Infoveranstaltung - Alster-Fahrradachsen - Abschnitt Bellevue/Schöne Aussicht

  • Es reicht aus, den Anhänger alle zwei Wochen an einen anderen Platz zu versetzen um diese Regel auszuhebeln. Sowenig Parkraum, das dies nicht zu bestimmten Zeiten problemlos ( also ohne lange nach einem anderen Platz zu zu suchen) möglich ist, gibt es dort wohl nicht.

    Diese 14-Tage-Regel ist bei Werbeanhängern vollkommen irrelevant. Hier handelt es sich bereits im Moment des Abstellens um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.
    Leider haben die wenigsten Stadtverwaltungen die Eier, dagegen konsequent vorzugehen. Da ist der Charme des Viertels plötzlich nicht mehr so wichtig.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Da stehen auch vollwertige KFZ rum (als LKW umgebaute Vespa?), die voll mit Werbung sind. Fallen die (theoretisch) auch unter Sondernutzung?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hier handelt es sich bereits im Moment des Abstellens um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.

    Genau damit habe ich schon eine Bruchlandung vor Gericht hinter mir.
    Der fragliche Anhänger steht fast immer ca. 1km Fußweg entfernt von der eigentlichen Betriebsstätte herum. Er ist vollflächig bemalt mit Frauen in Dessous und macht Werbung für ein Erotikunternehmen. Dabei ist er fast immer perfekt auf die Zufahrt von einem Supermarkt ausgerichtet, so dass er möglichst große Aufmerksamkeit bekommt.

    Ich war als Zeuge dabei und habe genau das ausgesagt. Aufgrund der Recherche ging ich davon aus, dass das reichen müsste und habe die Dokumentation von Standzeiten nicht so ernst genommen. Die Richterin hat sich aber leider überhaupt nicht für die Werbezwecke interessiert. Ihr ging es einzig und allein um die Standzeiten.

    Die Gegenpartei hat vorgebracht, dass der Anhänger zum Transport von Gartengeräten dient, die regelmäßig auf verschiedenen Grundstücken zur Rasenpflege zum Einsatz kommen.

    Damit fiel das Urteil zu Gunsten des Anhängers: er darf stehen bleiben, so lange er alle 14 Tage ausreichend bewegt wird.

    Wie zu erwarten war es übrigens auch vollkommen egal, dass er im Kreuzungsbereich dauerhaft die Sichtbeziehung zwischen Autos und Radfahrern auf dem Radweg stört, so dass Radfahrer erst sehr spät sichtbar werden.