Nur um das klarzustellen. Der Audifahrer stand da mit laufendem Motor und Warnblinkanlage um auf sein brötchenholendes Weibchen zu warten.
Entfernung zum nächsten freien Parkplatz auf der anderen Strassenseite < 100 m, kostenloses Parkhaus für Kunden 200 m.
Ich bin mir nicht sicher ob das Stück als Schutzstreifen oder Radfahrsteifen gilt. Unter dem Auto ist die Linie unterbrochen.
Ansprechen lies er sich nicht, aber etwa einen Kilometer weiter hat er mich dann wild hupend überholt.
Ein kleines staatliches Informationsschreiben wär hier sicher angemessen.
Aber was passt hier?
Halten auf Rad-und Gehwegen, an engen/unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf verzögerungs-/Beschleunigungsstreifen, bis zu 5 Meter vor/auf Fußgängerüberwegen, bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen, an Taxiständen, an durch Markierungen/Lichtzeichen/Verkehrsschildern untersagten Bereichen, nicht am rechten Fahrbahnrand, auf der/dem linken Fahrbahnseite/Seitenstreifen 10 €
- mit Behinderung 15 €
auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichneten Fahrbahnteil?
116136 Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein. 5 €
116100 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. 10 €