Hä? Hier stimmt doch was nicht!

  • Jeder kennt ja diese Situationen im Straßenverkehr, man versteht ein Schild nicht, versteht die Verkehrsführung nicht oder fragt sich, wie das alles jetzt eigentlich gemeint ist - oder was man sich dabei gedacht hat.
    Gerade heute (eigentlich fahre ich da in den letzten Wochen einmal pro Woche entlang) ist mir wieder so etwas aufgefallen, bei dem ich mich frage, ob das so Absicht ist.

    München-Arabellapark, Elektrastraße Ecke Rosenkavalierplatz
    Auf den ersten Blick nicht besonders komisch, wenn man einmal vom anderen Radweg absieht. Gut, die gegenüberliegende Furt ist etwas seltsam.

    Gleiche Ecke, nur diesmal aus der entgegengesetzten Blickrichtung.
    Hm, was macht jetzt das [Zeichen 205] dort? Aus der anderen Richtung ist das doch RvL?!

    Hier der Blick aus dem einmündenden Ast
    Aha, hier regelt [Zeichen 301] dir Vorfahrt.

    Jetzt frage ich mich natürlich, weshalb man hier eine solch seltsame (und nach meinem Befinden inkorrekte) Beschilderung gewählt hat und keine abknickende Vorfahrt eingerichtet hat.
    Beim Tippen dieser Zeilen ist mir dann eingefallen, dass ich eine solche Konstruktion hier in München schon einmal woanders gesehen habe, nämlich hier. Dort allerdings mit dem im obigen Beispiel fehlenden [Zeichen 205] im Querverkehr.

  • Na, im Endeffekt hat man halt einen Kreuzungsast von der RvL-Regel rausgenommen und ihm Nachrang verpasst. Streng formal ist das natürlich nicht richtig, weil explizit alle Kreuzungsäste positiv oder negativ beschildert werden müssten. Funktionieren sollte es aber.
    Gibt es auch hier in Nürnberg, wo der aus einer Tempo-10-Zone ausfahrende Verkehr nachrangig ist, aber nur an zwei von vier Kreuzungsästen eine Beschilderung.
    Wir alle wollen weniger Schilderwald: hier ist das Ergebnis. :thumbup:

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Für Geradeausfahrende aus dem Zweig ohne Schild gilt zunächstmal RvL für die Einmündung von rechts . Damit ist dort ein Schild überflüssig ( und damit auch aus Gründen der "Schildersparsamkeit" zu vermeiden). Und auch mit Beschilderung als abknickende Vorfahrtsstrasse braucht man mindestens 3 Schilder ( eventuell noch Schilder um die Vorfahrtsstrasse wieder aufzuheben). Damit ist "Schildersparsamkeit" hier optimal umgesetzt.

    Im zweiten Beispiel sind für eine "abknickende Vorfahrt" in die Einbahnstrasse die Schilder komplett zu vermeiden.

  • Also, es funktioniert. Das ist richtig. Verwundert war ich jedoch schon. Nach längerem Überlegen wahrscheinlich aber eher wegen des Radwegs rechts, der über die einmündende Straße geführt wird. Aber das ist ja ein "Problem" an jedem Ort, bei dem Radwege und RvL zusammenkommen.

    Mache ich doch gleich weiter:
    Wann dürfen Radfahrer hier nach rechts abbiegen? Hinweis: Die Streuscheiben in der kleinen Radfahrerampel tragen neben dem Radsymbol auch ein Pfeilpiktogramm "geradeaus". Rechts um die Ecke beginnt unmittelbar ein Radfahrstreifen.

  • Solange man unterstellt, dass der RIchtungspfeil in der Radlerampel zulässig und wirksam ist, fährt der rechtsabbiegende Radfahrer mit dem bei StreetView gerade sichtbaren grünen Fahrbahn-Rechtsabbiegepfeil.
    Ich vermute, dass es die StVB nicht so gemeint hat. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass in der Verkehrsplanung der Radverkehr (so er überhaupt berücksichtigt wurde) nur als Geradeausverkehr vorkommt und die übrigen denkbaren Fahrbeziehungen nichtmal angedacht wurden.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab