Ich habe gerade mal den Entwurf der neuen Radverkehrskonzeption von Sachsen quergelesen, ( aber das ist ein anderes Thema ). Neben vielen "bemerkenswerten" Ausführungen war ich eher freudig überrascht von einer Tabelle zu radverkehrsfreundlichen "notwendigen Routineprüfungen" (Tabelle A1.2 in der Anlage, ~ Seite 74). Bis auf einen Flyer zur Überprüfung von Benutzungspflichten sind mir solche eher verwaltungsinternen Anweisungen auf Landes-/Kommunalebene wenig bekannt. Hat irgendwer ähnliche Dokumente gesammelt? Ich habe zwar für Streitfälle genügend Argumente, aber Belege für behördenintern ähnliche Anweisungen/Sichtweisen wären oft eine hilfreiche Unterstützung.
Die Tabelle gefällt mir i.Ü. inhaltlich recht gut, lediglich die Nummer 9 mit Hinweisen zu ungeeigneten Breiten von Fahrstreifenmarkierungen wegen indizierter geringer Überholabstände (sic!) sollte man m.E. mindestens um eine Differenzierung bei angrenzenden Flächen für ruhenden Verkehr erweitern. Und die Aussage der Nummer 8 finde ich so allgemein nicht richtig, üblicherweise würde ich in Zeichen 275 kein Fahrbahnverbot für mich erkennen.