Tatbestandtipps?

  • Nur um das klarzustellen. Der Audifahrer stand da mit laufendem Motor und Warnblinkanlage um auf sein brötchenholendes Weibchen zu warten.

    Entfernung zum nächsten freien Parkplatz auf der anderen Strassenseite < 100 m, kostenloses Parkhaus für Kunden 200 m.

    Ich bin mir nicht sicher ob das Stück als Schutzstreifen oder Radfahrsteifen gilt. Unter dem Auto ist die Linie unterbrochen.

    Ansprechen lies er sich nicht, aber etwa einen Kilometer weiter hat er mich dann wild hupend überholt.


    Ein kleines staatliches Informationsschreiben wär hier sicher angemessen.

    Aber was passt hier?

    Halten auf Rad-und Gehwegen, an engen/unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf verzögerungs-/Beschleunigungsstreifen, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgängerüberwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, an Taxiständen, an durch Markierungen/Lichtzeichen/Verkehrsschildern untersagten Bereichen, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite/Seitenstreifen 10 €
    - mit Behinderung 15 €

    auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil?

    116136 Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein. 5 €

    116100 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. 10 €

  • Solche Typen müssten durch eine kleine Gebühr von 500,- Euro daran erinnert werden, dass auch Arschlöcher Audi-Fahrer sich an die Verkehrsregeln zu halten haben.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Ich war noch nicht wieder in der Fuhle, aber ich meine das sind dort Radfahrstreifen. Auf denen darf nichtmal gehalten werden. Auf Schutzstreifen darf gehalten werden (d.h. 3 Minuten).
    Mit Behinderung: Ja, natürlich.
    Gefährdung: Eher nicht. Ist ja klar zu sehen, auch durch's Warnblinklicht; mit etwas Geduld kannst du sicher dran vorbeifahren.

    Warnblinklicht ist in Tateinheit mit dem anderen, ist für die Strafe also unerheblich.

    Kannst du das mit dem Hupen nachweisen? Die Aufnahmen sind vermutlich von ner Action Cam, also mit Ton. Aber gehupt haben kann sonstwer.

    141101 Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten +) dadurch Andere.30€.

    Alternativ wenn kein Zeichen 237: 112443 Sie parkten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere. 30€.

    Die Behinderung ergibt sich daraus, dass du auf die Fahrbahn ausweichen und nachfolgenden Verkehr passieren lassen musst.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Gerhart, Du hast mein Problem gut getroffen.

    Auf Audi 1 sieht man, dass der schon auf der Markierung steht. Audi 2 zeigt das er noch auf dem unterbrochenen Bereich steht.

    Ich bin mir eben nicht sicher ob es dort kurz als Radfahrstreifen gilt. Oder ob ich die Zeit nachweisen müsste.

    Konkret ist das die Bushaltestelle Hartzloh in Richtungs Süden.

  • Schwierig zu sagen, was genau das ist. Auf Streetview ist das noch nicht drauf, deine Bilder reichen auch nicht. Und ich bin da auch länger nicht mehr gewesen.

    Intuitiv würde ich sagen, dass es sich trotzdem um einen Radfahrstreifen handelt, auch wenn da für den Bus eine Unterbrechung drin ist.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ansprechen lies er sich nicht, aber etwa einen Kilometer weiter hat er mich dann wild hupend überholt.


    Mal interessehalber: Warum hat er Dich angehupt? Weil Du es gewagt hast ihn anzusprechen? Du hast doch wohl nicht beim Anspracheversuch sein Auto berührt, oder?

  • Die Begrenzung der Radfahrstreifen kann unterbrochen werden bei Bushaltestellen. Ist in der Bramfelder Chaussee am Einkaufszentrum auch so.
    Die Polizei Hamburg sagt: das ist ein Radfahrstreifen.

    Streng genommen würd ich gar keine TBNR reintippen.
    einfach "Parkte auf dem Radfahrstreifen, war nicht bereit, den Wagen umzusetzen. Ich musste den parallel fließenden Verkehr beachten, auf eine geeignete Lücke warten, das Hindernis umfahren."

