Hilfreich sind hier mMn die Begrifflichkeiten Tateinheit und Tatmehrheit. Für Ordnungswidrigkeiten sind diese in §§ 19 und 20 OWiG definiert.
Parken im öfftl Raum - Gehweg, Fahrbahn, Parkbuchten
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Hilfreich sind hier mMn die Begrifflichkeiten Tateinheit und Tatmehrheit. Für Ordnungswidrigkeiten sind diese in §§ 19 und 20 OWiG definiert.
Von beiden Fahrzeugen wird jeweils in einer Tateinheit eine Mehrheit von Taten (nämlich je 2) in Form von Ordnungswidrigkeiten begangen. Ist das so zu verstehen? Und was hat das für Konsequenzen? Jeweils zwei Knöllchen statt eines?
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Tateinheit und Tatmehrheit schließen sich gegenseitig aus. Ich persönlich würde hier auf Tateinheit tippen.
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Tateinheit und Tatmehrheit schließen sich gegenseitig aus. Ich persönlich würde hier auf Tateinheit tippen.
Das blaue Auto parkt gegen die Fahrtrichtung, macht 15 Euro (mehr als eine Stunde: 25 Euro).
Falschrum Parken: Welches Bußgeld droht? - Parken 2024llll➤ Der neue Ratgeber zum Thema "Falschrum Parken", z.B. ✔ Ist es eine Ordnungswidrigkeit, falsch herum auf einem Parkplatz zu stehen? uvm.www.bussgeldkatalog.orgDas blaue Auto parkt im absoluten Halteverbot, macht 20 Euro (mehr als eine Stunde: 40 Euro)
Halteverbotsschilder: Bedeutung - Verkehrszeichen 2024llll➤ Infos über Halteverbotsschilder, z. B. ✔ Welche Verkehrsschilder zeigen ein Halteverbot an? ✔ Was bedeutet ein Halteverbotsschild mit Pfeil?www.bussgeldkatalog.orgDa müssten also die Ordnungswidrigkeit Parken im absoluten Halteverbot greifen, weil die höher bepreiste Ordnungswidrigkeit.
Ich habe allerdings diese Befürchtung:
Der Fahrer gibt an, er habe das Halteverbotsschild nnicht sehen können, weil er "seinen" Parkplatz ja von der falschen Seite aus angefahren habe.
Hätte er von der richtigen Seite aus "seinen" Parkplatz angefahren, dann hätte er dort natürlich nicht geparkt, denn er hätte ja gesehen, dass dort ein absolutes Halteverbot gilt.
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Was haltet ihr eigentlich von dieser Beschilderung hier?
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Ullie Soweit ich weiß, wird es von Parkenden erwartet, zumindest bis zur nächsten Kreuzung die Beschilderung zu prüfen, um ein regelkonformes Parken sicherzustellen. Die Ausrede, habe ich nicht gesehen wird wohl nicht greifen.
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