Ich habe gerade in einer Seminar-Pause dieses lustige Foto vom Hamburger Millerntorplatz gefunden, das ich gerne zur Diskussion stellen möchte.
Es handelt sich bei der Konstruktion um einen „Radfahrstreifen ohne “, also eigentlich einen Seitenstreifen, den man innerorts beradeln kann, aber nicht muss. Es gibt auf diesem Streifen keine Haltlinie, weil man wohl mit dem Rad daran vorbei auf den Radweg fahren soll. Nun wissen wir ja, dass für die Gültigkeit einer Lichtzeichenanlage nicht eine Haltlinie, sondern die Fahrt durch den geschützten Bereich maßgeblich ist.
Wie seht ihr die Sache? Hier ist zwar klar, welche Regelung eigentlich getroffen werden sollte und es wird natürlich auch niemals jemand einen möglichen Rotlichtverstoß auf dem Rad ahnden. Aber geben die Verkehrsregeln die gewünschte Regelung tatsächlich her?