gilt diese Beschilderung nicht? Oder gilt sie erst, wenn die Absperrgitter den gesamten Straßenquerschnitt versperren? Nichts genaues weiß man nicht.

  • Neuer Abend, neues Glück — damit es nicht zu langweilig wird, werden jeden Tag ein paar Kleinigkeiten geändert. Das macht es natürlich schwieriger, mit dem Rad trotz Benutzungspflicht von vornherein auf der Fahrbahn zu bleiben, weil man gar nicht erkennen kann, ob der Radweg im weiteren Verlauf der Straße noch gesperrt ist oder nicht:

    Dieses Mal kommt man sogar ein bisschen vorbei, nachdem man sich mit dem Rad einen Hula-Hoop-Reifen geangelt hat. Allerdings ist angesichts der Absicherung hinter der Kreuzung und den auch dort ganz obligatorischen fünf falsch aufgestellten roten Lämpchen nicht klar, ob es sich um eine Vollsperrung handelt oder nicht und ob man mit dem Rad rechts vorbei kommt oder nicht und überhaupt:

    Blick nach rechts von der Brunswiker Straße in die Feldstraße, dort sieht es genauso bunt zusammengewürfelt aus.

    Okay, Blick geradeaus. Dort ist der Radweg nunmehr einer Baugrube zum Opfer gefallen, leider gibt es aber gar keine ordentliche Beschilderung, geschweigedenn eine Aufleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Im Endeffekt kommt man also mit dem Fahrrad hier angeradelt und stellt erst in diesem Bereich der Kreuzung fest, dass es nicht weiter geht. Entweder spielt man jetzt die eine Kampfradler-Karte und klingelt die tagsüber dort häufig anzutreffenden Fußgänger zur Seite oder man spielt die andere Kampfradler-Karte und fährt im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung auf der Fahrbahn weiter, legt sich dann aber dort mit dem Kraftverkehr an, der ein Fahrrad auf einem leicht ansteigend verlaufenden Fahrstreifen nicht schätzen wird.

    Und überhaupt: Wie fährt man denn jetzt auf die Fahrbahn auf? Hier auf grünes Licht der Babyampel warten, dann über die kleine Brücke auf die Fahrbahn fahren, nach rechts abbiegen? Oder mit dem grünen Licht, mit dem man eben die Brunswiker Straße entlanggefahren ist, direkt auf die Fahrbahn wechseln? Tjoa.

    Auf dem Gehweg wird es ganz schön eng, hier gesellt sich ein einsamer Parkscheinautomat zu der spätwinterlichen Außengastronomie:

    Hier geht es eigentlich nach rechts in die Gerhardstraße rein, aber in Zeiten wie diesen, in denen die Stadt Kiel jegliche Bemühungen für Verbesserungen im Radverkehr fahren lässt, ist das nicht ganz so einfach:

    Was man nämlich vom obigen Standpunkt nicht erkennen kann: Es soll sich mal wieder um eine Sackgasse handeln:

    Das ist natürlich dreist gelogen, hält aber auch niemanden davon ab, auf der anderen Seite noch mal den gleichen Unsinn zu beschildern:

    Vielleicht ist tagsüber, wenn hier gebaut wird, tatsächlich aufgrund von Baufahrzeugen keine Durchfahrt möglich, aber vielleicht könnte man ja ganz vielleicht abends die womöglich verwirrend wirkenden Schilder entfernen. Das könnte ja der Akzeptanz solcher Verkehrszeichen ganz zuträglich sein.

    Und auch in einer Fahrradstadt immerzu nur „Anlieger frei“ zu schildern, aber nicht „Fahrräder frei“ darunter zu hängen, sofern es die Situation erlaubt, ist ja auch schon mal ein Zeichen dafür, dass auch in Zeiten des Klimanotstandes vor allem „der echte Verkehr“ zählt.