Routineprüfungen der StVB`en

  • Ich habe gerade mal den Entwurf der neuen Radverkehrskonzeption von Sachsen quergelesen, ( <X:cursing: aber das ist ein anderes Thema ). Neben vielen "bemerkenswerten" Ausführungen war ich eher freudig überrascht von einer Tabelle zu radverkehrsfreundlichen "notwendigen Routineprüfungen" (Tabelle A1.2 in der Anlage, ~ Seite 74). Bis auf einen Flyer zur Überprüfung von Benutzungspflichten sind mir solche eher verwaltungsinternen Anweisungen auf Landes-/Kommunalebene wenig bekannt. Hat irgendwer ähnliche Dokumente gesammelt? Ich habe zwar für Streitfälle genügend Argumente, aber Belege für behördenintern ähnliche Anweisungen/Sichtweisen wären oft eine hilfreiche Unterstützung.

    Die Tabelle gefällt mir i.Ü. inhaltlich recht gut, lediglich die Nummer 9 mit Hinweisen zu ungeeigneten Breiten von Fahrstreifenmarkierungen wegen indizierter geringer Überholabstände (sic!) sollte man m.E. mindestens um eine Differenzierung bei angrenzenden Flächen für ruhenden Verkehr erweitern. Und die Aussage der Nummer 8 finde ich so allgemein nicht richtig, üblicherweise würde ich in Zeichen 275 kein Fahrbahnverbot für mich erkennen. :whistling:

  • Bis auf einen Flyer zur Überprüfung von Benutzungspflichten sind mir solche eher verwaltungsinternen Anweisungen auf Landes-/Kommunalebene wenig bekannt.

    Eine solch umfangreiche Liste ist mir bislang auch nicht untergekommen. Alles, was ich bislang gesehen habe, ist die bereits von dir erwähnte Anstrengung bezüglich Benutzungspflichten, alles andere wird allenfalls und mit viel Glück bei Sanierungen überprüft und neu angeordnet. Gerade was die Freigabe von Einbahnstraßen angeht, muss man meistens der Behörde lange auf die Nerven gehen, um diese „außergewöhnliche Ausnahme“ zu rechtfertigen.

  • Hallo!

    Bin mir nicht ganz sicher, ob mit dem Thread-Titel die Verkehrsschauen gemeint sind, die gemäß VwV-StVO regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, stattzufinden haben. Diesbezüglich habe ich jedenfalls arge Zweifel, ob und wie die wohl durchgeführt werden.
    Jetzt das Problem: in einigen Bundesländern gibt es mittlerweile ein Informationsfreiheitsgesetz oder ähnliche Konstrukte, die es jederfrau erlauben, entsprechende Akten einzusehen. In Bayern gibt es ein solches Gesetz nicht, aber viele Städte haben eigene Satzungen erlassen, die eine ähnliche Funktion haben. Leider erfassen diese Satzungen naturgemäß nur den eigenen Wirkungskreis der jeweiligen Stadt, nicht aber den übertragenen Wirkungskreis, zu dem auch die Aufgaben im Bereich Straßenverkehr (Verkehrsrechtlichen Anordnungen etc.) gehören.
    Hat jemand von Euch Erfahrung, ob (und wie) es möglich ist, außerhalb von Gerichtsverfahren Akteneinsicht zu erlangen? Gibt es Städte, die sich da auskunftsfreudig zeigen? Auf meinen entsprechenden Antrag hat die Stadt N leider bislang nicht reagiert.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • In Bundesländern ohne Informationsfreiheitsgesetz kannst Du versuchen, Akteneinsicht via Verwaltungsverfahrensgesetz zu nehmen. Auch hier enstehen Kosten (Bayern glaube ich ca. 50 Cent pro kopierter Seite) - du kannst aber auch selbst Einsicht nehmen und mit einem mobilen Kopierer Kopien anfertigen. Vorsicht - manche Behörden verweigern die Stromentnahme für den mobilen Kopierer, vorsorgehalber Generator mitnehmen ;) oder wenn zu umständlich abfotografieren.