  • @Fredmann: Ansprechen, freudliche "Scheibe runterfahren" Geste, keine Reaktion bekommen

    Dann habe ich gesagt: "Sie wollen unbedingt eine Anzeige? O.K. kriegen Sie". (Alles auf Video mit gutem Ton und ich spiegele mich in der Scheibe)

  • War heute in der Nähe und hab mir das mal angeschaut. Dort sind Schutzstreifen markiert, an der Bushaltestelle gibt es keine Markierung.
    Auf Schutzstreifen dürfen KFZ halten. Aber so wie der da hält, muss ein Radfahrer, der bis zur Ampel fahren will, über eine durchgezogene Linie fahren, was ich wiederum als Behinderung werten würde.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich messe die Ecke jetz nochmal aus und warte noch ein paar verbesserungsvorschläge von Euch ab:

    Hiermit erstatte ich Anzeige wegen folgender Verkehrsordnungswidrigkeiten gegen den Fahrer des nachstehend genannten Fahrzeuges mit folgenden Angaben:

    Tatvorwürfe: Halten auf dem benutzungspflichtigen Radstreifen mit Behinderung
    Halten innerhalb von 5 Metern vor/auf Fußgängerüberwegen Halten innerhalb von10 Meter vor Lichtzeichen

    In Tateinheit: Mißbräuchliches Einschalten des Warnblinklichtes

    Zusätzlich: Missbräuchliches geben von Schallzeichen innerorts und Belästigung

    Begründung: Der Fahrer des Audi hielt weithin sichtbar und mit eingeschalteter Warnblinkanlage vor der
    Bushaltestelle Hartzloh auf dem wieder beginnenden Radstreifen. Eine Behinderung
    ergab sich daraus, dass ich den parallel fließenden Verkehr beachten, auf eine geeignete
    Lücke warten, auf die Fahrbahn ausweichen, und das Hindernis umfahren musste
    Um auf den Schutzstreifen zurückzugelangen war ich gezwungen über eine durchgezogene
    Linie fahren, was ich wiederum als Behinderung werten würde.

    Obwohl ich korrekt mit Handzeichen und eine ausreichende Lücke abwartend, nach links
    ausgeschert bin um an dem Audi vorbeizufahren wurde ich auf dessen Höhe von einem
    weissen PKW mit dem Kennzeichen HH-XX 0815 mit hohen Tempo und unzureichendem
    Abstand überholt und dadurch massiv gefährdet.
    Da ich den Fahrer dieses Fahrzeuges nicht erkennen könnte verzichte ich hier auf eine
    Anzeige.
    Ansprechen lies der Fahrer des Audi sich nicht, aber etwa 600 Meter weiter, auf Höhe der
    Tischbeinstrasse weiter hat er mich dann hupend und mit hohem Tempo überholt obwohl ich
    völlig korrekt auf dem benutzungspflichtigen Radstreifen fuhr. Ich habe mich dabei sehr
    erschreckt.

    Ich schicke Ihnen den ganzen Vorgang auch gerne auf Video

  • Du musst nicht auf eine Anzeige verzichten, bloß weil Du den Fahrer in einer Gegenüberstellung nicht identifizieren könntest. Die Ermittlung des Fahrers ist ja nur dann erforderlich, wenn sich dieser nicht selbst benennt. O.k., so doof ist jetzt auch nicht jeder. Aber gerade die Hitzköpfe, die einen anhupen und schneiden, meinen oft, eine besonders schlaue Begründung für ihr Handeln abliefern zu müssen - und räumen damit ungewollt die Fahrereigenschaft ein.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Ansprechen lies der Fahrer des Audi sich nicht, aber etwa 600 Meter weiter, auf Höhe der
    Tischbeinstrasse weiter hat er mich dann hupend und mit hohem Tempo überholt obwohl ich
    völlig korrekt auf dem benutzungspflichtigen Radstreifen fuhr. Ich habe mich dabei sehr
    erschreckt.

    Oh - dann kommt ja noch Körperverletzung hinzu! Dein Adrenalinspiegel ist gestiegen. Es gab schon Fälle, da haben Autofahrer, denen auf der Autobahn ein Drängeln mit akustischer und Lichthupe in den Kofferraum gekrochen ist, mit diesem Argument - Stress, gesteigerter Puls - geklagt.