SHK - Jägersdorf

  • Da ich gerade dabei bin, noch ein paar Widersprüche gegen verschiedene RWBP im SHK einzulegen, bin ich noch über folgende Kreuzung gestolpert:

    50°49'57.3"N 11°36'10.4"E · Jägersdorf 14, 07768 Schöps
    Jägersdorf 14, 07768 Schöps
    maps.app.goo.gl

    Hauptfahrtrichtung ist die K168 von Westen über die Saalebrücke kommend und dann nach Süden rechtsabbiegend und umgekehrt. Von Norden mündet eine Grundstückszufahrt in die Kreuzung, von Osten aus Richtung Dorf ein gemeinsamer Geh- und Radweg in straßenähnlicher Gestaltung und (eigentlich unzulässig) starkem Gefälle.

    An der Kreuzung selbst sehen eigentlich alle Einmündungen gleichwertig aus, ohne Markierungen, abgesenkte Bordkanten oder dergleichen. Vorfahrtregelnde Zeichen gibt quasi keine, sodass alles nach R-v-L aussieht:

    Mapillary

    Aber etliche Meter vor der Kreuzung steht am östlichen Weg ein einsames [Zeichen 205]:

    Mapillary


    Meine Frage ist nun, ob das so zulässig ist oder ob es sich lohnt, dagegen einen Widerspruch einzulegen.
    Nicht, dass ich im SHK erwarten würde, dass dem Radverkehr dort irgendwelche Rechte als gleichwertige Verkehrsteilnehmer eingeräumt werden könnten. Vielleicht regt es aber doch dazu an, nochmal das Konzept dieser Kreuzung zu überdenken.

  • Zumal es am anderen Ende RvL ist:

    Mapillary cookie policy use

    ... aber wohl nur deswegen, weil die von links nicht mehr wirklich gut unterscheiden können, woher er kam ...:/

    Der VP-Faden ...

    SkandalUrteil - Verkehrstalk-Foren

    ... könnte interessant sein, Ort und Bilder auf S. 2, das Urteil müsste man neu googeln, Link geht nicht mehr

    Ein ähnliches Urteil müsste es aus Bayern geben, agO?, falls dort nicht erwähnt ...

  • Besten Dank für den Link. Ich werde das in meine Argumentation mit einbauen und dann muss man mal schauen, was die StVB draus machen möchte. Ich vermute zwar, dass es auf eine abknickende Hauptstraße der Kreisstraße hinauslaufen wird, aber vielleicht wird man ja auch überrascht.