    Allerdings ist die Auskunfstfreudigkeit wohl sehr begrenzt, auch befugten Rechtsanwälten wird oftmals die Einsichtnahme rechtswidrig verweigert. Da hilft nur eine Klage.

    Das Ganze ist etwas komplexer, so wie ich das verstanden habe, bist Du aber schon Verfahrensbeteiligter (und damit auskunfstberechtigt) wenn Du Adressat eines Verwaltungsaktes bist (Radwegschild, etc.) und ein berechtigtes Interesse vorweisen kannst (Vorbereitung einer Klage, etc)

  • Diesbezüglich habe ich jedenfalls arge Zweifel, ob und wie die wohl durchgeführt werden.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei den meisten Straßenverkehrsbehörden solche Verkehrsschauen nicht stattfinden. Anders kann man sich den Blödsinn an Schildern ja gar nicht erklären, der da teilweise seit vielen Jahren herumhängt.

  • Ich mir auch:

    Zitat von &quot;Stadt Köln&quot;

    Auf die Durchführung von Verkehrsschauen können großstädtische Verkehrsbehörden verzichten, wenn sichergestellt ist, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der verkehrslenkenden Dienststelle der Polizei regelmäßig die Verkehrsregelungen im öffentlichen Verkehrsraum überwacht und kontrolliert. Dies trifft auf die Stadt Köln zu und wurde mit der Aufsichtbehörde, Bezirksregierung Köln, verfahrenstechnisch abgestimmt.


  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei den meisten Straßenverkehrsbehörden solche Verkehrsschauen nicht stattfinden. Anders kann man sich den Blödsinn an Schildern ja gar nicht erklären, der da teilweise seit vielen Jahren herumhängt.


    In der Kausalkette rückwärts argumentiert, klingt aber schlüssig.

    Ich mir auch:


    Das Zitat kommt mir bekannt vor, steht aber IMHO nicht im Einklang mit der VwV-StVO. Diese räumt den Fachaufsichtsbehörden zwar Kompetenzen ein, die beschränken sich aber auf: "Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben." Da steht wohlgemerkt eine, nicht alle!
    Und ob die Aufsichtsbehörde das so einfach verfügen kann, dass man von den laut VwV-StVO geforderten Teilnehmern ("An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen.") einfach mal zwei Drittel außen vor lässt und das Ganze nur Polizei und StVB überantwortet, da habe ich auch gehörige Zweifel. Hat aber wohl noch niemand versucht, auf dem Rechtsweg zu klären.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Das Verkehrsschauen regelmäßig unterbleiben und das Radverkehr dabei nur eine extrem untergeordnete Rolle spielen war mir klar. Mir ging es eher um interne (regionale) Handlungsanweisungen in Behörden, die Verkehrsschauen regeln oder die Prüfung systematisieren, siehe z.B. die beiden verlinkten Beispiele. Die bekannten Regelwerke für StVB`en im Allgemeinen finden m.E. kaum Beachtung, da nur wenige Mitarbeiter die Regelwerke insbesondere zum Radverkehr vollumfänglich bei der Betreuung von Bestandsanlagen anwenden, vermutlich auch nicht kennen. Diese sind auch eher für den Neubau konzipiert, wo sie auch viel zu wenig Anwendung finden. Aber viele Altlasten gehörten eigentlich sofort gesperrt, jedenfalls entbläut. Insofern sind Flyer, Checklisten u.ä. Kurzanweisungen zum schnellen Gebrauch der Beamten m.E. hilfreicher, man kann "seine eigene" StVB mit Verweis auf die offiziell verwendeten Dokumente anderer StVB`en IMHO besser überzeugen, als mit der "laienhaften" Meinung eines Bürgers.

