Mich wundert trotzdem, wie konsequent man sich in Hamburg über die rechtliche Definition eines Radfahrstreifens hinwegsetzt und das Zeichen 237 einfach weglässt.
Das hier ist ja auch kein Radfahrstreifen, sondern ein abgepollerter Seitenstreifen mit einem am Ende entgegen der zulässigen Fahrtrichtung markierten Fahrradpiktogramm.