Hier noch mal ein paar Fotos von den Fahrrad-Parkeinrichtungen am Helmut-Schmidt-Flughafen.
Hier:
Und eine Etage tiefer:
Die Zufahrt erfolgt dann entweder über die oben beschriebenen Routen oder — wenn man nicht so ein mutiger Fahrbahnradler ist — ordnungswidrig auf der falschen Straßenseite über den Gehweg.
Zu dem unteren Parkhaus gibt’s natürlich auch eine kleine Anekdote. Da standen nämlich diese Schilder rum:
Wir wollten uns schon erregen, wer denn wohl ein hundert Euro teures Schloss ersetzt, wenn das jemand unter Aufsicht der Polizei aufknackt. Dann blätterten wir mal nach, was denn darunter noch kundgetan wird:
Tja. Also waren eigentlich ab dem 7. Dezember Bauarbeiten zugange — gelten dann ähnliche Regelungen wie bei einem zeitlich angeordneten Haltverbot? Wer schon beim Aufstellen der Schilder parkte, muss nur das Bußgeld, aber nicht den Abschleppdienst bezahlen? Und wer sein Rad nach Aufstellen der Schilder parkte, darf sich selbst um ein neues Schloss bemühen?
Wir streuten etwas FUD, indem wir einen anderen Radfahrer verunsicherten, ob man denn nun eine Woche später dort parken dürfe oder nicht, woraufhin der mit der Polizei im Schlepptau angelaufen kam.
Wenn man mal ehrlich ist, sieht die Sache gar nicht so kompliziert aus. Ab dem 7. Dezember wurde gebaut, die Bauarbeiten sind inzwischen abgeschlossen und jemand hat die bereits aufgestellten Schilder benutzt, um das zweite Hinweisschild anzubringen. Man darf wohl davon ausgehen, dass das Parkverbot inzwischen nicht mehr gelten soll.
Die beiden Polizeibeamten rätselten fünf Minuten lang herum und entschlossen sich zu meiner Überraschung nicht für den Man-sieht-doch-was-gemeint-ist-Weg, sondern waren der Ansicht, dass man auch eine Woche später nicht parken dürfe.
Witzig, witzig. Anschließend riefen sie sich quasi selbst unter der abgedruckten Nummer ran, konnten aber keinen Kollegen erreichen.
Insofern haben wir Kampfradler mal wieder für Aufruhr gesorgt. Tagesziel erreicht.