Breite Geh- und Radwege außerorts

  • Hallo,

    unter https://www.stvo2go.de/mindestbreite-gemeinsamer-fuss-radwege findet sich:

    "Ein bestehender Weg muss innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m – außerorts 2,00 m – zur Einrichtung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges vorweisen. Neue gemeinsame Fuß- und Radweges werden innerorts mit einer Mindestbreite zwischen 2,70 m und 5,85 m; außerorts zwischen 4,25 m und 6,25 m gebaut."

    Kennt jemand die Quelle für die 4,25m? Ist das wirklich verpflichtend? Weil das kommt mir doch schon irgendwie arg viel vor.

    Wir haben hier einen Bebauungsplan (Anlage B-Plan 17), da wird mit 2,65m für den "Gehweg" gerechnet. Ich würde aber davon ausgehen, dass das hinterher ein benutzungspflichtiger 2- Richtungs-Geh- und Radweg wird. Das finde ich persönlich auch nicht schlimm, da dort aufgrund der Autobahnzufahrten ein dichter Pkw- und Lkw-Verkehr herrscht, bzw. dann noch mehr herrschen wird, da die Autobahnzufahrt in Richtung Norden verlegt werden soll. Der Fußverkehr ist verschwindend gering. Heute gibt es dort weder einen Geh- noch einen Radweg. Es geht um eine Fortsetzung des hier links endenen Weges.

    Nur wenn 4,25m vorgeschrieben sind, möchte ich vermeiden, dass da hinterher wegen der zu geringen Breite ein halbgares [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] bei raus springt.

    Die blöde Führung im Kreisverkehr sehe ich auch, mir fällt aber auch keine viel bessere Lösung ein als eine Weglassung des freien Rechtsabbiegers.

  • Eine Mindestbreite von 4,25 gibt es in Deutschland nicht. Für Radschnellwege (d.h. Entwurfsgeschwindigkeit 30 km/h) gilt eine Mindestbreite von 4,00 m.

    Die Zahlen auf stvo2go.de beziehen den Sicherheitsraum mit ein, welcher in der VwV zur StVO leider überhaupt nicht betrachtet wird. Außerorts ist die befestigte Fläche meistens voll nutzbar, da sich ein Grünstreifen o.ä. zwischen Weg und Fahrbahn befindet.

    Die Regelbreite ist eigentlich von der Verkehrsstärke abhängig. Vom Gefühl her würde ich dort einen 3 m breiten Weg erwarten, wenn [Zeichen 240] in beide Richtungen geplant ist. Die 4,25 m sind die Summe der ERA-2010-Regelbreiten für den Weg (2,50 m - Außerorts wird immer geringe Verkehrsstärke angenommen.) und den Sicherheitsraum (1,75 m), S.16 unten: https://www.lra-ebe.de/dox/media.aspx…I2mNfoXuw%3D%3D

    Einmal editiert, zuletzt von CKO (1. März 2022 um 13:42) aus folgendem Grund: Link zur ERA 2010 ergänzt.