    Worauf die langsamen und wenigen Änderungen die ich meinem regelmäßig beobachteten Revier wahrnehme zurückzuführen sind, kann ich nur mutmaßen. Einige StVB´en scheinen irgendwann in den letzten 15 Jahren einige wenige Schwerpunktaktionen zu RWBP`en gemacht zu haben und dennoch belassene Schilder fallen gelegentlich engagierten Bürgern zum Opfer. Andere StVB`en scheinen nur auf Ansto von außen überhaupt zu reagieren. Ähnlich sieht es für Instandhaltung aus.

    Der Turnus von 2 Jahren wird m.E. nicht eingehalten. Manche StVB`en machen aber wenigstens alle paar Jahre Schwerpunktaktionen zu bestimmten Themen oder kommen bei ihrer Abarbeitung alle 5-10 an einer Straße vorbei, letzteres aber wohl eher betreffs Instandhaltung, Beschilderung wird nicht geprüft. Ander StVB`en machen, jedenfalls bezüglich Radverkehr, von allein garnichts.

  • Im Vortrag von Jan Fleischhauer (ADFC Gießen) finden sich auf Seite 32 zwei in diesem Hinblick interessante Zitate des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, aus welchem Zusammenhang diese stammen, kann ich aber leider nicht sagen:


    Allgemein werden interne Dienstanweisungen wohl eher gut gehütet...

  • Allgemein werden interne Dienstanweisungen wohl eher gut gehütet...

    Laut Herrn Kai Lachmann (Abteilungsleiter in Köln) gibt es keine Dienstanweisungen bzgl. der Radwegbenutzungspflicht!
    Seiner Meinung nach ist die gesetzliche Lage klar, es gibt genug Regelwerke, da muss er nichts vorschreiben. Auf den Leitfaden von Mainz angesprochen, findet er das zwar schön, wenn andere das machen, aber der Leitfaden ist seiner Meinung nach überflüssig.


  • Laut Herrn Kai Lachmann (Abteilungsleiter in Köln) ... der Leitfaden ist seiner Meinung nach überflüssig.

    Ja! Ich kann mich ganz gut erinnern, hier und an anderer Stelle schon viel über die besondere Qualität der Kölner Radwege gelesen zu haben. [Ironiemodus auf Maximum] Da ist wirklich gar nichts zu verbessern. Die Behörden haben das super im Griff. [/Ironiemodus]

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Seiner Meinung nach ist die gesetzliche Lage klar, es gibt genug Regelwerke, da muss er nichts vorschreiben. Auf den Leitfaden von Mainz angesprochen, findet er das zwar schön, wenn andere das machen, aber der Leitfaden ist seiner Meinung nach überflüssig.

    Ich halte es für möglich, dass StVB´en in Großstädten streiterfahrende Behörden statt auf Einsicht eher auf "Durchzug" schalten. Argumente werden einfach nicht angehört oder gar durchdacht, insofern geht der "gesunde Menschenverstand" von Amtsträgern unterer StVB`en gerne auch auch allen technischen und juristischen Fachleuten vor. In Berlin lässt sich das schon äußerlich an den Bezirksgrenzen erleben. Teilweise sind Straßenzüge seit Jahren völlig entbläut, im nächsten Zuständigkeitsbereich aber ohne verkehrliche Unterschiede unverändert benutzungspflichtig beschildert. Wo keine Einsicht zu erzeugen ist, hilft vielleicht nur Resignation. Nach genügend verlorenen Prozessen und einer ob der unnötigen Kosten kritischen Öffentlichkeit/Presse könnten StVB`en aufgeben.

    Jedenfalls wären solche internen Anweisungen (zumal wenn sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs gelten) ein Argument mehr in der Hand. Gerade bei unbedarften Behörden/Gerichten kann ein netter Verweis nicht schaden, der die eigene individuelle Ansicht auf breiteres Fundament stellt. Die Regelwerke und die Rechtsprechung werden von Einigen auch absolut nicht verstanden, insofern könnten schlichtere Handlungsanweisungen schon eher zum "AHA-Effekt" führen. Ich bin aber auch unverbesserlicher Optimist.